wasches
Themenstarter
Habe hier eine Reifenfreigabe von Bridgestone für Battlewing BW 502,
den Hinterreifen der F 650 ST.
Es funktioniert in Kombination mit dem BT45 vorne.
Auf der homepage von Bridgestone ist es noch nicht geändert, haher hatte ich die Freigabe telefonisch bei Bridgestone angefordert. Tel: 06172 408 255
Hier der Text der Freigabe:
BRIDGESTONE
DEUTSCHLAND
GMBH
Industriestraße
1
-61352
Bad
Homburg
v.d.H.
Telefon
06172
408-255
-Telefax
06172
408-249
UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
für REIFENUMRÜSTUNGEN an BMW -Krafträdern
Die BRIDGESTONE Deutschland GmbH, als Generalimporteur für BRIDGESTONE Reifen in der
Bundesrepublik Deutschland, bestätigt hiermit, daß gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten
Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter
Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß §29
und §31 StVZO erhalten.
Fahrzeugtyp Handels-Serienbereifung gem. ABE Alternative Bereifung (nur in den
ABE Nr. Bezeichnung (v=vorne, h=hinten) angegebenen Paarungen)
BMW 169
G 532
F 650 ST Hersteller Bridgestone: Hersteller Bridgestone:
Keine Bridgestone-
Serienbereifung
gem. ABE
v. 100/90 -18 M/C 56H tl
BT45F
h. 130/80 R17 M/C 65H
BW502
v. 100/90 -18 M/C 56H tl
BT45F
h. 130/80 R17 M/C 65H tl
BT54R
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO ist nicht erforderlich.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung
nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO,
da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des §29 (3) StVZO können durch
die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EG-BE aufgeführt sind.
Bad Homburg, 22.04.2008
W.Terfloth Das Original dieser Bescheinigung -in der jeweils
Leiter Verkauf Motorradreifen neuesten Fassung -ist einzusehen unter:
BRIDGESTONE www.bridgestone-mc.de
Deutschland GmbH
Geschäftsführer:
Rainer
Schieben,
Yukimitsu
Ushio
–
Sitz
der
Gesellschaft:
Bad
Homburg
–
Amtsgericht
Bad
Homburg,
Handelsregister-Nr.
HRB
5728
Gruss
wasches
den Hinterreifen der F 650 ST.
Es funktioniert in Kombination mit dem BT45 vorne.
Auf der homepage von Bridgestone ist es noch nicht geändert, haher hatte ich die Freigabe telefonisch bei Bridgestone angefordert. Tel: 06172 408 255
Hier der Text der Freigabe:
BRIDGESTONE
DEUTSCHLAND
GMBH
Industriestraße
1
-61352
Bad
Homburg
v.d.H.
Telefon
06172
408-255
-Telefax
06172
408-249
UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
für REIFENUMRÜSTUNGEN an BMW -Krafträdern
Die BRIDGESTONE Deutschland GmbH, als Generalimporteur für BRIDGESTONE Reifen in der
Bundesrepublik Deutschland, bestätigt hiermit, daß gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten
Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter
Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß §29
und §31 StVZO erhalten.
Fahrzeugtyp Handels-Serienbereifung gem. ABE Alternative Bereifung (nur in den
ABE Nr. Bezeichnung (v=vorne, h=hinten) angegebenen Paarungen)
BMW 169
G 532
F 650 ST Hersteller Bridgestone: Hersteller Bridgestone:
Keine Bridgestone-
Serienbereifung
gem. ABE
v. 100/90 -18 M/C 56H tl
BT45F
h. 130/80 R17 M/C 65H
BW502
v. 100/90 -18 M/C 56H tl
BT45F
h. 130/80 R17 M/C 65H tl
BT54R
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen.
Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO ist nicht erforderlich.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung
nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO,
da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des §29 (3) StVZO können durch
die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der o.g. ABE/EG-BE aufgeführt sind.
Bad Homburg, 22.04.2008
W.Terfloth Das Original dieser Bescheinigung -in der jeweils
Leiter Verkauf Motorradreifen neuesten Fassung -ist einzusehen unter:
BRIDGESTONE www.bridgestone-mc.de
Deutschland GmbH
Geschäftsführer:
Rainer
Schieben,
Yukimitsu
Ushio
–
Sitz
der
Gesellschaft:
Bad
Homburg
–
Amtsgericht
Bad
Homburg,
Handelsregister-Nr.
HRB
5728
Gruss
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