S
Schlonz
auch wenn ich jetzt sogut wie nix verstanden habe, meine Frage, ob das auch für die MM anwendbar wäre. Eine etwas kürzere Übersetzung täte ihr für meine Zwecke schon gut.
Ich habe mal gehört, dass Übersetzungsänderungen von nicht mehr als 5% nicht eintragungspflichtig sind. Weiss wer was Genaues?
Ich habe mal gehört, dass Übersetzungsänderungen von nicht mehr als 5% nicht eintragungspflichtig sind. Weiss wer was Genaues?