F 650 GS neu gekauft aber lt. Brief BJ 3/2010

Diskutiere F 650 GS neu gekauft aber lt. Brief BJ 3/2010 im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hey Tobi, das ist ganz normal, da der Tankgeber durch die Form des Tankes erst bei einem bestimmten Benzinstand reagieren kann. Wenn man nur die...
euGSchi

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Interresannt:confused: Meine zeigt-wenn vollgetankt nie mehr Km als 180 an,dass aber bis zu dem Pkt, an dem sie wirklich noch für 180 Sprit hat von da an geht es ganz normal abwärts....Hää muß ich bei der Einfahrkontrolle überprüfen lassen.
Hey Tobi,
das ist ganz normal, da der Tankgeber durch die Form des Tankes erst bei einem bestimmten Benzinstand reagieren kann. Wenn man nur die Tankanzeige beobachtet, dann kannst du feststellen, dass erst bei ca. 250 km (je nach Verbrauch) die Balken im Display weniger werden. Die obere Hälfte kann der Tankgeber nicht erfassen (wohl eben Bauartbestimmt - duch die Einbaulage unter dem Sitz).
Als kein Grund zur Besorgnis. :)
 
euGSchi

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Hallo zusammen,
habe mich jetzt doch entschlossen (wegen der Farbe) doch eine neue
F 650 GS zu kaufen. :)Beim Kauf meinte der Händler er hätte nur noch eine
in meiner gewünschten Farbe da und auf meine Frage ob die vom letzten Jahr ist meinte er die wäre BJ 2011.
HAbe jetzt den Brief zum Anmelden bekommen und lt FZNr. ist sie BJ März 2010.?:mad:
ISt das O.K? Muss ich mir da Gedanken machen?
Gruß Cleo
Hallo Cleo,

also, ich würde das auch eher locker sehen. Außer du kaufst ein Motorrad mit dem Wissen, es nach einer bestimmten Zeit wieder zu verkaufen, und auch da gibst du dein Datum der Erstzulassung an, das ist das, was du weißt. Und die Sache mit den Reifen, das ist sicher so, wenn das Teil wirklich drei oder vier Jahre irgenwo in einem Verkaufsraum gestanden ist, vielleicht noch im Schaufenster in der Sonne, aber so sind die Reifen nicht gefährdet.
Was dich gleich hätte stutzig machen können, wäre eben die Sache M I T der Farbe. Die wechselt mit den Baujahren. Und wenn du genau die Farbe möchtest, dann ist damit auch das Prod.-Jahr festgelegt.
Und wenn dir das Teil beim Fahren Freude macht (-und natürlich technisch ok), dann ist der Spass sowieso nicht mit Geld aufzuwiegen.
 
M

Mortenhh

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Ein Neufahrzeug ist es nur, wenn die Fertigung nicht länger als 12 Monate zurückliegt und nicht allein deshalb, weil es ja noch nie zugelassen war o.ä. Damit spielen der tatsächliche Produktionszeitpunkt und Angaben im Kaufvertrag wie zum Beispiel Neufahrzeug die Hauptrollen.

@Mortenhh

Deien Angaben mögen ja aus der Sicht des Händlers sehr vorteilhaft sein, sind aber rechtlich so nicht haltbar!

Grüße
Steffen
Deine Aussage stimmt so leider nicht,
für Neufahrzeuge hat die Rechtsprechung festgelegt, daß sie beim Händler bis zu 12 Monate stehen dürfen und dann immer noch "neu" sind (so lange sich nicht zwischendurch das Modell geändert hat), OLG Hamm, DAR 1985, S. 353 und OLG Koblenz vom 15.09.1999, Az,.: 2 U 882/98.

Laut Urteil gilt ein Fahrzeug als neu bei folgenden Kriterien:

• Es muß sich um das aktuelle Modell handeln.
• Der Wagen darf keine wesentlichen Mängel haben.
• Er darf nicht überlang auf Lager gestanden sein.

Reifen gelten nach zwei Jahren nicht mehr als neu!

Das Model ist auch immer noch die F 650 GS, also keine Model Änderung!



@Eggi
Auf eine eventuell Übliche Handlung besteht aber kein Rechtsanspruch!
 
M

Mortenhh

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Hallo Cleo,

...
Was dich gleich hätte stutzig machen können, wäre eben die Sache M I T der Farbe. Die wechselt mit den Baujahren. Und wenn du genau die Farbe möchtest, dann ist damit auch das Prod.-Jahr festgelegt.
...
Die Farben von 2010 sind doch auch die Farben von 2011??????????????

Hatte hier die Farben der 800 gelistet, dies sind bei der 650 natürlich andere und darum geändert!
 
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Eggi

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@Eggi
Auf eine eventuell Übliche Handlung besteht aber kein Rechtsanspruch!
Das ist richtig.
Aber laß es das mal sich rumsprechen.
Dann sind sinkende Verkaufszahlen schwerwiegender als keine vorhandenen Rechtsansprüche. :D
 
Zörnie

Zörnie

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Deine Aussage stimmt so leider nicht,
für Neufahrzeuge hat die Rechtsprechung festgelegt, daß sie beim Händler bis zu 12 Monate stehen dürfen und dann immer noch "neu" sind (so lange sich nicht zwischendurch das Modell geändert hat), OLG Hamm, DAR 1985, S. 353 und OLG Koblenz vom 15.09.1999, Az,.: 2 U 882/98.

Laut Urteil gilt ein Fahrzeug als neu bei folgenden Kriterien:

• Es muß sich um das aktuelle Modell handeln.
• Der Wagen darf keine wesentlichen Mängel haben.
• Er darf nicht überlang auf Lager gestanden sein.
Die allgemein verfügbaren Quellen, darunter der ADAC, geben an, dass bei einem Neufahrzeug zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen. Dazu soll es auch ein BGH-Urteil geben (Ober würde hier Unter stechen ;)). Das Urteil habe ich zwar gefunden, die entsprechende Aussage darin aber noch nicht.

Grüße
Steffen
 
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Mortenhh

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Die allgemein verfügbaren Quellen, darunter der ADAC, geben an, dass bei einem Neufahrzeug zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen. Dazu soll es auch ein BGH-Urteil geben (Ober würde hier Unter stechen ;)). Das Urteil habe ich zwar gefunden, die entsprechende Aussage darin aber noch nicht.

Grüße
Steffen
Die allgemein verfügbaren Quellen, darunter der ADAC, geben an, dass bei einem Neufahrzeug zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen dürfen. Dazu soll es auch ein BGH-Urteil geben (Ober würde hier Unter stechen ;)). Das Urteil habe ich zwar gefunden, die entsprechende Aussage darin aber noch nicht.

Grüße
Steffen
Ich habe das passendes Urteil ja schon erwähnt (siehe Bericht).

Dies ist Juristisch ein Richtwert (in Deutschland gibt es keine Präzedenzfälle) und du hast ja auch nicht ganz Unrecht mit deiner Aussage.

Bis zu 12 Monate darf ein Fahrzeug beim Händler stehen, hier sind deine 12 Monate, dies entspricht im vorliegendem fall also März 2011.

Es ist aber ein Richtwert, jeder andere Richter könnte anders entscheiden würde sich aber höchstwahrscheinlich daran Orientiren.

Nun wurde die Maschine im ersten Drittels des Aprils gekauft (13.04 erster Bericht hier), also eine geringfügige Überschreitung.

Da es weder eine Juristisch feste Zahl gibt und nur diese "geringfügige" Überschreitung eines Richtwertes, würde ich als Kunde hier kein Prozess riskieren und mich beim Händler auch nicht sonderlich weit aus dem Fenster lehnen.

Es dürfte zumindest nicht reichen um einen Kaufvertrag rückgängig zu machen und dies ist einseitig auch nicht möglich.

Zusätzlich hat es ja anscheinend einen Preisnachlass gegeben und da es keinen "üblichen Rabatt" gibt, eine Auslegung des Händlers.

Es gibt ja im recht immer dieses "aber" und die Paragraphen sind selten wirklich eindeutig und bieten meist viel Spielraum, hier insbesondere im BGB und im Bereich Handelsrecht.
Und als Kunde kennen wir diese Rechte (und Pflichten) meist nur sehr schlecht, viele kennen nicht einmal den unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie oder glauben an die zwei Jahre (Mängel-) Gewährleistung.

Ich bin aber auch kein Jurist nur privat intensiv damit konfrontiert (familiär) und wollte auf diesen fall hier ein anderes licht werfen, von einer anderen Seite betrachten und hierbei etwas juristischer und nicht rein emotional.

MfG

Morten
 
euGSchi

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Die Farben von 2010 sind doch auch die Farben von 2011??????????????

Hatte hier die Farben der 800 gelistet, dies sind bei der 650 natürlich andere und darum geändert!
@Motrenhh
:o:o:o
Sorry, du hast recht, der Farbwechsel war 09/10.
Man glaubt ja garnicht, wie schnell die Zeit vergeht ...
 
Zörnie

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Hier die Pressemitteilung des BGH (und damit höchstrichterlich) zur Frage, wann ein Kfz noch fabrikneu ist. 12 Monate zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags sind die erlaubte Zeitspanne. Da spielen keinerlei Standzeiten eine Rolle noch sind 12 Monate beliebig dehnbar.

Und einen Kaufvertrag kann ich damit selbstverständlich rückabwickeln und soetwas geht auch einseitig, ggf. auf dem Rechtsweg.

Manche Händler achten darauf und manche vielleicht nicht. Mein GS habe ich von BMW als gebrauchtes Dienstmotorrad gekauft. Sie ist im September 2008 gebaut worden und wurde im September 2009 auf BMW zugelassen. Möglicherweise auch deshalb, weil sie den Kunden eben nicht mehr als Neufahrzeug verkauft werden durfte.

Grüße
Steffen
 
C

Cleo

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Hallo Zusammen,
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
Habe gestern meine F 650 GS abgeholt und den Händler auf das BJ angesprochen. Er hat mir versichert, dass es keine Änderungen zum BJ2011
gegeben hat und an der Maschine auch keine Rückrufaktionen durchzuführen
waren.
Habe dann doch noch einen Nachlass bekommen und ich hätte die Maschine
auf alle Fälle genommen. Bin aber jetzt sehr zufrieden mit dem Ausgang.
Die erste Ausfahrt war dann sehr schön aber auch sehr kalt.
Bin jetzt wirklich rundum zufrieden mit dem Kauf. Werde wahrscheinlich noch die Bugster Sitzbank ausprobieren (Bietet der Händler zum Probefahren an, die gibts dann auch noch mit Abnäher in Farbe der Maschine).:)
Gruß Cleo
 
E

Eggi

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......
Habe gestern meine F 650 GS abgeholt und den Händler auf das BJ angesprochen. Er hat mir versichert, dass es keine Änderungen zum BJ2011
gegeben hat und an der Maschine auch keine Rückrufaktionen durchzuführen
waren.
......
Schriftlich?
Kann ja viel erzählen, wenn der Tag lang ist.
 
Thema:

F 650 GS neu gekauft aber lt. Brief BJ 3/2010

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