anderen werden die Moppeds geklaut ....

Diskutiere anderen werden die Moppeds geklaut .... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; .... und hier steht eine schon seit Monaten herrenlos herum :O Herrenloses Motorrad vor der Tür | WAZ.de
Dauerschrauber

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Yamaha XT1200 Superténéré, BMW R107 GS/PD, Husqvarna 701LR Rallye, K1300 GT
Hi! Für 4000 Eur würde ich sie nehmen, Du kannst dem Ordnungsamt (oder den Erben) ja den Vorschlag machen....

Viele Grße,
Matthias
 
W

wuchris

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Die Anwohner selber haben wohl keine Lust, bzw. trauen sie sich nicht, das Ding zu "entsorgen". Jetzt, wo es öffentlich ist, dass hier eine "herrenlose Sache" rumsteht, dürfte es nicht mehr lang dauern, bis sich jemand erbarmt...
 
BergischJung

BergischJung

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Eine traurige Geschichte. Auch traurig, dass keiner von den Behörden den Arsch in der Hose hat um einfach mal aktiv zu agieren!
Alles immer schon streng nach Vorschrift...nur keine Verantwortung übernehmen!
Statt dessen werden die Hinweise und die Beschwerden der Anwohner als störend empfunden.
Wahrscheinlich tut sich jetzt erst was, nachdem die Presse sich der Sache angenommen hat.

Gruss
Rainer
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Schilda existiert halt doch noch,

und bekanntlich dürfen ja Beamte nichts annehmen,
nicht mal Vernunft (oder wars Verstand :rolleyes:)
 
Hans BHV

Hans BHV

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Hi! Für 4000 Eur würde ich sie nehmen, Du kannst dem Ordnungsamt (oder den Erben) ja den Vorschlag machen....

Viele Grße,
Matthias
du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich, wenn ich die Chance hätte, diese nicht schon lange genutzt hätte .... aber leider steht das Mopped ja nicht anne Küste :(
 
T

trötemann

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Echt ne traurige Geschichte... Für alle Beteiligten! Besitzer, Anwohner und Behörden!
Und am meisten tut es mir um den "ursprünglichen" Besitzer leid, das ein so wertvolles Stück wie Sperrmüll auf der Straße steht und abwertend behandelt wird. Kann man nur hoffen dass das Motorrad einen schönen zweiten Frühling erlebt!
 
QVIENNA

QVIENNA

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aber wenn´s ums auto abschleppen und geldverdienen geht, dann funktioniert das in 20 minuten...
 
GS-Ghost

GS-Ghost

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Das wär doch mal ne Frage an unsere ab und an, bzw. ab und zu an- oder abwesenden Berufsjuristen:

Wer ist den (nach Gesetz und Rechtsprechung) Eigentümer eines ausgeschlagenen Nachlasses? :confused:
 
judex

judex

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letzter Erbe wird das Land, handelnd durch die Oberfinanzdirektion.
Diese wird ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten, wenn die Ver-
fahrenskosten gedeckt sind.
Dann bekommen etwaige Gläubiger sogar noch etwas.
Das Land selbst muss, anders als der gesetzliche Erbe, keine Schulden
ausgleichen.
 
GS-Ghost

GS-Ghost

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Neanderthal
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letzter Erbe wird das Land, handelnd durch die Oberfinanzdirektion.
Diese wird ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten, wenn die Ver-
fahrenskosten gedeckt sind. und, falls nicht?

Wäre es dann zu viel verlangt, alles zu tun, damit der Wert des Nachlasses erhalten wird, z. Bsp. veräußerbare Teile sichern und/oder verwerten?

Dann bekommen etwaige Gläubiger sogar noch etwas.
Das Land selbst muss, anders als der gesetzliche Erbe, keine Schulden
ausgleichen.
:cool:
 
werner1966

werner1966

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R1200GS
Interessante Geschichte,
bis das bei den Ämtern durch ist, ist die Maschine Schrott..............
 
judex

judex

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Interessante Geschichte,
bis das bei den Ämtern durch ist, ist die Maschine Schrott..............
nö, BMWs sind sehr wertbeständig.

wertsichernde oder erhaltende Maßnahmen wären in diesem Fall sicher gut,
müssten aber dann auch in den vielen anderen Fällen, in denen wirklich
nur noch Schrott hinterlassen wird, veranlasst werden, zumindest die Prüfung -
das müsstest Du als Steuerzahler berappen und das willst Du bestimmt nicht.
 
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Raubritter

Raubritter

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Meine Idee hierzu:

An alle, die in der Nähe wohnen: Gehe zum Fundbüro der Stadt, sage, Du hast eine BMW R 1200 GS gefunden.
Diese steht seit Monaten herrenlos auf Parkplatz sowieso und Du bestehst darauf, dass diese als Fundstück auf Deinen Namen registriert wird gegen Quittung/ Bescheinigung.

§ 965
Anzeigepflicht des Finders


(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

und dann warten, ob der Eigentümer die Sache beim Fundbüro abholt (welches m.E. für die Verbringung ins Bundbüro zuständig ist)

Wenn berechtigte Personen das Eigentum geltend machen:


§ 971
Finderlohn


(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.


Wenn sich KEINER meldet :


§ 973
Eigentumserwerb des Finders


(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.



SO steht es im BGB = Bürgerliches Gesetzbuch und das gilt auch für Sachen wie eine BMW.

Das ist nicht lustig gemeint, das hat ein Jura-Student bereits vor vielen Jahren mit einem herrenlos abgestellten PKW bereits durchexerziert und Recht bekommen, als sich die Stadt- das Fundbüro- vor der Herausgabe drücken wollten.
 
BergischJung

BergischJung

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Hallo Raubritter,

schöne Idee. Aber dagegen dürfte sprechen, dass die Sache nicht verloren wurde.
Wann eine Sache als verloren gilt ist sicherlich irgendwo juristisch genauer definiert.

Gruss
Rainer
 
Raubritter

Raubritter

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Marlboro R 80 GS, Montesa 4ride
Ob die Sache verloren, vergessen oder der Besitz aufgegeben wurde ist egal. Das klärt das Fundbüro. Wichtig ist zuerst, dass man etwas gefunden hat. Das Amt hat dann 6 Monate Zeit den Eigentümer zu finden.

Ich bin so zu einer Leica - Sondermodell mit Edelstahlgehäuse - gekommen.
 
judex

judex

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schöne Idee von Raubritter (wieso nennt der sich so?),
das kann man doch wenigstens versuchen.
Kost ja nix, wenn's schiefgeht.
Wichtig ist nur eines: immer wahrheitsgemäße Angaben machen.
 
AmperTiger

AmperTiger

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Ob die Sache verloren, vergessen oder der Besitz aufgegeben wurde ist egal. Das klärt das Fundbüro. Wichtig ist zuerst, dass man etwas gefunden hat. Das Amt hat dann 6 Monate Zeit den Eigentümer zu finden.
Ich bin so zu einer Leica - Sondermodell mit Edelstahlgehäuse - gekommen.
eine Bekannte von mir versorgt auf diese Weise seit Jahren ihre Familie mit tollen Fahrrädern, vom Cruiser bis zum teuren Mountainbike. Sie geht viel mit dem Hund spazieren und im Stadtwald in München stehen immer geklaute/aufgegebene Räder rum.
 
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