Was für ein Helm macht Sinn ?

Diskutiere Was für ein Helm macht Sinn ? im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Auf der Adventure sind 180 auf der Autobahn mit Endurohelm kein Problem - solange man nicht in die Wolken schaut. Kopf leicht nach unten und im...
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Baumbart

Gast
Mit Verwirbelungen habe ich eigentlich kaum Probleme da ich selten Autobahn fahre und wenn dann fahre ich maximal 100 - 120 km/h.
Wart's ab, das wird noch schneller :rolleyes:

Verwirbelungen habe ich nur wenn ich im Windschatten meines vorfahrenden komme, sei es ein Auto oder ein anderes Motorrad.

Ich glaube das ich um eine Probefahrt mit einigen Helmen wohl nicht herum komme.
Meine Befürchtung bei den ARAI ist, das die Schaufel bei längeren Fahrten den Kopf ständig so stark nach hinten drückt das der Fahrspaß drunter leiden wird.
Ok, aber wen der Klapphelm zu ist, sieht er aus wie alle anderen Helme :rolleyes:
Als ich mit meinem Schuberth Sprint-R in Süd Frankreich war, und mir der Schweiß unter meinem Helm nur so aus den Poren floss, beneidete ich jeden Klapphelm-Fahrer :o
Auf der Adventure sind 180 auf der Autobahn mit Endurohelm kein Problem - solange man nicht in die Wolken schaut. Kopf leicht nach unten und im Helm ist ruhe (bei Regen sieht das anders aus, da werden > 120 km/h aus Regentropfen Spaxschrauben auf der Backe :rolleyes: )
Und sicherer als ein aufgeklappte Klapphelm ist der Endurohelm allemal, dabei genau so luftig. Gibt übrigens auch Endurobrillen für Brillenträger. Axo, der Schirm schützt natürlich auch vor der Sonne, Sonnenbrille oder -visier sind überflüssig.
 
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riemus

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Dito, der Arai gefällt mir optisch auch sehr gut und würde auch in meine engere Wahl fallen.
Ich habe ihn bei Hein Gerike mal aufgesetzt und war erstaunt, das ich nicht viel platz vor meinem Mund hatte, er sieht doch Größer aus als er tatsächlich ist.
Polo und Louis haben leider den Arai nicht im Programm und ich schaue schon länger nach einem anderen Helm so das ich hier und da immer mal einen ausprobiere.
Als Alternative zum Arai kann ich den UVEX Enduro empfehlen. Bin ich sehr zufrieden mit und hat auch in der Motorrad beim Test ganz gut abgeschnitten. Ausserdem war weder auf der 1100er GS noch der F800GS zu laut oder ähnliches. Den Helm gibts zumindest bei Polo.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Baumbart

Gast
Als Alternative zum Arai kann ich den UVEX Enduro empfehlen. Bin ich sehr zufrieden mit. Und war weder auf der 1100er GS noch der F800GS zu laut oder ähnliches. Den Helm gibts zumindest bei Polo.
Ist wohl der erste BMW-Endurohelm gewesen, also nicht der schlechteste.
 
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GS-Neuling

Gast
Hallo nochmal.

Deine Befürchtung mit dem nach hinten gedrückten Kopf ist zwar anfangs berechtigt aber nach ein paar hundert bis tausend Kilometern überhaupt kein Thema mehr, da sich Deine Nackenmuskulatur sehr schnell darauf einstellt und - wächst! ;)

Gruss,
Jan
Kleine Geschichte,
Ich war 1998 Stolzer Besitzer einer YAMAHA XJR 1200 :rolleyes:

ein schönes Nacketbike

1999 erste Männer Tour :D ab in die Alpen.
2000 zweite Männer Tour, ab in die Alpen => kleine Schutzscheibe
2001 dritte Männer Tour, ab in die Alpen => Größere Schutzscheibe
2002 vierte Männer Tour , ab in die Alpen => Die Yamaha Halbschale sieht so Sch..... aus, aber es war Geil...

Erster Abend am Ziel, etwas essen gewesen und ich hatte keine Nacken schmerzen.
Am anderen Morgen war mir übel, weil ich wohl ein schlechtes Bier nach dem Essen hatte :rolleyes:

Bis 2007 hatte ich nur noch Spaß mit meiner YAMAHA 1200 XJR, Öhlings vorn, With Power hinten, Halbschale und Koffer und Spaß ohne ENDE.
Dann fuhr ich im Januar 2007 mit einer GS Probe :D
Nach nur 2 Stunden habe ich sie mir für den 01.03 Bestellt.

Sorry, bin jetzt ein wenig vom Thema abgeschweift :)

Gruß Holger

Ps: Was besseres habe ich in den letzten 30 Jahren nicht gesehen, gefahren und gefühlt. (Dieser Text ist geklaut...)
 
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riemus

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Meine Befürchtung bei den ARAI ist, das die Schaufel bei längeren Fahrten den Kopf ständig so stark nach hinten drückt das der Fahrspaß drunter leiden wird.
Das Problem mit dem Schirm konnt ich überhaupt nicht feststellen. Da würd ich mir keine Gedanken machen.

Ok, aber wen der Klapphelm zu ist, sieht er aus wie alle anderen Helme :rolleyes:

Als ich mit meinem Schuberth Sprint-R in Süd Frankreich war, und mir der Schweiß unter meinem Helm nur so aus den Poren floss, beneidete ich jeden Klapphelm-Fahrer :o
Ich hoffe doch wohl dass Ihr nicht mit geöffnetem Klapphelm in der Gegend rum fahrt:eek:! Mal abgesehen davon, dass es besch... aussieht, wirkt das geöffnete Kinnteil im Fall der Fälle wie ein Hebel. Und was da mit der Verbindung zwischen Kopf und Torso passieren kann, das muss man hier jetzt nicht durchkauen!
Klugscheißmodus aus, Duck und Wech!
 
G

GS-Neuling

Gast
Ich hoffe doch wohl dass Ihr nicht mit geöffnetem Klapphelm in der Gegend rum fahrt:eek:!
Sollte man nicht tun.

So, ich werde wohl mal einige Helme Probefahren um selber zusehen wie der eine oder andere sich tragen lässt.
Nach dem ich bei Hein Gerike, Louis und Polo geschnüffelt hab fällt mir die Entscheidung nicht viel leichter, aber eure Meinungen und Ratschläge habe ich mir zu Herzen genommen und sie haben mir viel gebracht.

Danke

Gruß Holger
 
createch2

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Sollte man nicht tun...
Die Bullerei tuts doch auch? Schutzwirkung sollte die gleiche sein wie bei einem Jethelm. Zumindest im Stadtverkehr deutlich sicherer als wenn dir bei geschlossenem Helm Schweissperlen in die Augen laufen.
 
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Baumbart

Gast
Die Bullerei tuts doch auch? Schutzwirkung sollte die gleiche sein wie bei einem Jethelm.
Das ist ein Irrtum. Wie's oben steht, die Klappe ist ein schöner Hebel zum Genick knacken. Und was die Bullen tun ist mir egal solange sie's nicht mit mir tun :rolleyes:
 
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Mortenhh

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Das ist ein Irrtum. Wie's oben steht, die Klappe ist ein schöner Hebel zum Genick knacken.

Eine sehr theoretische Behauptung, da es bestimmt nicht auch nur einen belegbaren fall gibt.

Die Gefahr bei einem Unfall zum Steinbeißer zu werden ist deutlich höher und realistischer.

Zum Glück ist die Entscheidung so zu fahren frei, die einen können es bei bedenken lassen und die anderen so wie ich werden es weiterhin zeitweise geniessen.

Und im Anbetracht der gesamt gefahren beim Motorradfahren allgemein ist eine solche Diskussion albern (nicht belegbare Risikoerhöhung).
 
KaTeeM is a schee...

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Ne schwatte, ne orange und ganz doll vermisse ich meine weiße...
Eben! Wenn man sich erst mal klar gemacht, dass man sowieso schon mit einem Bein in der Kiste steht sobald man beide Füße auf die Rasten stellt, ist die Diskussion um die Hebelwirkung bei einem offenen Klapphelm eher müssig - finde ich.

Gruß,
Jan
 
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der Dübel

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Aber die Frage, ist es verboten, bleibt offen...

In der Anleitung vom C3 steht nur man sollte nicht offen fahren
 
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riemus

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Verboten ist es sicherlich nicht. Und auch wenn ichß´s selber nicht machen würde, denn (ob per Studien belegt oder nicht) die Risikoerhöhung wäre mir zu groß, find ich das wiederrum auch gut so.

Vielleicht gibts ja hier im Forum nen Unfallchirurgen oder ähnlich qualifizierten Mitleser, der zur Risikoerhöhung was sagen kann??
 
D

der Dübel

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Ach, die Risikoerhöhung ist mir gar nicht so wichtig... finde Motorrad fahren ist eh gefährlich... und, mir schwebt immer der Tod vor augen wenn ich um die Kurven fahre... :)

nein, spaß beiseite...

Wenn ich zum Beispiel heim komme von ner Tour und in mein Dorf einfahre,
300 Einwohner, begrenzt auf 30, mit mir 2 Fahrzeuge am Tag... :)
Dann mach ich die letzten 1000m vor meiner Einfahrt meine Klappe auf...
Verantwortung hin oder her, mir is nur wichtig ob ich damit "ohne Helm" fahre oder ob das in Ordnung ist...
 
AmperTiger

AmperTiger

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Wie wäre es denn mit einem Multifunktionshelm wie den Nolan n43 air oder dem neuen HJC IS-Multi? Letzterer ist alles, vom Vollvisierhelm bis hin zum Trialhelm mit / ohne Schirm, mit / ohne Gesichtsmaske usw.
 
sampleman

sampleman

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Meines erachtens der wichtigste Hinweis, und zwar fahren mit dem eigenen Möppi.
Ich war erstaunt wie laut der C3 auf meiner ADV ist und fahre mittlerweile mit Gehörschutz.
Bei sowas spielt aber eine ganze Reihe von Komponenten mit rein. Ich bin mit meinem Caberg Sintesi 300 km auf einer R12GS gefahren, das war wegen des Windschildes unpackbar laut. Eine ähnliche Erfahrung habe ich mit einem Shoei Raid II und einer 2009er GS gemacht. Hätte ich eine R12GS, würde ich vermutlich das Windschild einfach mal runterschrauben. Viele Helme sind deutlich leiser, wenn sie direkt vom unverwirbelten Fahrtwind angeströmt werden als wenn sie in der Wirbelzone hinter einer Verkleidungsscheibe liegen - wobei die Geräuschverhältnisse auch noch vom Anstellwinkel der Scheibe, von der Größe des Fahrers und vom Helmmodell abhängig sind. Da hilft oft nur Basteln und Probieren.

Zum Offenfahren mit Klapphelm ist zu sagen, dass es einige Helmmodelle gibt, bei denen das offiziell erlaubt und vom Hersteller auch vorgesehen ist, erkennbar daran, dass ein solcher Helm sowohl als Integral- als auch als Jethelm nach ECE 22.05 zertifiziert ist. Natürlich bietet ein Jathelm im Fall eines Sturzes weniger Schutz als ein Integralhelm, aber ein offener Klappi mit ECE 22.05 ist nicht unbedingt eine Todesfalle.

Allerdings sollte man sich hüten, sich zum Beispiel mit einem *nicht* als Jethelm zertifizierten Klappi offen zum Beispiel in Italien erwischen zu lassen. Je nachdem, wie shyce der lokale Bulle drauf ist, kann das richtig teuren Ärger geben.

Knackpunkt bei den Klappis ist IMHO vor allem die Gefahr, dass das hochgeklappte Visier ungewollt während der Fahrt nach unten klappt, es aber nicht in die "Geschlossen"-Position schafft und dem Fahrer die Sicht nimmt. Das ist zum beispiel bei meinem Caberg sehr gut gelöst, während ich da über einige Schuberths schon Klagen gehört habe. Nicht von der Hand zu weisen sind auch negative Effekte durch das aufragende Helmvorderteil, und zwar sowohl in puncto Hebelwirkung beim Sturz als auch bei der Aerodynamik. Zur Aerodynamik kann ich sagen, dass mein Caberg Sintesi bei Tempi bis 80, 90 km/h interessanterweise überhaupt keine spürbaren Zicken zeigt, und schneller fahre ich ohnehin nicht "offen". Wer siuch wegen der Hebelwirkung Sorgen macht, sollte sich vielleicht einen Helm wie den Roof Boxer mal ansehen. Da wird der Kinnbügel bei Nichtgebrauch in den Nacken geklappt.
 
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GS-Neuling

Gast
Wie wäre es denn mit einem Multifunktionshelm wie den Nolan n43 air oder dem neuen HJC IS-Multi? Letzterer ist alles, vom Vollvisierhelm bis hin zum Trialhelm mit / ohne Schirm, mit / ohne Gesichtsmaske usw.
Sehen beide nicht schlecht aus, kann mir auch gut vorstellen das der Nolan bei 30 oder 35° C eine gute Kühlung hat bei diesen Lufteinlässen.
Der HJC ist nicht schlecht und ich muss gestehen, den kenne ich noch gar nicht. Zur Zeit fahre ich einen HJC Klapphelm und ich muss gestehen, die Verarbeitung des Innenfutters ist das letzte, wenn nach 10 Minuten das Futter über deinen Augenbrauen hängt, sieht es nicht nur nicht gut aus sondern ist auch sch..... . Von der Optik nicht schlecht dieser IS-Multi.

Beim Roof Boxer frage ich mich, was ist bei Stark regen, läuft dann das Regenwasser vom Visier aus hinter dem Kinnschutz ?
Hatte von ca. 4 Wochen keine Brücke gefunden und musste Richtung Ostfriesland auf der A 31 Gas machen um wieder was durch meinem Visier sehen zu können. Zum Glück kamen diese Wassermassen nicht in den Helm.

Gruß Holger
 
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Mortenhh

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... mir is nur wichtig ob ich damit "ohne Helm" fahre oder ob das in Ordnung ist...



Es ist nicht Verboten einen Klapphelm offen zu fahren!

Ein Klapphelm wurde aber nach ECE-Regelung Nr. 22 im geschlossenen zustand geprüft und genehmigt.

Dies könnte zivilrechtlich bei einem Unfall mit Kopfverletzung wegen unsachgemäßer Anwendung des Helmes eine Mitschuld bewirken (siehe folgend die Helmpflicht).



.
Helmpflicht:

Helmpflicht - Rechtslage seit dem 1. Januar 2006

Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde in § 21a Abs. 2 StVO der Begriff "amtlich genehmigt" durch den Begriff "geeignet" ersetzt und die 2. Ausnahme-Verordnung zur StVO aufgehoben (BGBl. 2005 I Nr. 76 S. 3716 Art. 1 Nr. 3 Buchstabe b und Art. 2). Mit dem 01.01.2006 traten diese Änderungen in Kraft.

Die Neufassung des § 21a Abs. 2 StVO:

"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

Was bedeutet "geeignet"?

Schutzhelme genügen den Anforderungen grundsätzlich nur dann, wenn sie amtlich genehmigt und entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.

Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei irgendwelchen Helmen anderer Art wie z. B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad- oder Stahlhelmen aus dem militärischen Bereich. Dies gilt auch für die beliebten Halbschalen-Helme (sog. "Braincaps"), da hierfür eine ausreichende Schutzwirkung ebenfalls verneint werden muss. Geeignet sind hingegen Schutzhelme, die speziell für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.

Die Frage, ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem konkreten Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab. Insoweit lässt (auch) der novellierte § 21a Abs. 2 StVO einen gewissen Spielraum für die Interpretation der Bestimmung. Trotzdem, auch wenn der Integralhelm im Hochsommer oftmals vom Träger als "Aquarium" wahrgenommen wird, sollte - bei allem Verständnis - die eigene Gesundheit in jedem Fall Vorrang vor der optischen Außenwirkung haben.

Sanktionen:

Das Nichttragen eines geeigneten Schutzhelms während der Fahrt wird gem. Bußgeldkatalog, lfd. Nr. 101, mit einem Verwarnungs-Regelsatz in Höhe von 15 Euro sanktioniert. Dies mag recht kostengünstig klingen, zivilrechtlich kann allerdings das Nichttragen eines Helmes bzw. ein unsachgemäßes Helmtragen eine Mitschuld bei Unfällen mit aduäquaten Kopfverletzungen bewirken (Mithaftung). ENDE DES TEXTES ZUR HELMPFLICHT



Im Internet kursiert dazu dieser Beitrag nach dem das tragen von nicht amtlich genehmigten Helmen bis heute erlaubt sei:


BEITRAGS ANFANG!
2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19.
März 1990 (BGBl. I 1990, S. 550). Deren § 1 lautet klar und deutlich:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971
S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."

Wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich
genehmigter Bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur Belohnung auch noch auf die
"Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1
bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.

Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen,
die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach §
21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden,
die nicht amtlich genehmigt sind. BEITRAGS ENDE



Dies Stimmt natürlich nicht!

Mit der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde in § 21a Abs. 2 StVO die 2. Ausnahme-Verordnung zur StVO aufgehoben!
 
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