480 Euro...

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Ob das gerecht ist, ist nicht die Frage. Sondern ob es angemessen ist. Und das ist es in meinen Augen. Die Hinterbliebene müssen Zivilklage einreichen, was angesichts der Verurteilung, des Schuldeingeständnisses und der Urteilsannahme (wenn auh die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat) ohne Probleme sein wird. Die Familie wird über die HP entschädigt.

Motorradfahren ist nicht ohne Risiko und bei der Darstellung, kann man davon ausgehen, das es keinen Vorsatz gab. Der Unfallverursacher ist gestraft genug.

Es gibt keinen Grund, das Leben des Unfallverursachers noch weiter zu ruinieren.
 
QVIENNA

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das ist das drama: wenn er einen pkw übersehen hätte, dann wäre es nur blechsalat gewesen. als motorradfahrer ist man immer zweiter, egal ob schuld oder nichtschuld.
 
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PitBremen

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Äh, wie jetzt????
Österreicher umnieten kostet 480 Euro????????????
Unglaublich!
 
C

Christian S

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Hallo Allerseits,

im Strafrecht berücksichtigt man die Tat einschließlich des Täterwillens einerseits sowie die Folgen der Tat andererseits.

Wer einen mit einem kleinen Giftpfeil umbringen will und vorbeischießt, der wird zurecht ziemlich hart bestraft. Versuchter Mord, obwohl dem Opfer gar nichts passiert ist, möglicherweise zunächst sogar gar nichts bemerkt hat.
Warum: Sehr böser Mensch, einen anderen umbringen wollen tut man nicht.

Einmal pennen im Straßenverkehr kann jedem passieren.
Nichts passiert - keine Polizei - keine Strafe
Nichts passiert - Polizei - 120.- € und 3 Punkte
Blechschaden - Polizei - meist immer noch 120.- € und 3 Punkte
Kleine fahrlässige Körperverletzung - Polizei - meist Einstellung des Strafverfahrens, dann, ihr kennt das schon: 120.- € und 3 Punkte
Mittelschwere Unfallfolgen - (das Unrecht der Tat, also das was der Täter falsch gemacht hat, ist unverändert gleich, aber der "Erfolg", die Unfallfolgen sind schlimmer) - durchschnittlich 1 Monatsgehalt Geldstrafe, manchmal noch 1 Monat Fahrverbot
Todesfolge -(das Unrecht der Tat, also das was der Täter falsch gemacht hat, ist unverändert gleich, aber der "Erfolg", die Unfallfolgen sind noch schlimmer) - ab 3 Monatsgehälter Geldstrafe aufwärts, manchmal Fahrverbot dazu, je nachdem was passiert ist.

Der Autofahrer hat vorliegend schon einen groben Bock geschossen:
Der 20-jährige Autolenker wollte auf der Hallerstraße auf Höhe Thaur links abbiegen und ließ noch einige Autos vorbeifahren. Als er losfuhr, übersah er einen entgegenkommenden Motorradfahrer, einen 36-jährigen Familienvater aus Innsbruck.
Selbst wenn (was ich nicht weiß) in Österreich noch Jugendstrafrecht angewendet wurde und (zurecht) strafmildernd berücksichtigt wurde, dass der Autofahrer mit seiner Schuld klar kommen muss, so sind doch 240.- € lachhaft. Da läßt sich keine Verhältnismäßigkeit nach unten darstellen.
Ich habe eine Allgemeinverfügung daheim liegen aus Österreich, 150.- € für 22 km/h zu schnell.
Die Staatsanwaltschaft hats auch nicht verstanden und Rechtsmittel eingelegt.

Keine noch so hohe Strafe macht den Motorradfahrer wieder lebendig. Ebensowenig braucht man den Autofahrer einsperren oder finanziell ruinieren. Auch wird kein Autofahrer besser aufpassen nur weil eine fahrlässige Tötung anstatt 5000.- € 25000.- € "kostet"

Aber wenn Strafen halbwegs gerecht sein sollen muss eine Verhältnismäßigkeit nach unten sowie nach oben gegeben sein.

Das scheint Vorliegend nicht gegeben zu sein
 
P

PitBremen

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Hallo,
du hast Recht aber Strafe muss auch weh tun, sonst ist es keine. Ich würde 30000 bis 50000 Euro mit entsprechenden Zahlungsmodalitäten persönlich für gerecht befinden. Das ist gerade mal der Gegenwert eines Mittelklassewagens und ruiniert auch nicht gleich.
Gruss
Pit
 
Uli G.

Uli G.

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Einen ähnlichen Unfall, mit zum Glück "nur" Schäden am Motorrad u. Schutzbekleidung des Fahrers, hatten wir am letzten Freitag vor der Haustür von H-D Hannover. Eine linksabbiegende Mercedsfahrerin übersah den ihr entggnkommenden Motorradfahrer, der trotz Bremsung die Dose touchierte u. stürzte. In diesem Fall sah aber besagte Fahrerin (lt. Zeugenaussagen) überhaupt nicht ein, daß sie Schuld habe. Sie sei schließlich bereits halb über die Straße gewesen, als es um Zusammenprall kam. Ergo habe der Motorradfahrer Schuld, der hätte schließlich bremsen müssen (Herr, wirf Hirn vom Himmel :(). Mal sehn, wie's ausgeht.
Was die 480€ im österreichischen Fall angeht, sind's ja wohl eher nur 240€, wenn der Fahrer sich innerhalb des Bewährungszeitraumes nichts zuschulden kommen lässt.
"Die Familie wird durch die HP entschädigt"?
Sorry, aber ohne Dir (C-Treiber) zu nahe treten zu wollen, gehe ich einfach mal davon aus, daß Du das nicht ernst meinst.
Die HP ersetzt, vollumfänglich, die Leistungen des (ev. alleinverdienenden) Familienvaters?
Lebenshaltungskosten, Ausbildungskosten, Kosten für Aufsichtspersonen (da fehlt jetzt eine. Keine Woche Wellnessurlaub für "Sie", während "Er" die Kinder hütet) bis zur Volljährigkeit der Kinder, ev. darüber hinaus? Lebenshaltungskosten für "Sie" (ev. bis zum Lebensende, falls er Alleinverdiener war) usf?

Ich weiß: "Der Weihnachtsmann spricht mit tiefer Stimme, wedelt mit der Rute und verteilt Geschenke".

Allerdings glaube ich weder an ihn, noch an Versicherungen.
Von ideellen Werten müssen wir hier nicht sprechen, die sind mit Geld schon gar nicht nicht auszugleichen, aber ich fürchte, allein die materiellen Werte werden es nicht.

Grüße
Uli
 
beiker

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Naja Uli,
es ist ein zweischneidiges Schwert:(
Die Versicherung bezahlt natürlich nicht das Rundum-Sorglospaket, der Mann kann leider dieses seiner Frau nicht mehr erarbeiten:(

Auf diese Leistungen hätte sie auch sicherlich gerne verzichtet, wenn der Mann noch da wäre....
 
Uli G.

Uli G.

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Naja Uli,
es ist ein zweischneidiges Schwert:(
Die Versicherung bezahlt natürlich nicht das Rundum-Sorglospaket, der Mann kann leider dieses seiner Frau nicht mehr erarbeiten:(

Auf diese Leistungen hätte sie auch sicherlich gerne verzichtet, wenn der Mann noch da wäre....
Auf diese hätte "SIE" nicht verzichten müssen, wenn "ER" noch da wäre. Und, zus. erschwerend: Die Kinder auch nicht!!!
Denn ich wage zu bezweifeln, daß es, allein nur für die Kinder, ein "Sorglospaket" gibt.
Was darüberhinaus die aus zivilrechtlicher Sicht an den Unfallverursacher zu stellenden Forderungen angeht, sind auch die nicht wirklich gesichert. Abhängig von seiner Geisteshaltung, ist er ja vllt in Zukunft arbeitslos (arbeitsunfähig, allein wg. der ihm zu Schaden gereichenden Spätfolgen des Unfalles), alles materielle gehört seiner jeweiligen Lebensabschnittsgefährtin, von deren Unterstützung er sich durchs Leben schleppt (das bißchen "Stütze" bleibt nat. unberücksichtigt, davon sind selbstverständlich keinerlei Forderungen zu begleichen) ....

Ich glaube seit vielen Jahrzehnten an das Gute im Menschen!
Allein die Wirklichkeit belehrt mich (belehrungsresistent, wie ich bin) eines schlechteren :(.

Grüße
Uli
 
beiker

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Ich gebe Dir ja halb Recht.....

Aber er hätte auch im nächsten Jahr an einer widerlichen Krankheit zugrunde gehen können....
Das sind leider dann alles Spekulationen und der Schaden, der erstetzt werden soll muss nachweisbar sein:rolleyes:

Ich gönne allen ein glückliches Leben, leider wäre aber eine Bezahleinstellung für die Versicherungen absolut unbezahlbar.

So eine Sch**** braucht man in keinem Fall....kein Angehöriger....kein Verursacher....
Und genau da liegt dann wohl der Grund für diese "milden Urteile"...zu Recht
 
IamI

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Ser's,

zu dieser Diskussion möchte ich auch etwas beitragen:

Der junge Tiroler hat einen an sich nicht so großen Fehler begangen, jeder von uns hat in Straßenverkehr schon einmal etwas übersehen, und fast immer ist nix (oder fast nix) passiert.

Diesmal ist das maximal Schlimme passiert, ein Mensch kam zu Tode, die Folgen daraus sind unabsehbar.
Beginnend bei den finanziellen Problemen, die den Angehörigen auferlegt wurden über die menschliche Seite, das Fehlen des Partners, des Vaters, ....
Teile dieser Folgen kann (und wird wohl auch) die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges (nicht des Fahrers, denn das Fahrzeug ist versichert, nicht der Fahrer) mindern.
Das menschliche Leid kann nicht gemildert werden.

Aber auf der anderen Seite steht ein junger Mann dem ein Irrtum (leider mit fürchterlichen Folgen) unterlaufen ist.
Wir wissen nicht, welche Einkommensverhältnisser dieser arme Tropf hat, vielleicht ist er Student, dann hat er gar kein Einkommen. Möglicherweise ist er ein junger Familienvater, hat ein kleines Kind zu Hause ... - wir wissen es nicht. (Das Gericht aber schon)

Wenn man so einer Person eine Strafe von 30.000 - 50.000 € aufbrummt, ist das der finanzielle Ruin (abgesehen davon, dass diese Summe nicht eintreibbar sein wird). Und dann hängen andere auch noch drinnen (zB seine Familie) - da muss man schon aufpassen, dass das nicht Sippenhaftung ausartet.
Ein Fahrverbot ist in so einem Fall im österreichischen Recht nicht vorgesehen (sollte ich mich irren, bitte um Korrektur).
Und Punkte haben wir in der Form nicht, unsere Vormerkdelikte (ja so heisst das hier in Ö) beinhalten keine Vorrangverletzung.

Eine Strafe hat angemessen zu sein: Wir können nicht beurteilen, was für den jungen Mann leistbar ist.
Und eine Freiheitsstrafe wäre zwar sicher möglich (immerhin schwere Körperverletzung mit Todesfolge - wenn auch nur fahrlässig und nicht absichtlich) - aber das hilft auch niemandem.

"Strafe muss auch weh tun" - ja, wenn das Delikt absichtlich begangen wurde - also zB Einbrecher, Mörder, ............., Betrüger, ....
Aber im öffentlichen Straßenverkehr wird im Allgemeinen kein Vorsatz zu finden sein (Ausnahmen abgesehen), die wenigsten nieten irgenwen mit Absicht um.

Ob und in wechem Umfang vermeidbare Unaufmerksamkeit (zB Telefonieren oder so) und damit vorsätzliche Fahrlässigkeit vorgelegen hat, wird wohl das Gericht überprüft und beurteilt haben.

Die zivilrechtlichen Folgen (also zb Schmerzensgeld, oder Begräbniskosten oder Unterhaltskosten) werden von der Haftplichtversicherung gedeckt (bis zur maximalen Versicherungssumme). Die Versicherung kann sich auch nicht herauswinden (sofern keine Gründe wie Alkoholisierung vorliegen).
Damit hängt es auch nicht von der "Geisteshaltung" des Unfalllenkes ab, wie die Angehörigen des Unfallopfers versorgt werden.

Unabhängig davon kann so eine Tragödie nie vollständig entschädigt werden, zumindest nicht in dieser Welt.

Möge niemandem von uns ein solch folgenreicher Irrtum unterlaufen.

liebe Grüße

Wolfgang
 
C-Treiber

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Hallo,
du hast Recht aber Strafe muss auch weh tun, sonst ist es keine. Ich würde 30000 bis 50000 Euro mit entsprechenden Zahlungsmodalitäten persönlich für gerecht befinden. Das ist gerade mal der Gegenwert eines Mittelklassewagens und ruiniert auch nicht gleich.
Gruss
Pit
Also doch, Strafe als Rache.

Der Junge muß sowieso schon Gerichtskosten und Anwälte zahlen. Seinen eigenen Schaden und Schmerzensgeld, abgesehen davon, das er mit sich ausmachen muß, jemanden umgebracht zu haben. Wahrscheinlich wird er auch zu einer Rentenzahlung verknackt.

Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und wird deswegen zur Anklage gebracht. Das Gericht darf nur die objektiven ermittelbaren Umstände zum Zeitpunkt der "Tat" berücksichtigen. (Bei Fahrlässigkeit ist der Täterwillen und/oder Erfolgswillen nicht ausschlaggebend, sonst wäre es nicht fahrlässig). Zudem wird die Strafe (in D jedenfalls) in Tagessätzen ermittelt, auf Grundlage des Monatseinkommens. Sprich, ein Student zahlt für eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr weniger Strafe, als ein Manager.

Die Strafe soll auch nicht für das Opfer angemessen sein, sondern für den Täter. Die Opferjsutiz haben wir glücklicherweise abgeschafft. Dem Täter soll die soziale Eingliederung wieder gelingen, insbesondere in solchen Fällen.

Wie soll das gelingen, wenn er keine Perspektiven mehr hat? Wie soll er jemals die Opfer entsädigen, wenn er mehrere Jahreseinkommen Strafe an den Staat zu zahlen hat? Glaubt jemand wirklich, das er ein aufmerksamerer Autofahrer wird, nur weil er 50.000 statt 480 zahlen muß oder das deswegen andere besser aufpassen?

- - - Aktualisiert - - -

Ob und in wechem Umfang vermeidbare Unaufmerksamkeit (zB Telefonieren oder so) und damit vorsätzliche Fahrlässigkeit vorgelegen hat, wird wohl das Gericht überprüft und beurteilt haben.
Vorsatz und Fahrlässigkeit schließen einander aus.

(Leichte) Fahrlässigkeit - Du hast die nötige Sorgfalt walten lassen, Dir ist aber ein Fehler unterlaufen -
Grober Fahrlässigkeit - Du hast die nötige Sorgfalt ausser acht gelassen und billigend in Kauf genommen, das etwas passieren könnte -
Vorsatz -Das was eingetreten ist wolltest Du erreichen-

Auf den Fall übertragen:
Vorsatz - Er wollte den Motorradfahrer in den Unfall verwickeln
Grobe Fahrlässigkeit - Er hat mit dem Handy telefoniert und war deshalb unaufmerksam und hat den Unfall verursacht
Fahrlässigkeit - Er hats sich verhlaten wie er soll (Gegenverkehr abgewartet) und ihm ist ein Fehler unterlaufen (Motorrad übersehen)
 
C

Christian S

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Die HP ersetzt, vollumfänglich, die Leistungen des (ev. alleinverdienenden) Familienvaters?
Lebenshaltungskosten, Ausbildungskosten, Kosten für Aufsichtspersonen (da fehlt jetzt eine. Keine Woche Wellnessurlaub für "Sie", während "Er" die Kinder hütet) bis zur Volljährigkeit der Kinder, ev. darüber hinaus? Lebenshaltungskosten für "Sie" (ev. bis zum Lebensende, falls er Alleinverdiener war) usf?
Grüße Uli
Hallo Uli,

ja wenn es denn überhaupt so wäre. Das Schadensrecht ist in Österreich nicht viel anders als in Deutschland.
Bei einem Normalverdiener gibt es meist nicht viel mehr als die Beerdigungskosten.
Warum? Frau und Kinder erhalten Witwen- und Waisenrenten, und die werden auf den möglichen Schadensersatzanspruch angerechnet, und dann bleibt oft nix mehr übrig.

Traurig, ist aber so: Der Unfalltote ist oft nicht viel teurer als ein mittelschwerer Blechschaden beim Auffahrunfall
 
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480 Euro...

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