Bußgeld wg. zu kleiner Spiegel

Diskutiere Bußgeld wg. zu kleiner Spiegel im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Gestern hat meine bessere Hälfte im TV "Achtung Kontrolle" geschaut und berichtete mir später, nicht konforme Speigel würden bei einer Kontrolle...
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Gestern hat meine bessere Hälfte im TV "Achtung Kontrolle" geschaut und berichtete mir später, nicht konforme Speigel würden bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 180 Euro kosten (+ Punkte) :confused:

Hab ich da die letzten Jahre was verpasst oder ist das eine TV-Ente?

Gruß

RunNRG (Immer mit "schönen Spiegeln" unterwegs)
 
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Der Artikel ist so dermaßen alt, dass da noch 10 Mark als Bußgeld aufgeführt sind. :cool:

Mir geht es um die aktuelle Gesetzeslage (die hat sich seitdem deutlich geändert = Kreis von mindestens 78 mm muss in nicht runde Spiegel einschreibbar sein, Mindestgröße runder Spiegel = 100 mm :piep-piep:) und wie das in der Praxis gehandhabt wird.

Ich selber wurde noch nie wg. kleiner Speigel aufgebracht (nicht mal mit Hafer-Carbon an meinem Sportler) doch ich wüsste schon gerne (belastbar), was im Fall der Fälle kommen kann und rechtens ist.
 
C

Cronex

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ich hab das auch gesehen, laut den aussagen der dort gezeigten polizeibeamten gibt es eine vorschrift nach dem die beiden spiegel (natürlich jeder für sich gemessen) an jeder stelle einen mindestdurchmesser von 78 milimeter haben müssen. ob das stimmt kann man sicher mit entsprechendem wühlen bei google rausfinden...
besondere umbauten, eigenbauten etc. wären demnach auf jeden fall "unzulässig".
viel witziger fand ich die kontrollen der db-werte.
da wurden biker zur kasse gebeten die mit nagelneuen maschinen (drei wochen alt, orginal so aus dem laden) kontolliert wurden und deren auspuffanlage zu laut war (es ging da jeweils um 4 - 5 db). da wurde zwar bestimmt korrekt gemessen aber: wie soll man das selber so prüfen???? eine maschine war wie gezeigt total neu und mit orginaler auspuffanlage, die andere war schon einmal bei einer prüfung beanstandet worden, die dame brachte das bike in die werkstatt um den auspuff entsprechend "dämmen" zu lassen und wurde jetzt wieder abkassiert da immer noch zu laut.
da frage ich mich schon wie ich das messen soll so dass es "gerichtsverwertbar" okay ist? ich habe ja kein geeichtes db-messgerät und kann nicht vor jeder fahrt erneut prüfen ob alles passt (laut polizei ist das sogar von der aussentemperatur abhängig was ich durchaus nachvollziehen kann).
spiegel kann man natürlich ganz einfach selber prüfen...
soweit infos von "kabel1", dem vertrauenswürdigen infokanal *grins*
 
RunNRG

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Die DB-Thematik ist zwar auch eine sehr interessante (als Original-TÜ-Fahrer frage ich mich eh, wie man da durch eine Kontrolle kommen soll, wenn der Staatsdiener mal kurz den Hahn spannt bei einer Messung) aber die Spiegel -Thematik interessiert mich da jetzt doch mehr (weil eben nicht Original-LKW-Ohren).

Monster-Bußgeld und Beamten-Willkür oder gesetzlich wirklich in dieser Höhe vorgesehen, TV-Ente oder zunehmende Durchsetzung geltender Bestimmung....wer weiß etwas konkretes?
 
palmstrollo

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Gestern hat meine bessere Hälfte im TV "Achtung Kontrolle" geschaut und berichtete mir später, nicht konforme Speigel würden bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 180 Euro kosten (+ Punkte) :confused:
...
Ich hab's auch gesehen; auch die Aussage über 3 (in Worten DREI) Punkte!
Da ich nix Belastbares zu dieser Vorschrift weis, würde ich an deiner Stelle mal einen TÜVler fragen. Dort sollte man es genau wissen.

/edit sagt:/ Cronex war schneller und hat's gefunden
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da stehen aber auch nur die Mindestmaße drin, aber kein Wort zu den effektiv möglichen Sanktionen. Die wird der TÜV wohl kaum bekunden können, oder?
 
RunNRG

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Danke!!!

Das ist die erste qualifizierte Antwort zu dem Thema. Also hat die Ordnungsmacht keine Handhabe, hier eine extrem überhöhte Pönale festzulegen. Und Punkte gibts bei 15 Euro auch keine.

Die einzig echte Unannehmlichkeit könnte das Verbot der Weiterfahrt sein, wengleich das sicher auch Verhältnismäßigkeiten folgen sollte. (meine Spiegel sind nur bisserl kleiner als vorgeschrieben, aber auch definitiv keine Alibi- oder Showspiegel, der Rückblick damit ist prima)
 
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Die DB-Thematik ist zwar auch eine sehr interessante (als Original-TÜ-Fahrer frage ich mich eh, wie man da durch eine Kontrolle kommen soll, wenn der Staatsdiener mal kurz den Hahn spannt bei einer Messung)
Kann er ja machen, dann ist die Messung ungültig.

Die Lücke im Gesetz ist, das die Geräuschmessung zur Typzulassung (sowohl Serien- als auch Nachrüstauspuff) bei einer bestimmten Drehzahl (Prozent der maximal Drehzahl?) durchgeführt. Insgesamt ist das Messverfahren nicht ganz unkomplex und am Strassenrand nur bedingt nachzustellen.

Der Beamte bei der Kontrolle kann also soviel "den Hahn spannen" wie er möchte und den Sound geniessen, sollte er allerdings Geldzahlungen oder gar Punkte androhen, sollte man auf das korrekte standardisierte Messverfahren bestehen.
 
Zörnie

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Kann er ja machen, dann ist die Messung ungültig.

Die Lücke im Gesetz ist, das die Geräuschmessung zur Typzulassung (sowohl Serien- als auch Nachrüstauspuff) bei einer bestimmten Drehzahl (Prozent der maximal Drehzahl?) durchgeführt. Insgesamt ist das Messverfahren nicht ganz unkomplex und am Strassenrand nur bedingt nachzustellen.

Der Beamte bei der Kontrolle kann also soviel "den Hahn spannen" wie er möchte und den Sound geniessen, sollte er allerdings Geldzahlungen oder gar Punkte androhen, sollte man auf das korrekte standardisierte Messverfahren bestehen.
Richtig, und darauf verweisen, dass ich ein zugelassenes und abgenommenes Kraftfahrzeug bewege, an dem an den möglicherweise zu beanstandenden Teilen nichts verändert wurde.

Grüße
Steffen
 
havelmike

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>>Der Beamte bei der Kontrolle kann also soviel "den Hahn spannen" wie er möchte und den Sound geniessen, sollte er allerdings Geldzahlungen oder gar Punkte androhen, sollte man auf das korrekte standardisierte Messverfahren bestehen.<<

Kannst Du machen, allerdings trägst Du die Kosten des Gutachtens/der Prüfung.

Und im Zweifel bleibt Dir nur der Rückgriff an den Verkäufer/Hersteller. Das gabs doch mal bei Mercedes, wo eine Baureihe mit mehr als dem Fahrer überladen war, weil die Schlauköpfe bei der Typenprüfung ein Basis-Exemplar ohne Zubehör (also mercedestypisch ohne Räder, Lenkrad und so...) vorgestellt hatten...

Gruß, Mike
 
Zörnie

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Kannst Du machen, allerdings trägst Du die Kosten des Gutachtens/der Prüfung.
Haben wir im Straßenverkehr schon die Beweislastumkehr? Muss ich der Staatsgewalt nachweisen, dass mein Fahrzeug den Vorschriften entspricht? :vogel:

Grüße
Steffen
 
havelmike

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Jedenfalls dann, wenn die Staatsgewalt den Verstoss durch die Messung des Beamten vor Ort belegt hat.

Wenn Du das Foto von der Radarfalle anzweifelst, musst Du auch selbst in Vorlage treten (Anwalt, Gutachten).

Gruß, Mike
 
Zörnie

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Jedenfalls dann, wenn die Staatsgewalt den Verstoss durch die Messung des Beamten vor Ort belegt hat.

Wenn Du das Foto von der Radarfalle anzweifelst, musst Du auch selbst in Vorlage treten (Anwalt, Gutachten).

Gruß, Mike
Nun vergleichen wir mal nicht Äpfel mit Birnen. Wenn die Beamten vor Ort kein Messverfahren anwenden, dass den Verfahren zur Zulassung des Kfz entspricht, können Sie sich das sonstwohin stecken oder damit von mir aus messen, wie laut ihre Mägen knurren. Und sollten weitere Gutachten etc. fällig sein, darf mir die Staatskasse meine Auslagen gern erstatten.

Grüße
Steffen
 
Cloudhopper

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Jedenfalls dann, wenn die Staatsgewalt den Verstoss durch die Messung des Beamten vor Ort belegt hat.
Wenn der Beamte vor Ort eine korrekte und der gesetzlich geregelten EU-Typenzulassung entsprechende Messung vornehmen kann, dann sieht der Sachverhalt ja auch durchaus anders aus.

Aber hier ging es ja um den hypothetischen Beamten der vor Ort "den Hahn spannt". Und das ist halt weder ein Messverfahren noch eines das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Und darauf muss der Beamte dann auch hingewiesen werden, denn so gerne manche Uniformträger es anders sehen, noch müssen auch die sich an die geltenden Gesetze halten.
 
wuppertal

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Und dann würde ich gerne sehen, wir der Herr oder Frau Polizei die genaue Prüfdrehzahl von 3.875 Umdrehungen mit dem vorhandenen Drehzahlmesser "anfährt" bzw. "andreht". :cool:
Dies ist ja die grobe vor-Ort-Messung, welche gerne am Straßenrand "mal eben" gerne durchgeführt wird :rolleyes:

Denn nur bei dieser gesetzlichen und prüfungsrelevanten Drehzahl ist die (Sound)Klappe ja geschlossen.
Bei 3.874 und weniger bzw. 3.876 und mehr Umdrehungen steht die Klappe auf Druchzug.


Selbst bei meinem Ami freut man sich zuerst, dass man mal wieder einen potentiellen "Kunden" rausgefischt hat.
Dann der Blick in die Papiere, Rundelsammeln, fragend schauen, grübeln und ganz mutige trauen sich dann an die s.g. Prüfung des Standgeräusches :)
Die halbwegs schlauen wünschen einem an dieser Stelle schon eine gute Weiterfahrt......
Denn nach der Prüfung frage ich dann nach der "Umrechnungsformel" von Phone auf db(A) ........
Dann folgt bisher immer ein nettes Lächeln und das war's!

Viele der am Straßenrand lauernden Staatshüter haben - ggf. Zu Recht - nicht die benötigte Ausbildung und scheuen dbzgl. eventuelle Probleme bei Fehlverhalten, denn wir sind ja alle nur Menschen, welche nach besten gewissen unseren Job ausüben, oder?
 
Larsi

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moin mario,

das glaube ich nicht.
die klappe ist zu bei den parametern, die im fahrversuch zur fahrgeräuschmessung erforderlich sind.
hier muss das mopped 80dB/A einhalten.

das standgeräusch wird nach erfolgtem fahrversuch bei der homologation gemessen und eingetragen, egal wie laut es ist.
wie sonst stünde in den papieren einer serien-suzuki gsxr750 von 2007 101dB/A ?
 
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