Voll-LED Scheinwerfer mit E-Zeichen für F800GS..

Diskutiere Voll-LED Scheinwerfer mit E-Zeichen für F800GS.. im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Da ist auch noch eine Nummer drauf. Habe ich aber nicht parat.
andif62

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Da ist auch noch eine Nummer drauf. Habe ich aber nicht parat.
 
M_N_on_Tour

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Die beiden Scheinwerfer sind fast gleich groß.
Beide sind 28,5 cm breit, links 13 cm hoch. Der LED Scheinwerfer ist im rechten Teil, der das Abblendlicht trägt mit 9,3 cm um 2 mm kleiner als der originale. Sollte also auch mit deiner Verkleidungsscheibe passen!

Danke für deine Mühe, dann passt er auch zu der Touratech Desierto.

Gruß Markus
 
Armageddon

Armageddon

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Man müsste wissen, ob es auch eine legale Prüfnummer ist.

Gruss,
Markus
 
pogibonsi

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Was ist denn mit der Prüfnummer, die LED Scheinwerfer mit der "E9" Kennzeichnung werden doch von den Zulassungsstellen problemlos akzeptiert!
 
B

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Das Problem mit der E-Zulassung kommt erst wenn was passiert, die Zulassung in Frage gestellt wird und man selbst das Teil aus China importiert hat.
Die Chance das bei der HU die E-Zulassung im Detail geprüft wird ist nahe 0%.
 
pogibonsi

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Aber man ist doch als Halter eines Fahrzeugs nicht dafür verantwortlich, ob die Zulassungsstelle etwas ordentlich prüft oder nicht! Wenn die mir für ein Teil das O.K. geben, dann sollte ich davon ausgehen, dass es auch so legal ist! Das sind doch die Profis und nicht ich. Wenn mir der TÜV mit seiner Plakette bescheinigt das das KFZ in Ordnung ist, dann ist das für mich auch in Ordnung und würde das so der Versicherung weiterleiten...
 
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Das hilft nicht im Geringsten. Der TÜV kann ja z.B. auch nicht feststellen ob originale oder billig nachgebaute Ersatzteile verbaut sind.
Der verläßt sich im Zweifelsfall (zu Recht!) auf die aufgebrachte Kennzeichnung. Für diese haftet der Inverkehrbringer.
 
Raider65

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Aber man ist doch als Halter eines Fahrzeugs nicht dafür verantwortlich, ob die Zulassungsstelle etwas ordentlich prüft oder nicht! Wenn die mir für ein Teil das O.K. geben, dann sollte ich davon ausgehen, dass es auch so legal ist! Das sind doch die Profis und nicht ich. Wenn mir der TÜV mit seiner Plakette bescheinigt das das KFZ in Ordnung ist, dann ist das für mich auch in Ordnung und würde das so der Versicherung weiterleiten...
Dann kennst Du aber das deutsche Recht nicht. "Dummheit schützt vor Strafe nicht" ist nicht nur ein Spruch, sondern gilt auch als Grundsatz für das deutsche Recht. Nur weil der TÜV Dir eine Plakette gegeben hat, bist Du noch lange nicht aus der Verantwortung. Und Deine Versicherung wird das ganz bestimmt sehr eng sehen - wenn denn überhaupt bei einem Unfall auffällt, dass das E-Prüfzeichen falsch ist. Aber da wohl meist ein Gutachter dazu kommt - würde das wohl auffallen.
 
Canonball

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....
Man müsste wissen, ob es auch eine legale Prüfnummer ist.

Gruss,
Markus

Moin, ,moin, weiter vorne habe ich einmal geschrieben, dass ich dies von einem Kollegen im spanischen Ministerium habe prüfen lassen.
Laut ihm ist alles in Ordnung und auch in deren Systemen.
Jedoch gibt es immer Zweifeler.....
IngoMan müsste wissen, ob es auch eine legale Prüfnummer ist.

Gruss,
Markus
 
Raider65

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....
Man müsste wissen, ob es auch eine legale Prüfnummer ist.

Gruss,
Markus

Moin, ,moin, weiter vorne habe ich einmal geschrieben, dass ich dies von einem Kollegen im spanischen Ministerium habe prüfen lassen.
Laut ihm ist alles in Ordnung und auch in deren Systemen.
Jedoch gibt es immer Zweifeler.....
IngoMan müsste wissen, ob es auch eine legale Prüfnummer ist.

Gruss,
Markus
Hmm, dann tu uns doch mal einen Gefallen, und fragt ihn ... :o
 
Canonball

Canonball

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Was ist an meiner Antwort nicht zu verstehen? Ich habe ihn gefragt und er hat es geprüft.
Alles ok. Wer zweifelt kann dies doch selbst prüfen.
Nehmt das Zertifikat und geht auf die am Seitenrand stehende Webadresse.
Nummer eingeben und prüfen.
ingo
 
flouchtl

flouchtl

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Ich habe auch schon geschrieben, dass die Nummer im deutschen KBA/TÜV/Dekra System nicht existiert.

Es wurden lediglich nur die Leds geprüft, daher ist der Scheinwerfer nicht im System denke ich. Es wurde weder der Verbau/Anbau für eine 800gs geprüft noch gibt es eine Freigabe dazu. Selbst die Lichtstärke ist viel zu stark für den Straßenverkehr.

Es müsste auch eine Freigabe von BMW geben dass unter keinen Umständen eine Blendung ohne automatischer Leuchtweitenverstellung gibt. Da es die nicht gibt muss eine automatische Leuchtweite nachgerüstet werden die es aber nicht gibt.

Das bringt aber auch nichts, da die Dinger viel zu hell sind.

So ist die Rechtslage, egal ob das jemanden passt oder nicht :D Da hilft auch der beste spanische Kumpel nichts :D
 
andif62

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@Flouchtl: hast du den Scheinwerfer selbst ausprobiert, daß du die Lichtstärke beurteilen kannst? Eine automatische Leuchtweitenverstellung gibt es imho nur bei Xenon.
Korrektur: hängt wohl doch mit der Lichtstärke zusammen...
 
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Canonball

Canonball

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Ok, vielleicht bin ich zu blauäugig, aber:
- der Scheinwerfer hat ein E-Zeichen, ob aus Deutschland oder nicht
- meine F800GS habe ich mit dem Scheinwerfer beim TÜV vorgeführt und weitere 2 Jahre bekommen
- der TÜV hat die Nummer gesucht und notiert
- sollte ich wirklich von der Polizei angehalten werden, habe ich das Zertifikat aus Spanien
- wieso muss BMW das Teil testen oder freigeben?

Natürlich sollte der Scheinwerfer so eingebaut sein dass er nicht blendet,
aber auch der original Scheinwerfer hat keine Leuchtweiterverstellung.

Was ich nicht verstehe ist, dass grundsätzlich alle Teile, die aus Fernost sind angezweifelt werden.
ist dann der Motor der neuen F850 auch nicht echt?
 
schlork

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Eckart

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Ich kann mich nicht erinnern, dass wegen eines Prüfzeichens schon mal eine solche Diskussion entbrannt wäre.

Ich habe auch schon geschrieben, dass die Nummer im deutschen KBA/TÜV/Dekra System nicht existiert.
Das Fehlen eines Eintrags in einer Datenbank kann natürlich viele Gründe haben.

Es wurden lediglich nur die Leds geprüft, daher ist der Scheinwerfer nicht im System denke ich. Es wurde weder der Verbau/Anbau für eine 800gs geprüft
Denken ... Das im Startbeitrag des Threads angehängte Dokument bezeichnet doch recht genau, wofür die Prüfung gilt, nämlich für einen kompletten Scheinwerfer, wie er in einer F800GS verbaut ist.

Einzelne Led mit mit E-Prüfzeichen, woher hast du denn die Information?
Ganz abwegig ist das nicht, denkbar wäre sowas schon. Jede Kfz-Glühbirne hat so ein Prüfzeichen. Aber mal ehrlich: Wer hat denn schon mal danach geschaut, ob es da ist und ob es gültig ist ? Eine Diskussion darüber kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Hat den schon mal wer erlebt, dass der TÜV eine Birne herausgeschraubt hat, um im KBA/TÜV/Dekra System nachzuschauen, ob deren Prüfnummer dort erfasst ist ?

Selbst die Lichtstärke ist viel zu stark für den Straßenverkehr.
Das Prüfzeichen gilt natürlich nur für den geprüften Zustand. Von einer kaputten Glühbirne verschwindet das Prüfzeichen ja auch nicht einfach, trotzdem darf man nicht darauf vertrauen, dass man deswegen damit fahren dürfte. Für Parameter wie die Lichtstärke dürfte die Forderung nach einer eigenen Bewertung nicht greifen. Denn wenn das jeder so einfach beurteilen könnte, brauchte man diese Prüfungen ja nicht.

Dann kennst Du aber das deutsche Recht nicht. "Dummheit schützt vor Strafe nicht" ist nicht nur ein Spruch, sondern gilt auch als Grundsatz für das deutsche Recht. Nur weil der TÜV Dir eine Plakette gegeben hat, bist Du noch lange nicht aus der Verantwortung.
Wenn das Prüfzeichen vorhanden ist und man sonst keinen Anhaltspunkt dafür hat, dass es entweder gefälscht ist oder das Teil nicht der Genehmigung entspricht (wie etwa bei der kaputten Glühbirne - dafür hätte man selbst die Verantwortung), wenn auch der Einbau nach Vorschrift erfolgt ist, wird man darauf vertrauen dürfen, dass das Teil zulässig ist.
Deine Versicherung wird das ganz bestimmt sehr eng sehen - wenn denn überhaupt bei einem Unfall auffällt, dass das E-Prüfzeichen falsch ist. Aber da wohl meist ein Gutachter dazu kommt - würde das wohl auffallen.
Stellt sich irgendwie heraus, dass gefälscht ist oder das Teil nicht der Genehmigung entspricht, wird man das Teil sicherlich nicht mehr verwenden dürfen. Eine Obliegenheitsverletzung wird sich dann aber nicht so einfach konstruieren lassen, sodass man von strafrechtlichen Folgen geschützt sein müsste. Zivilrechtlich kann das etwas anders aussehen. Da wäre die Versicherung für den Fremdschaden zuständig. Die könnte versuchen, denjenigen in Regress zu nehmen, der für die Unstimmigkeit verantwortlich ist (verbotene Handlung, mangelnde Sorgfaltspflicht). Für den eigenen Schaden müsste man das selbst tun. Das muss natürlich nicht immer klappen, denn wie einer kaputten Glühbirne kann sich auch bei so einem Teil mal ein Fehler einstellen, für dessen Folgen man niemanden haftbar machen kann (die Gewährleistung ist befristet und garantiert nur den Ersatz des fehlerhaften Teils).

Eckart
 
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