Zeigt hier tatsächlich der Staat Milde oder lediglich eine Kommunalbehörde?(eingesteLLt)
...der Staat zeigt Milde!
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen hier in einer ähnlichen Situation
[...]
Theoretisch möglich, praktisch total unwahrscheinlich.Davon könnte ggf. abhängen ob das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet wird/werden kann.
Gruß
Canario
Stimmt so nicht ganz:Damit das nicht in Österreich passiert, gibt da die "Anonymverfügung". Die brauchen keinen Fahrzeug"Führer" sondern nur einen Fahrzeug"Halter". Weil wer das Fahrzeug hält zahlt auch wenn das Fahrzeug fährt.
Sturmi
In Deutschland gibt es das "Verwarngeld" (bis 35 Euro). Aber nur, wenn es sich um einfache Verstöße handelt und der "Betroffene" auf den weiteren Rechtsweg verzichtet und die "Verwarnung" in der Spanne von "mündlicher Verwarnung (Du Du) bis halt 35 Euro akzeptiert. Sinn und Zweck ist auch hier, Einsparung von Kosten und Verwaltungsaufwand. Vorteil für beide Seiten, da im Owi-Verfahren dem Betroffenen auch die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt werden können.Da bei uns im bürokratischen D alles seine Richtigkeit hat wird sofort nach dem Fahrer, tschulichung Führer, "gefahndet".
Bei uns werden ja auch eher die Fahrzeuge an sich geschätzt, weniger deren gefahrene Geschwindigkeit.
Das ist, seit es Laserpistolen gibt, "Schnee von gestern"Bei uns werden ja auch eher die Fahrzeuge an sich geschätzt, weniger deren gefahrene Geschwindigkeit.
Funktioniert meist genauso gut wie der Spruch:"die Frahzeuge mit Freude getauscht" - den muss ich mir merken - TOP
die behörde weiß ohnehin, dass es gelogen ist, aber sie haben keinen bock, das gegenteil zu beweisen.....Hallo
bei 7 km/h mehr kannst du dir aber schnell eine Fahrtenbuchauflage einhandeln, sofern du nicht weist, wer mit deinem Motorrad so rumfährt.