Mein erstes Motorrad F 650 GS - mein erstes Problem

Diskutiere Mein erstes Motorrad F 650 GS - mein erstes Problem im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo ihr Lieben! Wie in der Überschrift steht, habe ich mir mein erstes Motorrad gekauft, um genau zu sein eine F 650 GS. Es ist leider eine...
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Lottikarotti94

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F 650 GS
Hallo ihr Lieben!

Wie in der Überschrift steht, habe ich mir mein erstes Motorrad gekauft, um genau zu sein eine F 650 GS. Es ist leider eine etwas längere Geschichte, würde mich aber gerne über Rat und Tipps von eurer Seite dazu freuen.
Letztes Wochenende bin ich in meine Heimat zu meinen Eltern gefahren und habe mit Freund und Vater das besagte Schätzchen angesehen. Der Verkäufer (Fahrschullehrer übrigens!) versicherte, das Ding kriegt noch TÜV und die HU (hat 23.000 runter und Service wurde im Bordcomputer angezeigt). Am Karfreitag bin ich mein Baby dann abholen gegangen zusammen mit meiner Mam. War vielleicht schon ein Fehler, weil mir technische Mängel noch nicht auf den ersten Blick auffallen, wie den geschulten Augen meiner beiden Männer. Am Samstag bin ich erstmal 3 Stunden gefahren, denn das letzte Mal bin ich vor 3 Jahren auf der Honda in der Fahrschule rumgedüst. Dabei fiel mir auf, dass das 'Service' immer noch im Bordcomputer angezeigt wurde und eine gelbe Kontrollleuchte gefühlt ewig anblieb beim Starten des Mopeds.
Im Internet dann ergoogelt, sehe ich, dass nur der Händler/die Werkstatt, den Service zurückstellen kann. Ehrlich gesagt, fand ich das schon komisch, denn die Bescheinigung von BMW zertifizierten Händler, dass das Gerät HU und TÜV wohl bekommen hätte. Als mein Dad dann zurückkam erzählte ich ihm davon und er schaute sich die Unterlagen und mein Mopped nochmal an. Wie sich herrausstelte, hatte ich zwar die technischen Daten und die Tüv-Bestätigung, aber der Einlesebericht fehlte schonmal. Am Mopped selber hat mein Vater dann die Bremsscheiben mal nachgemessen, da sie ihm recht dünn vorkamen. (Er fährt selber seit Jahren die R1200GS). Tja...vorne nur noch 4,2mm grade. Minimum ist 4,5. Im Wartungsbericht steht, dass die wohl gewechselt worden wären..scheint wohl nicht der Fall zu sein. Papi klärte mich dann auf, dass er seine Tochter nicht mit einer verschleißten Bremsscheibe fahren lässt. So muss ich leider erstmal mit dem Zug wieder zurück :( und wohl über 200 Tacken noch hinlegen für neue Bremsscheiben..
Ich bin erstmal ziemlich enttäuscht und wie meine Eltern stinksauer. Vielleicht bin ich mit meiner Meinung alleine, aber ich denke, dass sich ein Fahrschullehrer das schonmal gar nicht erlauben kann, zu betuppen. Und wäre es zu einem Unfall gekommen, hätte die Werkstatt wohl auch noch Probleme, oder? Die HU wurde nicht richtig durchgeführt und dann wurde dem Ding noch TÜV gegeben? Ich habe jetzt vor, erstmal mich morgen bei der Werkstatt beschweren zu gehen. Aber auf den Kosten bleibe ich wohl sitzen oder? Bzw. kann ich die Werkstatt bei BMW anschwärzen, dafür, dass sie ihren Service nicht richtig machen?

Ich hoffe, mein Roman hat euch nicht schon ein Nickerchen beschert :rolleyes:
Viele Grüße!
 
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Henryt

Henryt

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Willkommen hier.
Der erste Anlafpunkt sollte der Verkäufer sein, den mal mit den Tatsachen konfrontieren. Ist das ohne Ergebnis mit dem Wartungsbericht zum Händler.
 
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Lottikarotti94

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F 650 GS
Dankeschön, ich werd versuchen, ihn morgen direkt zu erwischen!
 
teileklaus

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tja das war schon mal schlecht, das Ding nicht mit jemandem Vernünftigen Kauf und Verhandlungs Erfahrenen zu holen.
Inspektion sollte im Heft nachgewiesen sein und Bremsscheiben die erneuert worden sind, erkennt auch der Nichts Böses Ahnende.
Also das Moped so nicht bezahlen und auch nicht mitnehmen. Ansprechpartner und Vertragserfüller ist nicht die Werkstatt sondern der Verkäufer. Erst in 2. Linie der Nichteibauer von Teilen. Vl hat der Besitzer die ja wieder ausgebaut?
Schreib dem Verkäufer alle Sachen auf und bitte um Stellungnahme, dann hast du schon mal was in der Hand.
Drohe dem mit Rückgabe der Sache, wenn er was versprochen hat im Vertrag und nicht nur so dahinsagte..an das sich keiner mehr erinnert..oder jeder anders.
 
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Eckart

Eckart

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Hallo Lotti,
Wie in der Überschrift steht, habe ich mir mein erstes Motorrad gekauft, um genau zu sein eine F 650 GS.
Herzlichen Glückwunsch zum Motorrad, auch wenn ich nicht genau weiß, ob man Dir zu genau diesem Motorrad gratulieren kann.

Grundsätzlich ist die F650GS keine schlechte Wahl, ich bin 10 Jahre eine gefahren, jetzt eine F800GS.
Leider ist die Bezeichnung etwas mehrdeutig, sodass Du bei modellspezifischen Fragen genau angeben solltest, welche Variante. Aktuell verkauft BMW eine Zweizylinder unter dieser Bezeichnung, davor war es lange Zeit ein Einzylinder. Hier im Forum gibt es spezielle Forenbereiche dafür, allerdings ist Deine Frage nicht ganz so modellspezifisch.

Der Verkäufer (Fahrschullehrer übrigens!) versicherte, das Ding kriegt noch TÜV und die HU (hat 23.000 runter und Service wurde im Bordcomputer angezeigt).
TÜV und HU sind im allgemeinen Sprachgebrauch Synonyme. Ansonsten klingt das schon etwas merkwürdig: Entweder es hat TÜV oder nicht, würde TÜV haben können klingt für mich irgendwie schwach.

Am Karfreitag bin ich mein Baby dann abholen gegangen zusammen mit meiner Mam. War vielleicht schon ein Fehler, weil mir technische Mängel noch nicht auf den ersten Blick auffallen
Abholen ist das Eine, der Kauf das andere, d. h. der fachliche Blick müsste vor dem Kaufvertrag erfolgen. Da tut man als technisch weniger versierter Käufer vielleicht gut daran, bei einem Händler zu kaufen. Da kann man zwar auch schlechte Geschäfte machen, aber weil Händler immer Gewährleistung bieten müssen, schließt das einen großen Reinfall aus.

Interessant wäre hier die Frage, ob der Verkäufer einfach nur Fahrlehrer ist - das hätte keine rechtliche Bedeutung, wäre also vermutlich ein Privatverkauf, der üblicherweise ohne Gewährleistung erfolgt und gekauft wie besehen, d. h. wenn man sehen, aber nicht beurteilen konnte, ist das das eigene Risiko. Sonst könnte man aber immerhin noch wegen Täuschung vorgehen.
Handelt es sich um eine Fahrschulmaschine, ist Verkäufer womöglich die Fahrschule - da könnte das mit der Händlergewährleistung gelten.

Dabei fiel mir auf, dass das 'Service' immer noch im Bordcomputer angezeigt wurde und eine gelbe Kontrollleuchte gefühlt ewig anblieb beim Starten des Mopeds.
Immerhin blieb sie nicht dauerhaft an. Die nicht zurückgesetzte Serviceanzeige wäre ein Anhaltspunkt (mit Unsicherheiten) für einen nicht vorgenommenen Service, zumindest ist er dann nicht bei einer Vertragswerkstatt erfolgt.

Wie sich herrausstelte, hatte ich zwar die technischen Daten und die Tüv-Bestätigung, aber der Einlesebericht fehlte schonmal.
Ich vermute mal, Du meist den Prüfbericht ?

Tja...vorne nur noch 4,2mm grade. Minimum ist 4,5.
Eine leicht untermaßige Bremsscheibe bedeutet noch keine Lebensgefahr, wenn man es weiß und sich darauf einstellt. Aber TÜV gibt es damit natürlich nicht. Einem aufmerksamen Prüfer sollte das auffallen, er müsste dann nachmessen.

Ich bin erstmal ziemlich enttäuscht und wie meine Eltern stinksauer. Vielleicht bin ich mit meiner Meinung alleine, aber ich denke, dass sich ein Fahrschullehrer das schonmal gar nicht erlauben kann, zu betuppen.
Die Enttäuschung kann ich nachvollziehen. Was Fahrschullehrer angeht, so sind diese ja auch keine besseren Menschen. Das Geschäft ist hart und es gibt weiße und schwarze Schafe.

wäre es zu einem Unfall gekommen, hätte die Werkstatt wohl auch noch Probleme, oder? Die HU wurde nicht richtig durchgeführt und dann wurde dem Ding noch TÜV gegeben? Ich habe jetzt vor, erstmal mich morgen bei der Werkstatt beschweren zu gehen. Aber auf den Kosten bleibe ich wohl sitzen oder? Bzw. kann ich die Werkstatt bei BMW anschwärzen, dafür, dass sie ihren Service nicht richtig machen?
Einen Prüfer dranzukriegen für eine mangelhafte Prüfung dürfte nicht ganz einfach sein, denn dazu müsste man nachweisen, dass das Fahrzeug in genau diesem Zustand zur Prüfung war. So wie Du den Verkäufer beschreibst, wäre ja nicht mal auszuschließen, dass das Fahrzeug nach der Prüfung wieder zurückgerüstet wurde ?!

BMW kannst Du natürlich immer anschreiben, aber ob diese im Einzelfall etwas unternehmen, weiß ich nicht, aber vielleicht, wenn wiederholt Klagen kommen - oder wenn Betrugsprozesse gegen ihn gewonnen werden. Wegen des Einzelfalls ist es wohl kein Fehler, erst einmal mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Wenn kein Einvernehmen zu erzielen ist, könnte man ja immer noch juristischen Rat bemühen.

Eckart
 
Gerlinde

Gerlinde

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Bei der Differenz geht das aus wie das Hornberger Schießen.
Der HU abnehmende Prüfer wird sagen, er hätte über Verschleißmass gemessen und der Fahrlehrer(selbst wenn er wie viele Fahrlehrer KFZ-Meister ist) wird sagen, er hätte der Messung der Hauptuntersuchung vertraut.
Bei der geringen Differenz zum Sollwert (wenn überhaupt richtig gemessen), noch dazu ohne Möglichkeit ständig Spitzkehren bergab zu fahren, ist das Risiko sehr, sehr gering, eher im Bereich der allgemeinen Betriebsgefahr und normalerweise kein Grund das Moped stehen zu lassen.
Nochmal nachmessen (nicht von den Angehörigen) und gegebenenfalls einfach neu machen. Bei meinem Sohn würde ich, statt überhaupt Vorhaltungen zu machen, ihm beim nächsten Besuch, das Ding mit neuer Bremse, kommentarlos in die Hand drücken und mich freuen, wenn er sein Späßken hat.
Leider hat er aber trotz aller Angebote nie diesbezügliches Interesse gezeigt und ich hab ihn trotzdem lieb.
 
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Lottikarotti94

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F 650 GS
Hallo Eckart!

erstmal vielen lieben Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort. Ich versuche mal von oben alles durchzuarbeiten :)
Leider ist die Bezeichnung etwas mehrdeutig, sodass Du bei modellspezifischen Fragen genau angeben solltest, welche Variante. Aktuell verkauft BMW eine Zweizylinder unter dieser Bezeichnung, davor war es lange Zeit ein Einzylinder.
(ich hoffe, das Zitat wird richtig angezeigt) Ich habe das Zweizylinder Modell, also die Twin. Werd ich nächstes Mal drauf achten :)

TÜV und HU sind im allgemeinen Sprachgebrauch Synonyme. Ansonsten klingt das schon etwas merkwürdig: Entweder es hat TÜV oder nicht, würde TÜV haben können klingt für mich irgendwie schwach.
Bei der 1. Besichtigung haben wir nochmal drüber gesprochen, dass die Maschine nur mit TÜV und HU (die er, wie es im Gespräch am Anfang den Anschein machte, eigentlich nicht machen lassen wollte) gekauft wird. Bei BWM sind alle 10.000 die großen Inspektionen hatten wir ihn nochmal drauf aufmerksam gemacht. Meinem Dad fiel auch dort schon die Bremsscheibe auf, jedoch meinte der Verkäufer, dass das alles bei der Inspektion gemacht wird. (Mein Freund hat mir das heute gesagt, dass er sich auch an den Wortlaut erinnern kann). Dadurch, dass ich die Papiere bekommen habe, wo drin steht "Bremsscheiben gewechselt". Habe ich natürlich erstmal mir keine Gedanken gemacht..ich hab mich noch über einen Blatt mit den technischen Daten gefreut und war mit der Freude meines Moppeds beschäftigt, statt mir mal Gedanken zu machen. Wird das erste und das letzte Mal gewesen sein, dass mir sowas passiert. Ich habe das Mopped am Freitag dann 'offiziel' gekauft. Obwohl dass jetzt auch so eine Sache ist.
Interessant wäre hier die Frage, ob der Verkäufer einfach nur Fahrlehrer ist - das hätte keine rechtliche Bedeutung, wäre also vermutlich ein Privatverkauf, der üblicherweise ohne Gewährleistung erfolgt und gekauft wie besehen, d. h. wenn man sehen, aber nicht beurteilen konnte, ist das das eigene Risiko. Sonst könnte man aber immerhin noch wegen Täuschung vorgehen.
Handelt es sich um eine Fahrschulmaschine, ist Verkäufer womöglich die Fahrschule - da könnte das mit der Händlergewährleistung gelten.
Tjaaaaa, mein Dad war da auch schon skeptisch. Er leitet die Fahrschule. Mein Vater meinte, eigentlich dürfte das kein Privatkauf dann sein, da er die Maschinen ja steuerlich absetzen kann. Aber gut. Dass es sich um ein Fahrschulfahrzeug handelte, wurde auch erst bei der Besichtigung auf den Tisch gelegt. Das Folgende (und das ist wohl ziemlich dumm gewesen, weil ich dachte, mich würde es nicht betreffen und wie gesagt, es war mein erster Kauf eines Fahrzeugs) ist, ich habe das Fahrzeug für einen bestimmten Preis gekauft (Kaufvertrag war vorläufig gemacht worden). Bei der Abholung meinte der Verkäufer dann, er würde gerne einen zweiten Kaufvertrag machen, um einen geringeren Preis draufzuschreiben, um weniger Steuern zu zahlen. Ich weiß im Nachhinein auch nicht, warum ich das habe durchgehen lassen, weil eigentlich hätte mir ja nichts passieren können und das wäre nicht mein Problem gewesen...
Einen Prüfer dranzukriegen für eine mangelhafte Prüfung dürfte nicht ganz einfach sein, denn dazu müsste man nachweisen, dass das Fahrzeug in genau diesem Zustand zur Prüfung war. So wie Du den Verkäufer beschreibst, wäre ja nicht mal auszuschließen, dass das Fahrzeug nach der Prüfung wieder zurückgerüstet wurde ?!
Nun, das Fahrzeug wurde nach dem Kauf ca. 6 km zu mir nach Hause bewegt und am nächsten Tag zu einer Tour durch Dörfer gefahren. Ansonsten stand es nun Still in der Garage. Eine Fotodokumentation habe ich natürlich nicht gemacht. (passiert mir wohl auch nicht noch ein zweites Mal).

Ich denke, wie schon aus den vorherigen Antworten hervorgeht, werde ich morgen erstmal den Verkäufer schreiben...
 
mmo-bassman

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früher: G650GS, Bj.: 2014, jetzt: Tenere 700, Bj.: 2019
Nix schreiben, der Typ hat leider einen Doofen gefunden (sorry).
Da hilft nur klare Forderungen stellen und mit rechtlichen Schritten drohen.
1. Er wollte an der Quittung rummanipulieren, das is illegal.
2. Neue Bremsscheibe, HU und AU und Inspektion verlangen, natürlich auf seine Kosten. Weigert er sich, ihn auf rechtliche Konsequenzen hinweisen und die Rücknahme und Erstattung des kompletten Kaufpreises verlangen.

Und mal ehrlich, es wäre mMn eh das Beste, Du wirst die Kiste schnell wieder los. Das mit der Bremsscheibe und der Inspektion konnte man schnell erkennen, aber wer weiß, was die Kiste noch alles an versteckten Mängeln hat, was Du erst nach und nach rauskriegst, aber dann isses zu spät. Wenn das Teil wirklich als Fahrschulmaschine gelaufen ist, dann haben 100 Anfänger darauf rumgenudelt und sie ist mindestens 20 mal umgefallen.

Weg das Ding und ne andere für 500,- mehr, dafür mit Gewährleistung beim Händler gekauft. Sorry für mein hartes Urteil, aber mit der Karre wirst du nicht glücklich ...
 
Henryt

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"Tja...vorne nur noch 4,2mm grade. Minimum ist 4,5. Im Wartungsbericht steht, dass die wohl gewechselt worden wären..s"
Das ist bei den Bremsen der Knackpunkt." Wohl gewechselt", bisschen wechseln geht ja nicht. Entweder oder. Ansonsten 20 mal umfallen kann man ja erkennen und wenn nicht alles o.K., was sonst soll passiert sein. Fahrschüler fahren in der Regel ziemlich zurückhaltend, allenfalls könnte die Kupplung einen Knacks haben, aber das kann man prüfen/merken.
 
RunNRG

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Wenn erst beim Besichtigungstermin rausgekommen ist, das es sich um eine Fahrschulmaschine handelt, wäre ich stante pede umgekehrt.

Nach 23 Tkm die Bremsscheiben verschliessen...das ist sehr sehr früh und spricht halt für ausgiebige Nutzung des Gerätes.

Genauso motorisch...ein Fahrschulmoped wird halt "besonders" bewegt (viel schleifende Kupplung, viele Abwürger), die für den Motor auch nicht so prall sind.

Elektrik...Kabelbäume von Fahrschulmaschinen waren zumindest früher mal deutlich gefährdeter für Kupferwürmer als normale, aufgrund der vielen Fahrmanöver mit Volleinschlägen des Lenkers. Ich hole jetzt nicht noch weiter aus......:rolleyes:

Wenn ich das so summiere, entspricht das mindestens der doppelten Fahrleistung einer vernünftigen Maschine, das hat sich hoffentlich dann sehr deutlich im Preis niedergeschlagen.

Wenn der Verkäufer Zicken macht, würde ich ihm das Moped wieder auf den Hof stellen (wäre wohl so oder so das beste).

Ich wünsche trotzdem viel Glück mit dem "Schätzken", vielleicht löst sich das Thema mit ein paar neuen Bremsscheiben ja doch noch zur Zufriedenheit und für ein Erstmoped ist so eine 650er Twin-GS ein ganz tolles Gerät.
(ich hoff, der Dieter liest jetzt hier nicht mit, sonst kriege ich Haue)
 
Pendeline

Pendeline

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Ist die Einprägung auf der Bremsscheibe denn nicht die Materialstärke im Einbau-/Neuzustand?

Gruß - Pendeline
 
Frangenboxer

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Weise auch darauf hin, dass Du Zeugen hast die dabei waren und deine Aussagen stützen. War auch jemand dabei, der mitbekommen hat das der Preis im Kaufvertrag nicht der Preis ist, den Du gezahlt hast? Damit kriegst Du ihn, wenn keiner dabei war, kann es sein dass er Dir nur die Kohle gibt die im Kaufvertrag steht.
 
DerMeister

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Noch ein kleiner Tip: War das Fahrzeug auf die Fahrschule zugelassen, ist es ein Verkauf Gewerbe an Privat, da hilft auch der "gepfuschte" zweite Vertrag nicht weiter. Der Verkäufer ist somit auf jeden Fall schon mal gewährleistungspflichtig.

Nimm nen Anwalt und lass den was hübsches schreiben, alles Andere dürfte eher nicht viel bringen.
 
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ein Fahrschulmoped - kann ein Schnapper sein, wenn man einen Teileträger braucht oder es stellt sich wirklich nach einer gewissen Fahrzeit die Zuverlässigkeit des Fahrzeugs heraus.

Das ist bei einer Fahrschulmaschine eher nicht zu erwarten. Wie hier schon beschrieben (Kupplung etc. ) 100 Leute gurken das Teil zu tode und das Teil blinkt als käme es grade aus dem Laden.

Konfrontiere den Verkäufer mit den festgestellten Schäden .... wenn er sie beseitigt ist es gut - es bleiben dann immer noch Folgeschäden zu erwarten die erst später auftauchen aufrund der hohen Belastung durch den Fahrschuhlbetrieb.

Wenn du dieses Risiko eingehen willst ist es ok .... ich jedenfalls schmeiße mein sauer verdientes Geld nicht in den nächst besten Mülleimer, bloß weil mir einer schöne Augen macht und mir den Mond verspricht.

Du bekommst mit Sicherheit was besseres für dein Geld und bei der hier liegenden Vorgeschichte würde ich das Moped dem Verkäufer an den Hals hängen und ihm eine schönes Leben wünschen.

Den TÜV Bericht kann man von dem TÜV bekommen der die Untersuchung durchgeführt hat. Er ist dort hinterlegt. Einfach den Fall schildern und um den Bericht bitten. Kann was kosten ... weiß ich nicht genau - würde aber Licht in's Dunkel bringen und man hätte die Sicherheit das das nicht ein getürkter TÜV ist der da an deinem Möpp durchgeführt wurde.
 
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Noch ein kleiner Tip: War das Fahrzeug auf die Fahrschule zugelassen, ist es ein Verkauf Gewerbe an Privat, da hilft auch der "gepfuschte" zweite Vertrag nicht weiter. Der Verkäufer ist somit auf jeden Fall schon mal gewährleistungspflichtig.

Nimm nen Anwalt und lass den was hübsches schreiben, alles Andere dürfte eher nicht viel bringen.
Klar ... der kann hier auch bei dem Thema der Steuerhinterziehung (Deiner Mithilfe) direkt beraten.:playfull:
 
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sehr Hilfreich dein Komentar :mad:
 
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sehr Hilfreich dein Komentar :mad:
Kannst Du gern löschen. Kein Thema. Mag hier auch nicht aufheizen. Habe aber mit dem Thema 2 Kaufverträgen... einen für die Steuer und einen für Geschäft mein eigenes Thema. Man kann dann sehen was die Verträge im Zweifel wert sind.
Wie gesagt einfach meine letzten Posts löschen.
 
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Wenn man es von der Seite betrachtet hast du natürlich Recht.

Daher meine Vermutung auf getürkten TÜV ... mehr Geld kann man nicht verdienen, außer man druckt es selber ... :)
 
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.....Der Verkäufer (Fahrschullehrer übrigens!) versicherte, das Ding kriegt noch TÜV und die HU (hat 23.000 runter und Service wurde im Bordcomputer angezeigt)
.....
Am Samstag bin ich erstmal 3 Stunden gefahren.....Dabei fiel mir auf, dass das 'Service' immer noch im Bordcomputer angezeigt wurde.....

.....kann ich die Werkstatt bei BMW anschwärzen, dafür, dass sie ihren Service nicht richtig machen?
....
Herzlichen Glückwunsch zum Entschluß, eine BMW zu fahren.

Leider liest sich die story nicht so schön. Die ganze Info seitens Verkäufer wäre mir suspekt und die Sache mit dem Vertrag unseriös.

Mir erschließt sich nicht wirklich, eine abgenudelte Fahrschulmaschine zu kaufen (mit 23tkm die Bremsscheibe nahezu runter ist schon eine Leistung!). Da bedarf es schon einer Beschreibung mit herausragenden Merkmalen, dies zu tun. Nach erfolgter HU=TÜV (volksmund) wird ein Prüfbericht ausgegeben. Und wie oben schon angemerkt, ist der Verkauf einer Fahrschulmaschine kein Privatverkauf!

BMW miteinzubeziehen bringt nix, das ist ausschließliche eine Sache zwischen Dir und dem Verkäufer.

Ich würde alles daransetzen, die Kauf rückgängig zu machen - notfalls mit juristischen Beistand.
 
Thema:

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