1% Regelung bei Firmenmotorräder

Diskutiere 1% Regelung bei Firmenmotorräder im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; äh Firmenwagen natürlich. ;):D:D Nehmen wir mal, mir würde das angeboten. Machen oder nicht??? Und äh, was wäre da denn alles so drinn in dem...
noh

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BMW R1200GS ´05
äh Firmenwagen natürlich. ;):D:D

Nehmen wir mal, mir würde das angeboten. Machen oder nicht???
Und äh, was wäre da denn alles so drinn in dem einen Prozentchen des Listenpreises?? Und was ist bei Rabatt?? Zählt dann der Preis???
Kann mir da wer helfen??
Auch ruhig aus Unternehmersicht. Würde mein Chef sich da was ans Bein binden???
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
vielleicht übernimmt er die Spritkosten ja auch noch ( 44 Euro Gutscheinsache...)
 
advi

advi

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HP2 Enduro
Ich habe meine HP2 aufs Geschäft laufen, mit Privatnutzung!
Meine GS Adv (war davor in der Firma) bei BMW dafür in Zahlung gegeben. Und einfach ganz normal in die Bücher mit aufgenommen.

Von daher sollte es die normale Rechnung sein, die Du beim Kauf erhalten hast.
Du musst halt nachweisen, daß Du sie geschäftlich nutzt.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Es zählt der Preis der als Aktiva in die Abschreibung des Betriebs eingeht der Dir die Karre zur Verfügung stellt.
Wenn das Fahrzeug geleast wird gibt es eine darauf abgestimmte Lösung.
Welche Art Leasing man abschliesst z.B. Full-Leasing mit Winterreifen, Wartung, TÜV etc. ist Geschmacks- und Geldsache. Die ungeplanten Reparaturen übernimmt ja die obligatorische Vollkasko. Auch die kann im Leasingpaket enthalten sein. Wird eben teuerer und somit auch das "1" %
gerd
 
qtreiber

qtreiber

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Moin,

bei Leasing-Fahrzeugen kenne ich nur die Prozentberechnung (z.B. 1% Leasingrate monatlich) von der UPE, also vom Listenpreis.

Ob die Leasingrate 1% oder mehr kostet, hängt häufig von den gefahrenen Kilometern ab. Günstger als mit 1%-Leasingrate pro Monat kann man privat kaum einen Pkw fahren.
 
W

wehretaler

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jetzt R 1200 GS TÜ
1% Regelung für Dienstfahrzeuge

Hallo noh,


bei der unentgeldlichen Überlassung eines Fahrzeuges durch den Arbeitgeber erfolgt die Versteuerung in den meisten Fällen gemäß §§ 8 und 6 des Einkommensteuergesetz. Eine unentgeldliche Überlassung an den Arbeitnehmer bedeutet, das die Kosten für das Kraftfahrzeug komplett von dem Arbeitgeber übernommen werden. Der Arbeitnehmer muß lediglich :D den Privaten-Nutzungsanteil als geldwerte Vorteil versteuern.

Anwendung der 1%-Regelung
Hierzu wird für jeden angefangenen Monat 1% des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (zzgl. Sonderausstattung) angesetzt (vgl. § 8 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 EStG).
Falls Du das Fahrzeug noch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte nutzt, so muss dieser geldwerte Vorteil mit 0,03% des inländischen Bruttolistenpreises (zzgl. Sonderausstattung) für jeden Entfernungskilometer ansetzen (vgl. § 8 Abs. 2 EStG).
Der so zu ermittelnde Wert (geldwerter Vorteil) muss vom Arbeitgeber in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden und unterliegt somit auch dem Lohnsteuerabzug.

Berechnung 1%-Regelung
Die Berechnung der 1%-Regelung erfolgt mit 1% des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung (zzgl. Sonderausstattung). Grundsätzlich wird für die 1%-Regelung immer der "Neupreis" angesetzt, dies gilt auch für Sonderausstattungen.

Berechnung Fahrten Wohnung Arbeitstätte
Die Berechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte erfolgen mit 0,03% des inländischen Bruttolistenpreises (zzgl. Sonderausstattung) für jeden Entfernungskilometer, ob das Fahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte benutzt wird, ist in diesem Fall unerheblich. Die Versteuerung dieser Fahrten erfolgt immer, wenn der Arbeitnehmer grundsätzlich das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte nutzen kann.

Ob sich so was rechnet, solltest Du mit Deinem Chef und Deinem Steuerberater (im Vorfeld) besprechen und genau durchrechnen lassen. Ich hab das 15 Jahre hinter mir und in dieser Zeit 5 Lohnsteuerprüfungen :mad: gehabt, da sind die Jungs vom FA ganz schön neidisch.


Grüße vom




wehretaler
 
Rdriver

Rdriver

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R 1200 GS (12)
Bei 1 % vom Brutto-Listenpreis, also sagen wir mal rund 17.000,-- € Neupreis für ne ADV,
macht das mal eben schlappe 2.000,-- Euro zu versteuernder geldwerter Vorteil per anno
und je nach persönlichem Steuersatz also durchaus bis zu 1000,-- € EK-Steuer/Jahr, plus Soli natürlich :D

Zudem musst du die überwiegend betriebliche Nutzung nachweisen,
da hat sich schon mancher Selbständige oder
Freiberufler mit seinem Oldtimer oder Cabrio in die Nesseln gesetzt.:eek:
 
Brösel

Brösel

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Hi,

ich habe als Angestellter einen Firmenwagen, wobei wie o. g. die 1% Regelung mit Berücksichtigung Wohnstätte - Arbeitsstätte durchgeführt wird.
Man muß durchgehend den Neupreis versteuern, auch wenn das Fahrzeug älter wird.
Maßgebend ist der Listenpreis, nicht der Preis den der Arbeitgeber zahlt !!!
Je nach Preis und Entfernung zur Arbeitsstätte reduziert sich das Netto aufgrund des Geldwerten-Vorteils.

Es gibt noch die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen.
Hier muß jede Fahrt per Hand im Fahrtenbuch eingetragen werden, digital gilt nicht beim Finanzamt.
Am Jahresende muß man entsprechend den Prozentsatz Privatfahrten und Dienstfahrten die Fahrzeugkosten versteuern.
Wenn Du viele Dienstfahrten mit dem Motorrad fährst und nahe der Arbeitsstätte wohnst kann sich das rechnen.

Viel Erfolg beim Verhandeln.
 
Rdriver

Rdriver

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R 1200 GS (12)
Hi,

...

Es gibt noch die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen.
Hier muß jede Fahrt per Hand im Fahrtenbuch eingetragen werden, digital gilt nicht beim Finanzamt.

...
Viel Efolg beim Verhandeln.
Falsch, digital geht schon, aber nicht mit einer Exel-Tabell o.ä.
sondern nur mit speziell dafür zuglassener Software,
die nachträgliche Änderungen/Anpassungen :D zuverlässig verhindert.

Fast jedes Fahrtenbuch wird vom FA auseinander genommen und zu 99 %
verworfen, ein- zwei kleine Ungereimteiten, km-Stand beim Tanken, bei der Inspektion,
Umweg, Stau etc..... irgend etwas finden die immer.

Nur digitale Systeme die fest im Fahrzeug eingebaut werden
bestehen meist die Prüfung, allerdings für Motorräder hab ich
die noch nicht gesehen.
 
HaJü

HaJü

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äh Firmenwagen natürlich. ;):D:D

.........Machen oder nicht???
........................
Auch ruhig aus Unternehmersicht. Würde mein Chef sich da was ans Bein binden???
Hai Noh,

einfach im Lohnbuchhaltungsbüro mal die Daten in Deine Personalstammdaten einpflegen und eine VORLÄUFIGE Abrechnung machen lassen. Die Monatsdaten sind dann noch zu ändern !!!

Wie Wehretaler schon geschrieben hat:
Bruttopreis der aktuellen Preisliste inkl. Zubehör / km-Angabe zur Arbeitsstelle -> 1,0% / 0,03%

Mogeln gilt nicht. Ist bei einer Steuerprüfung die genaue Preiszusammensetzung NICHT erkennbar, läßt der Prüfer die Verkaufsunterlagen vom Händler anfordern. Gibt keine Strafe aber Steuernachzahlung.

Bei der Frage nach der Versteuerungsart würde ich die 1%-Regel wählen. Da weiß Du was auf Dich zukommt und Du hast keine Schreibarbeit. Zu oft wird wegen Bagatellfehlern das Fahrtenbuch verworfen und doch nach dem 1%er abgerechnet -> dann wars für die Katz :mad::mad:

Fahrtenbuch nur dann, wenn ÜBERWIEGEND geschäftlich gefahren wird.

Für den Fall, daß Du ein Moped bekommst, den zum Zeitpunkt des Kaufs aktuellen Prospekt und Preisliste aufheben oder zur Rechnung heften, dann ist im Prüfungsfall alles sauber ;)

Der Chef kann das Moped zu 100% als Kosten geltend machen, auch den Sprit, wenn er ihn bezahlt bzw. Du ihm die Quittungen gibst. Reps und Reifen selbstredend auch ;)
 
L

LGW

Gast
Fast jedes Fahrtenbuch wird vom FA auseinander genommen und zu 99 %
verworfen, ein- zwei kleine Ungereimteiten, km-Stand beim Tanken, bei der Inspektion,
Umweg, Stau etc..... irgend etwas finden die immer.
Auch nicht richtig, hängt vom FA und vom Steuerberater ab. Meine Fahrtenbücher wurden bisher völlig problemlos akzeptiert, allerdings wiesen die auch immer einen erheblichen Privatanteil (>50%) aus - da kann das FA ja nur verlieren wenns meckert :D

Mein Steuerberater (für den ich schon "Kleinvieh" bin, und der eher größere Unternehmen vertritt) hat auch zum Fahrtenbuch geraten, er kennt da keine Probleme. Ein Bekannter eines Bekannten (Steuerfachirgendwas) hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen von wegen "gibt garantiert Ärger", aber wie gesagt: da kommt nüscht seitens des FAs.

Hat vielleicht auch was damit zu tun, wie man hineinruft, ins FA ;)

Grundsätzlich ist gerade bei der 1%-Regelung zu bedenken, dass das Fahrzeug überwiegend (>50%!) geschäftlich genutzt werden muss, und gerade beim Zweirad kann das natürlich schnell nach hinten losgehen. Ist also mindestens genauso problematisch wie beim Fahrtenbuch.

Letzteres empfehle ich übrigens einfach auf Papier zu führen, weil jede nicht fest eingebaute Softwarelösung vom FA ungern gesehen wird. Excel reicht nicht, es muss eben so gemacht sein, dass nachträglich Veränderungen zwingend erkennbar sind.

Für die 1%-Regelung zählt wohl soweit ich weiss der Listenpreis, wobei auch Sonderausstattung (z.B. Winterreifen) zählen. Da kann (!) es Sinn machen, die Winterreifen (ebenso wie Fahrrad-Gepäckträger oder sowas) einzeln zu kaufen, um den Preis nicht unnötig in die Höhe zu treiben.
 
noh

noh

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BMW R1200GS ´05
Wird dann höchstwahscheinlich mehr als 50% Privat genutzt. Habe erst im November nen Nagelneuen T5 als Lieferwagen bekommen. Da geht und damit will ich auch gar nicht privat rumfahren. Aber unsere Finanztante sagte die Woche. Ihr braucht Auto´s oder irgend was andreres. Chef hat schon angebaut und sich nen neuen Q7 geordert. Für unsrere Finanztante reicht das aber nicht. Und da unser Verteter letzten Sommer nen neuen Passat mit ein Prozentregelung abgegriffen hat, will ich mich als Vormonteuse auch mal in die Reihe drängeln. Ausserdem kann ich ja mit nem T5, auch wenn ne Sitzbank hinten drinn ist, ab und an Material zu den Knechtenden bringen.
 
K

Kroni

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Tach !

Ich mach das auch schon seit ein paar Jahren mit den Mopeds. Bislang hat das FA 2 Firmenmotorräder anstandslos geschluckt - jeweils mit 1%. Das ist immer noch viel günstiger, als der PKW, den ich nun im Privatvermögen habe. Wenn ich doch mal mit dem PKW fahren muß, kann ich auch da diese Kilometerpauschale abrechnen, etwa zur Winterzeit.

Der wirkliche Vorteil indessen besteht in den Betriebskosten (die Abschreibung beim Gebrauchtmoped kann man ja in der Pfeifer rauchen): Vom Sprit bis zum letzten Ersatzteil gibts erst mal 19% Rabatt, und bis auf die Klamotten geht jede Anschaffung auf die Kosten, dh muß nicht mehr aus versteuertem Geld bezahlt werden.

Indessen:

Meine 25.-30.000 Jahreskilometer auf den Mopeds kommen wirklich überwiegend aus der geschäftlichen Nutzung - wenn wirklich mal ein Steuerprüfer anfangen will, zu meckern, kann ich Zeugenbeweise von Berlin bis Frankfurt anbieten, wo ich überall schon in Motorradkluft reingelatscht bin, und fast alle meiner Geschäftspartner haben mich schon mitm Moped auf den Hof fahren und wegfahren sehen.

Wer tatsächlich wirklich so gut wie ausschließlich privat fährt ... für den könnte es eng werden.

Gruß

Kroni
 
fls

fls

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Wenn du "gelegentlich" (also offiziell immer) was für die Firma was zu transportieren hast, dann melde den T5 als LKW an.
Damit sollte man auch um die 1%-Regelung herum kommen.

Gruß
Barney
 
Thema:

1% Regelung bei Firmenmotorräder

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