Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell

Diskutiere Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Kann den Nordmann absolut verstehen. Wer mal mit dem Gesetz dieserart in Konflikt gekommen ist, hat die volle Breitseite der absoluten...
Serpel

Serpel

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Kann den Nordmann absolut verstehen. Wer mal mit dem Gesetz dieserart in Konflikt gekommen ist, hat die volle Breitseite der absoluten Unmenschlichkeit zu spüren bekommen und kennt von da an ebenfalls keine Gnade mehr. Ich würde heute bis an die Grenze dessen gehen, was mir die Gesetzeslage an Spielraum lässt, und über Leute lachen, die auf Grund von irgendwelchen antiquarischen Moralvorstellungen freiwillig zahlen "wie ein Mann".

Gruß
Serpel
 
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nordmann1

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Wenn man etwas falsch verstehen möchte, dann gelingt das auch. Wo habe ich gesagt, dass ich mich nicht an die Gesetze meines Gastgebers halte. Selbstverständlich halte ich die Geschwindigkeitsbegrenzung ein, dass dies nicht zu 100% gelingt, ist glaube ich klar, sonst gäbe es die Diskussion gar nicht.

Wenn mir dann ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, der wegen einer Bagatelle zB. 6 km/h über Limit 90€ kostet, mit Widerspruch 375€ und auf Grund unserer Gesetze nicht volltreckt werden kann, dann zahle ich ganz einfach nicht. Oder rufen die Spitzfindigen und guten Menschen bei der Bußgeldstelle an, wenn sie mit dem Motorrad von vorne geblitzt wurden und teilen mit, dass war ich?

Aber macht was ihr wollt, ich werde es so halten wie beschrieben.

Wie hat einer hier so schön geschrieben, nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich, soviel zu euren Vorschlägen. *gg*

Gruß

Nik
 
SLK

SLK

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Entschuldigung, aber das kann ich so nicht glauben. Mich würde interessieren, was auf dem Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens, als Beweismittel aufgeführt war. Zeuge Anton Huber, der die Geschwindigkeit auf exakt 73,45 km/h eingeschätzt hat? :rolleyes:
'n Abend,

Du kannst es ruhig glauben, mein Sohn sollte 35,00 € Verwarngeld zahlen. Da hat er natürlich widersprochen und brauchte auch nicht zahlen. Den Bescheid habe ich leider nicht mehr, aber ich bin mir sicher, dass irgendwas wegen überhöhter Geschwindigkeit drinstand.
 
FrankS

FrankS

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...dass irgendwas wegen überhöhter Geschwindigkeit drinstand.
ja und? Man kann ja auch weit unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu schnell fahren - unangepasst fahren. das Schild gibt nur die maximale Obergrenue vor und bedeutet nicht, dass man diese Geschwindigkeit auch in allen Situationen fahren darf
 
gerd_

gerd_

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Hi
Es geht nicht darum ob jemand in einem Unfallbericht fälschlicher Weise als "zu schnell" bezeichnet wird. Die "Grünen" MÜSSEN eine Ursache reinschreiben und da ist "unangepasste Geschwindigkeit" immer gut. Stimmt ja auch. Wäre er nicht gefahren sondern gestanden so wäre er nicht von der Strasse abgekommen. Wenn es den "abschreitenden" Poli dann auf die Fresse legt, merkt er, "oops, da isses ja glatt". Selbst dann stimmt "unangepasst" noch! :-) Nur als "ursächlich" würde ich es im Juli nicht unbedingt werten.

Es geht ja um Messanlagen. Sicherlich sind auch diese mal falsch aufgebaut etc. und ganz sicher muss man sich dann dagegen wehren und sich auch trauen können ohne gleich Angst um sein Vermögen zu haben. Deshalb halte ich die "Rechnung" "entweder zahlst Du 20 EUR, oder es könnte auch 1500 kosten" für überzogen.
Offenbar ist es aber so, dass in FR die Rechtsprechung etwas anders abläuft und "jeder" einen sinnlosen Einspruch provozierte der dann scheinbar aufwändiger als bei uns abgearbeitet werden musste, sich ewig hinzog und u.U. verjährte weil nicht genug Richter da waren die den reinen Quatsch unter den Einsprüchen bearbeiteten. Man scheint dort ein 20 EUR Ticket ziemlich in die Länge ziehen zu können.
gerd
 
Serpel

Serpel

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Das entspräche dann spontan den regionalen Gegebenheiten angepasster Gesetzgebung auf mediterrane Art, die im germanischen Sprachraum traditionell falsch verstanden wird und bisweilen zu hysterischen Reaktionen führt, wie unlängst mit dem italienischen "Hände-bleiben-am-Lenker"-Gebot geschehen. Stand in der MOTORRAD sehr schön beschrieben, dass das Gesetz einzig dem ausschreitenden Handtaschenklau in Neapel geschuldet war, aber leider nicht zum gewünschten Erfolg führte. Weil sich die Gesetzesbrecher davon ebenso wenig beeindrucken ließen wie vom generellen Verbot, Handtaschen zu klauen. Nur - nördlich der Alpen wurde das so verstanden, dass man sich beim Motorradfahren buchstäblich nicht die Nase schnäuzen dürfe … :)

Gruß
Serpel
 
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Schlonz

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Kann den Nordmann absolut verstehen. Wer mal mit dem Gesetz dieserart in Konflikt gekommen ist, hat die volle Breitseite der absoluten Unmenschlichkeit zu spüren bekommen und kennt von da an ebenfalls keine Gnade mehr. Ich würde heute bis an die Grenze dessen gehen, was mir die Gesetzeslage an Spielraum lässt, und über Leute lachen, die auf Grund von irgendwelchen antiquarischen Moralvorstellungen freiwillig zahlen "wie ein Mann".

Gruß
Serpel
Du bist einfach Der Held, ehrlich
 
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Gast 32829

Gast
>>Sollte ich jetzt doch einen Blitzer (überdimensionale Warnschilder) übersehen haben und ein Bescheid flattert ins Haus, ich zahle bestimmt nicht.<<

Tja, soviel zum Thema Respekt dem Gastgeber gegenüber...
Er regt sich ja sicher nicht über unanständiges Touri`s die in D ihr Unwesen treiben auf. :giggle:

Josef
 
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Majo

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Kann den Nordmann absolut verstehen. Wer mal mit dem Gesetz dieserart in Konflikt gekommen ist, hat die volle Breitseite der absoluten Unmenschlichkeit zu spüren bekommen und kennt von da an ebenfalls keine Gnade mehr. Ich würde heute bis an die Grenze dessen gehen, was mir die Gesetzeslage an Spielraum lässt, und über Leute lachen, die auf Grund von irgendwelchen antiquarischen Moralvorstellungen freiwillig zahlen "wie ein Mann".

Gruß
Serpel

In so einem Forum oder am Stammtisch ist immer ganz leicht gepostet, dass man zum RA geht, die Gesetze ausnutzt und sich bis zum letzten wehrt etc. - fraglich wers wirklich tut.
Ich kann für mich nur sagen, wann immer ich irgendwo zahlen musste wusste ich warum - das wurde weiter oben von anderen ja auch schon so gesagt. Wogegen dann wehren??

Und wegen 90€ (egal ob D oder ein anderes Land) den Stress, das Prozessrisiko, den immensen Zeitaufwand, die Unsicherheit oder auch das Risiko bei Nichtzahlung später in einem anderen Land erwischt zu werden einzugehen halte ich für absolut dämlich.
Speziell die Italiener sind dann nicht zimperlich - da steht das beschlagnahmte Mopped dann halt mal ein halbes Jaht in Italien... Kosten für die Wiederbeschaffung locker vierstellig.

Selbst wenn sowas ungerechtfertigt aus dem Ausland kommt würde ich mich allenfalls bei wirklich großen Beträgen mal mit Einsprüchen beschäftigen.


@Serpel: bitte nicht persönlich nehmen. Dein Beitrag ist nur Synonym für diese Meinungen.

Gruß
matze
 
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coreboat

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Für Deutschland - Österreich weiß ich es sicher (weil ich auch sehr grenznah wohne): Es gibt ein zwischenstaatliches Übereinkommen, dass Bußgelder gegenseitig eingezogen / eingetrieben werden. Dies gilt auch dann, wenn der selbe Verstoß in D nicht strafbar wäre bzw. andere Rechtsgrundlagen bestehen. Da in Österreich z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen eine Halterhaftung besteht, zahlt man als Deutscher dieses Bußgeld unabwendbar. Wenn man nicht gleich 'freiwillig' bezahlt, wird es über und von den deutschen Behörden mit allen Konsequenzen eingetrieben. Die Rechtsmittel stehen einem natürlich auch da frei, nur wenn man geblitzt wurde, was will man dann abstreiten? Vielleicht, dass das Auto nicht in Österreich war? Also einfach zahlen und nächstes mal langsamer fahren oder besser aufpassen ;)

Hier geht es zwar um Frankreich, aber ich gehe ganz stark davon aus, dass auch zwischen F und D ein zwischenstaatliches Übereinkommen besteht.
Das Verfahren mit den steigenden Kosten ist übrigens nix besonderes, auch nicht für D. Wenn ich z.B. ein Parkticket bekomme und dieses einfach nicht bezahle, dann wird halt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Bußgeldbescheid am (vorläufigen) Ende dieses Verfahrens beinhaltet neben dem identischen Bußgeld auch noch die Gebühren, schon ist der Zahlbetrag höher. Lege ich Einspruch ein, kommt der Fall vor Gericht. Die Gerichtskosten im Falle einer Verurteilung kommen auf das Bußgeld oben drauf und die sind wiederum höher.

Ich sehe das auch nicht so, dass da jeder davon abgehalten werden soll, im Falle eines berechtigten Zweifels den Fall überprüfen zu lassen. Andererseits: Ich möchte als Steuerzahler nicht mit Kosten belastet werden, bloß weil jemand bei einer Radaranlage gepennt hat und dann noch meint, er müsse den ganzen Apparat bis zum OGH bemühen, ob diese 30,- Euro in seinem speziellen Fall schon gerechtfertigt sind. Sind sie es nicht, wird er frei gesprochen und er bezahlt gar nix. Sind sie es doch, soll er auch den Mehraufwand für seine sinnlose Klage bezahlen. Just my two Cents.
 
Serpel

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In so einem Forum oder am Stammtisch ist immer ganz leicht gepostet, dass man zum RA geht, die Gesetze ausnutzt und sich bis zum letzten wehrt etc. - fraglich wers wirklich tut.

@Serpel: bitte nicht persönlich nehmen. Dein Beitrag ist nur Synonym für diese Meinungen.
Ist ja sachlich und begründet, wieso sollte ich das persönlich nehmen?!

Mit Rechtsanwalt meinte ich das ja auch nicht. Ich hab vor zwei, drei Jahren aus Vorarlberg einen Bußbescheid bekommen über 40 oder 60 Euro oder so wegen irgendwas <20 km/h zu viel. Hab ich ignoriert. Nach Wochen kam ein erneuter Bescheid per Einschreiben, diesmal plus Zusatzgebühren. Hab ich ignoriert. Wochen später kam nochmals ein Aufruf (per Einschreiben), wieder zum gleichen erhöhten Tarif. Hab ich wieder ignoriert. Seither hab ich nie mehr was gehört oder gelesen von denen.

Für uns in der Schweiz wird es erst interessant, wenn Post aus Frankreich im Briefkasten landet. Dann heißt es zahlen.

Gruß
Serpel
 
coreboat

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Weil es mich selber interessiert hatte, habe ich gerade einen interessanten Artikel gefunden:
Rechtsexperte berät zu Bußgeldbescheiden: Im Urlaub geblitzt? So wehren Sie sich gegen Knöllchen aus dem Ausland - FOCUS Online

Interessant auch für den französischen Fall: Die Verfolgungsverjährung (Zeit bis Erlass Bußgeldbescheid) beträgt 1 Jahr. Die Verjährung bis zum 'Schuldenerlass' beträgt in Frankreich 3 Jahre - ab Bußgeldbescheid.
Viele Länder haben ganz andere Möglichkeiten als wir, z.B. Kennzeichen-Überwachungsanlagen auf den Autobahnen und sonstigen Straßen. Die Kennzeichen druchfahrender Fahrzeuge werden automatisch mit Fahndungslisten abgeglichen. Bei einem Treffer gibt es Alarm und die Polizei krallt sich den Fahrer. Wenn man dann nicht ausreichend Bares dabei hat, kann es richtig eklig werden.
 
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Und hier die Rechtslage, falls es jemand interessiert, der in so eine Lage kommt, wie der Freund, Bekannte o.ä. des Themenstarters.

Bußgelder aus dem Ausland.

Dabei wird weiterhin deutsches Recht maßgeblich sein. In Deutschland gilt in fast allen Fällen, anders als in einigen Ländern der EU, das Verschuldensprinzip. Das bedeutet, dass fast immer nur derjenige, der gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat, auch zur Verantwortung gezogen werden kann. Es gilt die sog. Fahrerhaftung. In einigen Ländern wird, unabhängig davon, wer gefahren ist, grundsätzlich immer der Halter des Fahrzeuges zur Verantwortung gezogen, die sog. Halterhaftung. Deswegen wird in diesen Ländern oftmals nur das Fahrzeug, nicht aber der verantwortliche Fahrer im Bild festgehalten. In solchen Fällen wird eine Vollstreckung hier in Deutschland nicht praktikabel sein.

Eine Ausnahme gilt aber für Park- und auch Halteverstöße: Bei diesen Verkehrsvorschriften wird auch in Deutschland die Halterhaftung praktiziert. Also ganz besonders Obacht geben, wenn Sie Ihr Auto im Ausland abstellen wollen!

Achtung! Ist Ihr Bescheid bereits im Vollstreckungsstadium angekommen, können Sie sich nicht mehr mit dem Argument wehren, Sie seien nicht gefahren. Einwendungen gegen den Tatvorwurf können Sie nur im sog. Erkenntnisverfahren machen, also im Rahmen der Anhörung zum Tatvorwurf durch das jeweilige Land. Im Vollstreckungsstadium können Sie nur noch Einwände hinsichtlich der Zulässigkeit der Vollstreckung in Deutschland erheben. Dies wäre zum Beispiel die Vorlage eines erfolglosen Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid, der aufgrund der Halterhaftung nicht anerkannt wurde, in Deutschland aber dazu führt, dass das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) die Vollstreckung ablehnen kann.
 
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camasoGS

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...Für uns in der Schweiz wird es erst interessant, wenn Post aus Frankreich im Briefkasten landet. Dann heißt es zahlen.

Gruß
Serpel
Heisst das, die CH hat nur mit F ein Abkommen? Also alle anderen Länder kann man diesbezüglich ignorieren, falls man in den nächsten Jahren nicht dorthin zu fahren gedenkt?
 
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Jedenfalls hat die Schweiz mit D ein Abkommen, welches von D noch nicht ratifiziert ist, also derzeit noch nicht angewandt wird.
 
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Was mich bei den ganzen Diskussionen erstaunt, ist dass niemand nichts Genaues weiss über die tatsächlichen Abkommen und Vorgehensweisen zwischen den Staaten (im Wesentlichen für mich CH, D, F, IT, A, GB und von mir aus noch FL) und letztlich meine Rechte aus der jeweiligen Sicht (für mich also als CHer, für die meisten anderen hier wohl als Der). Wenn da mal jemand eine oder zwei Matrizen erstellen könnte, der dazu aber auch abschliessend wissen muss, was wirklich gilt, wäre das schon eine feine Sache.
 
camasoGS

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Jedenfalls hat die Schweiz mit D ein Abkommen, welches von D noch nicht ratifiziert ist, also derzeit noch nicht angewandt wird.
Weil in der CH seit einiger Zeit auch die Halterhaftung gilt, kann D wohl auch nicht mehr ratifizieren.
 
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Für uns in der Schweiz wird es erst interessant, wenn Post aus Frankreich im Briefkasten landet. Dann heißt es zahlen.

Gruß
Serpel
Das ist richtig, Bussen aus F bezahle ich immer. Ich meinte, dies gelte auch für Italien, scheint aber nicht so zu sein (vgl. https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/...n_vonstrassenverkehrsvorschriften/bussen.html )

Merke: Halterhaftung gilt in CH nur für Ordnungsbussen sprich faktisch nur für Übertretungen. Ab Vergehen gilt auch hier die Unschuldsvermutung udn damit der Nachweis der individuellen Schuld.

Zum System Frankreich: Leuchtet mir aus pragmatischer Sicht vollkommen ein, dies verhindert querulatorische Einsprachen, die für einen Staat in der Praxis einfach nur die Pest sind sprich sehr viel Manpower binden. Erhebe ich Einspruch und werde danach freigesprochen/das Verfahren eingestellt, habe ich ja keinerlei Nachteile. Wozu also die Aufregung? Auch hier gilt die Halterhaftung übrigens nur für den Ordnungsbussenbereich d.h. wenn's richtig teuer wird, muss mir zuerst nachgewiesen werden, dass ich wirklich auf dem Motorrad sass und nicht mein Bruder etc. Schlimmer fände ich, wenn F (oder I) seine bisherige Praxis ändern würde, wonach die Verstösse nicht unseren Strassenverkehrsbehörden gemeldet werden... Ciao
 
B

boxerturer

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Hallo Allerseits,

Schweiz und Skandinavien verpassen derzeit den Anschluss. Mir liegt hier vor (nicht an meine Person gerichtet), aber somit nix nur so vom Hörensagen: Ein Bescheid aus Frankreich:

Innerorts mit 56 km/h geblitzt, 5 km/h Toleranzabzug, verbleibt 1 km/h
Überschreitung somit, richtig, 1 km/h.

Das kostet:
90.- € bei sofortiger Zahlung
135.- € wenn man etwas später zahlt
375.- € ab dem 76. Tag

oder wenn man einen Widerspruch einlegt.

Mahlzeit :confused:
Als ich das letzte mal nach LE Mans gefahren bin ( schon ne Weile her ) , habe ich mich gewundert wie die Franzosen mit Motorrädern durch die Ortschaften gerast sind . :eek:
Wie machen die das .

Gruß
 
Thema:

Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell

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