Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell

Diskutiere Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, okay dann muss ich da nochmal nachfragen. Das ankündigen beruhte ja auf einer Vorschrift, wenn sich diese Vorschrift geändert hat o.k...
tremola

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Hallo,
okay dann muss ich da nochmal nachfragen. Das ankündigen beruhte ja auf einer Vorschrift, wenn sich diese Vorschrift geändert hat o.k. Wobei bislang meine Erfahrungen in F auch eher so sind das auf den für mich relevanten Straßen selten die Möglichkeit besteht die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich zu überschreiten. Blöd ist halt immer An- und Abfahrt.
 
Pascal-67

Pascal-67

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Bonjour,

hier wollten manche Franzosen dieselbe Straffe als in den UAE (United Arab Emirates)
das heißt “Peitsche Straffe“. :idee:




Nur wurde das leider nicht möglich den unserer Freistatt befürchtete das die Franzosen schlangen stehen würden für ein paar “free of charge“ Peitsch Schläge.
Wirklich Schade
 
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Christian S

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Hallo Allerseits,

ich habe mich jetzt mal eine Weile raus gehalten. Ich habe sehr wohl wahrgenommen, wo hier der Mainstream liegt, das war mir aber schon vorher klar (EierinderHoseFahrerzahlenbravundfragennicht)

... das stimmt ja so gar nicht. Bei 6 km/h zu schnell kostet es also 90 €. Aber das ist ja nicht spektakulär für eine Überschrift. Diese reisserischen Überschriften mit falscher Behauptung und dann klein darunter die Erklärung dazu, was es im schlimmsten Falle kosten könnte ..... ich mag diesen Schreibstil nicht, das ist Blöd-Zeitung Niveau
23 Zustimmer gab es zu diesem Beitrag. Kompliment an den namenslosen LC15-User, du bist der Mainstreamkönig

Wenn die gewollt hätten, das man 51 km/h fahren darf, dann hätten sie es auch draufgeschrieben.So stand da eben 50
Stimmt grds. a bisserl stehlen ist ja auch nicht erlaubt. Es ging um den Tarif (375.-€) in Wechselwirkung mit einem Einspruch, um einen Vorwurf überprüfen zu lassen.

Hatte letztens auch so einen Bescheid vor mir. Brauchte erst mal eine Weile um zu verstehen, was die wann wollen. Finde aber das Vorgehen gar nicht so verkehrt - also zunächst zahlt man das, was man auch vor Ort einkassiert hätte, wenn man meint es halt doch irgend wann erst zu zahlen dann halt etwas mehr und wenn man sich wirklich mit den Behörden anlegen will dann richtig (die müssen ja dann auch ihre Unkosten wieder rein kriegen) ... denke das entlastet auch etwas deren Gerichte (denn man zahlt da lieber gleich, bevor es zu teuer wird).
Dieses System würde noch viel besser funktionieren, wenn für den Fall des zurückgewiesenen Einspruchs nicht nur 375.-€, sondern z.B. 1500.- € fällig werden. Und überhaupt, was ist denn das für ein Bürger, für ein Mensch, der sich traut, sich mit den Behörden anzulegen

Also am Tacho mindestens 60. So what. 6km/h Überschreitung, 90 Euro. Innerorts sind die Strafen immer strenger, da hier das Gefahrenpotential durch Schnellfahren deutlich höher ist.
1.) Höheres Gefahrenpotential innerorts => höhere Strafen als außerorts: Nichts dagegen einzuwenden.
2.) Nicht alle Tachos gehen so viel vor.
3.) 90.- €, auch nach einer gerichtlichen Überprüfung, stehen gerade nicht im Raum.

56 geblitzt sind bei mir mind. 60 aufm Tacho - wer das macht, sollte sich nicht beschweren, wenn das den Eingeborenen nicht gefällt.
Siehe zuvor unter 2.)

Wenn man in Frankreich die Angaben auf den Smileyes-Geschwindikeitsanzeigen in den Ortsdurchfahren mal mit der Anzeige des Tachos vergleicht, wird man schnell feststellen, daß hier bei der Warnung bereits eine Toleranz abgezogen ist, d. h. Anzeige 50 ist dann nahezu identisch mit Tachoanzeige und effektiv vielleicht nur 46 - 48 km/h. Bei dieser Geschwindigkeiit taucht schon das bekannte "ralentir" (langsamer) auf. Man wird also schon hinreichend früh und mit Sicherheitsabschlag darauf hingewiesen die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Wer anschließend geblitzt wird fährt tatsächlich zu schnell.
Ergänzung:
wenn das so ist wie Gerd schreibt, dann halte ich die 375 Euro wiederum für angebracht, unter den gegebenen Umständen. Das schränkt die Fähigkeit und die Lust auf Prozesse, um Verfahrensfehler nachzuweisen, etwas ein.
Sofern ausnahmslos wie von dir beschrieben "gewarnt" wird kann man kaum behaupten, "nichts bemerkt zu haben". Daraus folgt aber noch nicht, dass die Messung richtig ist

Wenn ohnehin erst mal 5 km/h abgezogen werden, dann ist der Tarif OK.
5 km/h werden nicht abgezogen, weil man den Rasern entgegenkommen will. Solche Toleranzabzüge erfolgen, weil sich in den Überprüfungs-und Zulassungsverfahren der Geschwindigkeitsmeßgeräte gezeigt hat, dass es Messungenauigkeiten von bis zu 5 km/h gibt. Man darf also davon ausgehen, dass man ev. nur 51 km/h gefahren ist und irrtümlichweise 56 km/h gemessen worden.

Das ist bei uns dem Grunde nach kein bischen anders. Es wird nur anders bezeichnet.
Wenn du bei uns ein Verwarngeld nicht akzeptierst, wird ein Bußgeld daraus. Bei kleineren Verstößen verdoppelt sich dadurch mitunter der Betrag, da noch weitere Gebühren hinzukommen.
Das ist zu 5 % richtig und im übrigen falsch. Bei Popelkram gibt es die Verwarnung, die gibt es ohne Gebühren und kosten. Bei allem anderen ab dem "Punktebereich" (früher 40.- €, heute 70.- €) gibt es keine Verwarnung mehr. Die Kosten fallen immer an, und einen pauschalen Zuschlag, weil man Einspruch eingelegt hat, gibt es nicht.

Es mag Härtefälle geben, bei 99% der Einsprüche bzw. versäumten Zahlungen ist die Sachlage jedoch ähnlich: Es werden Gründe vorgeschoben die einzig und allein der Ausrede dienen - man will sich lediglich aus der Verantwortung stehlen. Verantwortungsvolle Personen schieben wichtige Dinge nicht auf die lange Bank und stehen zu ihren Fehlern, deswegen wird es für sie billiger. Leute die nicht bemerken wenn sie zu schnell fahren, deswegen von einem Strafzettel überrascht werden und glauben man werde abgezockt, legen Einspruch ein und latzen extra. Von daher finde ich die französische Regelung sehr gut, weil fair.
1.) Sofern es in einem Land die Halterhaftung im Straßenverkehr gibt, ist dies hinzunehmen. Hiergegen richtete sich mein Ausgangsbeitrag auch nicht.
2.) Dein Vertrauen in die Technik ist scheints fast grenzenlos: Es stellt kein Vorschieben von Gründen darf, sofern man überprüfen läßt, ob eine Messung auch richtig war. In Deutschland ist dies längst nicht immer der Fall. Im Zweifelsfall verurteilt zu werden widerstrebt meinen Rechtsverständnis.

Und gleich zahlen, sonst wird's richtig teuer.
Habe sofort gezahlt. Gedöns machen hat in der Regel keinen Sinn.
Ein Blick in die Zukunft:
2018: 150.- € sofort, 900.- € nach Einspruch
2022: 300.- € sofort, 1500.- € nach Einspruch usw.
Eines des Grundprinzipen unseres Zusammenlebens und der staatlichen Regeln ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hierzu findest du in fast jedem Dokument zu neuen Regeln und Strafen etwas, siehe z.B. hier
https://www.google.de/webhp?sourcei...rundsatz der verhältnismäßigkeit eu-richtline
Vorsatz muss / soll härter bestraft werden als Fahrlässigkeit. Wer nur wenig verdient, hat in Frankreich keine reale Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen, weil es sich die 375.- € nicht leisten kann, sofern er verliert. klar, die reichen BMW-Säcke hier sind nicht betroffen (ich gehöre dazu)

Stell dir vor, eine Kamera beobachtet in einem Supermarkt so etwas, was wie ein Diebstahl aussieht. Nun bekommst du ein Schreiben: Du... Diebstahl blabla, kostet 800.- €, sofern du Einspruch einlegt und verlierst sperren wir dich 4 Monate ein. Easy going, warum stressen, zahlt man halt 800.- €. Merkst du was?

Was ich in diesen Diskussionen immer vermisse ist die Möglichkeit dass das Gerät, sprich der Blitzer, falsch eingestellt wurde und somit ungültige bzw falsche Ergebnisse liefert. Mit dieser Staffelung habe ich ein echtes Problem wenn ich vorschriftsmässig gefahren bin und dann "einfach so" mal richtig in den Geldbeutel greifen soll. Wenn ich mich jetzt wehren will hab ich ein exorbitantes Risiko dass der Betrag ins uferlose steigt weil ich es vielleicht nicht schlüssig beweisen kann dass der Automat falsche ergebnisse liefert. Dass das nicht so unwahrscheinlich ist, also die falschen Ergebnisse, wurde schon mehrfach bewiesen. Ich seh es prinzipiell schon auch so, wenn ich durch die Gegend baller, dann zahl ich meine Strafe und gut ist. Nur wenn ich wirklich unschuldig bin, dann geh ich auch auf die Barrikaden. In diesen Fall liest sich für mich das so, wenn du dich wehrst dann verknacken wir dich richtig also lass es lieber und drück die Kohle ab. Sowas stinkt mir...
Danke Danke Danke, einer der kapiert hat worum es geht

Warum? Auch in Frankreich wird dir die Möglichkeit eingeräumt, gegen so einen Bescheid vorzugehen. Und wenn man unschuldig ist, lohnt es sich sogar noch viel mehr als hier in Deutschland.
Die starke Staffelung soll nur die Leute vom Widerspruch abhalten, die so etwas "aus Prinzip" machen, oder so versuchen, ihren Ar*** zu retten.
Logik hinten rum, würde sich ja noch mehr lohnen, wenn es nicht 375.- € sondern 800.- € nach Widerspruch kostet, oder 1300.- €. Wenn 375.- € richtig sind können 800.- € nicht falsch sein. Warum ist jemand, der einen Vorgang überprüfen läßt, jemand, der aus Prinzip seinen Arsch retten will?

Das deckt sich exakt mit meiner Erfahrung. Wenn ich geblitzt wurde, weiß ich auch daß ich zu schnell war. Also paßt das Ticket, also zahle ich. Eigentlich sind die Spielregeln klar und eindeutig.
Du merkst, wenn du 1 km/h zu schnell warst. Das würde ich auch gerne können.

Leute, ihr lasst alles mit euch machen. Das ist mittlerweile eine tolle Alleshinnehmgesellschaft geworden. Immer brav mitmachen was Mutti Staat sagt. Wer fragt kommt weg, kann ja wohl jetzt nicht wahr sein, einfach so ein Gericht zu belästigen. Wozu denn überhaupt noch Gerichte, wenn der Automat schon alles richtig macht. Wann merkt hier eigentlich mal jemand, dass wir eine immer stärkere Überwachung haben.

Mal schnell die Konten abfragen, es könnte ja einer betrogen haben:
Kontenabfrage: Behörden kennen immer mehr Privatkonten

Bargeld wird auch überbewertet:
Der Tag der Wahrheit ist da: Bargeldverbot in Deutschland kommt! | Contra Magazin
Ich habe nichts zu verbergen, aber ich möchte auch nicht, dass der Staat immer mehr von mir weiß. Wer weiß den schon, wer mal an der Regierung ist und welches frühere verhalten einem dann auch welchem Grund auch immer vorgehalten werden kann. Ich möchte nicht als potentieller Straftäter, Drogendealer oder Steuerhinterzieher verdächtigt werden, nur weil ich 3000.- € Bargeld im Hosensack habe.

Natürlich leben hier noch frei, sehr frei sogar, aber trotzdem weniger frei und weniger überwacht als dies früher mal der Fall war. Wenn ich hier aber lese, wie hörig man ist, wie sogar die Mehrheit dafür zu sein scheint, wenn Motorradschutzkleidung verpflichtend eingeführt werden soll usw., dann darf man gespannt darauf sein, wie die Lebensumstände und die Überwachung usw. in 20 Jahren sein werden. Sagt dann bitte nicht, ihr hättet das nicht gewollt bzw. ihr seid nicht gewarnt worden.

Habe fertig.
 
FrankS

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und da hast du jetzt die letzen 3 Wochen an deinem Beitrag gefeilt? War bestimmt nicht einfach mit den ganzen Zitaten.
 
fls

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Also, wo er recht hat, hat er recht!
Wir stellen uns mal eine klamme Gemeindekasse vor, die den gemeindeeigenen Blitzer um nur 5 km/h vor verstellt. Kostet bei unseren Tarifen ca 15€, ein Einspruch aber 100€.
Rechtschutz?
 
coreboat

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Ich habe den ganzen Thread jetzt zwar nicht gelesen, aber so ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Im Vergleich zur BRD: Wenn ich mit einem Bußgeldbescheid oder einer Verwarnung nicht einverstanden bin, dann geht dies letztlich vor den Kadi, der darüber entscheiden wird. Der Richter ist nicht an die Bußgeldsdätze der Bußgeldstelle gebunden! Kommt der zu der Überzeugung, dass das Bußgeld zu recht war und zudem noch, dass der Betroffene sehr uneinsichtig ist, so wird der Richter das Bußgeld z.B. verdoppeln. Zusätzlich kommen auf den Betroffenen im Falle einer Verurteilung auch noch die Gerichtskosten zu.
Dieses Szenario hat sich übrigens 1 : 1 vor einem deutschen Gericht abgespielt, ist also nicht frei erfunden.

Oiso eigentlich ist alles ähnlich wie in Frankreich, nur dass bei uns bis 100 km/h nur 3 km/h Toleranz abgezogen werden.
 
fls

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In Deutschland ist das so, wie du schreibst
 
soaringguy

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Bin heute morgen um 7:30 im Thugau, in der Miite von nirgendwo langsam aber achtsam über ein Stoppschild gerollt. Macht 60 Sfr., ich soll froh sein, dass ich es nicht mit der Staatsanwaltschaft und Führerausweisentzug zu tun bekomme.

Hab mich heute deswegen wieder massloss über die Kapo TG geärgert. Die andere Seite der Gleichung wird völlig negiert. Zigtausend Sfr. Steuern aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit sind denen anscheinend egal. Auch eine unfallfreie Vergangenheit in den letzten 29 Jahren zählt nicht. Ein einziger kleiner Fehler - egal ob beruflich oder private Fahrt genügt um die wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Das ist irrsinnig!

Mir ist dieses Jahr in Steckborn ein Kind mit einem Cityroller wenige Meter vom Trottoir vors Auto gefallen. Wäre ich die erlaubte 50KM/H anstatt 20 gefahren, so wäre es tot. Am Oberalppass ist ein erschöpfter Rentner mit einem Velo auf meiner Fahrbahnseite entgegengekommen. Konnte rechtzeitig mit der GS stoppen.

War aus lauter Verärgerung deswegen in Konstanz anstatt der CH tanken. Wirtschaftliche Vorteile durch solche Bussen darf es einfach nicht geben. Die Rechnung ist noch nicht ausgeglichen. Vielleicht liest die Kapo ja mit und es setzt Mässigung, Hirn und Verstand ein.

Käme es jemals zu einem Führerausweisentzug liquidiere ich die Hütte und ziehe wieder nach D. Ja, das werde ich. Versprochen . Bin mehr als sauer.
 
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Christian S

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und da hast du jetzt die letzen 3 Wochen an deinem Beitrag gefeilt? War bestimmt nicht einfach mit den ganzen Zitaten.
Hallo Frank,ne, hat ca. 1 Stunde gedauert, aber das war es mir wert. Ich habe erst kürzlich herausgefunden, dass man rechts unten des jeweiligen Beitrages "anhaken" kann, dass man zitiere kann... Der Rest flutscht dann. Ich habe somit nur jeden "zu Wort kommen " lassen.

Wenn ich mit einem Bußgeldbescheid oder einer Verwarnung nicht einverstanden bin, dann geht dies letztlich vor den Kadi, der darüber entscheiden wird. Der Richter ist nicht an die Bußgeldsdätze der Bußgeldstelle gebunden! Kommt der zu der Überzeugung, dass das Bußgeld zu recht war und zudem noch, dass der Betroffene sehr uneinsichtig ist, so wird der Richter das Bußgeld z.B. verdoppeln. Zusätzlich kommen auf den Betroffenen im Falle einer Verurteilung auch noch die Gerichtskosten zu.
So, ich bin seit 19 Jahren Rechtsanwalt und seit ca. 10 Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht. Eine Erhöhung des Bußgeldes beim Richter nach einem Einspruch kommt vor, ist aber die Ausnahme. Mit Uneinsichtigkeit hat das nichts zu tun, und eines Automatismus bzgl. Erhöhung gibt es in Deutschland gerade nicht (Weil sonst der faire Zugang zur gerichtlichen Überprüfung verhindert werden würde), und schon schon gar nicht (wie in Frankreich) um den Faktor 4.

In Deutschland ist das so, wie du schreibst
Lieber Barney, nö., sofern du Coreboat und nicht mir zustimmst :o... P.S. Apfelküchle sehr fein (muss sonst keiner hier verstehen...)
 
Steglitzq

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Edit:
@Sturmi

Chapeau! Da warst Du in einer sehr schönen Gegend unterwegs.

Habe kürzlich meinen Tacho im Elsass geeicht: die in DE "üblichen" +10 km/h auf dem Tacho (BMW-PKW) mit Cruise Control führten zur Zahlung von 45€ wg. Überschreitung des 110er Limits. Nach Abzug aller Toleranzen war ich 1 km/h zu schnell. So ist das dann. Gleich gezahlt und gut. Passiert mir nicht nochmal. Und das ist ja auch so gewollt.

Gruß
Ralf
 
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Hab mich heute deswegen wieder massloss über die Kapo TG geärgert. Die andere Seite der Gleichung wird völlig negiert. Zigtausend Sfr. Steuern aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit sind denen anscheinend egal. Auch eine unfallfreie Vergangenheit in den letzten 29 Jahren zählt nicht. Ein einziger kleiner Fehler - egal ob beruflich oder private Fahrt genügt um die wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Das ist irrsinnig!

War aus lauter Verärgerung deswegen in Konstanz anstatt der CH tanken. Wirtschaftliche Vorteile durch solche Bussen darf es einfach nicht geben. Die Rechnung ist noch nicht ausgeglichen. Vielleicht liest die Kapo ja mit und es setzt Mässigung, Hirn und Verstand ein.

Käme es jemals zu einem Führerausweisentzug liquidiere ich die Hütte und ziehe wieder nach D. Ja, das werde ich. Versprochen . Bin mehr als sauer.
Wenn du dich bei der Polizei genauso aufgeregt hat, kannst du wirklich von Glück reden, wenn die dich nicht gleich einsperren.
Ich frag mich übrigens, wie sich die Ahndung dieses geringen Vergehens existenzgefährdend auswirken soll, oder verdienst du so wenig, daß du wegen 60 Sfr den Rest des Monats hungern mußt? :rolleyes:
Könnte natürlich auch sein, daß du bei den schweizer Behörden kein unbeschriebenes Blatt, in Bezug auf Verkehrsverstöße bist.
Keine Ahnung wie sich das dann auf Höhe und Art der Strafen auswirkt.
 
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Stell dir vor, eine Kamera beobachtet in einem Supermarkt so etwas, was wie ein Diebstahl aussieht. Nun bekommst du ein Schreiben: Du... Diebstahl blabla, kostet 800.- €, sofern du Einspruch einlegt und verlierst sperren wir dich 4 Monate ein. Easy going, warum stressen, zahlt man halt 800.- €. Merkst du was?

Habe fertig.
Als Rechtsanwalt weißt du aber schon, daß es in Deutschland einen Unterschied zwischen Straftat und Ordnungwidrigkeit gibt?
Von dem mal abgesehen, halte ich garnichts von der Flut an Rechtsverdrehern, die versuchen, jegliche Strafen erstmal in Frage zu stellen.
Wenn ich gemessen werde, und weiß ich war zu schnell, bezahl ich und gut.
 
SLK

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Von dem mal abgesehen, halte ich gar nichts von der Flut an Rechtsverdrehern, die versuchen, jegliche Strafen erstmal in Frage zu stellen.
Wenn ich gemessen werde und weiß, ich war zu schnell, bezahl' ich und gut.
Moin,

da geht's gar nicht drum, sondern um die zweifelhaften Fälle. Und da wehre ich mich auch. Wenn in diesen zweifelhaften Fällen eine Hürde für die Rechtsmittel durch eine Erhöhung der Strafe eingebaut wird, halte ich dieses Gesetz für bedenklich.

Ein Beispiel: Mein Sohn fährt in einer 70er Zone und will nach rechts auf die BAB abbiegen, technisch sind etwa maximal 50 km/h möglich. Ein entgegenkommender Linksabbieger will zeiitgleich ebenfalls auf die BAB, das geht natürlich nicht gut. Der Polizistin gegenüber behauptet er, dass mein Sohn viel zu schnell gefahren wäre, was gar nicht möglich ist. Die Polizistin schreibt's so ins Protokoll, mein Sohn bekommt kurz danach einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit. Natürlich hat er einen erfolgreichen Einspruch eingelegt.

Gut, dass es nicht in Frankreich passiert ist.
 
Zörnie

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Ein Beispiel: Mein Sohn fährt in einer 70er Zone und will nach rechts auf die BAB abbiegen, technisch sind etwa maximal 50 km/h möglich. Ein entgegenkommender Linksabbieger will zeiitgleich ebenfalls auf die BAB, das geht natürlich nicht gut. Der Polizistin gegenüber behauptet er, dass mein Sohn viel zu schnell gefahren wäre, was gar nicht möglich ist. Die Polizistin schreibt's so ins Protokoll, mein Sohn bekommt kurz danach einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit. Natürlich hat er einen erfolgreichen Einspruch eingelegt.

Gut, dass es nicht in Frankreich passiert ist.
Was will dein Sohn auf der BAB, wenn er technisch, also ggf. bauartbedingt, nicht schneller als 50 km/h fahren kann? :confused: Oder war das nur ein unpassendes Beispiel?
 
SLK

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Moin,

beim Abbiegen von der Landstraße auf die Auffahrt sind wegen der Kurve maximal 50km/h möglich, egal mit welchem KFZ man fährt. Er fuhr also 50 km/h, obwohl 70 km/h erlaubt sind. Mein Sohn fuhr mit seinem Auto. :D
 
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Für mich ist das absolut kein Problem. Werde ich in Frankreich von hinten mit dem Motorrad geblitzt und bin nicht bereit, wie im aktuellen Fall 90€ bis 375€ zu zahlen, dann fahre ich 2 Jahre nicht mehr nach Frankreich. Möchte ich es trotzdem, dann kann ich auf Risiko spielen und hoffen, ich komme in keine Polizeikontrolle. Hatte ich übrigens auf meinen zigtausend Km in Frankreich noch nie.

Bin aktuell grade ca. 3.000 km in Frankreich unterwegs gewesen und in Bordeaux einmal von vorne geblitzt worden, weil ich einem Franzmann (dachte, der weiß was er tut.) hinterhergefahren bin. Ansonsten wird man Frankreich ständig vor den Geschwindikeitsmesszonen gewarnt, in den von hinten geblitzt wird. Sollte ich jetzt doch einen Blitzer (überdimensionale Warnschilder) übersehen haben und ein Bescheid flattert ins Haus, ich zahle bestimmt nicht. Denn ich bin ein Deutscher und halte unsere Gesetze ein und in denen gibt es keine Halterhaftung, wie andere auch schon berichtet haben. Punkt.

Gruß

Nik
 
havelmike

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>>Sollte ich jetzt doch einen Blitzer (überdimensionale Warnschilder) übersehen haben und ein Bescheid flattert ins Haus, ich zahle bestimmt nicht.<<

Tja, soviel zum Thema Respekt dem Gastgeber gegenüber...
 
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Moin,

da geht's gar nicht drum, sondern um die zweifelhaften Fälle. Und da wehre ich mich auch. Wenn in diesen zweifelhaften Fällen eine Hürde für die Rechtsmittel durch eine Erhöhung der Strafe eingebaut wird, halte ich dieses Gesetz für bedenklich.

Ein Beispiel: Mein Sohn fährt in einer 70er Zone und will nach rechts auf die BAB abbiegen, technisch sind etwa maximal 50 km/h möglich. Ein entgegenkommender Linksabbieger will zeiitgleich ebenfalls auf die BAB, das geht natürlich nicht gut. Der Polizistin gegenüber behauptet er, dass mein Sohn viel zu schnell gefahren wäre, was gar nicht möglich ist. Die Polizistin schreibt's so ins Protokoll, mein Sohn bekommt kurz danach einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit. Natürlich hat er einen erfolgreichen Einspruch eingelegt.

Gut, dass es nicht in Frankreich passiert ist.
Entschuldigung, aber das kann ich so nicht glauben. Mich würde interessieren, was auf dem Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens, als Beweismittel aufgeführt war. Zeuge Anton Huber, der die Geschwindigkeit auf exakt 73,45 km/h eingeschätzt hat? :rolleyes:
 
FrankS

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...Denn ich bin ein Deutscher und halte unsere Gesetze ein...
Auch eine Einstellung…dann kannst du ja auch auf den französischen Autobahnen – und überall anders auf der Welt – so schnell fahren wie du willst.

Aufpassen musst du aber falls du mal nach England oder Irland fährst und dann dein deutsches Rechtsfahrgebot einhältst
 
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Für mich ist das absolut kein Problem. Werde ich in Frankreich von hinten mit dem Motorrad geblitzt und bin nicht bereit, wie im aktuellen Fall 90€ bis 375€ zu zahlen, dann fahre ich 2 Jahre nicht mehr nach Frankreich. Möchte ich es trotzdem, dann kann ich auf Risiko spielen und hoffen, ich komme in keine Polizeikontrolle. Hatte ich übrigens auf meinen zigtausend Km in Frankreich noch nie.
Ah, einer von den ganz harten Kerlen. Da kann so ein Weichei wie ich, der seine Strafe auch in Frankreich brav bezahlt, nicht mithalten. Liegt aber wohl auch daran, daß ich 2 bis 3 mal pro Woche in Frankreich bin. Ich bin übrigens in letzter Zeit, schon 2 Mal kontrolliert worden, die stehen oft gleich hinter dem Grenzübergang. Ich wünsch dir viel Glück für diesen Fall, weil nämlich in Frankreich französische Gesetze, auch für Deutsche gelten. (ist, glaub ich in Deutschland, auch so für Franzosen)
 
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