Besser keine Panne in der Schweiz haben...

Diskutiere Besser keine Panne in der Schweiz haben... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ...und ein Ersatzfahrzeug mit Schweizer Kennzeichen benötigen, 20 Minuten - Mit Schweizer Auto über Grenze: 14 700 Euro Busse - News denn das...
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Gast 5187

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Bin auf die Erklärungen, Erläuterungen und Rechtfertigungen gespannt.
Das ist echt ärgerlich, mit welcher Chuzpe da die Unwissenheit von "Normalbürgern" monetär genutzt wird.

Ich kann akzeptieren, dass ich mich vor Fahrtantritt nach z. B. Nordkorea über solche besonderen Regelungen besser aktiv informiere.
In Zeiten von Europa, Freizügigkeit usw. hat die rigorose Durch- und Umsetzung einer solchen Bestimmung bei einer Reise in die Schweiz (bzw. heraus) schon ein ziemliches Geschmäckle.
 
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Gast 5187

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Na, wieder nur die Überschrift gelesen? :eek:
"Die Zöllner warfen dem Rentner Autoschmuggel vor: Er habe ein Auto, das ihm nicht gehöre und das nicht in der EU zugelassen sei, in die Europäische Union eingeführt. Dies, ohne es an der Grenze anzugeben, wie er es eigentlich hätte tun müssen. Ihm wurde eine Busse in der Höhe von 14'700 Euro aufgebrummt."

Genau.
Daher hat er auch ganz offen den Grenzübergang zu passieren versucht und wegen seiner kriminellen Energie die Ausfuhr des Fahrzeugs nicht angemeldet.

Man muß Schwachsinn auch mal benennen und adressieren dürfen.
Da war schlicht einer ohne Arg unterwegs.
Hätte es nicht genügt, ihn über die Bestimmungen zu informieren und die Ausfahrt zu verweigern?
 
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Gast15427

Gast
Ist in Norwegen fast ebenso!
in Norwegen darf kein Norweger ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug führen.
Angenommen meine Eltern kommen mich besuchen, dann darf ich nicht deren Auto fahren!
Dies ist eine Regelung damit die Norwegische Bevölkerung nicht um den hohen Einfuhrzoll herumkommt und im Ausland Autos anmeldet und aber in Norwegen benutzt!
 
PStranger

PStranger

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Wie auch immer man diesen Fall bewerten möchte, rechtlich war das schon immer so und ist auch völlig korrekt. Die Schweiz gehört nun mal nicht zur EU, das wird oft vergessen.
 
Zörnie

Zörnie

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"Die Zöllner warfen dem Rentner Autoschmuggel vor: Er habe ein Auto, das ihm nicht gehöre und das nicht in der EU zugelassen sei, in die Europäische Union eingeführt. Dies, ohne es an der Grenze anzugeben, wie er es eigentlich hätte tun müssen. Ihm wurde eine Busse in der Höhe von 14'700 Euro aufgebrummt."

Genau.
Daher hat er auch ganz offen den Grenzübergang zu passieren versucht und wegen seiner kriminellen Energie die Ausfuhr des Fahrzeugs nicht angemeldet.

Man muß Schwachsinn auch mal benennen und adressieren dürfen.
Da war schlicht einer ohne Arg unterwegs.
Hätte es nicht genügt, ihn über die Bestimmungen zu informieren und die Ausfahrt zu verweigern?
Es geht mir darum, dass der Themeneröffner meinte, auch Mietwagen seien von dieser Regelung, über die ich jetzt hier nicht streiten möchte, betroffen. Das stimmt aber laut kleingedruckter randständiger Erläuterung nicht.

Grüße
Steffen
 
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Gast 5187

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Ist in Norwegen fast ebenso!
in Norwegen darf kein Norweger ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug führen.
Angenommen meine Eltern kommen mich besuchen, dann darf ich nicht deren Auto fahren!
Dies ist eine Regelung damit die Norwegische Bevölkerung nicht um den hohen Einfuhrzoll herumkommt und im Ausland Autos anmeldet und aber in Norwegen benutzt!
Da das den Norwegern (vermutlich) allgemein bekannt ist, ist das ja auch akzeptabel und nachvollziehbar.

Aber jemanden "sehenden Auges" über die Grenze fahren zu lassen, um dann zuzuschlagen ist doch wohl ne andere Nummer, oder?

Yep, geht nicht um Mietwagen. Keine ahnung, wie es sich in einem solchen fall verhielte. Wird man da möglicherweise bei der Anmietung aufmerksam gemacht?

In jedem Fall ist der vorliegende Fall abenteuerlich. Wer sich über sowas nicht mehr empört ist m. E. recht Obrigkeitshörig.
 
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Nitrox

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...und das ist noch nicht mal alles. Hätte er es unbehelligt über die Grenze geschafft, hätte er sich streng genommen auch noch der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. So einen Fall gab es auch schon. Mein Onkel kommt aus der Schweiz und ich habe mich dann mal schlau gemacht, ob ich mit seinem Auto fahren darf, wenn er mich hier in D besucht. Ja, darf ich - aber nur, wenn er mit im Auto sitzt. Sonst mache ich mich der Steuerhinterziehung schuldig.
 
juekl

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Hallo
warum wundert es mich nicht, dass immer wieder von der Schweiz solche Abartigkeiten bekannt werden.
Wann kommt endlich der große Zaun um die Käserepublik.
Gruß
 
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Schlonz

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Hallo
warum wundert es mich nicht, dass immer wieder von der Schweiz solche Abartigkeiten bekannt werden.
Wann kommt endlich der große Zaun um die Käserepublik.
Gruß


ist ja nicht die Schweiz, ist die EU, die hier kassiert hat.

Das ist einfach eine weitere Runde im Rummel der Reaktionen/Gegenreaktionen auf den Volksentscheid, denke ich mal. Die Schweiz denkt sich da auch sehr lustige Sachen aus. Ich exportiere regelmäßig, wenn auch höchst ungerne, in die Schweiz, denn ich weiß, dass es in nahezu jedem Fall zu Problemen kommt. Gerade neulich erst, als die Schweiz mit irgendwelchen schwindligen Bestimmungen und deren Ausnahmen extreme Probleme gemacht hat. Es bedarf einer Einfuhrgenehmigung durch den Kunden. Die schweizer behörden haben mehrfach versucht, das auf uns abzuwälzen, aber wie soll das ausführende land eine Einfuhrgenehmigung erstellen? Nach langem hin und her ging es dann doch plötzlich
 
Zuletzt bearbeitet:
Tinu

Tinu

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@juekl: Dir ist aber schon klar dass hier die EU die hohle Hand macht bei EU Bürgern? Mit der Schweiz hat diese EU-Regelung genau gar nichts direkt zu tun.

Du als EU Bürger kannst auch mit einem russischen Auto in die EU fahren, zu zahlst genau gleich. Willst Du nicht lieber einen Zaun um die EU machen?
 
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GSYoungster

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scheint offenbar nicht deine Kernkompetenz zu sein:p Denn nichts von Gegenreaktion, sondern es soll damit sinnbefreit der EU-Bürger geschröpft werden, da die CH bekanntlich ja nicht gerade vom legalen/illegalen Export von Autos in die EU lebt... Aber ihr müsst selber wissen, was ihr euch alles bieten lässt, ihr wählt ja brav eure Politiker, die solche Regelungen erlassen (wählen könnt ihr zurzeit ja glaub noch).

Offenbar ist diese Bestimmung so gehalten, dass der Betroffene vor Gericht (oder einer Verwaltungsbehörde) nicht den Nachweis antreten kann, dass er keinen Import beabsichtigte:confused: Na ja, andere Länder, andere Sitten, ist ja glaub umgekehrt zuweilen auch so;) Aber danke für den Hinweis und gut zu wissen für meine EU-Kollegen und Freunde, wäre ich echt nie drauf gekommen.
Ciao
 
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Gast 5187

Gast
Wollen wir Zäune bauen (egal wo) oder lieber solche Schwachsinnsregeln abschaffen oder zumindest entsprechend modifizieren, damit arglose Rentner/Menschen nicht in so eine Maschinerie geraten, die gar nicht für sie erdacht wurde?

Wenn solche Menschen dann eben doch (mehrfach nach dem Artikel) ins Netz geraten, ist die Regel Mist und gehört verändert.
 
Windcbx

Windcbx

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Ich kann noch Zeiten, da musste ich in Griechenland mein Moped in den Pass eintragen lassen. Wenn es einem dann geklaut wurde, war der Einfuhrzoll zusätzlich zu entrichten. Ist einem Urlaubsbekannten von uns passiert. Viele haben leider schon vergessen, wie genial einfach es heute ist in Europa zu reisen.
In dem beschriebenen Fall kam leider eine tatsächlich noch gültige Zollvorschrift zur Anwendung. Die Schweiz ist halt doch kein Mitglied der EU und deshalb gibt es auch keine vollständige Freizügigkeit. Leider!
Sturmi
 
Uli G.

Uli G.

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Ich habe 1972 ein Motorrad aus Frankreich geholt, mit dem ich im Sommer '71 einen Unfall hatte (nach dem Unfall noch fahrbereit, aber dann ist ein Auto drübergebügelt :(). An der Grenze zur Schweiz durfte ich 300.-DM ggn Quittung hinterlegen (Einfuhrzoll), die ich bei der Ausfahrt aus der Schweiz zurück bekam. Das darf man sich aber nicht einfach so vorstellen, daß ich am Zollgebäude angehalten hätte, hineingegangen ware und das Geld zurückerhalten hätte. Nein, zuvörderst wurden die Personalien geregelt, dann mußte ich das Auto mit dem darin befindlichen Motorrad in's "Niemandsland" fahren, dort abstellen, zu Fuß zurücktrotten, und erst dann bekam ich das Geld wieder. Rein formal gesehen sicher korrekt, den erst im Niemandsland war das Motorrad erst wieder aus der Schweiz ausgeführt, unter "menschlichem" Blickpunkt wär's sicher auch anders gegangen.
Wie schrieb hier jemand: Andere Länder, andere Sitten:rolleyes:.
Die Franzosen hatte es zuvor gar nicht interessiert, und das Interesse der deutschen Zöllner hielt sich ebenfalls in Grenzen (die fragten nur, was das für eine Aktion gewesen sei, warfen einen Blick auf die Maschine und waren's zufrieden).

Was das Verbot des Führens von Fzg.n mit nicht inländischer Zulassung angeht (das galt auch für Anhänger mit ausländischer Zulassung hinter einem deutschen Fzg), ist es noch gar nicht lange her, daß das für alle Fzg.e mit nicht deutschem Kennzeichen galt (weil Steuerhinterziehung). Ist wohl nur in Vergessenheit geraten, weil's heute so bequem ist, sich um fast nichts kümmern zu müssen (und zu lange für die jüngeren unter uns, die nicht vorhandene Grenzkontrollen für normal halten, und Lire, Peseten, Schilling u. Franc etc, nicht mehr kennen). Und vor nicht ganz vielen Jahren brauchte man ein Carnet de Passage, um ein Motorrad/Boot auf dem Hänger hinter dem Auto nach I o. E einführen zu dürfen (vorher zur Erteilung des Pamphletes eine nicht zu niedrige Kaution hinterlegen). Umgekehrt wahrsch. auch, das hab ich aber nie probiert ;).

Grüße
Uli
 
PStranger

PStranger

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Meine Rede - hier geht es um uralte Gesetze, man kann die Freizügigkeit innerhalb der EU-Länder halt nicht einfach auf den Rest der Welt übertragen...
 
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Schlonz

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scheint offenbar nicht deine Kernkompetenz zu sein:p Denn nichts von Gegenreaktion, sondern es soll damit sinnbefreit der EU-Bürger geschröpft werden, da die CH bekanntlich ja nicht gerade vom legalen/illegalen Export von Autos in die EU lebt... Aber ihr müsst selber wissen, was ihr euch alles bieten lässt, ihr wählt ja brav eure Politiker, die solche Regelungen erlassen (wählen könnt ihr zurzeit ja glaub noch).

Offenbar ist diese Bestimmung so gehalten, dass der Betroffene vor Gericht (oder einer Verwaltungsbehörde) nicht den Nachweis antreten kann, dass er keinen Import beabsichtigte:confused: Na ja, andere Länder, andere Sitten, ist ja glaub umgekehrt zuweilen auch so;) Aber danke für den Hinweis und gut zu wissen für meine EU-Kollegen und Freunde, wäre ich echt nie drauf gekommen.
Ciao
und Du bist anscheinend mit dem D-Zug durch die Kinderstube gerast, ohne Halt versteht sich
 
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Bin auf die Erklärungen, Erläuterungen und Rechtfertigungen gespannt.
Das ist echt ärgerlich, mit welcher Chuzpe da die Unwissenheit von "Normalbürgern" monetär genutzt wird.

Ich kann akzeptieren, dass ich mich vor Fahrtantritt nach z. B. Nordkorea über solche besonderen Regelungen besser aktiv informiere.
In Zeiten von Europa, Freizügigkeit usw. hat die rigorose Durch- und Umsetzung einer solchen Bestimmung bei einer Reise in die Schweiz (bzw. heraus) schon ein ziemliches Geschmäckle.
Hallo,

Unwissenheit hat noch fast nie vor Strafe geschützt. Das wird auch nicht grds. ausgenutzt. Natürlich ist der Fall krass. Aber Schweiz ist eben nicht EU, auch wenn es kaum mehr Grenzkontrollen gibt. Man darf auch nicht mit 10 Flaschen Schnaps in die Schweiz einreisen, in alle andere EU-Länder schon.

Es stellt ein grds. Thema dar, mit einem Fahrzeug mit ausländischer Zulassung unterwegs zu sein, um so mehr im Falle eines Grenzübertritts nicht innerhalb von EU-Ländern sondern eben in die Schweiz sowie "ganz raus" aus der EU.

Trotzdem danke für den Hinweis, trägt sehr zur Sensibilisierung bei. Denn im Falle einer Panne denkt man nicht weiter. Oder: Man tauscht die Mopeds, denkt sich nichts dabei und sitzt als Deutscher auf dem Schweizer Moped eines Freundes beim Grenzübertritt usw.
 
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