Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell

Diskutiere Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Allerseits, schön, dass ich die eingeschlafene Diskussion wieder beleben konnte Ja, weiß ich, mein Beispiel passt trotzdem, da es um das...
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Christian S

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Hallo Allerseits,

schön, dass ich die eingeschlafene Diskussion wieder beleben konnte

Als Rechtsanwalt weißt du aber schon, daß es in Deutschland einen Unterschied zwischen Straftat und Ordnungwidrigkeit gibt? Von dem mal abgesehen, halte ich garnichts von der Flut an Rechtsverdrehern, die versuchen, jegliche Strafen erstmal in Frage zu stellen. Wenn ich gemessen werde, und weiß ich war zu schnell, bezahl ich und gut.
Ja, weiß ich, mein Beispiel passt trotzdem, da es um das Wechselspiel zw. Vorwurf, Rechtsmittel und Entscheidung über ein Rechtsmittel geht. Da sollten sowohl im Bußgeldbereich als auch bei Straftaten die selben Verhältnisse gelten. Soso, Flut von Rechtsverdrehern: Was wäre ich denn für ein lächerlicher Rechtsanwalt, wenn ich nicht das täte (im Rahmen der dafür vorgesehen Vorschriften), wozu ich beauftragt wurde. Also ich erwarte von demjenigen, dem ich einen Auftrag gebe, dass er sich Mühe gibt. Zahle ruhig, dass Meßgerät hat ja schon alles geklärt. Du glaubst auch daran, dass alle Kinder, die Ehefrauen bekommen, von deren Ehemännern gezeugt wurden. Da wird ja sogar gesetzlich vermutet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsvermutung

In so einem Forum oder am Stammtisch ist immer ganz leicht gepostet, dass man zum RA geht, die Gesetze ausnutzt und sich bis zum letzten wehrt etc. - fraglich wers wirklich tut. Ich kann für mich nur sagen, wann immer ich irgendwo zahlen musste wusste ich warum - das wurde weiter oben von anderen ja auch schon so gesagt. Wogegen dann wehren?? Und wegen 90€ (egal ob D oder ein anderes Land) den Stress, das Prozessrisiko, den immensen Zeitaufwand, die Unsicherheit oder auch das Risiko bei Nichtzahlung später in einem anderen Land erwischt zu werden einzugehen halte ich für absolut dämlich. Speziell die Italiener sind dann nicht zimperlich - da steht das beschlagnahmte Mopped dann halt mal ein halbes Jaht in Italien... Kosten für die Wiederbeschaffung locker vierstellig. Selbst wenn sowas ungerechtfertigt aus dem Ausland kommt würde ich mich allenfalls bei wirklich großen Beträgen mal mit Einsprüchen beschäftigen.matze
Jeder kann das machen wie er will. Sofern alle es so machen wie du (nur kein Stress mit der Obrigkeit), dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn irgendwann die Obrigkeit mit euch macht, was sie will! Zum Thema Italien liegst du falsch. Es ist Sinn und Zweck eines Forums, dass jeder drauf los plappert. Weisheiten auf Stammtischnivea sind normal und entsprechen der üblichen Qualität der Beiträge, sofern sie sich in sachlich richtigen Darstellungen versuchen. Auch du liegst übrigens (ziemlich sicher) falsch bzgl. Beschlagnahme. Diese gibt es zwar in Italien, aber zunächst mal nur als Teil der Strafe bei Anhaltung vor Ort, siehe z.B. hier:
Diva-di-Bologna.de :: Ducati Forum, Urlaub und Reisen
Hast du aber den Bußgeldbescheid schon erhalten, in dem du nur bezahlen musst, geht es auch nur noch um die Kohle. Bist du dann in Italien, kann man dir als Strafe dein Motorrad nicht beschlagnahmen. Denkbar wäre wohl, dass das Motorrad einbehalten wird, bis zu bezahlen kannst, falls du nicht genug Kohle im Hosensack hast. Dan solltest du das Motorrad zurück bekommst, sobald zu bezahlt hast.


Für Deutschland - Österreich weiß ich es sicher (weil ich auch sehr grenznah wohne): Es gibt ein zwischenstaatliches Übereinkommen, dass Bußgelder gegenseitig eingezogen / eingetrieben werden. Dies gilt auch dann, wenn der selbe Verstoß in D nicht strafbar wäre bzw. andere Rechtsgrundlagen bestehen. Da in Österreich z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen eine Halterhaftung besteht, zahlt man als Deutscher dieses Bußgeld unabwendbar. Wenn man nicht gleich 'freiwillig' bezahlt, wird es über und von den deutschen Behörden mit allen Konsequenzen eingetrieben. Die Rechtsmittel stehen einem natürlich auch da frei, nur wenn man geblitzt wurde, was will man dann abstreiten? Vielleicht, dass das Auto nicht in Österreich war? Also einfach zahlen und nächstes mal langsamer fahren oder besser aufpassen ;)

Hier geht es zwar um Frankreich, aber ich gehe ganz stark davon aus, dass auch zwischen F und D ein zwischenstaatliches Übereinkommen besteht.
Das Verfahren mit den steigenden Kosten ist übrigens nix besonderes, auch nicht für D. Wenn ich z.B. ein Parkticket bekomme und dieses einfach nicht bezahle, dann wird halt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Bußgeldbescheid am (vorläufigen) Ende dieses Verfahrens beinhaltet neben dem identischen Bußgeld auch noch die Gebühren, schon ist der Zahlbetrag höher. Lege ich Einspruch ein, kommt der Fall vor Gericht. Die Gerichtskosten im Falle einer Verurteilung kommen auf das Bußgeld oben drauf und die sind wiederum höher.

Ich sehe das auch nicht so, dass da jeder davon abgehalten werden soll, im Falle eines berechtigten Zweifels den Fall überprüfen zu lassen. Andererseits: Ich möchte als Steuerzahler nicht mit Kosten belastet werden, bloß weil jemand bei einer Radaranlage gepennt hat und dann noch meint, er müsse den ganzen Apparat bis zum OGH bemühen, ob diese 30,- Euro in seinem speziellen Fall schon gerechtfertigt sind. Sind sie es nicht, wird er frei gesprochen und er bezahlt gar nix. Sind sie es doch, soll er auch den Mehraufwand für seine sinnlose Klage bezahlen. Just my two Cents.
Alles falsch:
1.) Ein Bußgeld aus Österreich kann vollstreckt werden. Hast du in Österreich die Fahrereigenschaft bestritten kannst du belangt werden, weil du den Fahrer nicht angegeben hast. Das ist auf den ersten Blick eine Halterhaftung, genau genommen aber ein Verwaltungsvergehen, weil du gegen diese Vorschrift verstößt, wenn du nicht weist, wer dein Fahrzeug gesteuert hat:
§ 103 KFG (Kraftfahrgesetz), Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers - JUSLINE Österreich
Diese Strafe wird in Deutschland nicht vollstreckt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkererhebung
2.) Sofern kein Gutachten eingeholt wurde sind die Kosten eines Gerichtsverfahrens in Deutschland sehr gering. In Frankreich kämen diese Kosten (Höhe mir nicht bekannt) auf die 375.- € natürlich noch oben drauf.

Das ist richtig, Bussen aus F bezahle ich immer. Ich meinte, dies gelte auch für Italien, scheint aber nicht so zu sein (vgl. https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/...n_vonstrassenverkehrsvorschriften/bussen.html )
Merke: Halterhaftung gilt in CH nur für Ordnungsbussen sprich faktisch nur für Übertretungen. Ab Vergehen gilt auch hier die Unschuldsvermutung udn damit der Nachweis der individuellen Schuld.

Zum System Frankreich: Leuchtet mir aus pragmatischer Sicht vollkommen ein, dies verhindert querulatorische Einsprachen, die für einen Staat in der Praxis einfach nur die Pest sind sprich sehr viel Manpower binden. Erhebe ich Einspruch und werde danach freigesprochen/das Verfahren eingestellt, habe ich ja keinerlei Nachteile. Wozu also die Aufregung? Auch hier gilt die Halterhaftung übrigens nur für den Ordnungsbussenbereich d.h. wenn's richtig teuer wird, muss mir zuerst nachgewiesen werden, dass ich wirklich auf dem Motorrad sass und nicht mein Bruder etc. Schlimmer fände ich, wenn F (oder I) seine bisherige Praxis ändern würde, wonach die Verstösse nicht unseren Strassenverkehrsbehörden gemeldet werden... Ciao
Pragmatismus: https://de.wikipedia.org/wiki/Pragmatismus
OK, Zitat:

Der Ausdruck Pragmatismus (von griech. πρᾶγμα pragma „Handlung“, „Sache“) bezeichnet umgangssprachlich ein Verhalten, das sich nach bekannten praktischen Gegebenheiten richtet, wodurch das praktische Handeln über die theoretische Vernunft gestellt wird. Im Pragmatismus bemisst sich die Wahrheit einer Theorie an ihrem praktischen Erfolg, weshalb pragmatisches Handeln nicht an unveränderliche Prinzipien gebunden ist.
Ich finde es bedenklich, wenn sich der Staat solcher Mechanismen bedient (4-fache Erhöhung bei Rechtsmittel).

Wer sich das nächste Mal wieder mit Vermutungen zu Wort meldet soll sich erst mal kundig machen. Hier wird es ziemlich genau beschrieben:
Die Vollstreckung europäischer Bußgeldbescheide in Deutschland - Halterhaftung vs. Fahrerhaftung

Zitat:
Die Vollstreckbarkeit ausländischer Geldsanktionen ist daher besonders kritisch zu prüfen, wenn es um Bußgeldbescheide aus europäischen Mitgliedsstaaten geht, die eine umfassende Halterhaftung kennen, wie beispielsweise Belgien, Niederlanden, Frankreich, Portugal und Ungarn. Das deutsche Schuldprinzips steht der Bewilligung entgegen. Es dürfen also keine Entscheidungen vollstreckt werden, in denen der Betroffene sanktioniert wird, obgleich er für die Tat nicht verantwortlich ist. Zur mittelbaren Halterhaftung kann auf das oben bereits Ausgeführte verwiesen werden.
Der Einwand der unzulässigen Halterhaftung wird ausweislich des § 87b Abs. 3 Nr. 9 IRG jedoch nicht von Amts wegen geprüft, sondern nur, wenn er ausdrücklich geltend gemacht wird. Schweigt der Betroffene in der Anhörungsphase, kann er den Einwand fehlender Verantwortlichkeit nicht mehr im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Bewilligung geltend machen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Betroffenen um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. (OLG Braunschweig, BeckRS 2013, 04487; Riedmeyer, NZV 2014, 18, 21)


Den Gesetzestext findet ihr hier: IRG - Einzelnorm
Zitat:

die betroffene Person in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte einzuwenden, für die der Entscheidung zugrunde liegende Handlung nicht verantwortlich zu sein, und sie dies gegenüber der Bewilligungsbehörde geltend macht.


Du musst demnach nicht erst im Ausland eingewandt haben, dass du nicht gefahren bist (weil es ja nichts bringt), sondern erst in Deutschland innerhalb von 2 Wochen, sofern du damit konfrontiert wurdest, dass ein Bußgeld aus einem Land mit Halterhaftung vollstreckt werden soll.

Ich weiß schon, wovon ich schreibe!




 
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GSYoungster

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Hallo Allerseits,

schön, dass ich die eingeschlafene Diskussion wieder beleben konnte



Ja, weiß ich, mein Beispiel passt trotzdem, da es um das Wechselspiel zw. Vorwurf, Rechtsmittel und Entscheidung über ein Rechtsmittel geht. Da sollten sowohl im Bußgeldbereich als auch bei Straftaten die selben Verhältnisse gelten. Soso, Flut von Rechtsverdrehern: Was wäre ich denn für ein lächerlicher Rechtsanwalt, wenn ich nicht das täte (im Rahmen der dafür vorgesehen Vorschriften), wozu ich beauftragt wurde. Also ich erwarte von demjenigen, dem ich einen Auftrag gebe, dass er sich Mühe gibt. Zahle ruhig, dass Meßgerät hat ja schon alles geklärt. Du glaubst auch daran, dass alle Kinder, die Ehefrauen bekommen, von deren Ehemännern gezeugt wurden. Da wird ja sogar gesetzlich vermutet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsvermutung



Jeder kann das machen wie er will. Sofern alle es so machen wie du (nur kein Stress mit der Obrigkeit), dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn irgendwann die Obrigkeit mit euch macht, was sie will! Zum Thema Italien liegst du falsch. Es ist Sinn und Zweck eines Forums, dass jeder drauf los plappert. Weisheiten auf Stammtischnivea sind normal und entsprechen der üblichen Qualität der Beiträge, sofern sie sich in sachlich richtigen Darstellungen versuchen. Auch du liegst übrigens (ziemlich sicher) falsch bzgl. Beschlagnahme. Diese gibt es zwar in Italien, aber zunächst mal nur als Teil der Strafe bei Anhaltung vor Ort, siehe z.B. hier:
Diva-di-Bologna.de :: Ducati Forum, Urlaub und Reisen
Hast du aber den Bußgeldbescheid schon erhalten, in dem du nur bezahlen musst, geht es auch nur noch um die Kohle. Bist du dann in Italien, kann man dir als Strafe dein Motorrad nicht beschlagnahmen. Denkbar wäre wohl, dass das Motorrad einbehalten wird, bis zu bezahlen kannst, falls du nicht genug Kohle im Hosensack hast. Dan solltest du das Motorrad zurück bekommst, sobald zu bezahlt hast.




Alles falsch:
1.) Ein Bußgeld aus Österreich kann vollstreckt werden. Hast du in Österreich die Fahrereigenschaft bestritten kannst du belangt werden, weil du den Fahrer nicht angegeben hast. Das ist auf den ersten Blick eine Halterhaftung, genau genommen aber ein Verwaltungsvergehen, weil du gegen diese Vorschrift verstößt, wenn du nicht weist, wer dein Fahrzeug gesteuert hat:
§ 103 KFG (Kraftfahrgesetz), Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers - JUSLINE Österreich
Diese Strafe wird in Deutschland nicht vollstreckt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkererhebung
2.) Sofern kein Gutachten eingeholt wurde sind die Kosten eines Gerichtsverfahrens in Deutschland sehr gering. In Frankreich kämen diese Kosten (Höhe mir nicht bekannt) auf die 375.- € natürlich noch oben drauf.



Pragmatismus: https://de.wikipedia.org/wiki/Pragmatismus
OK, Zitat:



Ich finde es bedenklich, wenn sich der Staat solcher Mechanismen bedient (4-fache Erhöhung bei Rechtsmittel).

Wer sich das nächste Mal wieder mit Vermutungen zu Wort meldet soll sich erst mal kundig machen. Hier wird es ziemlich genau beschrieben:
Die Vollstreckung europäischer Bußgeldbescheide in Deutschland - Halterhaftung vs. Fahrerhaftung

Zitat:


Den Gesetzestext findet ihr hier: IRG - Einzelnorm
Zitat:



Du musst demnach nicht erst im Ausland eingewandt haben, dass du nicht gefahren bist (weil es ja nichts bringt), sondern erst in Deutschland innerhalb von 2 Wochen, sofern du damit konfrontiert wurdest, dass ein Bußgeld aus einem Land mit Halterhaftung vollstreckt werden soll.

Ich weiß schon, wovon ich schreibe!




;) du wirst sicher deine Arbeit nach Zeilen und Minuten verrechnen... hier ginge es aber darum, dass man dich auch versteht. Dass du weisst wovon du schreibst? Na ja - nachdem du sogar noch das ausdrücklich behaupten musst:) eine bessere Realsatire eines Rechtsanwalts habe ich selten zu lesen gekriegt:D

Zur Lage in D kann ich natürlich nichts sagen. Zur CH siehe vorstehend: Nur F ist für uns zurzeit ein Problem (ab 2016 wahrscheinlich auch FL und A, vgl. den Link oben).

Ich verstehe die aus meiner Sicht angemessene Reaktion des Staates, bei sofortigem Akzept der Busse gemäss Katalog einen Bonus respektive bei mutmasslich querulatorischem Verhalten einen Malus vorzusehen. Deine ausufernde Schreibe zeigt ja eindrücklich, wohin das sonst führen würde. Ich erlaube daran zu erinnern, dass Unschuldsvermutung, Verteidigerrechte, Rechtsmittel etc. im Bagatellbereich in der Praxis vielfach derart eingesetzt werden, dass sie schliesslich missbräuchlichen Charakter haben. Dass der Staat sich dagegen angemessen zur Wehr setzt, ist letztlich im Interesse eines funktionierenden Rechtsstaats und des Steuerzahlers (der das alles ja finanziert), deshalb für mich absolut ok.
 
coreboat

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Ich weiß schon, wovon ich schreibe!

Wow ;)

Was passiert eigentlich, wenn man ein Verfahren verliert? Der Rechtsanwalt bekommt auf alle Fälle sein Geld vom Betroffenen (oder bestenfalls noch von der Rechtsschutzversicherung). Das Risiko hierfür trägt immer der Betroffene und bei vergleichsweise kleinen Bußgeldern würde ich mir schon eine Risikoabwägung überlegen.

Ich habe noch ein Urteil zu Hause, wo der Rechtsanwalt mir sehr überzeugend dargelegt hatte, dass ein Einspruch auf alle Fälle sinnvoll wäre. Es ging um einen Unfall und einen Bußgeldbescheid über rund 100,- DM. Das Ende vom Lied war, dass das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wieder aufgenommen wurde und mich der Spaß das 10-fache gekostet hatte - durch 2 Instanzen. Die Gerichtskosten + RA-Kosten zahlte die Rechtsschutz. Einziger wirklicher Gewinner: Der Rechtsanwalt!

Ich möchte niemanden in Mißkredit bringen, aber Rechtsanwälte sind Unternehmer und von nur Abraten von Einsprüchen könnten die halt auch nicht leben ;) Jeder, der sich einen Rechtsbeistand nimmt und blind dessen Einschätzungen vertraut, sollte sich vor Augen halten, dass der Rechtsanwalt nie vor Gericht 'verliert'. Egal wie das Urteil ausfällt, der RA kriegt immer das selbe Geld.
 
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Christian S

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;) du wirst sicher deine Arbeit nach Zeilen und Minuten verrechnen... hier ginge es aber darum, dass man dich auch versteht. Dass du weisst wovon du schreibst? Na ja - nachdem du sogar noch das ausdrücklich behaupten musst:) eine bessere Realsatire eines Rechtsanwalts habe ich selten zu lesen gekriegt:D

Zur Lage in D kann ich natürlich nichts sagen. Zur CH siehe vorstehend: Nur F ist für uns zurzeit ein Problem (ab 2016 wahrscheinlich auch FL und A, vgl. den Link oben).

Ich verstehe die aus meiner Sicht angemessene Reaktion des Staates, bei sofortigem Akzept der Busse gemäss Katalog einen Bonus respektive bei mutmasslich querulatorischem Verhalten einen Malus vorzusehen. Deine ausufernde Schreibe zeigt ja eindrücklich, wohin das sonst führen würde. Ich erlaube daran zu erinnern, dass Unschuldsvermutung, Verteidigerrechte, Rechtsmittel etc. im Bagatellbereich in der Praxis vielfach derart eingesetzt werden, dass sie schliesslich missbräuchlichen Charakter haben. Dass der Staat sich dagegen angemessen zur Wehr setzt, ist letztlich im Interesse eines funktionierenden Rechtsstaats und des Steuerzahlers (der das alles ja finanziert), deshalb für mich absolut ok.
Hallo,

ich zitiere mich einfach selbst:

Jeder kann das machen wie er will. Sofern alle es so machen wie du (nur kein Stress mit der Obrigkeit), dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn irgendwann die Obrigkeit mit euch macht, was sie will!
Natürlich kommen wir nicht weiter, wenn jeder dereinen Bescheid bekommt, alle Rechtsmittelmöglichkeiten ausschöpft. Das ist aber ohnehin nur Theorie, genauso wie es Theorie ist, dass alle Syrer und Afghanen zu uns kommen. Da du mit langen Texten Probleme hast bzw. sogar den ganzen Text zitiert.

Mich stören 2 Dinge am Zustand in Frankreich:
1.) 375.- € im Bereich von 1-20 km/h, nur weil man ein Rechtsmittel eingelegt hat.
2.) 4-facher Tarif bei Rechtsmittel

An deiner Meinung stört mich gar nichts, jeder kann das halten wie er will. Außerdem kann es dir ziemlich wurscht sein, wenn mich deine Meinung stören würde (gilt umgekehrt genau so). Du liegst ja sogar im Mehrheitsbereich. Zum Problem wird es halt, wenn der durchschnittlich Bürger pragmatisch lieber mal alles hinnimmt, was der Staat ihm vorwirft.
 
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Christian S

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Danke, gerne :D. Meinungen sind Meinungen, jedem steht frei, was er gut findet oder nicht. Fakten sind Fakten, unzutreffende Behauptungen werden nicht richtig, nur weil 5 den selben Schmarrn schreiben.

Was passiert eigentlich, wenn man ein Verfahren verliert? Der Rechtsanwalt bekommt auf alle Fälle sein Geld vom Betroffenen (oder bestenfalls noch von der Rechtsschutzversicherung). Das Risiko hierfür trägt immer der Betroffene und bei vergleichsweise kleinen Bußgeldern würde ich mir schon eine Risikoabwägung überlegen.

Ich habe noch ein Urteil zu Hause, wo der Rechtsanwalt mir sehr überzeugend dargelegt hatte, dass ein Einspruch auf alle Fälle sinnvoll wäre. Es ging um einen Unfall und einen Bußgeldbescheid über rund 100,- DM. Das Ende vom Lied war, dass das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wieder aufgenommen wurde und mich der Spaß das 10-fache gekostet hatte - durch 2 Instanzen. Die Gerichtskosten + RA-Kosten zahlte die Rechtsschutz. Einziger wirklicher Gewinner: Der Rechtsanwalt!

Ich möchte niemanden in Mißkredit bringen, aber Rechtsanwälte sind Unternehmer und von nur Abraten von Einsprüchen könnten die halt auch nicht leben ;) Jeder, der sich einen Rechtsbeistand nimmt und blind dessen Einschätzungen vertraut, sollte sich vor Augen halten, dass der Rechtsanwalt nie vor Gericht 'verliert'. Egal wie das Urteil ausfällt, der RA kriegt immer das selbe Geld.
1.) Geld von Mdt. oder Rechtsschutz: Trifft zu
2.) Scheißfall. Sorry für den Rat meinen Kollegen. Fahrlässig im Straßenverkehr ist fast alles, sofern es mal gescheppert hat und du als Fahrer feststehst (Sofern der Mandant das will!). Probieren kann man es grds. trotzdem, wenn die Kosten nicht fürchten muss (wie bei dir, RS vorhanden, du bürokratiebelästigender, deinenArschrettender Querulant. ABER, du warst in der Verhandlung dabei? Dann hast du einen Hinweis des Gerichts nach § 81 OWiG bekommen:

§ 81 OWiG Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren - dejure.org

Zitat:

§ 81 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren
(1) Das Gericht ist im Bußgeldverfahren an die Beurteilung der Tat als Ordnungswidrigkeit nicht gebunden. Jedoch darf es auf Grund eines Strafgesetzes nur entscheiden, wenn der Betroffene zuvor auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.
Spätestens da musste dir klar sein, dass es eng wird. Ausschließen kann ich nichts, aber ich glaube kaum, dass in dieser Situation dir dein Anwalt gesagt hat, es könne nichts passieren. Du warst stur oder hast blind vertraut. Berufung war dann die logische Konsequenz, nachdem die 1. Instanz komplett versemmelt wurde.

Korrigiere mich, sofern der Ablauf anders war.

3.) Es ist immer idiotisch. jemanden blind zu vertrauen. Es mag Rechtsanwälte geben, die nur selten abraten, sei es, weil sie auf den Umsatz angewiesen sind, weil der Laden nicht gut läuft, sei es, weil es ihnen nur um die Kohle geht, oder sei es, weil sie die Situation falsch einschätzen. Die durchschnittliche Qualität der Arbeit / Dienstleistung ist in jeder Brache - richtig - durchschnittlich. Zuletzt: 1000.- DM Umsatz für ein Verfahren durch 2 Instanzen, wohl mit Beweisaufnahmen in beiden Instanzen einschließlich der Zeit für das drumherum, (Hat dein Anwalt den Schriftwechsel mit der Rechtsschutz übernommen? Ja? Klar, macht er ja umsonst, ist ja seine Kohle; Quatsch: Es ist dein Honorar, dass du bezahlen musst, und eigentlich ganz alleine deine Sache, mit deiner Rechtsschutz das Thema kosten zu klären), ev. noch ein oder alle beide Termine mit zeit und Aufwand für die Anfahrt verbunden, falls auswärts usw. Ich kann nicht beurteilen, ob das Mandat so lukrativ für ihn war. In der Gesamt Bewertung sicher nicht, da du ihn kaum zukünftig empfohlen haben wirst. Es gibt auch Anwälte, die sich Mühe geben - gute Mundpropaganda, gute Bewertungen im www sind durchaus ein Multiplikator.
 
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R69S

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Ja, weiß ich, mein Beispiel passt trotzdem, da es um das Wechselspiel zw. Vorwurf, Rechtsmittel und Entscheidung über ein Rechtsmittel geht. Da sollten sowohl im Bußgeldbereich als auch bei Straftaten die selben Verhältnisse gelten. Soso, Flut von Rechtsverdrehern: Was wäre ich denn für ein lächerlicher Rechtsanwalt, wenn ich nicht das täte (im Rahmen der dafür vorgesehen Vorschriften), wozu ich beauftragt wurde. Also ich erwarte von demjenigen, dem ich einen Auftrag gebe, dass er sich Mühe gibt. Zahle ruhig, dass Meßgerät hat ja schon alles geklärt. Du glaubst auch daran, dass alle Kinder, die Ehefrauen bekommen, von deren Ehemännern gezeugt wurden. Da wird ja sogar gesetzlich vermutet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsvermutung
Mal abgesehen davon, mir Naivität zu unterstellen, machst du dich mit diesem Vergleich wohl komplett lächerlich.
Mir wird allerdings so langsam klar, was der Zweck deines ganzen Geschreibsels hier ist.
Soll wohl irgendwie Werbung in eigener Sache sein. Für Leute die noch ihren gesunden Menschenverstand benutzen, ist, angesichts deiner abstrusen Theorien hier, dieser Schuß aber wohl nach hinten losgegangen.
Ist aber toll, daß sich jemand auf diese Weise präsentiert. Das erspart sicher manch einem böse Überraschungen vor Gericht, weil sich dort dann herausstellt, daß er sich bei der Antwaltswahl wohl vergriffen hat.
 
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Christian S

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Mal abgesehen davon, mir Naivität zu unterstellen, machst du dich mit diesem Vergleich wohl komplett lächerlich. Mir wird allerdings so langsam klar, was der Zweck deines ganzen Geschreibsels hier ist.
Soll wohl irgendwie Werbung in eigener Sache sein. Für Leute die noch ihren gesunden Menschenverstand benutzen, ist, angesichts deiner abstrusen Theorien hier, dieser Schuß aber wohl nach hinten losgegangen.
Ist aber toll, daß sich jemand auf diese Weise präsentiert. Das erspart sicher manch einem böse Überraschungen vor Gericht, weil sich dort dann herausstellt, daß er sich bei der Antwaltswahl wohl vergriffen hat.
Hallo Mr. 69,

nein, dir wollte ich nicht Naivität unterstellen, sondern nur mit einem etwas überspitzten Beispiel einen Denkanstoß geben. Hat leider nicht funktioniert, sorry, das Beispiel war wohl zu schlecht :o.
Soweit du deine Kombinationsgabe darauf konzentrierst, zu dem Ergebnis zu kommen, ich würde hier Werbung in eigener Sache machen, liegst du auch falsch. Ich habe noch nie ein Mandant angenommen, dass mir im Zusammenhang mit einem "nur" virtuellen Kontakt aus einem Forum angetragen wurde, Prinzipsache. Kommt übrigens ohnehin kaum vor, weil vernünftigerweise die Leute hier Hobby und Beruf trennen. Das tue ich auch, was aber nicht bedeutet, dass ich zu juristischen Themen, zu denen ich mich äußere, dies auf Stammtischniveau tue.

Ich habe meine Beiträge aus deutscher Sicht geschrieben, die Situation Schweiz / Frankreich bzgl. Vollstreckung scheint so zu sein wie du schreibst, sorry

Sorry übrigens für deinen Frust mit deiner GS:
http://www.gs-forum.eu/r-1200-gs-lc...-135/qualitaet-118512/index3.html#post1642104
Manche haben einfach Pech, ober aber es passen die Qualitätsanforderungen nicht zum gewählten Produkt.

Ich habe keine statistische Erhebung durchgeführt, aber gefühlt sind es diejenigen, die einen in Foren unnötig scharf angehen, die keinen Namen haben und sich hinter einem nichtssagenden Profil verstecken.
http://www.gs-forum.eu/members/r69s-30430/
 
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morepower

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Schade nur, dass der C-Treiber hier nicht mehr aktiv ist. Der würde Euch allen schon erklären, wie man mit Behörden umspringt :rolleyes:
 
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Majo

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Jeder kann das machen wie er will. Sofern alle es so machen wie du (nur kein Stress mit der Obrigkeit), dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn irgendwann die Obrigkeit mit euch macht, was sie will! Zum Thema Italien liegst du falsch. Es ist Sinn und Zweck eines Forums, dass jeder drauf los plappert. Weisheiten auf Stammtischnivea sind normal und entsprechen der üblichen Qualität der Beiträge, sofern sie sich in sachlich richtigen Darstellungen versuchen. Auch du liegst übrigens (ziemlich sicher) falsch bzgl. Beschlagnahme. Diese gibt es zwar in Italien, aber zunächst mal nur als Teil der Strafe bei Anhaltung vor Ort, siehe z.B. hier:
Diva-di-Bologna.de :: Ducati Forum, Urlaub und Reisen
Hast du aber den Bußgeldbescheid schon erhalten, in dem du nur bezahlen musst, geht es auch nur noch um die Kohle. Bist du dann in Italien, kann man dir als Strafe dein Motorrad nicht beschlagnahmen. Denkbar wäre wohl, dass das Motorrad einbehalten wird, bis zu bezahlen kannst, falls du nicht genug Kohle im Hosensack hast. Dan solltest du das Motorrad zurück bekommst, sobald zu bezahlt hast.

Das hat wenig mit "kein Stress mit der Obrigkeit" zu tun. Aber wenn der RA 200€ kostet um ungerechtfertigte 90€ zu sparen?? Was ist dann wohl die cleverer Vorgehensweise - zumindest wenn man nicht der RA ist? :confused:

Und selbst wenn es rein wirtschaftlich nicht so klar darstellbar ist muss ich mir immer noch überlegen was ist mir meine Lebenszeit wert, die in derartige Aktionen reichlich fließt.

Das Theam mit der Beschlagnahme von Motorrädern in Italien ging mal durch die Presse (ich glaube Motorrad - ist schon etwas her) und liegt somit geringfügig über der Stammtischweisheit. Der Betroffene müsste ein vielfaches der ursprünglich nicht bezahlten Strafe zahlen (ist eigentlich klar), das Motorrad wurde beschlagnahmt da er nicht sofort zahlen konnte und wurde trotz zeitnaher Zahlung auf dem Polizeirevier ein halbes Jahr nicht freigegeben. In der Zeit ist er einmal umsonst mit einem Transporter nach Italien gefahren, weil ihn sein italienischer RA Hoffnungen gemacht hatte, er könnte es nun bekommen.
Mag ein Einzelfall gewesen sein, aber wenn ich der Einzelfall bin haben wir wieder das Thema Wirtschaftlichkeit und Lebenszeit.

Gruß
matze
 
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nordmann1

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Als ich das letzte mal nach LE Mans gefahren bin ( schon ne Weile her ) , habe ich mich gewundert wie die Franzosen mit Motorrädern durch die Ortschaften gerast sind . :eek:
Wie machen die das .

Gruß
Hat sich nichts geändert, grins.

Weil in den Französischen Städten und Ortschaften, wie bei uns, nur von vorne geblitzt wird. Mag Ausnahmen geben, ich habe keine gesehen.

Das von „Hintenblitzen“ wird in Zonen auf Land-, Schnellstraßen und Autobahnen gemacht und die teilweisen sehr langen Zonen werden per Schild und legal per Navi angekündigt. Da muss man dann wirklich ziemlich abgelenkt sein, wenn es dort passiert. Und sollte es mir aktuell doch passiert sein, dass ich 1 - 10 km/h zu schnell war, dann muss Frankreich ohne mein Geld sein Dasein weiter fristen, weil Nordmann zahlt dann nicht.

Gruß

Nik
 
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Das hat wenig mit "kein Stress mit der Obrigkeit" zu tun. Aber wenn der RA 200€ kostet um ungerechtfertigte 90€ zu sparen?? Was ist dann wohl die cleverer Vorgehensweise - zumindest wenn man nicht der RA ist? :confused:

Und selbst wenn es rein wirtschaftlich nicht so klar darstellbar ist muss ich mir immer noch überlegen was ist mir meine Lebenszeit wert, die in derartige Aktionen reichlich fließt.

Das Theam mit der Beschlagnahme von Motorrädern in Italien ging mal durch die Presse (ich glaube Motorrad - ist schon etwas her) und liegt somit geringfügig über der Stammtischweisheit. Der Betroffene müsste ein vielfaches der ursprünglich nicht bezahlten Strafe zahlen (ist eigentlich klar), das Motorrad wurde beschlagnahmt da er nicht sofort zahlen konnte und wurde trotz zeitnaher Zahlung auf dem Polizeirevier ein halbes Jahr nicht freigegeben. In der Zeit ist er einmal umsonst mit einem Transporter nach Italien gefahren, weil ihn sein italienischer RA Hoffnungen gemacht hatte, er könnte es nun bekommen.
Mag ein Einzelfall gewesen sein, aber wenn ich der Einzelfall bin haben wir wieder das Thema Wirtschaftlichkeit und Lebenszeit.

Gruß
matze
Hallo Matze,

natürlich lohnt es sich nicht, wg. einem geringen Bußgeld einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Denn die Erfolgsaussichten sind - sofern die Fahrereigenschaft feststeht (Ich meine hier Verfahren in Deutschland), gering, um technisch etwas ausrichten zu können. Aussichtslos ist es nicht, da die Messungen (insb. bei mobilen Meßanlagen, die also jeweils aufgebaut werden müssen) längst nicht immer entsprechend der Herstellervorgaben aufgebaut und bedient werden usw.
Selbst wenn Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung besteht lohnt es ich nicht, da die SB meist höher als das Bußgeld ist.

Spannend wird es erst, wenn es um das Thema zu viele Punkte in Flensburg oder gleich um eine Fahrverbot geht. Ohne solche Folgen beauftragen Betroffenen nur selten Rechtsanwälte bzw. nur dann, wenn Sie RS ohne SB haben (dafür hat man zuvor aber auch einen höheren Beitrag bezahlt).

Aus Italien liest man bittere Geschichten, scheinen aber doch eher Einzelfälle als Regelfälle zu sein. In der Situation, die ich verlinkt habe, hätte aber Einsichtigkeit vor Ort gar nichts geholfen, da die Beschlagnahme eben Teil der Strafe ist. Dass es dann mit der Abholung zusätzlich Ärger gab, ist doppelt doof. Aber letztlich bleibt es jedem selbst überlassen, wann er es darauf ankommen lassen will und wann man es gut sein läßt und etwas bezahlt, selbst wann man sich ungerecht behandelt fühlt.

Hier mal ein Link zum Thema Zuverlässigkeit der Meßgeräte:
Robot SmartCamera ? Colliseum
Dort sind viele Links zu finden, alles sehr technisch.

Ev. ein einfaches Beispiel dazu (Verfahren in Deutschland).
Das Gerät hat die Zulassung bekommen unter der Vorgabe, dass die verwendeten Kabel maximal 3 Meter lang sind. Nur wenn das Gerät entsprechend der Herstellervorgaben und der erfolgten Prüfung verwendet wurde, liegt ein sogenanntes standardisiertes Meßverfahren vor, bedeutet einfach formuliert, der Richter darf zunächst mal davon ausgehen, dass die Messung stimmt. Nur wird eingewandt, dass im Verfolgungsfahrzeug mit Videokamera die Kabel aber länger als 3 Meter sein müssen, weil der Weg durch das Fahrzeug von vorne über 3 Ecken nach hinten usw viel länger sei. Das Gericht sagt: Ist doch wurscht wie lange das Kabel ist, der Anwalt sagt, wenn das Kabel auch 10 Meter hätte lang sein können hätten die das Genehmigungsverfahren doch auch mit 10 Meter langen Kabeln durchführen können. Woher soll ich oder Sie als Richter den wissen, ob das eine Auswirkung hat, ich kann das technisch jedenfalls nicht beurteilen. Klar ist das spitzfindig, aber in jedem Land gibt es Verfahrensordnungen, die man beachten und anwenden kann und auch sollte, sofern es ernst wird. Bist du in einem Zivilprozess, und der andere gewinnt, weil er sauberer vorgetragen hat, weil der Anwalt des Gegners die ZPO besser beherrschte, solltest du, wenn du verloren hast, nicht die Schuld beim besseren Gegen-RA, sondern bei deinem RA suchen.
 
coreboat

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natürlich lohnt es sich nicht, wg. einem geringen Bußgeld einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Denn die Erfolgsaussichten sind - sofern die Fahrereigenschaft feststeht (Ich meine hier Verfahren in Deutschland), gering, um technisch etwas ausrichten zu können. ...
Langsam sind wir beinand ;)
- Wenn ich nix falsch gemacht habe, dann werde ich wahrscheinlich auch kämpfen, außer Kosten und Nutzen stehen nicht dafür.
- Habe ich Mist gebaut, dann werden ich vielleicht auch kämpfen, wenn es um Summen oder z.B. ein Fahrverbot geht.
- Bei 90 Euro in Frankreich - so ich in den nächsten Jahren wieder hinfahren will, würde ich zähneknirschend einfach zahlen. Da steht wohl der Aufwand in keiner Relation zu den eventuellen Nachteilen / Risiken?
 
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Christian S

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Langsam sind wir beinand ;)
- Wenn ich nix falsch gemacht habe, dann werde ich wahrscheinlich auch kämpfen, außer Kosten und Nutzen stehen nicht dafür.
- Habe ich Mist gebaut, dann werden ich vielleicht auch kämpfen, wenn es um Summen oder z.B. ein Fahrverbot geht.
- Bei 90 Euro in Frankreich - so ich in den nächsten Jahren wieder hinfahren will, würde ich zähneknirschend einfach zahlen. Da steht wohl der Aufwand in keiner Relation zu den eventuellen Nachteilen / Risiken?
Hallo,

alles gut, manchmal muss man sich ein wenig Mühe geben im Dialog, um doch noch zusammen zu kommen.

Zum Zähneknirschen: Grundtarif 140.- € / Nachschlag für Widerspruch 600.- €. Oder 90 € und dann 1000? Oder 200 / 1000.- €. Wo ist die Grenze?
Irgendwann ist es halt nicht mehr wurscht, insbesondere wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, wie viel man abdrückt, damit es nicht unverhältnismäßig teuer wird.
Stell dir mal folgende Grundregel für Strafverfahren vor (fiktives Beispiel): Man will angeblich überlastete Berufungsstrafgericht entlasten und macht ein Gesetz, in dem drin steht, dass bei kleineren Sachen (Kein Gefängnis, Geldstrafe bis max. 3000.- €) das Berufungsgericht zwingend die Strafe verdoppeln muss, sofern es nicht freispricht... darum geht es, um eine inakzeptable Verwässerung einer Rechtsmittelmöglichkeit, die zu einer Theoretischen wird, weil man sonst ein Vielfaches bezahlt.
 
FrankS

FrankS

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...Zum Zähneknirschen: Grundtarif 140.- € / Nachschlag für Widerspruch 600.- €....
Das musst du andersrum sehen. Der Grundtarif beträgt 600€. Und bei sofortiger Zahlung gibt’s einen Rabatt, dann sind nur 140€ fällig. Weil dann nämlich die ganzen zusätzlichen Kosten, die oben ja schon mehrfach angesprochen wurden, wegfallen.

Und so fiktiv ist dein Beispiel gar nicht. Nennt sich Vergleich, außergerichtlich. Auch hier einigt man sich auch eine Zahlung und beide Seiten verzichten darauf, die eigentliche Schuldfrage festzustellen
 
gerd_

gerd_

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Hi
Für Deutschland - Österreich weiß ich es sicher (weil ich auch sehr grenznah wohne): Es gibt ein zwischenstaatliches Übereinkommen, dass Bußgelder gegenseitig eingezogen / eingetrieben werden. Dies gilt auch dann, wenn der selbe Verstoß in D nicht strafbar wäre bzw. andere Rechtsgrundlagen bestehen. Da in Österreich z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen eine Halterhaftung besteht, zahlt man als Deutscher dieses Bußgeld unabwendbar. Wenn man nicht gleich 'freiwillig' bezahlt, wird es über und von den deutschen Behörden mit allen Konsequenzen eingetrieben. Die Rechtsmittel stehen einem natürlich auch da frei, nur wenn man geblitzt wurde, was will man dann abstreiten? Vielleicht, dass das Auto nicht in Österreich war? A
Das stimmt ganz einfach nicht! Ich hab' es selbst ausprobiert und ein 30 EUR-Tempo-Mandatchen nicht bezahlt. Halterhaftung gibt's bei uns nicht und ohne Beweismittel wer gefahren ist wird nichts eingetrieben.
gerd
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nachdem ich Christian ein bisschen kenne glaube ich nicht, dass er es nötig hat auf diese Art für sich Werbung zu machen.
Vielmehr bin ich sicher, dass er einem potentiellen Mandanten der unbedingt klagen will dann davon abraten wird, wenn er auch nur halbwegs überzeugt ist, dass die Klage (Einspruch, etc.) nix bringt.
Ganz sicher bin ich, dass er nicht nach dem Motto verfährt "mir doch egal, meine Kohle bekomme ich so oder so!".

Falls sich jemand jetzt Gedanken macht: Nein, wir beide sind zwar locker befreundet, doch nicht immer einer Meinung (z.B. hab' ich keine Probleme mit der FR-Busse), dieser Beitrag ist nicht abgesprochen, und ich bin auch nicht sein Mandant.

Wie die Rechtslage innerhalb der EU ist (sorry ihr Schweizer :-)) wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgewalzt.
gerd
 
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nordmann1

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Es ist völlig unerheblich, ob ein Anwalt gut oder schlecht ist, in Deutschland gibt es für Geschwindigkeitsübertretungen keine Halterhaftung. Ergo gilt deutsches Recht und Geldbußen aus dem Ausland auf einer Halterhaftung basierend, werden in Deutschland nicht eingetrieben. Da könnt ihr jetzt noch so viel, könnte, würde usw. schreiben.

Wie das bei der Einreise in das Land aus dem die Forderung kommt behandelt wird, ist hinlänglich bekannt und die Verjährungsfristen ebenfalls.

Ist also eine Abwägung, bezahle ich oder nicht und die Moralapostel nehme ich sowieso nicht für voll, weil sie in der Mehrzahl Heuchler sind und ihre Moral nur für andere gilt oder welcher Motorradfahrer in DL hat sich beim von vorne Blitzen selbst angezeigt? Sollte es einen geben, dann ist er kein Moralist, sondern ein ....... *gg*

Gruß

Nik
 
camasoGS

camasoGS

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Hi

Das stimmt ganz einfach nicht! Ich hab' es selbst ausprobiert und ein 30 EUR-Tempo-Mandatchen nicht bezahlt. Halterhaftung gibt's bei uns nicht und ohne Beweismittel wer gefahren ist wird nichts eingetrieben.
gerd
Liegt das nicht daran, dass die Grenze fürs Eintreiben höher liegt? 70 Euro habe ich mal irgendwo hier gelesen.
 
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