Beschädigung beim Service

Diskutiere Beschädigung beim Service im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich hatte nach einer Inspektion im Fahrersitz meines Autos ein Loch festgestellt und dieses natürlich sofort angesprochen und natürlich ist es...
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Mortenhh

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Das sehe ich anders. Wenn ich zB ein Auto in einer Werkstatt abhole und das Gefährt hat zB eine auffällige Delle in der Türe drin dann werde ich das ziemlich sicher auch gerichtlich durchkriegen. Und in der Regel fixiert man allerhöchstens einen Werkstatt-Auftrag über die gewünschte Leistung die gemacht werden soll. Umgekehrt erhält man 'ne Rechnung. Wenn was an dem Fahrzeug auffällt ist derjenige schlechter dran der bei der Annahme nicht auf den Mangel aufmerksam wurde und dann beweisen muss, dass er bereits zuvor bestand. im Zweifel gehts vor Gericht, im Zweifel entscheidet bei Aussage gegen Aussage ein Gericht über die Beweislage. Aber die Werkstatt ist auf keinen Fall automatisch frei von Schuld. Selbstverständlich zählt hier genau das Gleicht Recht wie wenn man einen Mietwagen übergibt. Wenn ich bei Übergabe einen Schaden feststelle ist der andere im Erklärzwang. Wer denn sonst?! Sollte an sich logisch sein.
Ich hatte nach einer Inspektion im Fahrersitz meines Autos ein Loch festgestellt und dieses natürlich sofort angesprochen und natürlich ist es keiner gewesen.
Beim Blick auf den Mechaniker wurde mir auch klar warum.
Dieser hatte in der Gesäßtasche ebenfalls ein Loch und da schaute ein Schraubenzieher raus, passte für mich.
Die Werkstatt sah da kein Zusammenhang.
Nach längerer aber ergebnisloser Diskussion bin ich zu meinem Rechtsanwalt gegangen.
Dieser fragt mich, rein rethorisch, wie ich es beweisen könnte und lieferte mit einem klaren ,,garnicht'' auch gleich die Antwort.

,,Du müsstest seine Schuld und nicht er seine Unschuld beweisen''.
,,Stell dir einmal vor eine Werkstatt müsste jedesmal jede kleine Beule, Schramme und jeden Kratzer in einem Protokoll festhalten, unmöglich''.
,,Versuch auf Kulanz etwas zu erreichen''.



Bei einem Mietauto wird bei der Übergabe mir ein schadens Protokoll überreicht, dieses ist auf seine Korrektheit zu Prüfen unterliegt mir
und in meinem Interesse.
Ist später ein nicht eingetragener schaden am Fahrzeug werde ich bezahlen müssen.
Bekomme ich vom Vermieter keines, können die mir nichts beweisen.

Bei der Übergabe deines Fahrzugs an die Werkstatt müsstest du ein Schadenprokoll anfertigen und dies die Werkstatt unterschreiben lassen, wer macht das schon?

Es muss halt immer die Schuld bewiesen werden und nicht die Unschuld, zum Glück.
 
Parzival

Parzival

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Kannst genau so gut eine Münze werfen, manchmal hat man ja Glück.
Selbstverständlich kann man auch mal Pech haben. Aber wenn ein auffälliges Detail bei der Übergabe bemerkt wird, kannst du mir nicht erzählen, dass sich der andere da herausreden könnte. Und darum gehts ja wohl und nicht um 'nen Kratzer an einem Hitzeschutzblech unter der Verkleidung.
 
börndy

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Bei der Übergabe deines Fahrzugs an die Werkstatt müsstest du ein Schadenprokoll anfertigen und dies die Werkstatt unterschreiben lassen, wer macht das schon?

.
Ich habe viel mit Werkstätten zu tun (arbeite bei der Autovermietung) und viele Werkstätten gehen mit dem Kunden vor Auftragsannahme erst einmal um das Auto und notieren auch die kleinen Kratzer und Dellen. Ist wohl heute so das die sich da absichern müssen um nicht ständig Ärger mit dem Kunden zu haben.
Ich finde das ist für beide Seiten von Vorteil.
 
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GSATraveler

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@Mortenhh: So is'es

@Parzival: Glaub was Du willst, ich will Dir da auch nicht reinreden. Bedenke einfach, es nur Wunsch und Deine Überzeugung, aber nicht Wirklichkeit.

@börndy: noch nie begegnet. wie bereits geschrieben verändert das die Beweislast grundlegend und wir haben nicht mehr die Ausgangslage, von der Parzival ausgeht und mit der sicher über 90% der Motorradfahrer konfrontiert sein dürften.

Gruss Rolf
 
Parzival

Parzival

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Ich hatte nach einer Inspektion im Fahrersitz meines Autos ein Loch festgestellt und dieses natürlich sofort angesprochen und natürlich ist es keiner gewesen.
Beim Blick auf den Mechaniker wurde mir auch klar warum.
Dieser hatte in der Gesäßtasche ebenfalls ein Loch und da schaute ein Schraubenzieher raus, passte für mich.
Die Werkstatt sah da kein Zusammenhang.
Nach längerer aber ergebnisloser Diskussion bin ich zu meinem Rechtsanwalt gegangen.
Dieser fragt mich, rein rethorisch, wie ich es beweisen könnte und lieferte mit einem klaren ,,garnicht'' auch gleich die Antwort.

,,Du müsstest seine Schuld und nicht er seine Unschuld beweisen''.
,,Stell dir einmal vor eine Werkstatt müsste jedesmal jede kleine Beule, Schramme und jeden Kratzer in einem Protokoll festhalten, unmöglich''.

Das Beispiel hat was. Das ist grenzwertig. Eventuell würde jedoch jemand bestätigen, dass der Wagen tadellos war, wirds schon enger, würde es sich um ein altes ungepflegtes Kfz handeln wirds wiederum schwierig für den Kunden. Bei 'nem Top gepflegten oder gar annähernd neuwertigen Auto wirds knapp für den Händler wenn das ein Richter für glaubwürdig befindet, dass vorher nix gewesen ist. die Werkstatt weiß es ja oft auch nicht und muss dann selber überlegen ob das hinkommt, was für sie die beste Lösung ist. Denn es gilt bei denen auch noch ein anderer Grundsatz: einen Streit mit einem Kunden kann man nicht gewinnen.

Ich hab auch schon miterlebt wo einer nach der Waschanlage das Auto mit der Lupe inspiziert hat um dann ein Riesentamtam loszuschlagen weil er angeblich was entdeckt hat. Hat natürlich keinen interessiert. Und ich hätte es dem auch nicht abgenommen. Gibt aber auch Fälle wo die Schäden zahlen mussten, weil das nicht mehr zum zumutbaren “Eigenrisiko“ gehörte und eindeutig von der Anlage verursacht wurde.

Ich habe früher als Vielfahrer geschäftlich auch Mietwagen auf Langzeitmiete verwendet (Service geht da auf Eigenkosten), da durfte ich oft hinterher noch brennen weil angeblich irgendwas an der Verschleißgrenze festgestellt wurde, was nicht mal bei der Übergabe protokolliert war. Ich habs stillschweigend hingenommen. Es hat sich einfach immer noch zu gut für mich gerechnet als dass ich da 'nen Laden aufmache. Ander mal hab ich wiederum auch denen was untergeschoben wo ich genau wusste, dass zB die Bremsscheiben fällig waren, aber ich nur Beläge gewechselt hatte.

Weiß auch von Bekanntem mit Werkstatt wie oft man dort Schwierigkeiten mit pingeligen Kunden hat, die zwar ihr Auto nicht kennen, aber hinterher Sachen bemerken die der Wagen eindeutig schon vorher hatte. Oder: Jüngling kommt auf den Hof um ne Maschine checken zu lassen, die er gerade privat kaufen möchte. 2 Wo später steht ein S-Klasse da und sein Onkel droht, als Anwalt, mit Klage weil die Rübe nen Getriebeschaden hat. Es gibt die seltsamsten Sachen. Aber für beide Seiten. Mir haben sie sogar schon mal das Auto bei der Probefahrt von der Inspektion geschrottet - ich meine, da war der Fall wohl eindeutig. :-)

Will nur sagen, dass man nicht immer generell einseitig die Last auf sich nehmen muss. ist oft Ermessenssache weil auch die Werkstatt nicht belegen kann, dass was vorher schon war-und das kann reichen um das denen als Schuld nachzuweisen. Aber eben: je nach Fall.
 
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Mortenhh

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Ich habe früher als Vielfahrer geschäftlich auch Mietwagen auf Langzeitmiete verwendet (Service geht da auf Eigenkosten), da durfte ich oft hinterher noch brennen weil angeblich irgendwas an der Verschleißgrenze festgestellt wurde, was nicht mal bei der Übergabe protokolliert war. Ich habs stillschweigend hingenommen. Es hat sich einfach immer noch zu gut für mich gerechnet als dass ich da 'nen Laden aufmache. Ander mal hab ich wiederum auch denen was untergeschoben wo ich genau wusste, dass zB die Bremsscheiben fällig waren, aber ich nur Beläge gewechselt hatte.

...

ist oft Ermessenssache weil auch die Werkstatt nicht belegen kann, dass was vorher schon war-und das kann reichen um das denen als Schuld nachzuweisen. Aber eben: je nach Fall.

Abschnitt eins:
Du wechselst bei einem Mietwagen die Bremsbeläge?


Abschnitt zwei:
Sofern ich jetzt gegen dich Anzeige,wegen egal was, erstatte und du deine Unschuld nicht beweisen kannst, bist du also schuldig obwohl ich diese auch nicht beweisen kann?
Bei der Rechtsprechung würde die Hälfte aller Deutschen im Knast sitzen.

Da müsste sich jemand, in unseren fall die Werksatt, vor Gericht schon sehr dämlich verhalten und du sehr glaubhaft sein.
Nun könntest du natürlich deine Frau und neun Freunde als zeugen benennen, die alle zufällig dabei gewesen sind.
Die Werkstatt hat bestimmt nicht nur ein Mechaniker und noch Verkäufer und die Putzfrau ist auch zufällig anwesend gewesen, und nun?

Die Beweislast liegt beim Kunden, dieser muss glaubhaft eine Schuld der Werkstatt beweisen.
Natürlich ist es durchaus möglich auch mal vor Gericht der glaubhafte zu sein, aber verlassen sollte man sich darauf nicht.
Verliert man, darf man nicht nur seinen Schaden an der Sache selbst bezahlen sondern auch noch die Prozesskosten.
Der Schaden muss schon erheblich sein um bei diesem Risiko ein Prozess ins Rollen zu bringen.
 
Parzival

Parzival

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Zu deinem Abschnitt 1:

Ich habe früher als Vielfahrer geschäftlich auch Mietwagen auf Langzeitmiete verwendet (Service geht da auf Eigenkosten)
Da werden keine Fahrzeuge für 3 Tage vermietet, sondern für 6 Monate. Verschleißteile sind Kundensache, so wie beim gewöhnlichen Mietwagen ja auch keiner zum Tanken wieder zur Mietwagenfirma zurückkehrt. Im Prinzip beinahe Voll-Leasing, nur dass das Feuerzeug fremd versichert und zugelassen wird. Lohnt erst bei ultrahoher Laufleistung.

Abschnitt eins:
Du wechselst bei einem Mietwagen die Bremsbeläge?


Abschnitt zwei:
Sofern ich jetzt gegen dich Anzeige,wegen egal was, erstatte und du deine Unschuld nicht beweisen kannst, bist du also schuldig obwohl ich diese auch nicht beweisen kann?
Bei der Rechtsprechung würde die Hälfte aller Deutschen im Knast sitzen.

Da müsste sich jemand, in unseren fall die Werksatt, vor Gericht schon sehr dämlich verhalten und du sehr glaubhaft sein.
Nun könntest du natürlich deine Frau und neun Freunde als zeugen benennen, die alle zufällig dabei gewesen sind.
Die Werkstatt hat bestimmt nicht nur ein Mechaniker und noch Verkäufer und die Putzfrau ist auch zufällig anwesend gewesen, und nun?

Die Beweislast liegt beim Kunden, dieser muss glaubhaft eine Schuld der Werkstatt
beweisen.
Natürlich ist es durchaus möglich auch mal vor Gericht der glaubhafte zu sein, aber verlassen sollte man sich darauf nicht.
Verliert man, darf man nicht nur seinen Schaden an der Sache selbst bezahlen sondern auch noch die Prozesskosten.
Der Schaden muss schon erheblich sein um bei diesem Risiko ein Prozess ins Rollen zu bringen.

Zu deinem Abschnitt 2:

Es wird jetzt etwas abwegig wie du das ausmalst. Zudem würde der Umkehrschluss dann so aussehen, dass sich laut deiner Rechtssprechung eine Werkstatt alles erlauben könnte, weil ja kein Richter daran glaubt, dass der Mangel dort erst entstanden ist. Du kannst sicher sein, es hat alles seine Grenzen. Wie gesagt, wenn die alte verbeulte Kiste abgeholt wird, braucht einer nicht erzählen, dass der Wagen vorher nur 22 Beulen hatte und er nun alles neu gemacht kriegen möchte, weil er eine 23. entdeckt hat. Wenn aber an einem gepflegten Fahrzeug neue Beschädigungen entdeckt werden, die nicht zum Allgemeinzustand passen, oder wenn gar noch dort etwas bemerkt wird woran gearbeitet worden ist, dann steht die Werkstatt in der Beweispflicht, dass dies vorher schon gewesen sein soll. Du verdrehst das hier ein wenig mit Schuld und Unschuld und Rechtssprechung bei Strafverfahren. Es ist nicht in jedem Fall vom Anspruchsteller der Beweis zu erbringen, dass etwas zuvor in Ordnung war, es muss genauso die Werkstatt belegen können, dass etwas bereits zuvor beschädigt gewesen ist. Lackschäden, die frisch entstanden sind sehen anders aus und bei anderen Ursachen kommt eine Werkstatt auch in Erklärungszwang wenn evtl. beim Ausbau im Innenraum Werkzeugspuren entstanden sind. Braucht natürlich keiner erzählen wollen, dass ein Mechaniker die Ledersitze auf der Rückbank mit Schokolade versaut hat als der Auspuff gewechselt wurde.
Es gibt also Fälle die recht eindeutig sind-und zwar gilt hier kein generelles Recht für eine der beiden Parteien oder einseitiger Beweiszwang. Schwierig wird es jedoch wenn ein Kunde einen neuen Umfallschaden entdeckt. Da muss dann wirklich was geliefert werden, wonach sie ihm nicht selber zuvor mal umgefallen ist. Denn das ist sicher ohne Weiteres im Bereich des Möglichen. Ist aber auch hier oft erkennbar ob das ganz neu entstanden ist.
 
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