BMW Top Cover nach Totalschaden

Diskutiere BMW Top Cover nach Totalschaden im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Es gelten die AGB s der Viktoria Versicherung und nicht der Werbetext. Gruß Stanley
stanley

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Es gelten die AGB s der Viktoria Versicherung und nicht der Werbetext.
Gruß
Stanley
 
Eifelzug

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Es gelten die AGB s der Viktoria Versicherung und nicht der Werbetext.
Gruß
Stanley
Selbstverständlich ist das "Werbeversprechen" hier in diesem Fall in Verbindung mit dem Produkt "Top Cover" verbindlich.
Aus welchem Grund sollte die Versicherung sich von der Werbung distanzieren ?

Grüße
Paul :)
 
Eifelzug

Eifelzug

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Also ich habe meinen Versicherungsschein vorliegen. Ich habe ebenfalls die "Top Cover" Versicherung abgeschlossen und bei mir steht folgendes:

Auszug aus meinem Versicherungsschein vom 26.07.2010

Zusätzlich zum Sicherheitspaket Ideal gilt als Vereinbart:

...- Im Falle des Totalverlustes Ihres Motorrades durch Unfall oder Diebstahl in den ersten 12 Monaten nach Erstzulassung erstattet Ihnen Top Cover den vollen Kaufpreis. sofern Sie sich für ein neues BMW Motorrad entscheiden.

Auszug ENDE

Jetzt sind es sogar 24 Monate bei meinem Abschluss waren es leider nur 12 Monate.


Grüße
Paul :)
 
L

lechfelder

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Hallo Oetoet,

auch von mir erst einmal gute Besserung.

Bei dieser "Kaufpreisentschädigung" dürfte es sich wohl um eine sogenannte Neupreisregelung handeln. Hier ist es meist so, dass man als Erstbesitzer im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (kalkulierte Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) in einem gewissen Zeitraum (Schadeneintritt 12 oder 24 Monate nach EZ) den Neupreis am Tag des Schadens erhält. Voraussetzung dürfte aber sein, dass die Reinvestition (Neukauf einer BMW) nachgewiesen wird. Insofern hat der BastlWastl schon recht.

Allerdings bezieht sich diese Regelung immer auf den versicherten Kaskoumfang. Also bei Vollkasko auch auf den eigenverursachten Fahrzeugschaden. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen auf deren Tatbestände (Wildschaden, Brand, Entwendung, Glasbruch, Elementarschäden ect.).

Genaueres lässt sich allerdings nur sagen, wenn die Versicherungsbedingungen im Detail bekannt sind. Die habe ich im Internet allerdings nicht gefunden, zumindest nicht auf die Schnelle.
 
stanley

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Hallo Oetoet,

auch von mir erst einmal gute Besserung.

Bei dieser "Kaufpreisentschädigung" dürfte es sich wohl um eine sogenannte Neupreisregelung handeln. Hier ist es meist so, dass man als Erstbesitzer im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (kalkulierte Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) in einem gewissen Zeitraum (Schadeneintritt 12 oder 24 Monate nach EZ) den Neupreis am Tag des Schadens erhält. Voraussetzung dürfte aber sein, dass die Reinvestition (Neukauf einer BMW) nachgewiesen wird. Insofern hat der BastlWastl schon recht.

Allerdings bezieht sich diese Regelung immer auf den versicherten Kaskoumfang. Also bei Vollkasko auch auf den eigenverursachten Fahrzeugschaden. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen auf deren Tatbestände (Wildschaden, Brand, Entwendung, Glasbruch, Elementarschäden ect.).

Genaueres lässt sich allerdings nur sagen, wenn die Versicherungsbedingungen im Detail bekannt sind. Die habe ich im Internet allerdings nicht gefunden, zumindest nicht auf die Schnelle.
So ist es!
AGB s sind auf der Viktoria Webseite zu finden
Gruß Stanley
 
Eifelzug

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So ist es!
AGB s sind auf der Viktoria Webseite zu finden
Gruß Stanley
Warum so allgemein?
Kannst du die zutreffenden Passagen von den AGB`s bitte mal posten?

Also ich habe eine schriftliche Zusage in meinem Versicherungsschein stehen und diese entspricht dem "Werbeversprechen".

Auszug aus meinem Versicherungsschein vom 26.07.2010

Zusätzlich zum Sicherheitspaket Ideal gilt als Vereinbart:

...- Im Falle des Totalverlustes Ihres Motorrades durch Unfall oder Diebstahl in den ersten 12 Monaten nach Erstzulassung erstattet Ihnen Top Cover den vollen Kaufpreis. sofern Sie sich für ein neues BMW Motorrad entscheiden.

Auszug ENDE


Was brauche ich mehr :confused:

Grüße
Paul :)
 
R

rollerboller

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Ein Blick in die Versicherungsbedingungen, die ich im Internet nicht gefunden habe wäre sinnvoll. Nach dem Wortlaut ist es eine Vollkasko unter der Bedingungen, sich wieder eine BMW zu kaufen.

Für sowas bietet sich übrigens der Fachanwalt für Versicherungsrecht an und nicht der Kumpel von Nebenan.

Jan
 
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Oetoet

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Es gelten die AGB s der Viktoria Versicherung und nicht der Werbetext.
Gruß
Stanley
An dieser Stelle nochmal danke für die Glückwünsche, ich mache gute Fortschritte. Die beiden Brüche sind das geringere Übel als der Umstand, dass beide Kreuzbänder durch sind, das dauert und wird mit bleibenden Schaden enden, aber ich bin heilfroh, dass das Bein dran ist und ich es wieder verwenden werden kann. Fußball kann ich an den Nagel hängen, aber mit ist MTB,Rennrad und GS fahren wichtiger, und laufen natürlich! Die Polizeiliche Vernehmung lief eigentlich easy, zum Unfall hab ich nix gesagt, wurde anstandlos akzeptiert. Der Haupteil betraf meine körperlichen Schäden und finziellen Verluste. Jetzt zur Topcover, auch in meiner Police (Versicherungsschein / Vertrag) steht eindeutig: "...- Im Falle des Totalverlustes Ihres Motorrades durch Unfall oder Diebstahl in den ersten 12 Monaten nach Erstzulassung erstattet Ihnen Top Cover den vollen Kaufpreis. sofern Sie sich für ein neues BMW Motorrad entscheiden" Also die Regulierung erfolgt über TopCover, von Vollkasko ist dabei KEINE Rede! Das wird die nächste Besprechung mit meinem Anwalt, bin sehr gespannt auf seine Meinung zu diesem Vertragstext... wie gesagt Auszug aus Vertrag mit Versicherung, nicht aus dem Werbeflyer!!! Ich vermute, dass die Versicherung aufgrund der hohen Diebstahlrate der GS evtl. ein paar Probleme hat und auf Block schaltet, da hat man ohne Anwalt keine Chance, aber ich bleibe dran, geht ja schließlich um ca. 16000EUR :(
 
Wurtzel

Wurtzel

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Hallo,

auch ich habe leider den Fehler gemacht und eine "Versicherung" bei diesem Laden abgeschlossen. Ich kann nur raten, Finger weg davon.

Obwohl ich die teuere Top Cover inkl. Vollkasko abgeschlossen habe, die in den ersten 12 Monaten bei Totalschaden angeblich den vollen Kaufpreis zurückzahlen möchte, zicken die Damen und Herren von der Versicherung herum und erstatten trotz allem nur den Zeitwert. ... für ein knapp 4 Wochen altes Mopped!!

Nicht nur, daß die Damen und Herren sich keine Zeit nehmen, Argumente lassen die auch nicht gelten, angeblich werden den Versicherungen solche "Bedingungen" aufgezwängt. Mir kommen die Tränen.... Auch Kompetenz ist in diesem Hause selten vorhanden!

Fazit: Nach nicht einmal 4 Wochen bleibe ich nun dank der tollen und kompetenten Mitarbeiter auf einem Schaden von weil über 10.000 € sitzen, vielen Dank Ergo für die tolle Vollkasko.

Mein Tip: MEIDEN!!!!
Moin!

Deine Mopped hat in 4 Wochen 10.000€ an Wert verloren? Wie geht das?

MfG
Wurtzel
 
L

lechfelder

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Hallo Oetoet,

schön zu hören, dass es Dir besser geht.

Zu der Sache mit der Versicherung:

Interessant zu wissen wäre, was in dem Versicherungsschein unter der Rubrik "Versicherungsumfang" steht, insbesondere bei der Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko).

Weiterhin gute Besserung.
 
O

Oetoet

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Das ist ja der Punkt ich habe eine Teilkasko Versicherung mit Top Cover. Von Vollkasko steht in dem Versicherungsschein nix! auf der 4. Seite steht dann wörtlich:

"Zusätzlich zum Sicherheitspaket Ideal gilt als Vereinbart:

...- Im Falle des Totalverlustes Ihres Motorrades durch Unfall oder Diebstahl in den ersten 12 Monaten nach Erstzulassung erstattet Ihnen Top Cover den vollen Kaufpreis. sofern Sie sich für ein neues BMW Motorrad entscheiden."

Als wie schon im vohrigen Beitrag rot markiert: TopCover erstattet in den ersten 12 Monaten den vollen Kaufpreis bei Totalverlust, nicht die Kasko, welche auch immer als Basis abgeschlossen wurde! Das ist zumindest, dass was ich daraus lese!

Wie lest ihr das??? Natürlich ist das ungewöhnlich, aber es steht so in meinem Versicherungsvertrag und darum werde ich kämpfen!!!

Übrigens komme ich mit etwas Glüch Ende nächster Woche aus dem Krankenhaus erstmal raus, dann Bewegungstherapie, dann muß noch ne Schraube raus bevor die Reha beginnt, dann kommen noch die Kreuzband-OP´s. Die Titannägel kommen erst nächstes Jahr wieder raus.

ABER ES WIRD :)
 
B

Baumbart

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Also innerhalb von fast einer Woche hast Du es immer noch nicht geschafft bei Deinem Händler anzurufen und das zu klären?! :confused:

Na jedenfalls gute Besserung.
 
O

Oetoet

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Also innerhalb von fast einer Woche hast Du es immer noch nicht geschafft bei Deinem Händler anzurufen und das zu klären?! :confused:

Na jedenfalls gute Besserung.
Natürlich hatte ich ich ein Telefonat mit dem Versicherungmenschen in der Niederlassung. Der sieht Alles anders und wurde auch etwas beleidigend. Mir war nach 5 Minuten klar, dass ich nur noch über Anwalt da Klarheit bekommen, leider!!! Mit meinem Anwalt werde ich bis Ende der Woche die Geschichte besprechen und dann es ein Forderungsschreiben von meinem Anwalt, darauf müssen die ja reagieren. Schade, aber die werden es Alles andere als Leicht machen...
 
L

lechfelder

Gast
Hallo,

ich will da Deinem Händler nichts unterstellen. Aber häufig sind die dort nicht gerade die bestausgebildeten Versicherungsspezialisten.

An Deiner Stelle würde ich den "vermeintlichen" Kaskoschaden einfach bei der Versicherung melden, geht meist auch telefonisch. Die können Dir dann schon etwas Genaueres über den Versicherungsumfang und dem weiteren Vorgehen sagen.
 
O

Oetoet

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Kurzmal die Eckdaten meines Gespräches mit dem Versicherungmenschen der Niederlassung:

-ICH lese den gesagten Text meiner Police und dem Werbe Flyer vor
-ER: geht nicht in Verbindung mit Teilkasko
-ICH: wo steht das?
-ER: glauben Sie mir, da haben sich Juristen was dabei gedacht...
-ICH: aber meine Police sagt doch etwas anderes aus, damit wurde auch vor Abschluß speziell geworben, also warum jetzt plötzlich ein promtes NÖ
-ER (fast wörtlich): Ich soll aufhören hier etwas zu unterstellen
-ICH (Puls 160) was mache ich ich? Ich lese Ihnen meine Police vor
ER (und das war für mich der Oberhammer, ebenfalls fast wörtlich): es muß auch mal Schluß sein, wir hatte diesjahr schon zahlreiche Regulierungen wegen Diebstahl
ICH: völlig fassungslos: Entschuldigung, aber das ist doch nun nicht mein Problem?! OK.

Wir beendeten das Gespräch mit meinem Hinweis, dass ich nun den Anwalt beauftrage.

Was haltet ihr davon, ist schon irre, was man da von einem eigentlichen Versicherungs(Fachmann) einer BMW-Niederlassung zu hören bekommt!

Bin ja gespannt, wie das wird...
 
O

Oetoet

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Hallo,

ich will da Deinem Händler nichts unterstellen. Aber häufig sind die dort nicht gerade die bestausgebildeten Versicherungsspezialisten.

An Deiner Stelle würde ich den "vermeintlichen" Kaskoschaden einfach bei der Versicherung melden, geht meist auch telefonisch. Die können Dir dann schon etwas Genaueres über den Versicherungsumfang und dem weiteren Vorgehen sagen.
Das wird auch gemacht, aber gleich über Anwalt, ich bin sicher, Schreiben von juristischen Leihen wie ich helfen da wenig!
 
B

Baumbart

Gast
Mal andersrum, was zahlst Du im Jahr für die TC? Bekannter hat TC mit Vollkaskoschutz und zahlt für die 10er GS ca. 300 Eus (30%). Und eine bei einem selbst verschuldeten Unfall zerstörte Maschine zahlt nur die Vollkasko.
 
O

Oetoet

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Mal andersrum, was zahlst Du im Jahr für die TC? Bekannter hat TC mit Vollkaskoschutz und zahlt für die 10er GS ca. 300 Eus (30%). Und eine bei einem selbst verschuldeten Unfall zerstörte Maschine zahlt nur die Vollkasko.
mit dem TÜ-Bonus im ersten Jahr ca. 132,- EUR (ab 2. Jahr um die 170,- oder so)

Aber ich muß wiedersprechen, die Kaufpreiserstattung über nimmt laut Vertrag mit ERGO/BMW-Vers. die TC und nicht irgendeine Kasko! Genau da ist ja der Punkt! So steht es wörtlich in der Police. Bei Unfall wird in Police auch nicht unterschieden ob selbst oder fremdverschuldet.

Ich sehe die TC als 12 Monatigen Vollkaskoersatz mit zusätzlichen Bedingungen:
a) Totalverlust (also Totalschaden, Reparatur Nein)
b) max bis 12 Monate nach Erstzulassung
c) Wiede ne neue BMW nehmen (heißt man muss Unfall mit Totalschaden erstmal überleben.

In der Summe wird das nicht so oft vorkommen... Diestahl schon eher.
 
B

Baumbart

Gast
ann fragtsich schon warum er 300 Eus zahlt wenn's das gleiche für 130 gibt?! Einer von Euch beiden hat da was falsch verstanden.
 
Thema:

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