Hier sind ja wieder viele "Verschwörungstheoretiker" unterwegs
.
Deshalb einfach mal diesen Link aus Motorrad-online lesen, dann versteht man auch die Punktewertung und kann sachlich argumentieren:
http://www.motorradonline.de/de/motorraeder/news/bmw-gewaehrleistung/100257
Auszug:
Kein Nachteil: BMW bietet für den Käufer deutlich mehr als die gesetzliche Gewährleistung
Eine zweijährige Gewährleistung ist heute für jedes neu erworbene Produkt gesetzlich geregelt. Die hat gegenüber einer Garantie einige Haken, vor allem die Beweislastumkehr im Schadensfall nach Ablauf einer Halbjahresfrist. Der Käufer muss also nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war – was nahezu unmöglich ist. Daher erhalten Hersteller ohne weiter gehende
Garantieleistungen in der 1000-Punkte-Wertung nur fünf Punkte. So auch
BMW.
Nach Gesprächen mit den Münchnern stellt sich nun aber heraus, dass diese über die gesetzliche Gewährleistung hinaus in ihrem Standard-Kaufvertrag
Leistungen zusichern. Dazu zählt die Verlängerung der Hersteller-Beweispflicht auf zwei Jahre. Außerdem kann der Kunde seine Ansprüche nicht nur beim Verkäufer, sondern auch gegenüber jedem
BMW-Händler weltweit geltend machen. Und Mängelbeseitigungsansprüche bleiben bei einem Halterwechsel innerhalb der Gewährleistungszeit voll erhalten. Der BMW-Kunde steht somit nicht schlechter da als bei einer zweijährigen Garantie anderer Hersteller, zumal diese üblicherweise an weiter reichende Bedingungen geknüpft ist.
MOTORRAD wird die BMW-Gewährleistung ab sofort im Kriterium Garantie ebenfalls mit 15 Punkten bewerten. Zusätzliche fünf Punkte bekommt BMW für die Mobilitätsgarantie.
Gruß, Volker