Erste Erfahrungen mit Schuberth E1

Diskutiere Erste Erfahrungen mit Schuberth E1 im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; ...fahr' mal mit dem Ding aufgeklappt, dann weißt Du warum das "verboten" ist - ab und zu passiert mir das auf der GS wegen dem großen Windschild...
SQ18

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...fahr' mal mit dem Ding aufgeklappt, dann weißt Du warum das "verboten" ist - ab und zu passiert mir das auf der GS wegen dem großen Windschild, auf anderen Mopeds merkt man es schneller.
Die GS hat dann zum Glück den Tempomat damit man nicht anhalten muss zum zuklappen :bounce:
 
Brauny

Brauny

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Wenn Du geschrieben hättest "dem E1 fehlt die entsprechende P/J-Homologation, also die Prüfung als Integral (P) oder Jethelm (J)", wäre ich bei Dir.
Was mir bei der Aussage "verboten" fehlt, ist ein entsprechender dokumentierter Tatbestand im Bußgeldkatalog. Kannst Du den mal liefern?
In der Schuberth Bedienungsanleitung steht: "Warnung!: Fahren sie nie mit hochgeschwenktem Kinnteil!"
Das hat mit einem Busgeldkatalog nichts zu tun, sondern mit der Zulassung des Helms.
Falls du diesen Helm hast, solltest du das gelesen haben.
Wer trotzdem mit hochgeklapptem Kinnteil, z.B in der Stadt fährt, macht dieses auf eigenen Gefahr. Ab so 80 Km/h wird das allerdings spaßig, wenn der Helm den Kopf nach hinten reißt.
Gruß Brauny
 
Kruppka

Kruppka

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Bei mir vibriert der Schirm des E1 bzw. des Aventuro Mod von Touratech (ist ja quasi baugleich) überhaupt nicht unangenehm. Auch bei über 150 nicht. Ich bin allerdings auch kleiner und fahre eine 1200er GS.
Ich vermute daher mal, dass es an der Stellung Deiner Scheibe liegt. Hast Du es mal ohne den Aufsatz versucht? Oder die Scheibe mal in der Höhe verstellt (müsste bei der 800 Adventure doch gehen, oder?)?
----
Ich werde es mal versuchen, auch wenn ich finde das es einem Schubert Helm nicht würdig ist. Trotzdem lieben Dank und gute fahrt... Lg aus Ffm
 
Landbüttel

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In der Schuberth Bedienungsanleitung steht: "Warnung!: Fahren sie nie mit hochgeschwenktem Kinnteil!"
Das hat mit einem Busgeldkatalog nichts zu tun, sondern mit der Zulassung des Helms.
Falls du diesen Helm hast, solltest du das gelesen haben.
Das mit der Zulassung hab ich ja schon erwähnt, und den Hinweis (die Warnung) hab ich tatsächlich gelesen.
Hat aber m. E. den gleichen Stellenwert wie die Gewichtsbegrenzung beim Beladen von Koffern und Topcase: Begrenzung der Herstellerhaftung.
Es mutet nur merkwürdig an, aus einer Textpassage in einer Bedienungsanleitung ein Verbot zu generieren.
Wer trotzdem mit hochgeklapptem Kinnteil, z.B in der Stadt fährt, macht dieses auf eigenen Gefahr. Ab so 80 Km/h wird das allerdings spaßig, wenn der Helm den Kopf nach hinten reißt.
Ich fahre seit jeher Motorrad auf eigene Gefahr. Ob mit hochgeklapptem Kinnteil oder geschlossen, die Verantwortung übernimmt kein anderer.
Und ja, ich fahre auch schon mal hochgeklappt in der Stadt und in den umliegenden Dörfern. Die Erfahrungen mit mehr als 80 km/h dort habe ich aber bisher aus gewissen Gründen noch nicht feststellen wollen, weil das u. a. zu einer amtlichen mehrwöchigen Befreiung von der Helmtragepflicht führen könnte.
 
Brauny

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Statt des Wortes „verboten“, darfst du hier („.....................................“),ein dir besser gefallenes Wort eintragen.
 
Landbüttel

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Statt des Wortes „verboten“, darfst du hier („.....................................“),ein dir besser gefallenes Wort eintragen.
Fällt mir nicht ein, Deine Aussage in #19 zu ändern.
Sinngemäß würde ich statt dessen "wird nicht empfohlen" oder "es wird abgeraten" verwenden.
Es gibt da tatsächlich ein Verbot:
Weder ist das ifz ein Teil der Legislative, noch ist die Süddeutsche Zeitung das amtliche Organ zur Veröffentlichung von Gesetzen/Verordnungen/Erlassen.

Nochmal: wo hat der Gesetzgeber das verankert? StVO oder Bußgeldkatalog oder sonstwo? Bitte etwas genauer.
Da ich davon ausgehe, dass da nichts Konkretes kommt, bin ich hier raus.
 
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Ich vermute mal, dass man im Bussgeldkatalog nicht viel zu diesem Thema findet.
Da geht es im wesentlichen darum. ob überhaupt ein zugelassener Helm auf dem Kopf sitzt.

Die ECE-Norm 22/05 wird der Schubert erfüllen - der Rest liegt dann wohl beim gesunden Menschenverstand :)
 
SQ18

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Nochmal: wo hat der Gesetzgeber das verankert? StVO oder Bußgeldkatalog oder sonstwo? Bitte etwas genauer.
Da ich davon ausgehe, dass da nichts Konkretes kommt, bin ich hier raus.
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
[...]
Die Wortwahl “einen geeigneten Schutzhelm” weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist – andernfalls stünde die Bezeichnung “einen amtlich geprüften Schutzhelm” an der Stelle. Als geeignet gilt ein angemessener Schutzhelm, ein Fahrradhelm oder gar ein Kochtopf würde eine solche Beschreibung nicht erfüllen.
Der Schuberth ist von der Bauart nicht geeignet offen gefahren zu werden - nicht zugelassen und in der BDA so erwähnt - könnte man argumentieren.
 
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Manch einer muss, einen echten § dazu finden :)
 
willib

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Das Problem wird wohl nicht die Busse sein solange alles gut läuft. Das Problem dürfte aber dann beginnen, wenn es dich auf die Schnautze haut und irgend eine Versicherung (Haftpflicht des Gegners, eigene Unfallversicherung, oder gar Lebensversicherung) mit einer Zahlung konfrontiert ist. Sie werden dann möglicherweise feststellen, dass das Opfer mit konformem Helm aber nicht konformer Tragart gefahren ist und damit den Schaden oder Teile davon bewusst in Kauf genommen hat. Dann werden sie Zahlung oder Teile davon verweigern oder Regress nehmen und schon haben wir einen Kläger und einen Beklagten und einen Richter.
 
LaCy-boGSer

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Wer sich einen Klapphelm kaufen möchte der für die Fahrt mi einem geöffnetes Kinnteil zulässig ist muss auf das P/ J Kennzeichen achten
Der E1 hat nur ein P

PJ Beispiele

312 Modulare Helme mit doppelter Genehmigung ( P/J) Klapphelme · Motocard

WAS BEDEUTET DIE DOPPELHOMOLOGATION P/J?
Wie oben erwähnt, sind /P und /P-J sehr wichtige Kürzel, um zu verstehen, ob man einen Modularhelm oder Klapphelm geöffnet oder geschlossen benutzen kann. Diese Kürzel findet ihr auf den Prüfzeichen am Riemen eures Helms.
Klapp- oder Multihelme können einfach in der Integralversion zugelassen sein (Buchstabe P für protective) oder mit doppelter Homologation (angeben als P/J für protective/jet).
Wenn ein Helm als Integralhelm zugelassen ist (Buchstabe P), darf man nicht mit geöffnetem Kinnteil fahren, während es zugelassen ist, geöffnetem oder entferntem Kinnteil zu fahren, wenn beide Buchstaben vorhanden sind (bei Modularhelmen).
 
Klausmong

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Liebe Mitfahrer/innen,

hier mein Bericht zum Helm E1. Ich bin 197, Fahre eine BMW 800 Advanger mit hohem Frontschild und Aufsatz. Ich habe einen großen Kopf und benötige eine sehr große Größe.
Hier mein Bericht als leihe und die Antwort von Schubert. Hier sollte sich jeder seine Meinung bilden und haben dürfen. Ich habe bei meiner Größe nun mal nicht viel Auswahl. Ich werde mir keinen Helm mehr mit Schirm kaufen. Lg Th.K
Es stimmt ja was die schreiben.

Es liegt einfach extrem viel am Windschild.
Je anch Größe des Fahrers unterschiedlich.

Teste doch mal, indem Du das Windschild abmontierst, und ich wette, das Problem ist dann weg.
 
med007

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Also ich fahre auch den E1 und bin, ehrlich gesagt, auch sehr enttäuscht von dem Helm und der Haltung des Herstellers dazu.

Ja, ich bin den Helm vor dem Kauf Probe gefahren, allerdings finde ich, ist es noch einmal ein Unterschied, auf einer 1-Stündigen Probefahrt oder dann im normalen Gebrauch.

Ich war im Juli knapp 4000km in meinem Urlaub mit dem Helm unterwegs und habe das Schild oben häufig demontiert, weil man nach gewisser Zeit einfach Kopfschmerzen von dem "gerüttel" bekommt.

Ich selbst fahre ne 1200er GS LC und bin vorher ne 800er GS (mit sehr vielen verschiedenen Windschilden gefahren), ebenso fahr ich ab und zu die Triumph meiner Frau oder die KTM meiner Tochter und bei allen Maschinen hat man ab einer gewissen Geschwindigkeit sehr starke Vibrationen am Schild.

Der Helm an sich, also ohne das Schild, ist Top und passt hervoragend auf meinen Schädel, allerdings finde ich es wirklich schade, das man an einem so teuren Helm noch basteln muss, um bei höheren Geschwindigkeiten auch mit Schild unterwegs zu sein.

Verstellungen an den Windschildern bzw. der Sitzposition ändern daran kaum was. Wie schon erwähnt habe ich mehrere Mopeds probiert und irgendwann ist es auf jeder Maschine so, das er nicht fahrbar ist.

Das ist meine persönliche Meinung zu dem Helm, die ich hier nur Kund tun möchte.
 
SQ18

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Bei mir vibriert nichts wenn die Sonnenblende in der mittleren Stellung arretiert ist - ganz oben rattern, unten Gesichtsfeld etwas eingeschränkt...
 
med007

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Ich fahr sie auch immer in der mittleren Einstellung. Vielleicht wurde tatsächlich was an dem Helm mal verändert, aber ich kann nur meine eigenen Erfahrungen schildern.
 
sampleman

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Mit hochgeklapptem Kinnteil zu fahren, ist bei diesem Helm verboten.
Gruß Brauny
Ich zitiere dazu mein Eingangsposting:

Auf den ersten Blick ein Riesen-Nachteil des E1 gegenüber dem Caberg: Der Schuberth ist nur als Integralhelm zertifiziert, nicht als Integral - und Jethelm. Das bedeutet, dass man den E1 offiziell nicht offen fahren darf (zumindest nicht in Ländern, in denen auf so was geachtet wird). In der Schuberth-Bedienungsanleitung wird auch explizit davor gewarnt, ihn offen zu fahren.
Soweit ich weiß, gibt es in Italien die Vorschrift, einen Helm zu fahren, der eine EN-22.05-Zertifizierung (oder neuer) hat, außerdem gibt es in Italien ein Gesetz, das das vorschriftsmäßige Tragen des Helmes vorschreibt (also nicht einfach nur oben auf die Fontanelle oder am Arm). Daraus schließe ich, dass man in Italien einen Helm, der keine 22.05-J-Zulassung hat (als Jethelm) auch nicht offen fahren darf. Auffällig ist in meinen Augen, dass die großen italienischen Klapphelmhersteller Caberg und Nolan ihre Klappis als Jet- und als Integralhelm zertifizieren, die anderen tun es in der Regel nicht. Dazu eine Aussage eines BMW-Verkäufers, warum der BMW Systemhelm 7 (made in Italy) offiziell nicht offen gefahren werden darf, ein Caberg jedoch schon: "Wie die italiener ihre Helm-Zertifizierungen bekommen, dazu äußere ich mich lieber nicht."

Kurz: in Italien würde ich meinen E-1 überhaupt nicht offen fahren, in Deutschland mache ich es eher selten.
 
Brauny

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Beim BMW Systemhelm 7 kannst du doch das Kinnteil komplett entfernen. Ist er dann ohne Zulassung als Jethelm?
Gruß Brauny
 
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