1200 Gs Totalschaden. wer kauft das Bike für Restwert, Tips

Diskutiere 1200 Gs Totalschaden. wer kauft das Bike für Restwert, Tips im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, mensch Ihr seid alle Superklasse und habt mir eine gute Übersicht verschafft, wie ich weiter vorzugehen habe. Das Gutachten liegt...
erbsen04

erbsen04

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Hallo,
mensch Ihr seid alle Superklasse und habt mir eine gute Übersicht verschafft, wie ich weiter vorzugehen habe. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und es ist tatsächlich so, das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Der Gutachter hat auch ein ungemein hohes Angebot über das Restmotorrad vorgelegt. Euren Ratschlägen folgend werde ich mich sofort an die Versicherung wenden und abwarten.

Vielen Dank
Bernd
 
V

vierventilboxer

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Der Gutachter hat auch ein ungemein hohes Angebot über das Restmotorrad vorgelegt.
Sehr gut, denn das wird der Versicherung gefallen weil sie entsprechend weniger an dich auszahlen muss.
Die Wahrscheinlichkeit ist daher recht hoch dass die Prozedur rasch vonstatten geht.
Mit durchschnittlich 3...5 Wochen Bearbeitungszeit solltest du dennoch rechnen.
Meiner Erfahrung nach beschleunigen Mails (in freundlicher aber bestimmter Form) die Sache erheblich. Die Versicherungen haben selten ein Problem damit per Mail zu kommunizieren. Schneller als mit der Post klappt der Schriftverkehr allemal und die Konversation ist nachvollziehbar.
Über Geldbeträge kann man zwar am Telefon reden (rein organisatorisch), sollte aber nie darüber verhandeln, denn im Zweifelsfall ist eine Abmachung bzw. ein fix zugesagter Betrag nicht nachweisbar.

Der nächste logische Schritt wäre demnach:
Mail (oder alternativ Brief) an die Versicherung mit Klärung des Restwertbetrages und Verbleib des Mopeds. Gib ihnen 3 Tage Zeit damit sie selbst ein Angebot einzuholen können das ggf. noch höher ist als das im Gutachten.
Da die Schadenshöhe aber m.E.n. nicht (mehr) allzu hoch ist, kann es durchaus sein dass sie darauf verzichten.


Hast du dich denn schon nach einem Ersatzfahrzeug umgesehen?
 
SLK

SLK

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Gib ihnen 3 Tage Zeit, damit sie selbst ein Angebot einzuholen können, das ggf. noch höher ist als das im Gutachten.
Da die Schadenshöhe aber m.E.n. nicht (mehr) allzu hoch ist, kann es durchaus sein dass sie darauf verzichten.
Moin,

der Versicherer wird ganz sicher auf die Einholung eines zweiten Restwertangebots verzichten, da bei einem Kaskoschaden der Gutachter vom Versicherer beauftragt wurde, meistens ist's sogar ein Angestellter.
 
V

vierventilboxer

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Moin,

der Versicherer wird ganz sicher auf die Einholung eines zweiten Restwertangebots verzichten, da bei einem Kaskoschaden der Gutachter vom Versicherer beauftragt wurde, meistens ist's sogar ein Angestellter.
Im Regelfall ist das so, aber pauschal gilt diese Aussage nicht. Bernd hat sich nicht darüber ausgelassen, deshalb wissen wir es nicht.
Je nach Versicherungsvertrag ist man dazu verpflichtet (Rabattoption Werkstattbindung, etc.) den "hauseigenen" Gutachter zu bestellen bzw. die der Versicherung angeschlossenen Werkstatt damit zu beauftragen, je nach Versicherer wird dies aber unterschiedlich gehandhabt, besonders dann wenn es sich um eine kleinere, örtliche Assekuranz handelt oder, wie in diesem Fall, das Fahrzeug nicht in unmittelbarer Nähe des Wohnortes beschädigt wurde und deshalb (noch) weit entfernt davon steht.

Vermutlich wird es aber darauf hinaus laufen wie du sagst, sprich die Versicherung wird nichts weiter unternehmen.
Der Schaden ist nicht allzu hoch, der Restwert ordentlich und sie werden auch den Kunden nicht unnötig (mit langen Wartezeiten) verärgern wollen. Besonders dann nicht wenn er bis dato selten oder gar nie einen Kaskoschaden gemeldet hat.
Da Bernd hier nachfragt, weil er sich nicht bzw. zu wenig auskennt was wie zu tun ist, gehe ich davon aus dass es sich um einen "guten, unauffälligen und seriösen Kunden" handelt, ergo wird die Versicherung kaum versuchen sich in irgendeiner Form quer zu stellen.
 
F

Flo12GS

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Die Hersteller wissen das (aber verkaufen Dir gerne ein neues Mopped), die Versicherungen wissen es (nehmen aber gerne einen hohen Restwert und stellen uns den Rest in Form des "Jahresbeitrags" in Rechnung), die Polizei weiss es (kann aber nicht viel dagegen tun) und einige Staaten unterstützen es.
gerd
Die Versicherungen sind an Gesetze gebunden, die ihnen vorschreiben, wie reguliert wird.
Was sollen dann die Versicherungen dagegen machen, wenn nicht einmal die Polizei etwas dagegen unternehmen kann?

Und ein hoher Restwert ist ja im Sinne eines niedrigeren Jahresbeitrags durchaus wünschenswert. Denn je höher der Restwert, desto geringer die Entschädigung.

Oder verstehe ich deinen Post gerade falsch?
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Versicherungen sind an Gesetze gebunden, die ihnen vorschreiben, wie reguliert wird.
Was sollen dann die Versicherungen dagegen machen, wenn nicht einmal die Polizei etwas dagegen unternehmen kann?

Und ein hoher Restwert ist ja im Sinne eines niedrigeren Jahresbeitrags durchaus wünschenswert. Denn je höher der Restwert, desto geringer die Entschädigung.

Oder verstehe ich deinen Post gerade falsch?
Du verstehst ihn teilweise falsch. Ein hoher Restwert ist dann OK, wenn kein Schindluder getrieben wird.
Jetzt Klartext: Wenn "jemand" z.B. den absoluten Schrott einer (fast) nagelneuen Maschine für einen absurd hohen Restwert ersteht, dann ist das seltsam. Er wird aus den total zerstörten Teilen keinen Erlös erzielen! Lässt er dann im Extremfall sogar die Teile zurück und nimmt nur den Brief (und evtl. das Teil mit der Fahrgestellnummer) mit, so muss man sich fragen was das soll?
Die Antwort hat mein Nachbar (bei der Kripo):
Man klaut zeitnah (vielleicht auch erst anschliessend) ein möglichst identisches Mopped, und ersetzt bei diesem das Teil mit der Fahrgestellnummer. Dieses kann man jungfräulich neu kaufen und die Nummer des defekten Teils legal reinlasern lassen. Schliesslich hat man den Brief und sogar das Altteil das sozusagen den gesamten Wert verkörpert.
Anschliessend hat man ein neuwertiges Mopped zum "Schnäppchenpreis". Verhökert man es dann in "Nichtdeutschland", können die dortigen Behörden sogar in der INTERPOL Liste nachsehen und feststellen "nicht geklaut/vermisst".
Wirtschaftlich ist das eine Wertschöpfung aus dem Nichts!

Einerseits hat die Versicherung also einen guten Restwert erhalten mit dem unsere Prämien etwas sinken, andererseits muss sie ein geklautes Mopped bezahlen womit unsere Prämien deutlich steigen! "Möglichst viel haben will" funktioniert eben nur nur bei einseitiger Betrachtung.
Jeder Arbeitslose will alle 6 Monate ein neues Mobilfon und denkt nicht drüber nach weshalb die Dinger so preisgünstig sind.
Vereinfacht gesagt weil sie von Menschen hergestellt werden die weit weniger verdienen als er an Stütze bekommt. Oder noch einfacher: Weil er sich nicht alle 6 Monate ein Mobilfon leisten könnte wenn er es selbst zusammenbauen würde!

Was soll die Versicherung dagegen machen? Da müssten sich die Abteilungen für Unfall- und Diebstahlabwicklungs zusammensetzen und darüber nachdenken welcher Restwert realistisch ist und welche Vorgaben man an die Sachberabeiter geben kann. Der Sachverständige ermittelt ja einen Wert. Weshalb also sollte jemand das Dreifache zahlen? Da muss entweder der Sachverständige eine Pfeife sein oder "Komisches" vorliegen.
Nach Deiner Logik ist die Vorgabe an den "Crashsachbearbeiter": "halten sie das abfliessende Kapital möglichst gering!".
Gleiches gilt für den "Diebstahlsmann" und der argumentiert dann "wenn sie Ihr Mopped nicht täglich einbetonieren sind sie selbst schuld!" und zahlt erst mal nicht. Seine "Leistung" liegt darin, dass viele die Kohle unbedingt brauchen und sich mit weniger zufriedengeben als sie bekommen müssten und, als Minimum, die Zahlung so zu verzögern, dass die Versicherung die Kohle möglichst lange zur Verfügung hat.
Ein Spezl wurde von der gegnerischen Versicherung verdächtigt einen Krankenhausaufenthalt gefaked zu haben obwohl ein Attest vorlag und es sich um ein deutsches Krankenhaus in 30 km Entfernung handelte! Es wurde ihm auch "zur Last" gelegt, dass er gemeinsam mit seinem Unfallkontrahenten in einem Zimmer des selben Krankenhauses lag! Das ist bereits in sich ein Witz!
gerd
 
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Flo12GS

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Hi

Du verstehst ihn teilweise falsch. Ein hoher Restwert ist dann OK, wenn kein Schindluder getrieben wird.
Jetzt Klartext: Wenn "jemand" z.B. den absoluten Schrott einer (fast) nagelneuen Maschine für einen absurd hohen Restwert ersteht, dann ist das seltsam. Er wird aus den total zerstörten Teilen keinen Erlös erzielen! Lässt er dann im Extremfall sogar die Teile zurück und nimmt nur den Brief (und evtl. das Teil mit der Fahrgestellnummer) mit, so muss man sich fragen was das soll?
[...]
Man klaut zeitnah (vielleicht auch erst anschliessend) ein möglichst identisches Mopped, und ersetzt bei diesem das Teil mit der Fahrgestellnummer. Dieses kann man jungfräulich neu kaufen und die Nummer des defekten Teils legal reinlasern lassen. Schliesslich hat man den Brief und sogar das Altteil das sozusagen den gesamten Wert verkörpert.
Anschliessend hat man ein neuwertiges Mopped zum "Schnäppchenpreis". Verhökert man es dann in "Nichtdeutschland", können die dortigen Behörden sogar in der INTERPOL Liste nachsehen und feststellen "nicht geklaut/vermisst".
Wirtschaftlich ist das eine Wertschöpfung aus dem Nichts!
Ok, das leuchtet ein.
Um so weit zu denken hat meine kriminelle Energie nicht ausgereicht.. :giggle:
 
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Christian S

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Grundsätzliches

Hallo,

du hast schon einige Hinweise bekommen. Ich versuche mal etwas Überblick reinzubekommen:

1.) Selbst Schuld, keine Vollkasko
Es ist tatsächlich erstaunlich, was Restwertaufkäufer bezahlen, zum teil kommen die mit Barem bis aus Tschechien und Polen. Ich würde über eine Onlinebörse vorgehen und zusätzlich bei einem örtlichen Sachverständigen mal nachfragen, was er dafür verlangt, das Fahrzeug optimal online zu setzen. Die Investition könnte sich lohnen

2.) Der andere ist Schuld, Totalschaden (die anderen Varianten spare ich mir sonst sitze ich in 2 Stunden noch da:
Du hast Anspruch auf den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand, das ist der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Wichtig zu wissen ist, dass der Restwert nach der Rechtsprechung des BGH nur am lokalen markt ermittelt werden darf, das ist zum Teil deutlich niedriger als "weltweit", je nachdem wo man wohnt. In Lindau schaut der regionale Markt verständlicherweise anders aus als in Berlin oder Görlitz :o.
"Gewinn" kannst du trotzdem kaum machen, es heißt ja auch Schadensersatz und nicht Gewinnmöglichkeit.
Verkaufst du das Fahrzeug zu einem höheren Betrag, mußt du dir diesen grds. anrechnen lassen.
Pro Forma das Fahrzeug an einen Spezl zum Preis des Gutachtens verkaufen und dann schnell weiter verkaufen ist Beschiss, der Erlöß zudem u.U. steuerbar für den Spezl.
Einzige Möglichkeit, legal etwas zu profitieren ist: Bei einem Autohändler der Unfallwagen zum Restwert in Zahlung geben und "dafür" (weil man weiß, dass der Verkäufer des Nachfolgewagens mit dem Unfallwagen schnell einen Profit machen kann), einen guten Rabatt aushandeln.

3.) Selbst schuld, Vollkasko:
Der von der Versicherung eingeschaltete Sachverständige hat den besten Preis über die Börsen ermittelt, ich denke kaum, dass man selbst noch mehr rausholen kann. Sofern einem der Preis zu gering erscheint (weil man z.B. den selben Fahrzeugtyp wieder kauft, viel Zubehör dran ist usw.) sollte es möglich sein, dass Fahrzeug zum ermittelten Preis selbst zu kaufen. Gewinn für dich bei Vollkasko ist kaum möglich)

4.) Noch ein allgemeiner Hinweis: Schaut mal genau nach, was bei Vollkasko mitversichert ist. Z.B. kann der Zubehörtank (1150'er Modelle Touratech 41 Liter anstatt original) nicht mit versichert sein usw.
 
erbsen04

erbsen04

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Hallo Zusammen,
nun ein kurzer Abschlußbericht. Vorneweg - den Unfall habe ich verursacht und war Vollkasko versichert.
Die Versicherung stellte den Gutachter, der einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellte. Den Restwert hat er anhand einer Unfallbörse über das beste Gebot ermittelt (war ungeheuer hoch), dessen Verkauf ich umgehend zugestimmt habe und diesen Betrag direkt erhielt. Die Versicherung zahlte dann den Wiederbeschaffungswert - Restwert - 2,4% Mwst (vom Wiederbeschaffungswert)- 300€ Selbstbeteiligung.
Diese 2,4% MwSt bekommt man zurückerstattet, wenn man anschließend ein Fahrzeug mit ausgewiesener MwSt kauft.
Bin also mit einem Verlust von ca. 500€ davongekommen! Nochmal möchte ich mich mit diesem Thema aber nicht beschäftigen
und daher wünsche ich uns allen eine crashfreie Fahrt!
Gruß Bernd
 
J

jkmotorrad

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GGW nur 5: R1200GS Rallye; VFR800; Monster 1200R; MS V4S; XJR 1300 und noch verschiedenes......:-)
..............Dieses kann man jungfräulich neu kaufen und die Nummer des defekten Teils legal reinlasern lassen. Schliesslich hat man den Brief und sogar das Altteil das sozusagen den gesamten Wert verkörpert.
Anschliessend hat man ein neuwertiges Mopped zum "Schnäppchenpreis".
mhh.. ohne im Detail drin zu stecken, dürfte diese Sicht vllt. nicht ganz korrekt sein. Jedes Fahrzeug, ob BMW, Mercedes, VW o.s., hat seine eingetragene Werkstatthistorie, die, sofern durch die Werkstätten geführt, eine komplette Fahrzeuggeschichte wiederspiegelt einschl. aller Reparaturen, Rückrufe etc. und eben auch den Unfallschaden...
Folglich würde doch jeder Fahrzeugkäufer, meinethalben in Europa, über eine Händlerwerkstatt ja herausbekommen, daß sein "Schnäppchen" einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt, zumindest lt. Fahrgestellnummer und Werkstatthistorie.... oder irre ich mich da?:confused:
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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KTM 1190 Adventure R
.... oder irre ich mich da?:confused:
Fahrzeugwiederaufbauer, die Totalschäden über die Wrackbörse kaufen und dann das Fahrzeug reparieren, tragen üblicherweise nichts in die Werkstatthistorie ein, weil sie typischerweise gar keinen Zugriff darauf haben.
Ein Vertragswerkstatt oder gar eine Niederlassung wird solche Reparaturen in der Regel nicht durchführen.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn das Teil relativ neu ist, wird für absoluten Schrott niemand mehr bieten als das was auf den Börsen der Versicherer von ausländischen Unternehmen (oder einem in DE ansässigen Strohmann) geboten wird.
Wenn Du Glück hast darfst Du sogar den Schrott behalten und der Käufer nimmt nur den vorderen Rahmen und den KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung) mit.
Weshalb das so ist habe ich schon mal an anderer Stelle erläutert.

Jedes Fahrzeug, ob BMW, Mercedes, VW o.s., hat seine eingetragene Werkstatthistorie, die, sofern durch die Werkstätten geführt, eine komplette Fahrzeuggeschichte wiederspiegelt einschl. aller Reparaturen, Rückrufe etc. und eben auch den Unfallschaden...
Folglich würde doch jeder Fahrzeugkäufer, meinethalben in Europa, über eine Händlerwerkstatt ja herausbekommen, daß sein "Schnäppchen" einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt, zumindest lt. Fahrgestellnummer und Werkstatthistorie.... oder irre ich mich da?
Und wenn? Das dann verkaufte Fahrzeug ist doch perfekt "repariert". In DE werden die "instandgesetzten" Fahrzeuge nicht angeboten und 99% der Käufer im Ausland interessiert die Historie nicht weil sie a) wissen wie es zum günstigen Preis kommt und b) weil sie das Fahrzeug nicht in einer Markenwerkstatt kaufen.
Wenn man über ein Jahreseinkommen verfügt welches der Hälfte oder einem Drittel von unserem entspricht, aber ein Mopped der 20 TEUR-Klasse kaufen will ist der Blick "getrübt".
gerd
 
Thema:

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