AUK / TÜV Bericht mitführen?

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gstouri

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Hallo allerseits,

nachdem ich letzte Woche zum TÜV mußte und auch die AUK gemacht wurde, stelle ich mir jetzt die Frage, ob man mittlerweile die beiden Belege mitführen muss, oder ob die Plakette und der Eintrag in den Fahrzeugschein ausreicht?

Ich habe das Ganze mal "gegoogelt", aber keine verbindlichen Antworten gefunden.

Weiß jemand von euch etwas Genaues zu diesem Thema?

Falls es im Forum bereits einen Eintrag geben sollte habe ich den wohl übersehen.

Danke im Voraus!

Lieben Gruß
Tom
Allzeit gute Fahrt!
 
gerd_

gerd_

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Hi
Meines Wissens ist das Papierzeugs seit einigen Jahren mitzuführen.
Nachdem ich meist nur einen Personalausweis dabei habe weil die Fahrzeugpapiere im Aktenkoffer sind den ich die Woche über herumschleppe .....:rolleyes:
"Ja, ich weiss, dass das eigentlich kostet.... Sorry aber ich hab' eben nicht an das Papierzeug gedacht, tut mir leid...... Aber ob ich einen FS habe können Sie doch wahrscheinlich auch anhand des PA feststellen?" (kann der Herr Poli..) :cool:
Hat bei Kontrollen bisher gereicht. Einmal musste ich den FS innerhalb von 7 Tagen vorzeigen und der TÜV sagte vollkommen korrekt: "Ohne Fahrzeugschein kann ich nicht stempeln". Da musste ich noch mal heim ;)
gerd
 
AmperTiger

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Gegenfrage

was sollte der TÜV/AU Bericht anderes aussagen, als eine gültige Plakette am Kennzeichen?
Du hast gültige HU und AU und du hast eine Plakette die beides bestätigt. Dafür ist die nämlich gedacht.Fertig.
 
H

HP2Sascha

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Nicht ganz. Als Beweis für den richtig geklebten Stempel brauchts bei ner Kontrolle noch den TÜV-Bericht (AU-Bericht habe ich keine bekommen).
Wenns ohne geht, dann ist der Kontroletti großzügig.
 
Panther

Panther

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Zum Glück stempeln sie in der Schweiz den TÜV in den Fahrzeugausweis, den hat man ja noch dabei. Abgastest für Motorräder gibt es (noch) nicht, hat wohl noch zu viele 2-Takter auf dem Markt. :)
 
AmperTiger

AmperTiger

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Nicht ganz. Als Beweis für den richtig geklebten Stempel brauchts bei ner Kontrolle noch den TÜV-Bericht .
als Kontrolle der Kontrolle sozusagen, Sascha du hast den Smilie vergessen. :D

Und wer kontrolliert, ob der Polli richtig kontrolliert?
 
JOQ

JOQ

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Mein TÜVie hat es mir letzte Woche mit dem "Plakettenmißbrauch" versucht zu erklären :( da ich auch die Notwendigkeit zum Mitführen von AU und TÜVbericht wissen wollte :confused: So sinnse halt die Deutsche :p
 
AdventureRudi

AdventureRudi

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§29 StVZO

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.



Daraus ergibt sich nur eine Aufbewahrungspflicht, keine Mitführpflicht. Sollte der Polizeibeamte den Bericht sehen wollen, wäre es auch ok, nach Hause zu fahren, und diesen zu holen.
 
Zörnie

Zörnie

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Laut Homepage des ADAC besteht für Untersuchungsbericht und Prüfbescheinigung eine Aufbewahrungs-, aber keine Mitführpflicht.

Ich gehe davon aus, dass der ADAC weiß, was er schreibt.

Grüße
Steffen
 
H

HP2Sascha

Gast
Ist die genannte "Prüfung/Kontrolle" auch eine im Sinne einer Verkehrskontrolle? :confused:

Wenn ja, dann möchte ich ungern nach Hause fahren müssen um den Wisch zu holen. :rolleyes:
 
AmperTiger

AmperTiger

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Ist die genannte "Prüfung/Kontrolle" auch eine im Sinne einer Verkehrskontrolle? :confused:
Wenn ja, dann möchte ich ungern nach Hause fahren müssen um den Wisch zu holen. :rolleyes:
Mußt du nicht. Wenn unterwegs die Notwendigkeit bestehen sollte! so ein Dokument zu prüfen, bekommst du eine sog. "Kontrollaufforderung" wo du innerhalb einer Woche bei einer beliebigen Dienststelle den Wisch vorzeigen kannst.
 
H

HP2Sascha

Gast
Mußt du nicht. Wenn unterwegs die Notwendigkeit bestehen sollte! so ein Dokument zu prüfen, bekommst du eine sog. "Kontrollaufforderung" wo du innerhalb einer Woche bei einer beliebigen Dienststelle den Wisch vorzeigen kannst.
Dann zeige ich es doch lieber gleich und kann sofort wieder verduften....
 
AmperTiger

AmperTiger

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Dann zeige ich es doch lieber gleich und kann sofort wieder verduften....
schon klar und den alten (entwerteten) Fzg-Brief (ungültig gemacht) solltest auch mitführen,weil du nur so beweisen kannst, welche Reifenbindungen auf deinem Motorrad zugelassen sind :p:p
Das steht nämlich in der (EU-weit einheitlich vermurksten) Zulassungsbescheinigung nicht mehr drin.......
Aber ein kleines Rucksäckle auf den Rücken, da finden dann all die Bescheinigungen locker Platz:cool:
Tiger
 
Zörnie

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Aber ein kleines Rucksäckle auf den Rücken, da finden dann all die Bescheinigungen locker Platz:cool:
Tiger
In die Seitenkoffer oder das Topcase passt für gewöhnlich ein Leitzordner locker rein ;)

Grüße
Steffen
 
James

James

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Husqvarna Nuda 900R, BMW G 650 X-Moto und locker eine Tonne ital. Alteisen, quer und längs
Danke,
interessantes Thema,
damit ist man eigentlich bisher immer stiefmütterlich umgegangen,
also besser die Papiere mitnehmen!
Zur nächsten Polizeidienststelle sind es 12 Kilometer!
Ok, bei uns in Niederbayern sind die Bullen scheinbar noch menschlich
veranlagt und bei der ersten Kontrolle hier nach 30Jahren,
meinten die zwei Buben, als ich den Helm abnahm:
"Sie können weiterfahren"!
:D
 
T

TomTom-Biker

Gast
Auch Reifenfreigabe mitführen

Ist zwar keine direkte Antwort auf die ursprünglich gestellte Frage, fällt mir in dem Zusammenhang aber auch noch ein.

Das Mitführen ist zwar keine Pflicht, denn um abzukassieren muß die Polizei nachweisen, daß die am Fahrzeug motierten Reifen nicht zulässig sind. Bevor man jedoch wg. der Rechereche unnötig lange wartet, ist es besser gleich was gültiges und passendes vorzulegen. Das gilt im übrigen auch für die von BMW standarmäßig (gem. FZ-ABE) freigegebenen Reifen. Man beachte den Hinweis "Reifenfrakritatsbindung ..." im FZ-Schein, ohne daß zul. Fabrikate dort angegeben sind. Wie soll denn der nette Schutzmann an der Ecke von nebenan wissen, was freigegeben ist und was nicht?

Und genauso sehe ich das bei TÜV- und AU-Bescheinigungen, obwohl es mir hier noch nie passiert ist, daß jemand danach gefragt hat.

Sicher ist sicher. Und denke, daß man die auch ohne Koffer mitführen kann. Z. B. unter der Sitzbank.

gruß
Thomas
 
AmperTiger

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ich habe die nette Dame bei der Zul.Stelle gebeten die Freigaben bei der Triumph zu übernehmen, die stehen jetzt in der Zulassungsbesch. Teil 1 drin.
ein Dok. gespart.

TÜ/AU finde ich persönl. blöd.was sollen die beweisen? Dass ich die Tüv-Plakette nicht gefälscht hab? In Teil 1 steht auch drin wann ich zur HU muß. das stimmt dann mit der Plakette überein. toll. dann noch den Bericht in dem das gleiche steht? Mehrwert null!!
 
AdventureRudi

AdventureRudi

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Der einzige Mehrwert (für die Polizei):p könnte sein, wenn bei Diskussionen um etw. Mängel nachgesehen werden kann, ob die beim letzten TÜV auch schon vorhanden waren, oder diese nicht unmittelbar abgestellt worden sind. :rolleyes:
 
Thema:

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