Abzocke in Italien....

Diskutiere Abzocke in Italien.... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich denke, an der Stelle sollte man mal eindeutig zw. Dingen mit z.B. Sach-o. Personenschäden u. Ordnungswidrigkeiten, o. Verstößen ggn. im...
Uli G.

Uli G.

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Bei uns haftet prinzipiell der Halter, kann (und muss) dafür aber einen Vertrag mit einer Versicherung abschließen, die ihm diese Haftung abnimmt.
Ich gehe aber stark davon aus, dass auch in Deutschland der Halter dafür haftet, falls zB die Versicherung, auf Grund fehlender Beitragszahlungen von der Leistung befreit ist.

Die Anonymverfügung ist auch nur ein Angebot, den jeweiligen "Vorfall" unbürokratisch abzuwickeln. Wird dieses Angebot nicht angenommen erfolgt genauso eine Lenkererhebung wie in Deutschland.
Ich denke,
an der Stelle sollte man mal eindeutig zw. Dingen mit z.B. Sach-o. Personenschäden u. Ordnungswidrigkeiten, o. Verstößen ggn. im Bußgeldkatalog geahndeten Dingen unterscheiden.
Die (Haftpflicht-)Versicherung tritt dann immer ein (dazu, nur dazu, ist sie da!), wenn ein Sach- o. Personenschaden zu begleichen ist, der einen Unfallbeteiligten trifft, der nicht, o. nur teilweise, an erwähntem Unfall Schuld trägt. Zuerstmal trägt sie die vollen Kosten, kann sich aber ggfs. Kosten vom Versicherungsnehmer zurückholen, falls dieser z.B. vorsätzlich (dann alle Kosten) o. aber "grob fahrlässig" (dann zumeist nur teilw.) den Unfall verursacht hat (der Geschädigte ist so erstmal abgesichert, unabhängig vom finanziellen Hintergrund des Schädigers/Versicherungsnehmers, o. a. ggfs. zu späten Zahlens einer Versicherungsprämie!).
Das hat aber alles nichts mit Verstößen ggn. die STVO zu tun, bei denen es um Geschwindigkeitsübertretungen etc. geht. Dafür tritt keine Versicherung ein, das ist Sache des Fahrers, und, im Falle der Halterhaftung, Sache des Halters des Fzg.s.

Grüße
Uli
 
tonyubsdell

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und da sind sie wieder, die Kleinkarierten, Besserwisser und Schulmeister denen die Strafe für die Rowdies (irre oder, der Winkel des Kennzeichens passt nicht) nicht hoch genug sein kann. Grundsätzlich ist das Enteignung, übrigens tatsächlich auch fürs einhändig fahren.....also aufpassen ihr Klugscheisser beim Visier öffnen in Italien, wenn der Bulle Deutsche nicht mag -und davon ist auszugehen- wird es end.
ich haette es vielleicht nicht so drastisch geschrieben, aber du sprichst mir aus dem herzen.
ich dachte schon, ich bin hier der einzige mit anarchistischen tendenzen.

gruss in die alpenrepublik

wolfram
 
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Bei uns haftet prinzipiell der Halter, kann (und muss) dafür aber einen Vertrag mit einer Versicherung abschließen, die ihm diese Haftung abnimmt.
Ich gehe aber stark davon aus, dass auch in Deutschland der Halter dafür haftet, falls zB die Versicherung, auf Grund fehlender Beitragszahlungen von der Leistung befreit ist.
Nein, die Versicherung haftet, auch dann wenn der Beitrag nicht gezahlt wurde, kann sich aber dann am Versicherungsnehmer schadlos halten. Anders sieht es aus, wenn keine Versicherung besteht (Vertrag gekündigt, nie versichert gewesen). Dann haftet der Halter/Fahrer. Sind das unterschiedliche Personen, dann gesamtschuldnerisch. Ggf. kannst Du dann auch an eine bestehende Privathaftpflicht gehen.

Ohne Nachweis einer Versicherung und deren Deckungszusage bekommst Du in Deutschland kein versicherungspflichtiges Fahrzeug zugelassen.
 
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und da sind sie wieder, die Kleinkarierten, Besserwisser und Schulmeister denen die Strafe für die Rowdies (irre oder, der Winkel des Kennzeichens passt nicht) nicht hoch genug sein kann. Grundsätzlich ist das Enteignung, übrigens tatsächlich auch fürs einhändig fahren.....also aufpassen ihr Klugscheisser beim Visier öffnen in Italien, wenn der Bulle Deutsche nicht mag -und davon ist auszugehen- wird es end.
... eben. Und wenn ich weiß, wie die Regeln da unten sind, muss ich mich halt daran halten. Wenn mir das nicht gefällt, bleibe ich weg. So einfach ist das. Schließlich bin ich da unten nur Gast im Lande.
 
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ich haette es vielleicht nicht so drastisch geschrieben, aber du sprichst mir aus dem herzen.
ich dachte schon, ich bin hier der einzige mit anarchistischen tendenzen.

gruss in die alpenrepublik

wolfram
Nein, das hast Du falsch verstanden, hier sind alle solange für Recht und Ordnung, so lange es nicht sie betrifft. :D
Mich wundert nur, das es immer noch Dummköpfe gibt, die den Italiener damit Vorwände liefern Und dann mit solchem Unsinn, mit dem sie überall Vorwände liefern, nicht nur in Italien.
Ja, ich fahre auch nicht immer gemäß den Verkehrsvorschriften (tendenziell eher selten), in Italien meist sowieso nicht, auch in der Schweiz leiste ich mir im bezahlbaren Rahmen meine Freiheiten.

Und der Winkel ist etwas, was nun recht problemlos und ohne großen Aufwand geprüft werden kann.

Als Anarchist sollte man schlauer sein als die Bourgeoisie und nicht dümmer.

- - - Aktualisiert - - -

... eben. Und wenn ich weiß, wie die Regeln da unten sind, muss ich mich halt daran halten. Wenn mir das nicht gefällt, bleibe ich weg. So einfach ist das. Schließlich bin ich da unten nur Gast im Lande.
Merkwürdige Sicht.l Du bist nicht Gast, sondern ZAHLENDER Gast. Und Italien ohne Touristen ist wie Schweiz ohne Touristen, der Laden ist sofort Pleite.

Aber egal, Dummheit muß bestraft werden. Nicht das ich das Ausmaß okay finde, aber ich finde immer vorher raus, was ist erlaubt und wo ist die Schmerzgrenze, meine Schmerzgrenze.
 
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Ich war heute bei dem schönen Wetter am Nürburgring. Ist nicht weit von mir. Ich war am "Brünnchen". Es gab da nur "Rechtslenker" aus GB. Auf der Fahrt dahin habe ich mich nur geduckt. Die Engländer haben offensichtlich die Meinung, dass die Eifel rechtsfreier Raum ist. Da ging auf der Landstraße die Post ab. Das Duchdrücken des Gaspedals wurde von vom "Ring" auf der Landstraße eins zu eins umgesetzt. Einfach unverantwortlich. Da habe ich schon Verständnis für die Jungs, die da mit der Radarpistole stehen. Im Ausland wird das nicht anders aussehen.
 
sampleman

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Wieso sagst du immer Bullen? Das ist eine Beleidigung, oder?
Wenn ich einem konkreten Beamten gegenüberstehe und diesen einen "Bullen" nenne, dann kann dieser das als Beleidigung auffassen. Wenn ich allgemein von Polizeiangehörigen rede, dann ist das Meinungsfreiheit. Übrigens kenne ich einige Bullen, die damit keine Probleme haben, dass sie Bullen sind.
 
Ballerjürgen

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Wenn ich einem konkreten Beamten gegenüberstehe und diesen einen "Bullen" nenne, dann kann dieser das als Beleidigung auffassen. Wenn ich allgemein von Polizeiangehörigen rede, dann ist das Meinungsfreiheit. Übrigens kenne ich einige Bullen, die damit keine Probleme haben, dass sie Bullen sind.
Magirus-Deutz, die Bullen kommen......
 
gerd_

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Hi
ich mag es einfach nicht, wenn jemand einen schaden hat - sei es aus eigener schuld oder nicht - und er dann noch in deutscher gruendlichkeit abgewatscht wird von leuten, die das gleiche hobby betreiben.

aber ich habe seit langem aufgegeben, unter den hiesigen motorradfahrern ein echtes zusammengehoerigkeitsgefuehl zu suchen,
und ehrlich gesagt werde ich auch langsam muede, diesen vergangenen zeiten hinterherzutrauern...
Was würdest Du denn jemandem antworten der bitterlich weint wenn ihm jemand eine auf den Sack gegeben hat weil er sein Kennzeichen unkenntlich machen wollte?
Entweder sag' ich "Schade dass Du erwischt wurdest" (doch warum? Er muss doch wissen dass man ihm erwischen kann) oder
"was willst Du? Es ist nun mal verboten" oder
ich sage gar nix (davon bist auch Du entfernt)
Das Zusammengehörigkeitsgefühl suchte ich noch nie. Sicherlich freut es mich falls(!) einer hält wenn ich eine Panne habe, aber die Zeiten mit Schal-am-Rückspiegel sind vorbei. Halte ich heute bei einer Panne an, kann ich zu 95% nichts tun und zu 98% hat der Gestrandete bereits seinen Bruder/Kumpel/ADAC mobilfoniert (was es zu den Schal-am-Rückspiegel-Zeiten nicht gab; ich halte dennoch)

ganz nebenbei:
der thread-eroeffner schrieb nichts von einem absichtlich schraeg drangeschraubten kennzeichen, das ist alleine deine mutmassung.
wer sagt, dass dieses nicht womoeglich beim rangieren unabsichtlich verbogen wurde?!
gehst du jedes mal um dein moped und kontrolliertd den anstellwinkel deines kennzeichen, bevor du losfaehrst?
Beim Rangieren verbiegt sich kein Kennzeichen nach oben. Und selbst wenn, dann ist der Rangierende vollkommen gefühllos.
Nein, auch ich kontrolliere nicht den Anstellwinkel. Doch wenn es signifikant verbogen ist würde ich es bemerken weil ich
a) zwei Augen im Kopf habe und mich meinem Mopped nicht immer exakt von vorne nähere (da ist das Aufsteigen schwierig) und
b) weil es gar nicht so einfach ist das Nummernschild bei z.B. einer GS zu verbiegen wenn es korrekt am vorgesehenen Halter angeschraubt ist.

Es gibt auch Menschen die nicht wissen dass in IT auf der Landstrasse nur 90 erlaubt sind. Muss deshalb an der Grenze einer stehen der das allen Einreisenden erzählt? Nein, man kann sich vorher informieren.
Aber es steht sogar einer dort. Er heisst "Informationsschild" und ist etwas 2x2,5 Meter gross. "Hab ich nicht gesehen weil ich Mädels auf den A... geschaut habe"? Pech.
"Der Übergang an dem ich kam war eigentlich gar keiner, sondern ich kenne da einen Weg . . .". Hättest Du Dich mal lieber informiert anstatt Wege zu suchen.
Schreibt einer "Mist, dumm gelaufen, ich habe Sch... gebaut und wurde erwischt, etc., dann sehe ich das als Info (und es gehört eigentlich in einen Blog). Jault er dann aber von Abzocke frage ich mich weshalb. Er unterliegt im Ausland nun mal ausländischer Gerichtsbarkeit. Bingo. Auch ich wurde in AT bereits geblitzt (56 statt 50)

Anonymverfügungen gibt es in DE nicht. Entweder es sind Belange bei denen der Halter rangezogen wird (z.B. Versicherung) oder es liegt am Fahrer (Geschwindigkeit). Folglich ist bei V-Messungen der Fahrer vom Messenden nachzuweisen. Also wird von vorne geblitzt. Kennzeichen, Gesicht, alles drauf. Ist der Fahrer nicht zu erkennen (weshalb auch immer), wandert das Beweisfoto (das keines ist) in den Abfall und wird unter "dumm gelaufen" verbucht.
Geht es um ein Mopped und ist auch die Messmannschaft darauf aus, dann darf das Kennzeichen auch vom Messenden notiert werden weil Gesicht und Kennzeichen nun mal nicht auf ein Foto passen. Ob das ein Beamter sein muss oder ob auch die kommunalen Privaten dürfen weiss ich nicht. Seltener ist eine Anlage aufgebaut die vorn/hinten fotografiert. An schönen Tagen an der "richtigen Strecke" kontrolliert eine zweite Mannschaft die Gesichter (800 Meter weiter, dann ohne Helm).
Oder es steht "für" Motorräder gleich noch eine Lasertruppe bereit und hält ebenfalls an.

"Fahrzeug noch nie versichert" funktioniert in DE nicht. Da bekommt man keine Zulassung. Es könnte das Nummerschild allerdings von einem Bauwagen stammen, aber dann sind wir bei ganz anderen Vergehen (Halterproblem wobei es ja gar keinen Halter gibt!).
"Versicherung nicht bezahlt" funktioniert 4 Wochen lang, danach bekommt er Besuch "vom Amt" und hat anschliessend ein ungültiges Kennzeichen (Zulassungsstempel entfernt = zwangsabgemeldet).
gerd
 
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Jamukah

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Also mal ehrlich: Wer mit einem dermaßen gebogenen "Blech" fährt (und dabei ist es vollkommen wurscht in welchem Land) will vorsätzlich verhindern dass er "erkannt" wird. Somit ist eine geplante Nicht - Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder anderen Verkehrsverstößen bereits im Vorfeld zu unterstellen... So what?
Meine Meinung: Wer so etwas macht und erwischt wird, braucht auch nicht jammern.....

carpe diem
 
sampleman

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Also mal ehrlich: Wer mit einem dermaßen gebogenen "Blech" fährt (und dabei ist es vollkommen wurscht in welchem Land) will vorsätzlich verhindern dass er "erkannt" wird. Somit ist eine geplante Nicht - Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder anderen Verkehrsverstößen bereits im Vorfeld zu unterstellen... So what?
Meine Meinung: Wer so etwas macht und erwischt wird, braucht auch nicht jammern....
Ich finde auch, dass das eine andere Liga ist, als wenn man im Eifer des Gefechts mal 10 km zuviel auf der Uhr hat. Und wenn man mal ins deutsche Gesetzbuch schaut, dann sind die Strafen für das Manipulieren von Kennzeichen ebenfalls erschreckend hoch. Das blenden viele Helden offenbar aus.
 
Jamukah

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Auszug aus der FZV: §10, Absatz 7:
....Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein....

Ich kenne nun die FZV's anderer Länder nicht. Aber ich denke, dass diese sich zumindest in EU nicht groß unterscheiden.

Rechtliches, in D geltend - insbesondere 3:

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht 1.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
 
sampleman

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Auszug aus der FZV: §10, Absatz 7,

... wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
Hui, da ist ja Bock einziehen fast noch milde dagegen;-) Man darf natürlich nicht vergessen, dass es schon Straftäter und Terroristen gegeben hat, die so genannte "Doubletten" gemacht haben: Weißen Golf klauen (oder kaufen), von irgendeinem anderen weißen Golf das Kennzeichen nachmachen oder ebenfalls klauen und dann damit rumfahren. Wenn man mit einem solchen Auto dann geblitzt wird oder auf einem Überwachungsvideo auftaucht, dann gehen die Ermittlungen erst einmal in die falsche Richtung.

Und wegen solcher Delikte sind die Strafen dann so hoch. Und natürlich um die Spacken abzuschrecken.
 
yessy

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Glaubt man ja kaum , da haben doch andere Länder wie D auch Gesetze und die "Deutschen" :wink: wollen es doch kaum hinnehmen das diese zum Teil anderes sind wie im eigenem Land . Manche hier sollten nicht so viel vergleichen sondern sich mal vor einer Fahrt informieren dann gibt es nicht solche "Problemchen". Und von wegen in der Schweiz hinter jeder Kurve .... so ein S.....s ! Wie mir doch zu gut bekannt ist muss man in D auch die Augen auf halten :wink: oder ? Schönen Sonntag noch.
 
ratzfatz

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Glaubt man ja kaum , da haben doch andere Länder wie D auch Gesetze und die "Deutschen" :wink: wollen es doch kaum hinnehmen das diese zum Teil anderes sind wie im eigenem Land . Manche hier sollten nicht so viel vergleichen sondern sich mal vor einer Fahrt informieren dann gibt es nicht solche "Problemchen". Und von wegen in der Schweiz hinter jeder Kurve .... so ein S.....s ! Wie mir doch zu gut bekannt ist muss man in D auch die Augen auf halten :wink: oder ? Schönen Sonntag noch.
natürlich gibt's in D Blitzer, nur wir landen hier nicht gleich auf dem elektrischen Stuhl:rolleyes:
Und wenn meine Maschine wegen einer "Nichtigkeit" beschlagnahmt wird ist das sicher kein "Problemchen"
Die Luft in der Schweiz scheint wirklich sehr dünn zu sein!
 
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Hi!

Mal eine blöde Frage zu den ganzen Gesetzen, in welcher Höhe und welchem Winkel ein Kennzeichen montiert sein muß: steht denn dort auch irgendwas, in welche Richtung das Kennzeichen zeigen muß? Zumindest in den Textauszügen oben stand nie etwas dazu. In diesem Falle kann ich das Schild ja auch mit der bedruckten Seite zum Kennzeichenträger hin montieren, haupsache es ist nicht stärker als 30 Grad geneigt und mind. 20 cm über dem Boden... :p

Viele Grüße,
Matthias (gerade mit Regenfrust)
 
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Ojo

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...steht denn dort auch irgendwas, in welche Richtung das Kennzeichen zeigen muß? Zumindest in den Textauszügen oben stand nie etwas dazu. In diesem Falle kann ich das Schild ja auch mit der bedruckten Seite zum Kennzeichenträger hin montieren, haupsache es ist nicht stärker als 30 Grad geneigt und mind. 20 cm über dem Boden...
Lies noch einmal Beitrag Nr. 9.

Schöne Grüße von
Ojo
 
Dauerschrauber

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Hi!

genau das meinte ich ja:

"...darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt"

Den Satz kann man auch so interpretieren, dass das Schild auch nach unten zeigend angebracht werden kann, und dann ist es wiederum egal welchen Neigungswinkel das Schild hat. Es ist eben eine ziemlich schwammige Formulierung mit diesen Konditional-Sätzen :rolleyes:...

Viele Grüße,
Matthias
 
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Islay

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und da sind sie wieder, die Kleinkarierten, Besserwisser und Schulmeister denen die Strafe für die Rowdies (irre oder, der Winkel des Kennzeichens passt nicht) nicht hoch genug sein kann. Grundsätzlich ist das Enteignung, übrigens tatsächlich auch fürs einhändig fahren.....also aufpassen ihr Klugscheisser beim Visier öffnen in Italien, wenn der Bulle Deutsche nicht mag -und davon ist auszugehen- wird es end.
Du bist auch einer von den Typen hier, die gelobt werden wollen, wenn sie was Illegales machen.Natuerlich darf es nicht bestraft werden.
Was glaubst du eigentlich wer hier Mopped faehrt? Alles Anfaenger ? Einteignung ? Keine Ahnung von nichts aber immer dagegen sein. Wach auf du Traeumer, wir leben nicht bei Madmax und du wirst kein Zustimmung kriegen mit deiner coolen Outlawschreiberei.
Wegen Spacken wie dir gibt es doch immer mehr Regeln fuer Moppeds. Vielen Dank dafuer.
Fahr doch einfach mal und schreib nicht die ganze Zeit ueber die anderen die nicht so toll wie du sind.

Aber spaetenstens wenn ein boeser Outlaw dir den Spiegel abgefahren hat und du das Kennzeichen nicht lesen kannst, dann geht die Heulerei los und alle anderen sind boese. Laecherlich.
 
Wilde-Hilde

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Es geht immer um die Verhaltnissmässigkeit. Fahre selbst je Megamoto mit einen dezenten Heckumbau (genau dem den viele hier im Forum haben). Habe mal nachgemessen - Winkel ist ca. 45 Grad - bin sogar der Meinung, dass der Originalhalter absolut grenzwertig ist.
Bin ich jetzt ein Gesetzloser und darf nicht mehr nach Italien? (übrigens dem deutschen TÜV gefällt das Heck - wurde explizit drauf angesprochen :-) )
 
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Abzocke in Italien....

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