Actioncam in Deutschland am Motorradhelm ... auch verboten?

Diskutiere Actioncam in Deutschland am Motorradhelm ... auch verboten? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Das bist Du im Verkehrsrecht, im Waffenrecht, in den Aufenthaltsbestimmungen ... usw. Kein Norm macht Sinn, wenn der Verstoß nicht mit Buße bzw...
Theo.Turnschuh

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Hallo,

sorry, da stimmt so nicht. Bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz bist du ganz schnell auch bei einer Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, und das ist dann das hier und jetzt.
Das bist Du im Verkehrsrecht, im Waffenrecht, in den Aufenthaltsbestimmungen ... usw. Kein Norm macht Sinn, wenn der Verstoß nicht mit Buße bzw. Strafe belegt ist!
 
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Christian S

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Hallo,

kurzes update:

Rechtsexperte berät zur Dashcam : Finger weg von Dashcams? Wann Sie in Deutschland Kameras benutzen dürfen - Rechtsexperte berät zur Dashcam - FOCUS Online - Nachrichten

Keine Ahnung, ob der Autor recht hat, aber ich zitiere mal:

In Deutschland ist Filmen prinzipiell verboten!
Einen Unterschied zwischen einer Dashcam im Auto (mit welcher man den Verkehr vor sich filmt) und einer Aktionkamera am Helm (mit welcher man den Verkehr vor sich filmt) kann ich nach wie vor nicht erkennen...
 
Zörnie

Zörnie

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Mann, da haben Sie aber auch wieder einen "Experten" ausgegraben. Reicht als Qualifikation, fehlerfrei das Wort "Camera" buchstabieren zu können?
 
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Christian S

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Mann, da haben Sie aber auch wieder einen "Experten" ausgegraben. Reicht als Qualifikation, fehlerfrei das Wort "Camera" buchstabieren zu können?
und wie lautet deine fundierte juristische Ausarbeitung? Ned nur morsern, machen :rolleyes:
 
Silverrider

Silverrider

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Bis auf die plakative Aussage die von dir zitiert wurde hat er uns nicht widersprochen.
Letztenendes sammelt er in diesem Artikel nur die hier bereits genannten Urteile und reichert das ganze noch, in meinen Augen zur verwirrung der Leser und herausstellung seine Kompetenz, mit den Urteilen der Brückenüberwachung an.

Die reine Tätigkeit des Filmens ist sicherlich die gleiche. Es kommt aber immer noch die Motivation dazu warum ich etwas mache. Bei einer ActionCam bin ich nicht permanent am aufzeichnen, da ich weder die Speicherkapazität noch die Akkuleistung habe. Der primäre Zweck bei einer ActionCam ist auch nicht "Verkehrsüberwachung" sondern das festhalten von mir wichtigen Bildern. Eine DashCam ist, im Gegensatz zur ActionCam, von Hause aus dafür konzipiert den Verkehr aufzuzeichnen.

Sicherlich kann ich eine ActionCam auch dafür einsetzen, dann müssten im Umkehrschluß auch alle Aufzeichnung von CamCordern und Fotoaparaten verboten werden...

Im großen und ganzen wird hier jeder Richter etwas anders entscheiden solange das ganze nicht höchstrichterlich geklärt ist.

Gruß aus IN
 
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Demokrit

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unsortiert:

Zur Bewertung des Risikos hinsichtlich Persönlichkeitsrechten reicht es, Fernsehen zu gucken. Schwenkt der WDR in der Aktuellen Stunde über den Aachener Marktplatz, und erfasst dabei 100te Menschen, so darf er dies tun - und auch senden. Da in den Aufnahmen niemand besonders hervor gehoben wurde, ist kein besonderes Einverständnis erforderlich. Es ist ein Grundrisiko des Bürgers, in der Öffentlichkeit zufällig gefilmt zu werden. Punkt. Anders sieht dies aus, wenn Oliver Pocher Oma Meume in der Kölner Innenstadt in Großaufnahme fragt, ob sie ein Arschgeweih hat. Hier ist ein OK des gefilmten "Opfers" erforderlich. Eigentlich auch Punkt, wenn da nicht eine riesige Grauzone wäre. Befindet ihr euch auf einem Fußmarkt durch die Sahara, auf dem man eigentlich nie jemand trifft, und ihr trefft jemanden und filmt ihn zufällig, so ist dies kritisch. Gerade die sonst übliche totale Einsamkeit hebt hier jeden Menschen automatisch hervor - und erfordert ein explizites Einverständnis, oder einen guten Medienanwalt.
Auch ein Fernsehsender stolpert schon mal über Grauzonen. Karnevall in Kölle. Natürlich wird da schon mal voll drauf gehalten, und ein Einverständnis ist gar nicht möglich. Der Typ mit der Pappnase im Head-Shot betrügt gerade seine Frau mit der Hexe neben ihm, seiner Sekretärin. Seine Frau sieht das, lässt sich scheiden, und der Junge stürzt ab - und klagt. Dafür haben die Sender dann ihre Rechtsabteilungen, die uns eher selten zur Verfügung stehen.

Dashcam vs. ActionCam: Gehen wir von einem legitimen Verbot Ersterer und einer Gleichbehandlung Zweiterer wie ein Camcorder aus, so bleibt das Risiko, dass man jede mir bekannte ActionCam auch im Endlos Modus betreiben kann. Jetzt steht ihr jemandem in blauer Jacke gegenüber, der euch vorwirft, eine Überwachungskamera zu betreiben, während ihr verkündet, ein ereignisgesteuertes und der künstlerischen Freiheit unterliegendes Fahrvideo zu drehen. Das kann in langen Diskussionen und übel enden. Möglicherweise hat er eine einstweilige Erschießung gegen euch, oder er beschlagnahmt das Teil erst mal. Danach hocken die Brüder in der Wachstube vor der Cam, und hauen sich vor Spaß auf die Schenkel, als ihr mit 120 durch die 70er Zone brettert. Da ihr selbst das Beweismittel angeliefert habt, wird sich kein Richter der Welt zieren, es zu nutzen.

Die diskussionssichere Lösung: 2 unterschiedliche Firmwares. Eine mit Endlos Mode, eine ohne. Sollte besser hurtig kommen, wenn die Hersteller keinen Absatzknick erleiden möchten.

M.E. könnte man eine ActionCam nur aus Unfallverhütungsgründen verbieten. Niemand kann ausschließen, dass die Dinger im Falle eines Sturzes keine negativen Auswirkungen haben. Bei Fahrzeugmontage könnte man sich eine ABE-Notwendigkeit einfallen lassen. Aber ich will den verbeamteten Spaßverderbern nicht noch wertvolle Tipps geben :-)
 
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Die diskussionssichere Lösung: 2 unterschiedliche Firmwares. Eine mit Endlos Mode, eine ohne. Sollte besser hurtig kommen, wenn die Hersteller keinen Absatzknick erleiden möchten.
Was die Dinger wirklich brauchen ist eine Verschlüsselung der Daten, die nur mit einem Passwort abgespielt werden können. Dann duerfte auch der Beweis schwer fallen, dass das Geraet wirklich an war. Niemand möchte Beweise gegen sich selber sammeln...ob man zu schnell war, könnte die Polizei allerdings auch durch das Bewegungsmuster des eigenen Handys herausfinden...aber diese Möglichkeiten behällt man sich für echte Terroristen bzw Bürger die für ihr Recht kämpfen vor:

Handy-Ortung: Dresdner Polizei fischte mit Datenschleppnetzen | ZEIT ONLINE
 
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Demokrit

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Was die Dinger wirklich brauchen ist eine Verschlüsselung der Daten, die nur mit einem Passwort abgespielt werden können. Dann duerfte auch der Beweis schwer fallen, dass das Geraet wirklich an war. Niemand möchte Beweise gegen sich selber sammeln...ob man zu schnell war, könnte die Polizei allerdings auch durch das Bewegungsmuster des eigenen Handys herausfinden...aber diese Möglichkeiten behällt man sich für echte Terroristen bzw Bürger die für ihr Recht kämpfen vor
Das ist schon richtig - aaaber - kann auch nach hinten losgehen. M.E. ist man aus dem Schneider, wenn man mehr als 1 (endloses) Filmsegment auf der Cam hat. Ist alles Verschlüsselt, so kann man diesen Beweis nicht ohne Entschlüsselung führen. Hier wird Verschlüsselung vielleicht gar den Verdacht erhärten. Passt nicht zu einem Consumerprodukt, und erschwert das Handling. Es ist einfacher, wenn man von der Firmware her keine Möglichkeit zur repetativen Daueraufnahme hat. Diese hat ein handelsüblicher Camcorder i.d.R. auch nicht.
 
Theo.Turnschuh

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Einen Unterschied zwischen einer Dashcam im Auto (mit welcher man den Verkehr vor sich filmt) und einer Aktionkamera am Helm (mit welcher man den Verkehr vor sich filmt) kann ich nach wie vor nicht erkennen...


Aber den Unterschied zwischen einem Küchenmessers und einem Samuraischwert schon ... ? Oder ... Obwohl sind beide zum Fleisch schneiden ...
 
AmperTiger

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aber diese Möglichkeiten behällt man sich für echte Terroristen bzw Bürger die für ihr Recht kämpfen vor:

Handy-Ortung: Dresdner Polizei fischte mit Datenschleppnetzen | ZEIT ONLINE
erstens strotzt der Artikel nur so vor technischen Fehlern. Er wirft mehrere Begriffe wie "einloggen" und "Bewegungsprofile" durcheinander, die technisch gesehen nichts miteinander zu tun haben und auch mit der Funkzellenauswertung an und für sich nichts zu tun haben.
Grundsätzlich paßt dieser Artikel auch nicht zur Aufzeichnung von Dash und/oder Actioncams und deren evtl. Berührung mit dem Datenschutz.
 
AmperTiger

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Einen Unterschied zwischen einer Dashcam im Auto (mit welcher man den Verkehr vor sich filmt) und einer Aktionkamera am Helm (mit welcher man den Verkehr vor sich filmt) kann ich nach wie vor nicht erkennen...
Christian nun spreiz dich mal nicht so ;) ;)
Mit der Abzielung auf die Motvation, die hinter den Aufnahmen steckt, versucht das Gericht leidiglich einen im Alltag gangbaren Weg aufzuzeigen, wie man notorische Querulanten vom Normalo trennen kann. Die Motivation hinter der Aufnahme entscheidet,ob Persönlichkeitsrechte anderer berührt sind oder nicht. Wie das im Streitfall zu werten und beurteilen ist, wird in jedem einzelnen Fall vor Gericht geprüft werden.glaub mir, so schlecht, wie ihr Ruf (bei manchen Wikipedia-laien hier) sind die nicht, die machen sich schon Gedanken.
 
sampleman

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Christian nun spreiz dich mal nicht so ;) ;)
Mit der Abzielung auf die Motvation, die hinter den Aufnahmen steckt, versucht das Gericht leidiglich einen im Alltag gangbaren Weg aufzuzeigen, wie man notorische Querulanten vom Normalo trennen kann. Die Motivation hinter der Aufnahme entscheidet,ob Persönlichkeitsrechte anderer berührt sind oder nicht. Wie das im Streitfall zu werten und beurteilen ist, wird in jedem einzelnen Fall vor Gericht geprüft werden.glaub mir, so schlecht, wie ihr Ruf (bei manchen Wikipedia-laien hier) sind die nicht, die machen sich schon Gedanken.
Ich stelle mir das auch nicht so einfach vor: Wie trennst du die Vogelkundler, die an der Isar Vögel fotografieren wollen - obwohl da auch nackte Frauen liegen - von den Spannern, denen die Vögel herzlich egal sind? Und eigentlich kann weder ein Gericht noch ein Gesetzgeber Wischiwaschi-Begründungen á la "Die Verwendung eins Aufzeichnungsgerätes ist verboten, wenn wir den Zweck dahinter scheiße finden" bringen. In Russland sind Dashcams weit verbreitet, weil es offenbar an der Tagesordnung ist, dass sich die Polizei schmieren lässt und so unbescholtene Bürger auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Da dokumentiert der Drang der Bürger, selbst Beweise zu sichern, das Versagen der Polizei. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass man solchen Haltungen in Deutschland keinen Vorschub leisten möchte.

Und, Markus, widersprich mir, wenn ich unrecht habe: Auch hier ist die Begeisterung bei der Polizei nur so mittelgroß, wenn man ihre Arbeit dokumentiert und filmt.

Sampleman
 
AmperTiger

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Ja die Motivation hinter den Aufnahmen erkennt man Frank, wenn man die Bilder gesehen hat. Der Vogelkundler, der an der Isar nur t.its and ass auf den Fotos hat, wird sich wohl erklären müssen. ;)
Der Zweck der Aufnahme begründet in sich ja gleich das Verbot. Ein Filmen des Verkehrs vor sich, mittels Dashcam mit erkennbaren Kennzeichen/Personen usw ist unzulässig,weil der Zweck der Aufnahmen kein privater ist, sondern dazu dient das Fehlverhalten anderer zu dokumentieren. Das ist dem Filmer nicht gestattet, dafür ist die Polizei zuständig.

nicht mal mittelgroß ist die Begeisterung bei der Polizei, wenn Privatpersonen ihre Arbeit dokumentieren wollen. Auch hier werden jedoch Unterschiede gemacht, bei Demos und dergl. kann es nicht untersagt werden, vom Geschehen Übersichtsaufnahmen zu machen. Wenn die Aufnahmen explizit darauf abzielen Polizeibeamte erkennbar zu filmen, dann sind diese unzulässig und können unterbunden werden.
mich hat in Slowenien ein Polizist auf die Gopro angesprochen, die ich am Helm hatte. ich erklärte ihm kurz dass sie nicht eingeschaltet ist, dabei leuchtet nämlich ein rotes Lämpchen und er war sehr cool und zufrieden, hat mich freundlich weitergewinkt.
 
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Christian S

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Hohoho, der war jetzt ja mal richtig gut, ich schmeiß mich völlig weg, der Tag beginnt ja richtig lustig.

OK, jetzt mal ernsthaft:



gegen



oder



gegen



Völlig klar, man sieht es gleich, das sind 2 total unterschiedliche Sachen. Mit dieser Beweisführung überzeugt man jeden Richter sofort. Und außerdem schneidet natürlich der 4*4 Offroadfahrer mit seiner DASHCAM nie einen Aktionfilm, während der Motorradfahrer natürlich ebenso nie daran denkt, im Fall einen Unfalls einen Aktionaufnahme zur Beweisführung zu verwenden.

Aber jedem seine Meinung, ich habe auch so eine GoPro, hauptsächlich zum Skifahren, und wenn ich was filmen will, völlig wurscht wo, filme ich halt, die Folgen sind ja mein Problem. Ich versuche aber sehr wohl, darauf zu achten, dass sich niemand gestört fühlt und ich nichts filme, was mit meinem Sport bzw. Hobby nichts zu tun hat.
 
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Christian S

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Hallo,

wenn ein Gericht sinngemäß schreibt "...jedenfalls zu diesem zweck nicht erlaubt..." dann heißt das noch längst nicht, dass ein anderer Zweck nicht auch verboten ist, nur hatte das Gericht eben in dieser Sache darüber nicht zu entscheiden. Im nächsten Verfahren heißt es dann sinngemäß

"Geklärt ist bereits, dass die Absicht, mit der Aufzeichnung Beweisführung im Falle eines Unfalles zu betreiben, keinen Freibrief für Videoaufnahmen des öffentlichen Verkehrs darstellt, siehe Urteil vom.... Nicht anders verhält es sich mit Aufnahmen eines Motorradfahrers, auch wenn dieser nur einzelne Teile seiner Fahrt filmt. Denn zum einen werden hier in der Regel auch längere Sequenzen gefilmt, und zum anderen kommt es darauf an, das unbeteiligte Personen ohne deren Einverständnis erkennbar aufgenommen werden, und dies ist eben datenschutzrechtlich nicht zulässig..."

So jetzt naht das Wochenende...
 
Theo.Turnschuh

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sampleman

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Ja die Motivation hinter den Aufnahmen erkennt man Frank, wenn man die Bilder gesehen hat.
Ich bin ja weder Anwalt noch Polizist. Aber ich glaube, es ist gar nicht so einfach, jemanden legal dazu zu zwingen herzuzeigen, was er da gerade für Fotos gemacht hat, oder? IIRC scheitern daran auch gerne mal Versuche, jemandem nachzuweisen, dass er einen Radarwarner auf seinem Handy hat. Es ist nämlich nicht so ohne weiteres erlaubt, jemandem sein Handy wegzunehmen und einfach draufzugucken, was so drauf ist.

Oder täusche ich mich da?
 
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Actioncam in Deutschland am Motorradhelm ... auch verboten?

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