Abzocke Ortsausgangsschild?

Diskutiere Abzocke Ortsausgangsschild? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ganz einfach aus Gründen der Rechtssicherheit Ulf. Vor dieser Regelung wurde auch 10 Meter nach dem Ortseingang geblitzt und kassiert, das hat ein...
AmperTiger

AmperTiger

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Wieso sollte es denn 200 Meter innerhalb des Ortes mehr Gründe für das Blitzen geben, als auf den letzten 100 Metern?
ganz einfach aus Gründen der Rechtssicherheit Ulf. Vor dieser Regelung wurde auch 10 Meter nach dem Ortseingang geblitzt und kassiert, das hat ein Gericht mal gekippt. Genauso kurz vor der Ortsausfahrt, wo viele beim Anblick des Schildes bereits beschleunigten. Auch hier ist ein Blitzen direkt vorm Schild unzulässig.
 
A

ArmerIrrer

Gast
Diese fixen Grenzen sind in den meisten Gegenden aufgehoben.
ob die Grenzen aufgehoben sind oder nicht weiß ich nicht, dass sie existieren oder existiert haben ist klar. Was allerdings die Grenzen aufgeweicht hat war, wenn vor dem Ortsschild bereits eine Geschwidigkeitsbegrenzung auf zB 70 war, dann durften auch direkt am Ortsschild die 50kmh kontrolliert werden...

Wasch dir mal die Ohren, das ist Blödsinn. ;)
Dann klär mich auf! Wenn ich schon Blödfug schreib (was durchaus manchmal vorkommt) dann bitte auch berichtigen und nicht nur behaupten... ;)
 
gerd_

gerd_

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Hi
Entweder der Aufstellort entspricht nicht den Vorgaben oder
das entsprechende Schild ist z.B. verdeckt (bei Ortsausgang schwierig, weil dann eben dieser Ort "bis zum nächsten Ort" nicht aufhört!) oder
es ist zwar lästig aber OK.
Man kann auch gegen sinnlose Schilder klagen (weshalb steht da "70"?! oder "das Ortsschild steht 500 Meter nach dem eigentlichen Ortsende"), doch das hilft nichts gegen bestehende Knöllchen. Es war eben ein Vergehen gegen angezeigte Verhaltensangaben.
Sind die Angaben "sinnlos", dann erst klagen, gewinnen und dann rasen :-)
Hat bei uns jemand gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Lärmschutz) auf einem bestimmten, kurzen Abschnitt der Autobahn A73 gemacht.
Begründung: "ich wohne selbst dort, habe dort gebaut obwohl ich wusste, dass eine damals unbegrenzte BAB vorbeiführt und sogar noch kein Lärmschutzwall vorhanden war."
Urteil: Er (aber nur er!) muss sich nicht an diese Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Bringt aber praktisch nix weil unmittelbar danach "seine" Ausfahrt kommt, er also bereits das Gas wegnimmt.
gerd
 
Kamener

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Wer es genauer wissen will und sich nicht nur auf gesundes Halbwissen stützen möchte, kann auch hier nachlesen:

www.radarfalle.de

Gruß
Chris
 
Kamener

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und ein Link zu einer Richtliniensammlung, deren letzte Änderung 1999 war, ist Vollwissen? :D
Ne noch nicht, denn das wäre zu einfach für die copy&paste-junkies.
Die nächste Stufe im Internetolymp nennt sich Recherche. Wenn Du diese Seite aufrufst, kannst Du erkennen, dass es jede Menge Verordnungen und Erläße zu dem Thema gibt. Und wenn Du dann noch weiter denken kannst, könntest Du eventuell auch auf die Idee kommen, dass unter dem Pfad, wo eine eventuell veraltete Vorschrift liegt, inzwischen auch eine Neue zu finden ist. Ab und zu soll es sogar vorkommen, dass Vorschriften nach 20 Jahren immer noch Bestand haben.

Aber dafür sollte man selbstständig weiter denken können::D:D

Gruß
Chris
 
Zebulon

Zebulon

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... eher mit der Frist wann der Brief Dich erreicht, dauert ja im normalfall ein paar Wochen, wenn eh keiner mehr weiß ob er zu der Zeit auch wirklich dort gefahren ist. Wenn Du Dich gleich mit dem Mensch unterhälst muss der Bescheid innerhalb von (ich meine gehört zu haben) zwei Wochen bei Dir sein, ansonsten bist Du aus dem Schneider... ;)
Aus dem Schneider ist man nach 3 Monaten ( Stichwort Verjährung).
 
AmperTiger

AmperTiger

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Aber dafür sollte man selbstständig weiter denken können::D:D
brauch ich nicht, weil ich das, was da steht, vorher schon wußte. Mir war nur der generelle Vorwurf des Halbwissens (und als Untermauerung dazu einen allg. Link hinschmeißen) zu billig und wenig anspruchsvoll

Ab und zu soll es sogar vorkommen, dass Vorschriften nach 20 Jahren immer noch Bestand
nichts anderes hab ich behauptet
 
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Gast 7673

Gast
na dann mal

Aus dem Schneider ist man nach 3 Monaten ( Stichwort Verjährung).

in aller Kürze :

Wird man angehalten ist die Anhörung erfolgt.
Bußgeldbescheid kommt .

Wenn nicht angehalten, kommt Anhörungsbogen
danach Bußgeldbescheid

gegen Bußgeldbescheid muss man innerhalb von 2 Wochen nach Zugang
(Zugang ist ein anderes Thema) Einspruch einlegen, sonst ist BußgBs rechtskräftig.

Verjährung ist grundsätzlich nach 3 Monaten § 26 III StVG (soweit oben richtig)
Kann jedoch auch auf 6 Monate(§33 II OWiG) ausgeweitet werden (§ 33 I OWiG).

Absolute Verjährung (auch wenn das Verfahren schon beim Gericht läuft) sind 2 Jahre (§ 33 III 2 OWiG).


Weitere Info insbesondere zur Unterbrechung der Verjährung durch Ermittlungshandlungen und Zustellungsproblematiken wid jeder Anwalt der sich mit Verkehrsdelikten oder Strafsachen beschäftigt, gern - gegen Honorar;) - erteilen
 
gerd_

gerd_

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Hi
Am besten Einspruch einlegen wenn noch gar keine Nachricht eingegangen ist:D und man es noch gar nicht weiss. Damit etwas nach 3 Monaten verjährt, darfst Du m.W. bis 3 Monate nach Tatvorwurf nicht davon in Kenntnis gesetzt worden sein.

Mittelfranken hat eine digitale Blitzanlage. was davon digital ist weiss ich nicht. Wahrscheinlich muss kein Film entwickelt werden. Angeblich arbeitet das Teil auch spurselektiv. Von hinten fotografiert es aber nur, wenn auch ein "Hintenfotoapparat" aufgebaut ist. Der eine Foto dreht sich nicht :) und auf der Rückseite habe ich kein zweites Objektiv gesehen.
Schätzungsweise werde ich es demnächst erfahren ("gut" 90 anstatt 80). Schau' mer mal

Für RP gibt's hier was: http://www.google.de/url?sa=t&sourc...sg=AFQjCNGgulXi8RW1lKPHJjSoC8xSB4BElQ&cad=rja
gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gast 7673

Gast
nochmal etwas vetiefter

Hi
Am besten Einspruch einlegen wenn noch gar keine Nachricht eingegangen ist. Damit etwas nach 3 Monaten verjährt, darfst Du m.W. bis 3 Monate nach Tatvorwurf nicht davon in Kenntnis gesetzt worden sein.
Bei ANHALTEANZEIGE Und KENNZEICHENANZEIGE gilt die 3-monatige Verjährung grds.
Frist beginnt mit der Beendung der Tat (bei OWi gleich Vollendung)

Wenn ab da nach 3 Monaten noch kein BußGbS erlassen ist, tritt Verjährung ein.

ABER es gibt Unterbrechungshandlungen welche den Ablauf der Frist hemmen.z.B Fahrerermittlung etc.. siehe § 33 I OWiG.
 
Zebulon

Zebulon

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in aller Kürze :

Wenn nicht angehalten, kommt Anhörungsbogen
danach Bußgeldbescheid

gegen Bußgeldbescheid muss man innerhalb von 2 Wochen nach Zugang
(Zugang ist ein anderes Thema) Einspruch einlegen, sonst ist BußgBs rechtskräftig.
Ich habe da einen Fundus an behördlichen Mitteilungen :rolleyes: , anscheinend gibt es, nach deiner Darstellung, einen Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld.

Bei meiner letzten Übertretung außerorts um 7 km, nur Messung ohne Anhalten, nach Abzug der Toleranz, wurde von der Gemeinde ein Verwarngeld von 10 Euro ausgesprochen, der Anhörungsbogen war auf der Rückseite abgedruckt und wird benötigt, wenn man das Verwarnungsgeld nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang des Schreibens zahlt/zahlen will.

Sollte dieses Schreiben mit Anhörungsbogen nicht innerhalb 3 Monaten nach der Verkehrsbösartigkeit mir zugestellt worden sein, bin ich raus.
 
G

Gast 7673

Gast
Verwarnung

Ich habe da einen Fundus an behördlichen Mitteilungen :rolleyes: , anscheinend gibt es, nach deiner Darstellung, einen Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld.

Bei meiner letzten Übertretung außerorts um 7 km, nur Messung ohne Anhalten, nach Abzug der Toleranz, wurde von der Gemeinde ein Verwarngeld von 10 Euro ausgesprochen, der Anhörungsbogen war auf der Rückseite abgedruckt und wird benötigt, wenn man das Verwarnungsgeld nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang des Schreibens zahlt/zahlen will.

Sollte dieses Schreiben mit Anhörungsbogen nicht innerhalb 3 Monaten nach der Verkehrsbösartigkeit mir zugestellt worden sein, bin ich raus.
ist die Vorstufe zum Bussgeldbescheid.

Zahlst Du nicht, dann geht ins Bussgeldverfahren über...

Unterbrechung durch Ermittlungshanlungen gilt auch hier
 
AMGaida

AMGaida

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Und wenn Du dann noch weiter denken kannst, könntest Du eventuell auch auf die Idee kommen
Hey, dafür dass Du so neu dabei bist, hast Du schnell den mittlerweile üblichen Umgangston hier erlernt. Glückwunsch!
 
Thema:

Abzocke Ortsausgangsschild?

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