Blitzerdatein auf dem Navi

Diskutiere Blitzerdatein auf dem Navi im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Verboten sind auf jeden Fall Geräte, die Radar- Funkmeßtechnik stören. Ein "Verbot" von Radarwarnern gibt es in Deutschland seit 2002, das...
C-Treiber

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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Radarwarner als isolierte Geräte sind definitiv nicht erlaubt und werden auch eingezogen und es gibt Bußgelder.
Verboten sind auf jeden Fall Geräte, die Radar- Funkmeßtechnik stören.

Ein "Verbot" von Radarwarnern gibt es in Deutschland seit 2002, das bezieht sich aber nur auf das betriebsbereite Mitführen und Betreiben. Besitz und Erwerb sind legal, wobei in Deutschalnd der Kaufvertrag als sittenwidrig gilt. :)

Also haben ja, einsetzen nein.

Bei Dateien und Apps gehen die Meinungen weit auseinander

Problem für die Polizei ist der Nachweis des Betriebes oder des betriebsbereiten Mitführens.

Da es aktuell in D keine gesetzlichen Grundlagen gibt, die Geräte zu beschlagnahmen, einzuziehen und ähnliches (sie müssen nach Abschluß des Verfahrens herausgegeben werden), für Handys und Navis schon zwei Mal nicht, ist es schwierig abschließend zu beantworten ob die Daten auf den Navis legal oder illegal sind. Mir kann schließlich niemand verbieten, sämtliche Blitzer in meiner Umgebung zu erfassen und aufzuschreiben und als Liste in meinem Handy zu speichern.

Ich würde sagen, von aktiven Warnern die Finger weg. Für alles andere brauchen die Freunde vom Trachtenverein einen Hausdurchsuchungsbefehl und Beschlagnahmebeschluß eines ordentlichen Gerichtes.
 
Speefee

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Diese Mitteilung beschreibt die Situation, glaube ich, sehr gut. Die rechtliche Handhabe der Polizei ist nicht genau geklärt. Deshalb werden Navi's mit Blitzerwarnfunktion auch nicht kontrolliert.
Nachdem die Staatsmacht im Rechtsstreit um die Blitzerwarnungen im Radio vor ein paar Jahren unterlegen ist besteht die Gefahr, das es in einem Rechtsstreit um die Warnfunktion im Navi ähnlich ausgeht. Dann wäre in der Folge das jedes Navi die Warnfunktion enthalten würde.
So wird immer wieder mit den 75€ Bußgeld und den 4 Punkten argumentiert um den ein oder anderen davon abzuhalten eine Warnfunktion im Navi zu aktivieren. Das ist das Maximum was sie aktuell herausholen können. Deshalb wird erst gar nicht kontrolliert.

Ich bin gespannt wie lange in der Schweiz noch mit der Beschlagnahme des Navis gedroht wird, nachdem das erste Gericht diese Reglung bereits gekippt hat.

Geräte die nichts anderes können wie vor Blitzern zu warnen werde ich nicht verwenden. Hier sind dann sicher Geld und Punkte fällig, sollte man erwischt werden.

Allzeit knöllchenfreie Fahrt
Uwe
 
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