An Baustellenampel vorfahren verboten?

Diskutiere An Baustellenampel vorfahren verboten? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, ich weiss nicht, wie es in D ist, aber in der CH wird das Überholen einer stehenden Kolonne mit CHF 60.-- geahndet: Nichtbeibehalten des...
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Andras

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Hallo,

ich weiss nicht, wie es in D ist, aber in der CH wird das Überholen einer stehenden Kolonne mit CHF 60.-- geahndet:

Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der
Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird (Art. 47 Abs. 2 SVG) CHF 60.--

Wenn das in D nicht ebenfalls so ist, würde ich das gerne erfahren :)

Grüsse,
András
 
Quallentier

Quallentier

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Du wirst es hier lesen können, sobald ich eine Reaktion der Rennleitung habe...
Hallo,

ich weiss nicht, wie es in D ist, aber in der CH wird das Überholen einer stehenden Kolonne mit CHF 60.-- geahndet:

Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der
Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird (Art. 47 Abs. 2 SVG) CHF 60.--

Wenn das in D nicht ebenfalls so ist, würde ich das gerne erfahren :)

Grüsse,
András
 
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mdp1

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Seit ich in der Lage bin Zweiräder zu bewegen nutze ich die Vorzüge eines einspurigen Fahrzeugs, wo immer es die Verkehrsituation zulässt und ich niemanden behindere oder gar gefährde.

Das heißt, dass ich mich an nahezu jeder Ampel oder sonstiger Dosenanhäufung nach vorne orientiere.

Im Laufe der Jahre wurde dies auch schon einige Male von der Rennleitung beobachtet und bisher hat das noch nie dazu geführt, dass man mich rausgewunken oder sonstwie belangt hätte.

Solche Reaktionen, wie von Quallentier beschrieben, habe ich schon häufig erlebt und bisher habe ich mich evtl. verkehrserzieherischer Maßnahmen seitens aggressiver Autofahrer immer durch Flucht nach vorne entzogen.
Diverse Huporgien, Handzeichen, Drohgebärden o.Ä. habe ich einfach hingenommen.

Was Quallentier da passiert ist, grenzt an (oder erfüllt bereits den Tatbestand) versuchter gefährlicher Körperverletzung oder sogar "mehr" (nach meiner juristischen Laienmeinung).

Ich hab in meinem Leben noch nie jemanden angezeigt aber in diesem Fall würde ich Quallentier geradezu darum bitten, die Anzeige los zu schicken, wenn er es nicht schon getan hätte. ;-)

mdp1
 
AMGaida

AMGaida

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Es "dabei zu belassen" könnte dafür sorgen, dass der nächste "Baustellenampelvorbeifahrer" von besagtem Herrn dann abgeschossen wird.
Sehe ich genauso... wenn Du einen verlässlichen Zeugen hast, würde ich den Kollegen anzeigen. Ich hab mich schon mehrfach geärgert, dass ich es nicht selbst getan habe... aber in dem Fall hast Du allen Grund. :)
 
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Trabbelju

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Diese selbsternannten Rächer der Straßenverkehrsordnung triffst du immer und jederzeit, erstaunlich nur, daß dieser Typ es bei einer Q probiert hat.

Aber die Anzeige wird dich Kraft und Nerven kosten, deine Lebensfreude beeinträchtigen, weil diese Situation dich immer wieder aufwühlt. Ich glaube nicht, daß es so einfach mit ner anonymen Online-Anzeige getan ist.

Wenn du mit einem schwachen Fahrzeug wie z.B. einem 50er Roller oder einem Fahrrad unterwegs bist, triffst du auf solche Typen wesentlich häufiger. Mit ner Portion Gelassenheit ist es in den Griff zu kriegen, aber das ist nicht immer möglich.
Ruhe hatte ich eigentlich nur, wenn ich mit einer Stahlhelm-Attrappe fuhr, da trauten sich die Helden nicht.

Manche Verkehrsteilnehmer sind eben etwas schlicht und leben sich rücksichtslos aus. Manche auch auf einspurigen Fahrzeugen.
 
palmstrollo

palmstrollo

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...
Ich glaube nicht, daß es so einfach mit ner anonymen Online-Anzeige getan ist.
...
Diese Anzeige ist nicht anonym; da müssen Roß und Reiter schon genannt werden. Lediglich den Gang zur aufnehmenden Polizeistelle kann man sich dabei sparen.
 
9-er

9-er

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Ist in der beschriebenen Situation das Auto dann nicht schon eine Waffe?
Hätte man da nicht entsprechend §127 StPO handeln dürfen?
 
BMW-Tina

BMW-Tina

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Also, nach dem StVO ist eine Überholung in der Kolonne strafbar. Man hat auch als Mopedfahrer sich wie die Autofahrer hinten anzustellen:(, es gelten hier die gleichen Rechte/Pflichte wie beim Autofahren. Was aber momentan noch positiv in Deutschland ist, es wird geduldet. Der Mopedfahrer hat aber beim Überholmanöver eine besondere Aufmerksamkeitspflicht.:cool:

Falls Dir die Mühen nicht zu groß sind, würde ich diese Person ebenfalls anzeigen. Der nächste Mopedfahrer wird dir dankbar sein.
 
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Trabbelju

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Ist in der beschriebenen Situation das Auto dann nicht schon eine Waffe?
Hätte man da nicht entsprechend §127 StPO handeln dürfen?
Und da er dabei möglicherweise Widerstand geleistet hätte, wäre das der Grund gewesen, diesen Widerstand legal brechen zu können. Wenn es denn ein Grund wäre.
Was unterscheidet dich eigentlich von dem rabiaten Autofahrer ?
 
bug

bug

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nach §5 STVO ist das Überholen nicht zulässig
  1. bei unklarer Verkehrslage oder
  2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
wenn die Baustellenampel eine unklare Verkehrslage darstellte oder ein Verbotschild da gestanden hätte - wäre es verboten, so ganz klar ist das wohl nicht - die unklare Verkehrslage könnte im Überholen der Schlange bestehen :confused: oder Gegenverkehr ist nicht einsehbar :confused:

Im Prinzip glaube ich auch nicht, daß eine Anzeige was bringt, zeitlich zahlst Du drauf, dennoch würde sich so einer immer wieder so brutal verhalten - da wäre ein Denkzettel vieleicht nicht verkehrt.
 
Ham-ger

Ham-ger

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War heute nicht anders

..bin heute morgen mit der Q zur Arbeit und selbiges Szenario.
Heir in München stadteinwärts auf der Nymphenburger Ecke Seidlstrasse die Rechte Geradeausspur bis vor das erste Auto der linken Geradeausspur.
das vorderste Auto auf der rechten Spur war ein A8 mit so einem 60 oder älteren Silberkopf.
Als ich vorne ankam und mich einreihte fuhr er demonstrativ ca. 2 Meter vor und blickte mich verständnislos an.
Die Ampel sprang um und ich gab Gas der A8 tat es auch ;)
Weiter vorne stand ein Reinigungsfahrzeug auf der rechten Spur weswegen er abbremsen mußte.
Aufgrund dieser Verkehrssituation bremste ich natürlich auch ab aund war auf gleicher Höhe wie der Silberkopf. :D:D
....die Scheibe ging runter und er brüllte in einem tiefsten bayovarischen Dialekt irgendwas von abschissen, Verbrecher, Rocker etc.

Er fuhr daraufhin direkt hinter mir rein und hielt in etwa 2 Meter Abstand während er pöbelte. Weiter vorne wollte er mich dann rechts überholen und fuhr soweit auf meine Spur rüber, dass ich nur noch Gas geben konnte und über die Gegenfahrbahn flüchten mußte. Cih wollte den Kerl wirklich nicht vor mir haben.

......unglaublich was für (sorry) Penner es in den Dosen gibt, die einfach nciht damit zurecht kommen wenn es andere Verkehrsteilnehmer gibt die vielleicht flotter unterwegs sind, resp. sein können.
 
zonko

zonko

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Sers quallentier,

zeig ihn an ! aber wichtig ist, dass Du ihn genau beschreiben kannst (und mach ein Gedächtnisprotokoll deiner Aussage bei den Grünen; v.a. bezgl. des Aussehens des Fahrers bzw. Deiner Beschreibung).
Nach einiger Zeit wirst Du wieder geladen werden, bei der Du ihn unter einer Auswahl an Fotos wiedererkennen solltest. (wieder Gedächtnisprotokoll), denn wenn es zur Verhandlung kommt (und das kann dauern ;bis zu einem Jahr) wird dich der Richter fragen, ob Du den Typen im Saal eindeutig (=100%) wiedererkennst, solltest Du den Hauch eines Zweifels zeigen, kann der Vorsitzende nicht so wie er vielleicht gerne möchte; (zu erwarten ist, dass er (de fiese Möpp) sich für die Verhandlung optisch verändert !)

Wenn er bereits aktenkundig ist wirds zu einer entsprechenden Verurteilung kommen, aber nur wenn Du Ihn zweifelsfrei erkennst.

cu
Zonko
 
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ulixem

Gast
Du hast dich vorgedrängelt, er war darüber sauer.
Fertig.

Alles weitere habt ihr Euch erarbeitet.
Vergiß es einfach.

Vollidioten ignoriere ich immer, dass ärgert die dann richtig.:D
 
-scout-

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. . . hat doch alles keinen Zweck.

Beim Nächstenmal siehst Du zu, dass so'n Affe beim Ampelstart nicht an Dir vorbeikommt. . . . und 'ne GS lässt sich doch in 'ner geschotterten Baustelle nicht überholen.
 
MBj

MBj

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Also ich sehe das auch so, dass solche Leute angezeigt werden müssen!
Anders lernen die es leider nicht.

Ich erlebe soetwas sehr oft auf dem Heimweg. Es gibt bei uns für etliche Gemeinden nur eine Einfallstrase, dementsprechend häuft sich hier de Verkehr.
Wenn ich ein Moped im Spiegel sehe, fahre ich immer schön ganz rechts, damit der arme Kerl schnell vorbei kommt.
Leider erlebe ich es zu oft, dass so mancher Dosenfahrer dann noch extra in die Mitte fährt, damit der arme Mopedfahrer nicht vorbei kann :mad:
 
G

Gast 7673

Gast
HI Qualli...

Ich denke auch dass so ein geistiger Schrebergärtner angezeigt gehört. Bei einer Nötigung (Ausbremsen) und Gefährdung is definitiv Schluß mit lustig..

Hab ich in den 35 Jahren die ich den Lappen habe erst einmal gemacht, als mich jemand auf der Autobahn mit nem Taxi vorsätzlich abschießen wollte ohne dafür einen Grund zu haben.

Der ist dann etwas länger zu Fuß gegangen :D und wird wohl auch noch Probleme mit seinem Personenbeförderungsschein bekommen haben.

Wenn wegen Vorbeifahren was is : Meine Telefonnummer haste ja.

Greetz
Di@k
 
U

ulixem

Gast
Woran merkt man eigentlich das man alt und spießig wird ? :D
 
U

ulixem

Gast
Wenn Dich so ein Idiot um- oder angefahren hat und die Unterschriften und Blümchenzeichnungen auf Deinen Gipsverbänden dich nich mehr amüsieren :D:D

Mit "Schuld sind immer die anderen" kann man natürlich auch durchs Leben gehen.
Als Moppedfahrer begeht man ständig Verstöße. Wenn man sich dann auch noch mit einen bescheuerten Dosenfahrer anlegen will, dann hast du richtig erkannt, dass es (bestenfalls)im Gips endet. ;)
 
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