Das SEK rückt zur Durchsuchung an

Diskutiere Das SEK rückt zur Durchsuchung an im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Du wirfst jetzt wieder alles durcheinander. Ja, Du zeigst hier - neben einem offenkundig durchaus vorhandenen Interesse für die Materie -...
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LieberOnkel

Gast
Die sind so im Recht, das die Richter des BVerfG sagen, die Mehrzahl der Hausdurchsuchungen ist rechtswidrig, O-Ton. Macht aber nichts. Die machen ja nur ihre Arbeit und ich liege ja sowieso immer falsch. Ich habe keine Ahnung, nur gefährliches Halbwissen, jaja.
Du wirfst jetzt wieder alles durcheinander. Ja, Du zeigst hier - neben einem offenkundig durchaus vorhandenen Interesse für die Materie - tatsächlich Halbwissen, ob nun "gefährlich" sei mal dahingestellt. Gefährlich wäre Halbwissen eher auf der "anderen" Seite.

Wo haben die Richter des BVerfG sowas gesagt? Die nimmst Du hier ganz gerne als Argumentationshilfe, ohne aber konkret die Entscheidung zu nennen und darüber hinaus aufzuzeigen, wo nun die über den Einzelfall hinausgehende Wirkung der jeweiligen Entscheidung liegt.
Es gab vor einigen Jahren mal eine Entscheidung des BVerfG, die das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang bei der Annahme von Gefahr im Verzug gerügt hat. (Was aber mit dem hier diskutierten Fall schon deshalb nichts zu tun hat, weil ja nun ein richterlicher Beschluß vorlag).

Und mit meinem Hinweis darauf, daß die Verfolgungsbehörden bzw. die Justiz "nur ihre Arbeit" machen, wollte ich keineswegs sagen, daß dort alles bestens ist und keine Fehler gemacht werden.
Ich wollte damit lediglich dezent darauf hinweisen, daß bei den häufig diskutierten Maßnahmen wohl kaum ein persönliches Interesse der Handelnden im Vordergrund steht, während da ja gerne geradezu Böswilligkeit unterstellt wird.
Keiner von denen bekommt auch nur einen Pfennig mehr, wenn der Verkehrssünder verknackt wird!


Ich habe keine Probleme mit den Behörden, die eher mit mir. Ich sehe das relativ einfach, beweist es mir mit den Euch zu Gebote stehenden Mitteln. Und ansonsten habt mich gerne. Und ich gehe in der Hinsicht auch keinem Streit aus dem Wege.
(...)
Kein Mensch verlangt von Dir, daß Du Dich reumütig verknacken läßt. Allerdings bestehen Deinerseits ganz offenkundig einige Fehlinformationen hinsichtlich der behördlichen Möglichkeiten...

(...)

Wenn Du oder auch einige andere hier der Meinung sind, es sei Job der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Richter - erwiesenermaßen rechtswidrig- Räume zu durchsuchen, dann dürft ihr das sein und gerne den Herren noch Gebäck und Kaffee anbieten. Bei mir gibt es halt einfach richtig Ärger und der wird vorher angekündigt, weil meine Auffassung halt die ist, rechtswidriges Vorgehen gehört halt genau NICHT zu deren Job.
Und da liegt der Hase im Pfeffer: Hier ist nichts mit "erwiesendermaßen rechtswidrig". Hier liegt ein richterlicher Beschluß vor, damit sind die (Grund-)Voraussetzungen, die die StPO und das GG für den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung fordern, zunächst mal erfüllt.
(Welche Maßnahmen der StPO im OWi-Verfahren nicht gestattet sind, steht übrigens ausdrücklich im § 46 OwiG. Nur mal so zur Information.)

Das es richtig Ärger gibt, kann ich mir schon vorstellen. Stellt sich nur die Frage für wen....

Aber das mag jeder halten wie er mag. Ich bescheinige Euch auch gerne Halbwissen und laienehaftes Verständnis, habe ich keine Probleme mit, dürft ihr ja auch.
Dann tu das, aber bitte sachlich. Sobald nämlich sachliche Arguemte auf den Tisch kommen, ziehst Du Dich dezent auf allgemeines Geplänkel zurück und kommst mit dem BVerfG.
Erkläre doch nochmal Deine "Straftat ungleich Owi"-Theorie anhand des 102 StPO und gehe dabei auf meine oben genannten Gegenargumente ein. Es wird nicht funktionieren....

Tut mir Leid, das jetzt so sagen zu müssen, aber Du hast einfach keine Ahnung.
Und das ist - meist für einen selbst - immer dann gefährlich, wenn man das nicht erkennt und stattdessen den Hafen in der Meinung aufreißt, man habe mehr Ahnung als sein gegenüber, zumal man ja einen Richter, zwei Anwälte und fünf Schutzleute kennt, die der gleichen Meinung sind (jetzt nicht hier im Forum, aber im "Ernstfall").

Das bewegt sich dann auf dem Niveau "Herr Wachtmeister, solange sie keine Mütze aufhaben, dürfen sie mir gar nichts sagen!"


@all
Mir tritt niemand zu nahe der eine eigene Meinung hat und mir widerspricht.
Soweit ich den Threat hier gelesen habe, hat ausser mir keiner Fakten auf den Tisch gelegt. Ein Urteil des BVerfG das Hausdurchsuchungen bei OWis okay sind, meinetwegen auch eine Entscheidung des Strafsenat des BGHs dazu.
Soweit ich das sehe, bist Du einer derjenigen, die bislang überhaupt keine Fakten auf den Tisch gelegt haben.
Schon alleine der Wunsch nach einer Entscheidung des BVerfG, das "Hausdurchsuchen bei OWis okay sind" zeigt, daß Du unser Rechtssystem nur bedingt verstanden hast.




Wie sollte aber je Gefahr in Verzug sein bei einem "Ticket"? Das geht schlicht nicht! Den Wisch unterschreibt auch kein Richter, egal in welchem Bundesland.
Deswegen gehe ich davon aus dass Fälle die ähnlich erzählt werden nie so stimmen wie geschildert. Reine Panikmache, sonst nichts.
Meine Ausführungen bzgl. "Gefahr im Verzug" waren mehr allgemeiner Natur (im hier diskutierten Fall lag ja ohnehin eine richterliche Anordnung vor), wobei das auch im Owi-Bereich durchaus denkbar ist.

Beispiel: Ordnungswidrigkeit durch einen Verkehrsteilnehmer, der fährt bis nach Hause, die Polizei hinterher. Leider schaffen sie es nicht mehr, ihn vor der Haustüre abzufangen, er geht ins Haus und macht die Türe hinter sich zu.
Unter Garantie wird der Schutzmann ihm - unter Annahme von Gefahr im Verzug - ins Haus folgen....
 
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Du wirfst jetzt wieder alles durcheinander. Ja, Du zeigst hier - neben einem offenkundig durchaus vorhandenen Interesse für die Materie - tatsächlich Halbwissen, ob nun "gefährlich" sei mal dahingestellt. Gefährlich wäre Halbwissen eher auf der "anderen" Seite.

Wo haben die Richter des BVerfG sowas gesagt? Die nimmst Du hier ganz gerne als Argumentationshilfe, ohne aber konkret die Entscheidung zu nennen und darüber hinaus aufzuzeigen, wo nun die über den Einzelfall hinausgehende Wirkung der jeweiligen Entscheidung liegt.
Es gab vor einigen Jahren mal eine Entscheidung des BVerfG, die das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang bei der Annahme von Gefahr im Verzug gerügt hat. (Was aber mit dem hier diskutierten Fall schon deshalb nichts zu tun hat, weil ja nun ein richterlicher Beschluß vorlag).

Und mit meinem Hinweis darauf, daß die Verfolgungsbehörden bzw. die Justiz "nur ihre Arbeit" machen, wollte ich keineswegs sagen, daß dort alles bestens ist und keine Fehler gemacht werden.
Ich wollte damit lediglich dezent darauf hinweisen, daß bei den häufig diskutierten Maßnahmen wohl kaum ein persönliches Interesse der Handelnden im Vordergrund steht, während da ja gerne geradezu Böswilligkeit unterstellt wird.
Keiner von denen bekommt auch nur einen Pfennig mehr, wenn der Verkehrssünder verknackt wird!




Kein Mensch verlangt von Dir, daß Du Dich reumütig verknacken läßt. Allerdings bestehen Deinerseits ganz offenkundig einige Fehlinformationen hinsichtlich der behördlichen Möglichkeiten...



Und da liegt der Hase im Pfeffer: Hier ist nichts mit "erwiesendermaßen rechtswidrig". Hier liegt ein richterlicher Beschluß vor, damit sind die (Grund-)Voraussetzungen, die die StPO und das GG für den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung fordern, zunächst mal erfüllt.
(Welche Maßnahmen der StPO im OWi-Verfahren nicht gestattet sind, steht übrigens ausdrücklich im § 46 OwiG. Nur mal so zur Information.)

Das es richtig Ärger gibt, kann ich mir schon vorstellen. Stellt sich nur die Frage für wen....



Dann tu das, aber bitte sachlich. Sobald nämlich sachliche Arguemte auf den Tisch kommen, ziehst Du Dich dezent auf allgemeines Geplänkel zurück und kommst mit dem BVerfG.
Erkläre doch nochmal Deine "Straftat ungleich Owi"-Theorie anhand des 102 StPO und gehe dabei auf meine oben genannten Gegenargumente ein. Es wird nicht funktionieren....

Tut mir Leid, das jetzt so sagen zu müssen, aber Du hast einfach keine Ahnung.
Und das ist - meist für einen selbst - immer dann gefährlich, wenn man das nicht erkennt und stattdessen den Hafen in der Meinung aufreißt, man habe mehr Ahnung als sein gegenüber, zumal man ja einen Richter, zwei Anwälte und fünf Schutzleute kennt, die der gleichen Meinung sind (jetzt nicht hier im Forum, aber im "Ernstfall").

Das bewegt sich dann auf dem Niveau "Herr Wachtmeister, solange sie keine Mütze aufhaben, dürfen sie mir gar nichts sagen!"




Soweit ich das sehe, bist Du einer derjenigen, die bislang überhaupt keine Fakten auf den Tisch gelegt haben.
Schon alleine der Wunsch nach einer Entscheidung des BVerfG, daß "Hausdurchsuchen bei OWis okay sind" zeigt, daß Du unser Rechtssystem nur bedingt verstanden hast.






Meine Ausführungen bzgl. "Gefahr im Verzug" waren mehr allgemeiner Natur (im hier diskutierten Fall lag ja ohnehin eine richterliche Anordnung vor), wobei das auch im Owi-Bereich durchaus denkbar ist.

Beispiel: Ordnungswidrigkeit durch einen Verkehrsteilnehmer, der fährt bis nach Hause, die Polizei hinterher. Leider schaffen sie es nicht mehr, ihn vor der Haustüre abzufangen, er geht ins Haus und macht die Türe hinter sich zu.
Unter Garantie wird der Schutzmann ihm - unter Annahme von Gefahr im Verzug - ins Haus folgen....
LieberOnkel,

eigentlich hatte sich das Thema für mich ja erledigt, ich hatte Dir nur geantwortet um Dir zu sagen auf welchem Holzweg Du bist. Aber egal, Du willst es nicht verstehen.

Ich werfe gar nichts durcheinander. Im Gegensatz zu Dir. Ich habe 4 exemplarische Urteile herausgesucht, deren Tenor immer gleich war, Hausdurchsuchungen bei OWis sind rechtswidrig, die Richter sind Ihrer Pflicht zur Prüfung nicht nachgekommen. Das sind mehr Fakten, als hier jeder andere, Du eingeschlossen, auf den Tisch gelegt hat. Ich habe auch durchaus den Richter des BVerfG des 2. Senates benannt, der geäußert hat, die Mehrzahl der Hausdurchsuchungen ist unzulässig. Lesen mußt Du schon selber.

Der Unsinn, den Du hier breittritts ist ziemlich schnell auseinandergefummelt. Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in meinen persönlichen, besonders geschützten Bereich,

(Art. 13GG, wenn Du mal überlegst wann das GG beschloßen und verabschiedet wurde, erkennst vielleicht auch Du die Gründe warum dieser Artikel zu den sogenannten ewigen Artikeln gehört)

bei der staatlich sanktionierten Verletung meiner Grundrechte wende ich mich an wen?

Oh, Du hast §46 OWiG entdeckt. Hast Du ihn auch verstanden? Entschuldige den Sarkasmus, aber ich kann einfach nicht anders.

§46 regelt die Anwendung der StPO in OWi-Sachen und definiert einige Dinge die nicht durchgeführt werden dürfen. §102StPO findet keine Erwähnung. Preisfrage, warum?
Ganz einfach, weil laut §102StPO die Hausdurchsuchung nur bei

STRAFTATEN, STRAFVEREITLUNG, HEHLEREIN und BEGÜNSTIGUNG

zulässig ist.

Weder im OWiG noch in der analog anzuwendenden StPO steht irgendetwas über die Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen bei Ordnunsgwidrigekeitenverfahren.

Lesen, verstehen, dann posten.

Und Du behauptest, ich verstehe unser Rechtssystem nicht, Du hast noch nicht ein Mal die Grundlagen erfasst, vom Rechtssystem will ich gar nicht erst anfangen.

Dein bloßes Drauflosbehaupten bar jeden Wissens und Verständnisses ist gefährlich, es gibt Leute die glauben das.

Weiter mit dem gefährlichen Unsinn geht es die Polizei dürfe ohne Beschluß eine Hausdurchsuchung durchführen.

Gefahr in Verzug ist periculum in mora und per Definition festgelegt auf STRAFTATEN und Steuerrecht hinzukommt die allgemeine Gefahrenabwehr, nicht auf Ordnungswidrigkeiten.

Sprich der Polizist der Dir in die Wohnung folgt, weil Du über einen rote Ampel gefahren bist, der kann auch gleich kündigen.

Grundlagen, Grundlagen.

Also, wo sind die Urteile (BVerfG oder BGH), Rechtskommentare oder auch Rechtsvorschriften, die eine Hausdurchsuchung bei OWi für zulässig erklären?

Wo?

Es gibt keine, ganz einfach.

Aber wie gesagt, glaubt was ihr wollt und macht was ihr wollt, aber jammert nicht, wenn ihr unter die Räder kommt.:D
 
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LieberOnkel

Gast
Tut mir Leid, ich habe es echt aufrichtig versucht. Du bist nicht mal in der Lage, den 46 OwiG einfach nur zu lesen. Deshalb noch ein letzter Versuch Dur zu helfen, das zu verstehen. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die einfache Identitätsfeststellung im Owi-Verfahren? Wenn Du jetzt auf die richtige Antwort kommen solltest, was ich Dir mittlerweile aber gar nicht mehr zutraute (nicht weil das nicht möglicherweise könntest, sondern weil Du es nicht willst), würdest Du merken, was Du im letzten Beitrag für einen - Entschuldigung - Scheiß geschrieben hast.


Der Vollständigkeit halber: Die Befugnisnorm für die Durchsuchung sind duzte §§ 46 OwiG, 102 StPO.

- - - Aktualisiert - - -

Nachtrag (Bearbeiten des Beitrages klappt irgendwie nicht): Nachtrag: Artikel 13 GG gehört nicht zu den "ewigen Artikeln", das betrifft die Artikel 1 und 20. Nur ein weiteres Beispiel, mit dem Du zeigst, daß Du keine Ahnung hast. Wie der AmperTiger schon schrieb: Du verrennst Dich da ein wenig. Vielleicht sollte man eine Diskussion auch mal zum Anlaß nehmen, die eigenen Ansichten und vermeintlichen Gewißheiten zu überprüfen...

- - - Aktualisiert - - -

Für unseren Fan des Verfassungsgerichtes: 2 BvR 254/07
 
blntaucher

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Hallo Taucher - hab CMAS**, Advanced open Diver, Höhlen und Wrak sowie Nacht und Orientierungsscheine wie ist das bei Dir? Och ich hab mein Bike in einer anderen Garage - man bist Du clever - der Grund für diese Denke - was ist bloß der Grund für diese dumme total dumme Naivität!

Da guck ich mir drei Tage an was Du so machts (nicht lediglich nur wo Du rumläufst - sondern auch an wen Du was bezahlst z.B. Miete usw.) und leg Dich dann so was von aufs Kreuz - Du Schlaumeier. Warum müssen die Menschen ihre Energie für sone Scheißdenke verschwenden. Entschuldigt die Wortwahl aber...
Grüße

Schlägt der eine dem anderen mit nem größeren Schraubenschlüssel sämtlich Zähne raus - Schraubenschlüssel hat er vorher gestohlen - da kann man ihm nix - denkst Du - wo lebst Du - was denkst Du?? Ich wills gar nicht wissen - hoffe/bin mir sicher die "Schutzmacht" Staat ist Dir überlegen!!

Grüße
Hallo Kardinal,

bin etwas verwundert ob Deiner Wortwahl und Unterstellungen bzw. Behauptung.:confused:
Ich habe hier eine einfach Frage gestellt, da mich bei dem Thema die Rechtslage wirklich interessiert. Mit Sicherheit habe ich mein Fahrzeug nicht aus Gründen der Verschleierung eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat extern untergebracht, sondern weil es die Gegebenheiten bei mir zu Hause nicht zulassen, dort mein Bike sicher und trocken unterzustellen.

Sicherlich würde mir im Falle einer Auskunftsverweigerung das Führen eines Fahrtenbuchs drohen, aber meine Frage zielte vielmehr darauf ab, ob die Damen und Herren mich mit irgendwelchen rechtlichen Mitteln dazu zwingen können, Ihnen Zugang zu meinem Fuhrpark oder meiner Bekleidung zu verschaffen - wenn sich diese nicht an meinem Hauptwohnsitz befindet. Hierzu bedarf es doch sicher eines richterlichen Durchsuchungsbefehls, oder? Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ein Richter wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 - 40 Km/h dies tut.

Ach ja - ich bin keineswegs jemand, der nicht zu seinen gemachten Fehlern oder vorsätzlich begangenen Verfehlungen steht. Jedoch hatte ich beim Stellen meiner Frage folgenden Gedanken:

Ich weiß von einer zurückliegenden "Blitzung" durch die Rennleitung. Nun stehen einige Wochen (oder bis zu 3 Monate) später irgendwann nette Leute vor meiner Tür und erbitten die Besichtigung meines Bikes und/oder meiner Motorradbekleidung. Ich habe allerdings in diesem Moment weder Lust noch Zeit mit ihnen die 6 Km bis zu meiner Garage zu fahren oder lange mit den Jungs zu reden, da ich z.B. gerade Besuch habe o.ä. Wenn dann kein richterlicher Beschluss zu einer Hausdurchsuchung vorliegt, wäre ich sicherlich geneigt die Angelegenheit ganz kurz und trocken an der Gartentür abzuwickeln... Ich glaube, dass das mein gutes Recht ist


Übrigens bin ich PADI Divemaster

Gruß
Tobias
 
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Kardinal

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Für`n 20iger schnell unterwegs

Hallo Divemaster - mußte doch ne Bedeutung haben der Name - bei vielen ja wohl gar nicht.

Na gut - die Wortwahl, nehm ich zurück (bin halt ein totaler Gegner von: "ich wars nicht"). Von SK1 liegt der Wunsch vor, alles noch einmal neu und in noch verständlicheren Worten zu schreiben, ich werde es dann berücksichtigen. Bei den Geschwindigkeiten geht mir das ähnlich. Doch wir machen uns da alle was vor, 40 km/h schneller als erlaubt (wobei das erlaubte im Falle eines sehr plötzlichen Hindernisses schon zu schnell sein kann) ist einfach etwas wofür ich der Meinung bin kann man auch zu einer 6 km-Fahrt "gezwungen" werden. "Ich der Meinung" - nicht §§§-gegaukel. Im übrigen auch mir gegenüber. Wie oft ist man früher auf der B500 überholt worden wenn man dort mit 200 gebraust ist. Die anderen fahren immer zu schnell - und haben natürlich alle Rechte des Abstreitens - weil sie "haben ja nix gemacht".

Nimms einfach nicht persönlich - kenn Dich doch gar nicht.

Grüße
 
blntaucher

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Hallo Divemaster - mußte doch ne Bedeutung haben der Name - bei vielen ja wohl gar nicht.

Na gut - die Wortwahl, nehm ich zurück (bin halt ein totaler Gegner von: "ich wars nicht"). Von SK1 liegt der Wunsch vor, alles noch einmal neu und in noch verständlicheren Worten zu schreiben, ich werde es dann berücksichtigen. Bei den Geschwindigkeiten geht mir das ähnlich. Doch wir machen uns da alle was vor, 40 km/h schneller als erlaubt (wobei das erlaubte im Falle eines sehr plötzlichen Hindernisses schon zu schnell sein kann) ist einfach etwas wofür ich der Meinung bin kann man auch zu einer 6 km-Fahrt "gezwungen" werden. "Ich der Meinung" - nicht §§§-gegaukel. Im übrigen auch mir gegenüber. Wie oft ist man früher auf der B500 überholt worden wenn man dort mit 200 gebraust ist. Die anderen fahren immer zu schnell - und haben natürlich alle Rechte des Abstreitens - weil sie "haben ja nix gemacht".

Nimms einfach nicht persönlich - kenn Dich doch gar nicht.

Grüße
Hallo Kardinal,

alles in Ordnung. Danke für Deine Richtigstellung.
Beste Grüße
Tobias
 
G

Gast 7673

Gast
Nur als Ergebnis

mal kurz zusammengefasst.



1. Durchsuchungen sind AUCH BEI OWi - Vorwurf - als Ausnahme in besonderen Fällen - zulässig und nicht per se rechtswidrig.

2. In der Regel wird ein solcher Beschluß allerdings unverhältnismäßig sein und deshalb auch selten bis gar nicht von einem Richter erlassen werden.

3. Gegen einen solchen Beschluß kann man sich auch noch nach der Durchsuchung zur Wehr setzen.

4. Ein SEK ist SICHER für eine solche Maßnahme unzuständig.
 
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LieberOnkel

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mal kurz zusammengefasst.



1. Durchsuchungen sind AUCH BEI OWi - Vorwurf - als Ausnahme in besonderen Fällen - zulässig und nicht per se rechtswidrig.

2. In der Regel wird ein solcher Beschluß allerdings unverhältnismäßig sein und deshalb auch selten bis gar nicht von einem Richter erlassen werden.

3. Gegen einen solchen Beschluß kann man sich auch noch nach der Durchsuchung zur Wehr setzen.

4. Ein SEK ist SICHER für eine solche Maßnahme unzuständig.

Das trifft es ziemlich genau, wobei - dies sei mir nach dem Diskussions-Durcheinander mit dem C-Treiber gestattet - noch eine kurze und vereinfacht dargestellte Zusammenfassung zur Zulässigkeit (zu Deinen Nummern 1 und 2).

Nach dem Buchstaben des Gesetzes sind Durchsuchungen auch von Wohnungen immer dann zulässig, wenn die tatbestandlichen Vorraussetzungen erfüllt sind: (die formellen Voraussetzungen lasse ich jetzt mal weg)
a) Verdacht einer Straftat oder Ordnungwidrigkeit, b) einen Verdächtigen, c) die begründete Vermutung, daß in der Wohnung des Verdächtigen Beweismittel aufzufinden sind.
Das Ganze muß ein Richter anordnen (Ausnahme: Gefahr im Verzug, lasse ich jetzt mal außen vor).
Wenn alle diese Vorraussetzungen für die Zulässigkeit vorliegen, geht es in die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Gegensatz zu den vorgenannten Merkmalen liegt es hierbei natürlich immer bis zu einem gewissen Grade im Auge bzw. der (juristischen) Meinung des erkennenden Richters bzw. Staatsanwaltes / Beamten.
Im Regelfall wird es aus diesem Grunde seltener zu Wohnungsdurchsuchungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen.

Nochmal: Verboten sind im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren lediglich die ausdrücklich in § 46 OwiG ausgeschlossenen Maßnahmen. So sind sämtliche freiheitsentziehende Maßnahmen NICHT möglich.

Zu Deinem Punkt 3: Du kannst Dich nur nach der Durchsuchung zur Wehr setzen. Vor der Durchsuchung weißt Du nichts von derselben und währenddessen darfst Du Dich nicht wehren (Duldungspflicht).
Danach steht Dir natürlich der Rechtsweg offen.
Wobei das nie der strafrechtliche Weg sein wird. Keiner der Beamten (bzw. Richter) - gleich welcher Behörde - wird ein Strafverfahren zu erwarten haben, wenn er seine Pflichten nicht gerade erkennbar grob verletzt hat.

Zu Deinem Punkt 4: Naja, wenn der Raser eine Kutte mit "1-Prozent-Sticker" trug vielleicht schon.... :rollleyyes:
Nein, im Ernst, natürlich wird man kein SEK einsetzen. Es wird eher der oben genannte ältere Wachtmeister vor der Türe stehen.
 
Kuhnovize

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LieberOnkel,

Respekt, Du hast ja die Geduld eines Schaukelpferdes.
So wie Du Dich für das Thema einsetzt und alles ausführst, bist Du entweder Jura-Dozent, Amtsrichter oder Lehrer an der Polizeischule, d.h. Du hast Übung in der Auseinanderstzung mit - Erstsemestern, -Bürgern mit der "Recht ist womit ich durchkomme"- Mentalität oder -noch halbwissenden zukünftigen Hilfsbeamten.

- - - Aktualisiert - - -
 
Cloudhopper

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Und da liegt der Hase im Pfeffer: Hier ist nichts mit "erwiesendermaßen rechtswidrig". Hier liegt ein richterlicher Beschluß vor, damit sind die (Grund-)Voraussetzungen, die die StPO und das GG für den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung fordern, zunächst mal erfüllt.
(Welche Maßnahmen der StPO im OWi-Verfahren nicht gestattet sind, steht übrigens ausdrücklich im § 46 OwiG. Nur mal so zur Information.)
Die Probleme sind zwei:
1) Die Verhaeltnismaessigkeit der Massnahme. Und hier gibt es durchaus ausreichend Beispiele wo Gerichte im Nachgang festgestellt haben das die Massnahme, meist die Hausdurchsuchung, eben nicht verhaeltnismaessig waren.
2) Die Abwesenheit einer "Fruit of the poisonous tree" Regel. Also die juristische Unverwertbarkeit von Beweisen die im Rahmen einer, besonders im Nachgang, als rechtswidrig befundenen Massnahme.

Die Problematik ist weniger 1, da ich grundsaetzlich davon ausgehe das sich alle oeffentlcihen Organe in bestem Wissen und Gewissen an die gesetzlichen Spielregeln halten. Aber wir sind alles Menschen, also fehlbar, und nicht jede Entscheidung muss auch korrekt sein. Dafuer gibt es ja das Widerspruchsverfahren.
Problem 2) fuehrt aber leider dazu, das selbst wenn im Nachhinein eine Zwangsmassnahme als "rechtswidrig" erachtet wird, dies keinerlei Konsequenzen hat.

Um nun vorbeugend zu regulieren, also einem "Wilden Westen" der Zwangsmassnahmen entgegenzuwirken, waere aber eine solche Regelung zumindest wuenschenswert.
 
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LieberOnkel

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Das ist doch gerade ein Vorteil gegenüber dem angelsächsischen System!
Da ist man sehr rigide, was Beweisverwertungsverbote angeht.

Und das führt im schlimmsten Fall dazu, daß man den sprichwörtlichen Mörder laufen läßt, weil man einen Beweis nicht verwerten darf und obwohl jeder weiß, er war es.

Dann lieber so wie wir es haben.

Im übrigen gibt es ja auch hier Beweisverwertungsverbote. Nur sind die kein Automatismus.
 
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Das ist doch gerade ein Vorteil gegenüber dem angelsächsischen System!
Da ist man sehr rigide, was Beweisverwertungsverbote angeht.
Und eine lasche Auslegung ist begruessenswerter?

Ich denke nicht. Der Staat sollte nicht durch Verwertung von Beweisen belohnt werden, die durch eine Verletzung der Rechte des Einzelnen erlangt werden. Dann koennten wir auch gleich wieder physische Verhoermethoden einfuehren.
 
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LieberOnkel

Gast
“Physische Verhörmethoden“ führen zu einem absoluten Beweisverwertungsverbot.

Im deutschen Rechtssystem steckt, man mag das kaum glauben, viel gesunder Menschenverstand - ganz im Gegensatz zum angelsächsischen, das extrem formalisiert ist.
 
Cloudhopper

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“Physische Verhörmethoden“ führen zu einem absoluten Beweisverwertungsverbot.

Im deutschen Rechtssystem steckt, man mag das kaum glauben, viel gesunder Menschenverstand - ganz im Gegensatz zum angelsächsischen, das extrem formalisiert ist.
In meinen Augen, und meinem Rechtsempfinden, hat es wenig mit "gesundem Menschenverstand" zu tun, wenn durchaus rechtswidrige Zwangsmassnahmen wissentlich angeordnet oder einfach ohne Anordnung durchgefuehrt werden koennen und die gewonnen Erkenntnisse vollumfaenglich nutzbar sind.

Das ist Willkuer.

Und genau dem Vorwurf sollte sich der Staat nicht aussetzen muessen.
 
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NIk

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wenn die Polizei zu mir kommt, ist das ein freundlicher älterer Herr der örtlichen Inspektion. der sagt, dass er meine Mopedklamotten ansehen muss, um mich zu identifizieren. wenn ich auf dem Foto die Lederkombi anhabe, zeig ich ihm eben meine Enduroaustattung :D dann bekommt er noch nen Kaffee und wir schwätzen bischen über die rücksichtslosen Raser. SEK war noch nie dabei, aber was nicht ist, kann ja noch werden (viell. wenn ich das Gerücht streue, dass ich Hanf auf dem Balkon pflanze...)
auschließlich Eigenbedarf? oder verschickst du auch per Post?:p
 
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LieberOnkel

Gast
In meinen Augen, und meinem Rechtsempfinden, hat es wenig mit "gesundem Menschenverstand" zu tun, wenn durchaus rechtswidrige Zwangsmassnahmen wissentlich angeordnet oder einfach ohne Anordnung durchgefuehrt werden koennen und die gewonnen Erkenntnisse vollumfaenglich nutzbar sind.

Das ist Willkuer.

Und genau dem Vorwurf sollte sich der Staat nicht aussetzen muessen.
Wenn eine Durchsuchung willkürlich angeordnet wird, führt das mit ziemlicher Sicherheit zu einem Beweisverwertungsverbot.

Nimmt aber zum Beispiel die Polizei irrtümlich Gefahr im Verzug an, mißachtet also die richterliche Zuständigkeit, so wird die aufgefundene Galaschnikow wohl verwertet werden dürfen, was das Gericht im Strafverfahren prüft.

Für mich ist das gesunder Menschenverstand, aber da kann man ja durchaus geteilter Meinung sein.
 
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Wenn eine Durchsuchung willkürlich angeordnet wird, führt das mit ziemlicher Sicherheit zu einem Beweisverwertungsverbot.
Genau das passiert ja nur sehr selten und meist nicht im Sinne des Opfers. (Für Aktenzeichen forste einfach mal durch die einschlägigen Juristen Blogs, gibts genug)

Und daher ist das Deutsche Rechtssystem hier einfach dem vieler anderer Staaten deutlich unterlegen und verbesserungsbedürftig.
 
pässefahrer

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Der Vorwurf Richter und Sta würden vorsätzlich gegen geltendes Recht verstossen, ist nicht absurd, sondern leider alltägliche Tatsache, z.B. beim Aushandeln von "Deals" zur Urteilsfindung in Strafprozessen.

Justiz: Justizministerin: Deal-Praxis im Strafprozess «erschreckend» - Newsticker - Augsburger Allgemeine

"Das Bundesverfassungsgericht verhandelte über drei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile, die nach Absprachen zustande gekommen sind. Nach einer Studie im Auftrag des Gerichts halten sich viele Richter bei der Verständigung im Strafprozess nicht an die gesetzlichen Regeln."

Das hat zwar nichts mit der Hausdurchsuchung zu tun, zeigt aber, daß diese Leute die Gesetze und Vorschriften schon mal zum eigenen Vorteil verbiegen.
 
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vierventilboxer

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Das Leben besteht aus Kompromissen, nicht immer nur aus Einhaltung sturer Regeln und Gesetze.
Nur so funktioniert´s dauerhaft, egal ob in der Familie oder in einem ganzen Staat.
Nur weil es ein paar Fehler hat kann man nicht gleich ein ganzes System in frage stellen.
Anders wäre heute Bill Gates nicht einer der reichsten Menschen auf diesem Planeten sondern einer der ärmsten Zeitgenossen die je gelebt haben - wie oft haben wir ihn schon verflucht.
Was hat mich dieser Kerl (obwohl ich ihn wie viele andere nicht persönlich kenne) einerseits mit seinem "System" schon zur Weißglut gebracht - und wie einfach hat er mir doch andererseits mein Leben gemacht!?
Es ist nicht immer alles schwarz oder weiß! Anders funktioniert die Rechtsprechung vor Gericht oder die Politik eines Landes auch nicht.
 
Thema:

Das SEK rückt zur Durchsuchung an

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