Das Verfahren gegen den 'Führer' wurde eingestelt...

Diskutiere Das Verfahren gegen den 'Führer' wurde eingestelt... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; (eingesteLLt) ...der Staat zeigt Milde! Vielleicht hilft es dem ein oder anderen hier in einer ähnlichen Situation :victory: Gruß, Arne
AmperTiger

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gut, dass man dich nicht noch bezichtigt rechtsradikales Gedankengut zu fördern, so wie du auf dem Wort Kraftfahrzeug"führer" herumreitest. ;)
 
QVIENNA

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führerlos durch die nacht.... aus der kurve, bis es kracht :-)
 
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Der Führer ist ein pöser Pursche :)
 
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... na ja... ansonsten nichts Neus. War schon immer so, dass der Verstoß einer bestimmten Person nachgewiesen werden muß.
 
Jonni

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So ist das eben. Ein paar Leute von der Insel haben die Lizenz zum Töten. Millionen Deutsche jedoch haben die Lizenz zum Führen (eines Kraftfahrzeugs). ;)

CU
Jonni
 
QVIENNA

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Das Verfahren ist wahrscheinlich für die beste Ausrede des Jahres eingestellt worden ;) ehrlich verdient !
 
Canario

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(eingesteLLt)

...der Staat zeigt Milde!
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen hier in einer ähnlichen Situation :victory:

[...]
Zeigt hier tatsächlich der Staat Milde oder lediglich eine Kommunalbehörde?

Davon könnte ggf. abhängen ob das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet wird/werden kann.

Gruß
Canario
 
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Davon könnte ggf. abhängen ob das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet wird/werden kann.

Gruß
Canario
Theoretisch möglich, praktisch total unwahrscheinlich.
Würde das (bei schon einmalig 25,-€ Verwarnungsgeld) Schule machen, dann heißt das weltweit am meisten gedruckte Schriftwerk bald nicht mehr Bibel sondern Fahrtenbuch. :cool:
Das würde den Staat mehr kosten als es ihm einbringt und die Beamten, etc. arbeitstechnisch völlig überfordern.
 
Snoppy14

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Solange das Fahrzeug nicht " Führerlos" fährt , ist doch alles o.k.
 
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Damit das nicht in Österreich passiert, gibt da die "Anonymverfügung". Die brauchen keinen Fahrzeug"Führer" sondern nur einen Fahrzeug"Halter". Weil wer das Fahrzeug hält zahlt auch wenn das Fahrzeug fährt.
Sturmi
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Damit das nicht in Österreich passiert, gibt da die "Anonymverfügung". Die brauchen keinen Fahrzeug"Führer" sondern nur einen Fahrzeug"Halter". Weil wer das Fahrzeug hält zahlt auch wenn das Fahrzeug fährt.
Sturmi
Stimmt so nicht ganz:
Die Anonymverfügung ist eine Möglichkeit einen Delikt unbürokratisch und kostengünstig abzuhandeln.
Kommt der Fahrzeughalter diesem Angebot nicht nach, so ist der nächste Schritt dann die Erhebung des Fahrzeuglenkers.
 
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vierventilboxer

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Da bei uns im bürokratischen D alles seine Richtigkeit hat wird sofort nach dem Fahrer, tschulichung Führer, "gefahndet". :cool:
Bei uns werden ja auch eher die Fahrzeuge an sich geschätzt, weniger deren gefahrene Geschwindigkeit. ;)
 
Theo.Turnschuh

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Da bei uns im bürokratischen D alles seine Richtigkeit hat wird sofort nach dem Fahrer, tschulichung Führer, "gefahndet". :cool:
Bei uns werden ja auch eher die Fahrzeuge an sich geschätzt, weniger deren gefahrene Geschwindigkeit. ;)
In Deutschland gibt es das "Verwarngeld" (bis 35 Euro). Aber nur, wenn es sich um einfache Verstöße handelt und der "Betroffene" auf den weiteren Rechtsweg verzichtet und die "Verwarnung" in der Spanne von "mündlicher Verwarnung (Du Du) bis halt 35 Euro akzeptiert. Sinn und Zweck ist auch hier, Einsparung von Kosten und Verwaltungsaufwand. Vorteil für beide Seiten, da im Owi-Verfahren dem Betroffenen auch die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt werden können.
 
G

GSHagen

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"die Frahzeuge mit Freude getauscht" - den muss ich mir merken - TOP :thumb_up:
 
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vierventilboxer

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"die Frahzeuge mit Freude getauscht" - den muss ich mir merken - TOP :thumb_up:
Funktioniert meist genauso gut wie der Spruch:
Unmöglich, das Kind kann nicht von mir sein, ich tausche ständig die Frauen mit meinen Freunden/Nachbarn/Arbeitskollegen. ;)
 
F

FP91

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Bei mir klappt das irgendwie nie, und artet dann in Papierkrieg aus :-(

Aber die Antwort war kreativ, muss ich sagen!
 
C

Christian S

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Hallo
bei 7 km/h mehr kannst du dir aber schnell eine Fahrtenbuchauflage einhandeln, sofern du nicht weist, wer mit deinem Motorrad so rumfährt.
 
QVIENNA

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Hallo
bei 7 km/h mehr kannst du dir aber schnell eine Fahrtenbuchauflage einhandeln, sofern du nicht weist, wer mit deinem Motorrad so rumfährt.
die behörde weiß ohnehin, dass es gelogen ist, aber sie haben keinen bock, das gegenteil zu beweisen.....
 
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