ich weiß aus einer Führung im BMW Werk, dass die in ihrer eigenen Motorfertigung sehr genau Teile aufeinander abstimmen. Also da werden dann alle Zylinderbohrungen, die man grad da hat und alle Kolben vermessen und es werden die zueinander gepackt, die gut miteinander funktionieren. Auch bei vielen anderen Teilen. Ich könnte mir vorstellen, dass die in der Fertigung die Toleranzen des "ist noch ok, kann man so zusammenbauen" bei der 750er großzügiger auslegen. Davon abgesehen sollen die Motoren aber wirklich mechanisch identisch sein.
Zum Ritzeln: ich habe das mal ernsthaft bei meiner F650GS Dakar damals verfolgt. Zumindest für kürzere Übersetzung (höhere Beschleunigung, geringere Vmax).
Es kommt extrem darauf an, an welchen Prüfer du gerätst.
Theoretisch könnten sie von dir eine Prüfung der neuen Höchstgeschwindigkeit, eine Prüfung des Fahrgeräusches und eine Prüfung der Abgaszusammensetzung verlangen.
Auf Höchstgeschwindigkeit hätten alle befragten Verzichtet, da die ja in meinem Fall geringer geworden wäre. Bleibt einfach die alte eingetragen und gut.
Abgas hätten die von mir Befragten und auch ein Forenbericht, über den ich gestolpert bin weg gelassen, weil man wohl bei einer Änderung der Drehzahl während der Messung von <=8% auf eine Nachprüfung verzichten kann. Bei der Regelung ging es auch um Veränderung anderer Raddurchmesser und sowas, daher gibt es da eine Toleranz.
Bei der Geräuschmessung gingen die Meinungen auseinander. Ein von mir Befragter meinte, dass man sowas nur in einem Messlabor prüfen könnte zu entsprechenden Kosten. Ein weiterer meinte, dass er das machen könnte, die Prüfung alleine würde aber ca. 500€ kosten. Und wenn dabei höhere Messwerte rauskommen als in den Papieren stehen müsste ich die Kosten der Prüfung tragen und hätte trotzdem keine Freigabe dafür.
In einem Forenbericht hatte ich aber mal von einem gelesen, der sich ein kleineres Ritzel hat eintragen lassen. Da hat der Prüfer auch bei den Stand- und Fahrgeräuschen mit Verweis auf die 8% Grenze verzichtet und das einfach so eingetragen.
Die rechtlichen Implikationen, wenn man die Übersetzung ändert (ohne Eintragung) sind nicht vorhersehbar. Beim TÜV wird das vermutlich keiner merken. Mein TÜVer hat an seiner Maschine selbst die Übersetzung geändert.
Wo es haarig werden kann ist, wenn du mal in einen größeren Unfall verwickelt bist mit 5-7stelligen Forderungen, die da im Raum stehen können. Dann schaut sich nämlich die gegnerische Versicherung dein Mopped ganz genau an. Theoretisch können Sie dir nur eine "Mitschuld" zuschieben, wenn die Modifikation Unfallursächlich war. Ob eine schnellere Beschleunigung einen Unfall begünstigt oder verschlimmert haben kann, kommt auf den Unfall an. Aber alleine die Diskussionen dazu können schon Nervenaufreibend werden. Ich habe aber noch nie von jemandem gehört, dem das konkret wegen einer geänderten Übersetzung passiert wäre.