dB Killer raus, hin und her...gibts mal Klarheit?

Diskutiere dB Killer raus, hin und her...gibts mal Klarheit? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; wiederholte und kostenlose Rechtsauskunft an Uneinsichtigen = 150 € netto :D:D;)
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Gast 7673

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wiederholte

nene Tomek, Willkür ist in D garnix ;-))

Im Bußgeldkatalog ist die Kennzahl
330006

und die sagt aus....

Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
genommen.
Ahndung = 25,00 € (bei Vorsatz kann verdoppelt werden)

Gesetzesgrundlage
§ 30 I Nr.1, § 69a III Nr 1 StVZO; § 24 StVG;
und kostenlose Rechtsauskunft an Uneinsichtigen = 150 € netto :D:D;)
 
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ulixem

Gast
Ich finde die hier schon vorgestellte Konfliktlösung mit dem Bauschaum auch sehr charmant. Sehr schnell angewandt und ich stelle mir das auch erstaunlich effektiv vor. ;)
Bauschaum ist aber nicht das mildeste Mittel, eine Banane verbrennt rückstandslos und verbreitet zumindestens am Anfang einen köstlichen Duft :D
 
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Gast 7673

Gast
hihihi

Bauschaum ist aber nicht das mildeste Mittel, eine Banane verbrennt rückstandslos und verbreitet zumindestens am Anfang einen köstlichen Duft :D
früher haben wir - weil kaum Geld und Originalauspüffe teuer ;) - die leeren Rohre mit AkkoPads oder Stahlwolle gefüllt. Dämpft enorm:D:D
und kann man auch wieder rausbekommen. Als Hinweis an den Krachmacher auch ne Lösung oder ?
 
localhorst

localhorst

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Der Duft, der Duft! Sehr gut. Wäre dann aber zu verlockend morgens um 5 dämlich grinsend neben dem Typen zu stehen. ;)
 
Christian RA40XT

Christian RA40XT

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und außerdem bin ich inzwischen dafür,daß das Entfernen von DB eatern
richtig saftig bestraft werden sollte !
Seit gut einem Jahr plärrt in unserer etwas entfernteren Nachbarschaft
jeden Morgen um kurz vor 6 Uhr eine offene 600er los - nee,sehe ich nicht ein ,daß meine Nacht dann
wegen dessen dämlicher Lautstärkenfaible zu Ende ist!
Seit gut einem Jahr macht der das und es hat noch nie einer mit dem gesprochen?
Ihr seid ja Helden :D
 
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Gast 7673

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Genau

meinst ich soll ne Rechnung stellen? :D
und wenn Du in Zukunft weiter pro bono arbeiten willst, dann sach ma Bescheid. Ich such grad noch nen günstigen Rechercheur :p..

Aber im Ernst ! Warum will jemand die Rechtsgrundlage für evtl Bußgeldbescheide wissen ? Ist doch völlig einerlei... Erst wenn es "Ernst" wird ist das interessant und dann sollte der Fachmann schon wissen worum es geht !

Fazit : Gern sag ich mal WIEVEL WAS kostet oder was man tun kann, aber was will der Laie mit unnötigen Infos?

Dass unsere Rennleitung nicht wie in Timbuktu (sorry falls ich denen da Unrecht tue) auf Bakschisch reagiert oder einem Verkehrsteilnehmer einfach nur deshalb einen "einstielt" weil grad schlechte Laune angesagt ist dürfte selbst dem argwöhnischsten Menschen klar sein.

FALSCHE Bussgeldbescheide sollte man eben einfach anfechten (EINSPRUCH DAGEGEN) und gegebenenfalls begründen. NUR die Behörde liest es eh nicht!
Also muss man vor Gericht dem Richter erklären was man will. DA muss man dann wissen worum es geht ! Und damit ist jeder Laie (auch wenn er die Paragraphen zitieren kann ) überfordert !
 
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bike-didi

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schlicht die Inbetriebnahme eines nicht korrekt ausgerüsteten Fahrzeuges und da die Betriebserlaubnis nicht (mehr!) als erloschen gilt, ist es nur noch ne OWi mit 25 € und wenn man dem Rennleitungsherren sagt, dass man das wegen des tollen sounds so gemacht hat und sich dessen bewußt ist, kostet es das doppelte.
Das ist nicht richtig! Natürlich erlischt nach wie vor die Betriebserlaubnis (nachzulesen in § 19 StVZO)! Die Verschlechterung des Geräuschverhaltens (nicht technischer Mangel - sondern Manipulation ist gemeint!) ist einer der drei Regelfälle, die automatisch zum Erlöschen der BE führt. Allerdings hat der Gesetzgeber bei Einführung der FZV 2007 versäumt, diesen Verstoß mit einem Bußgeld zu bewehren.

Die Bußgeldvorschrift (Verstoß gg. § 23 StVO als Fahrer bzw. § 31 StVZO als Halter) ist daher eine "Notlösung", aber korrekt!

Der weitere Weg wäre dann, dass die Rennleitung der Zulassungsbehörde mitteilt, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Der Fahrzeughalter muß dann unter Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes (Gutachten) eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Ist natürlich mit reichlich Kosten verbunden, die das Verwarngeld um ein vielfaches übersteigen.

Das Untersagen der Weiterfahrt nach der Kontrolle wird allgemein als nicht verhältnismäßig angesehen (25 € = geringfügige Ordnungswidrigkeit), grundsätzlich natürlich erst einmal möglich!
 
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Gast 7673

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sehr wohl richtig

Das ist nicht richtig! Natürlich erlischt nach wie vor die Betriebserlaubnis (nachzulesen in § 19 StVZO)! Die Verschlechterung des Geräuschverhaltens (nicht technischer Mangel - sondern Manipulation ist gemeint!) ist einer der drei Regelfälle, die automatisch zum Erlöschen der BE führt. Allerdings hat der Gesetzgeber bei Einführung der FZV 2006 versäumt, diesen Verstoß mit einem Bußgeld zu bewehren.

Die Bußgeldvorschrift (Verstoß gg. § 23 StVO als Fahrer bzw. § 31 StVZO als Halter) ist daher eine "Notlösung", aber korrekt!

Der weitere Weg wäre dann, dass die Rennleitung der Zulassungsbehörde mitteilt, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Der Fahrzeughalter muß dann unter Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes (Gutachten) eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Ist natürlich mit reichlich Kosten verbunden, die das Verwarngeld um ein vielfaches übersteigen.

Das Untersagen der Weiterfahrt nach der Kontrolle wird allgemein als nicht verhältnismäßig angesehen (25 € = geringfügige Ordnungswidrigkeit), grundsätzlich natürlich erst einmal möglich!

les einfach mal nach in der Rspr, wenn sie erloschen wäre iSd §19, dann wäre die Weiterfahrt zu versagen. DAS geschieht ausdrücklich nicht. M.E. ist Deine Auffassung dogmatisch zwar richtig, aber praktisch nicht gewünscht und erreicht.
 
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bike-didi

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les einfach mal nach in der Rspr, wenn sie erloschen wäre iSd §19, dann wäre die Weiterfahrt zu versagen. DAS geschieht ausdrücklich nicht. M.E. ist Deine Auffassung dogmatisch zwar richtig, aber praktisch nicht gewünscht und erreicht.
Logische Folge wäre, die Weiterfahrt zu Untersagen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird allerdings i. d. R. davon abgesehen.
Geändert hat sich übrigens auch, dass die Zulassung nicht mehr automatisch als Folge des Erlöschens der BE erlischt!

Allerdings: Wer wünscht das nicht?? Welche Rechtsprechung? Ich denke, ich bin da auf dem Laufenden... ;) . In der Fachliteratur (Hentschel) ist auch nichts anderes zu lesen als ich geschrieben habe.

Edit: Anders sieht es natürlich bei der praktischen Durchführung aus!

Ich werde von den Sheriffs angehalten, diese stellen fest, dass mein dB-eater fehlt. Ein Verstoß liegt also vor! Angeblich ist mein Mopped zu laut und die Betriebserlaubnis ist erloschen. Ich streite das ab, da mir der Vorbesitzer versichert hat, der Auspuff sei nicht zu laut. Er hat zwar den dB-eater verloren, aber ein neuer war ihm zu teuer, daher hat er den Auspuff geöffnet und mehr Dämmwolle reingepackt. Eine anschließende Fahrt zum TÜV bestätigte, dass der Auspuff jetzt nicht mehr zu laut ist. Also kein Erlöschen BE... .
Die Sheriffs bleiben hart! Dann muß mein Mopped sichergestellt und begutachtet werden! Ich bin aber nicht damit einverstanden und lege ausdrücklich Widerspruch ein. Dann wird mein Mopped halt beschlagnahmt.
Für einen Verstoß von 25 € ????? Es gibt da den Richtervorbehalt. Ich weise die Sheriffs auf ihre unverhältnismäßige und damit rechtswidrige Maßnahme hin. Vielleicht sollte man da mal einen Richter oder zum. einen Staatsanwalt befragen... .

Ein Richter würd diesen Maßnahmen niemals zustimmen!
Es bleibt also lediglich die technische Änderung, die sich objektiv leicht feststellen läßt und 25 € kostet... . Noch besser siehts aus, wenn der dB-eater drin ist, aber das Mopped trotzdem zu laut ist. dB-eater manipuliert? Auspuff ausgeräumt? Wer soll da jetzt wie objektiv einen Verstoß nachweisen...? Ich behaupte, dass das legal nicht möglich ist!

Bei meinem Akra ist übrigens kein dB-eater drin. Ist aber nicht zu laut! Der Vorbesitzer hat mir dieses versichert! Er hat ihn letztes Jahr verloren... :D
 
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ulixem

Gast
Ein Richter würd diesen Maßnahmen niemals zustimmen!

Ich behaupte, dass das legal nicht möglich ist!
- Richtervorbehalt doch nicht bei ner Beschlagnahme eines Moppeds

- mobiles Testgerät und dann halt Folgemaßnahmen...
( wir reden hier nicht von einer normalen Streifenwagenbesatzung , sondern genau für sowas spezialisierte Polizisten des Verkehrsdienstes -und die kennen sich aus )


Wer ne Krawalltüte als Schwanzverlängerung braucht, muss auch dafür GERADE stehen.
 
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bike-didi

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- Richtervorbehalt doch nicht bei ner Beschlagnahme eines Moppeds
Aber sischer doch! Nachzulesen in §§ 94, 98 StPO

- mobiles Testgerät und dann halt Folgemaßnahmen...
( wir reden hier nicht von einer normalen Streifenwagenbesatzung , sondern genau für sowas spezialisierte Polizisten des Verkehrsdienstes -und die kennen sich aus )
Das mobile Testgerät kann nur zur Untermauerung eines Verdachtes und weiterer Maßnahmen dienen! Gerichtsverwertbar MUSS dann der Sachverständige ran, Sheriffs sind in diesem Zusammenhang KEINE Sachverständige, auch wenn einige Sachverstand haben... ;) .

Welche Folgemaßnahmen?
 
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ulixem

Gast
Welche Folgemaßnahmen?
Ne Beschlagnahme und Überprüfung beim TÜV, dachtest du, dass du vorher zu Hause alles wieder zurückbauen kannst ?

Beschlagnahme/Sicherstellung : §43 POLG NRW zur Gefahrenabwehr für andere Verkehrsteilnehmer
 
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ulixem

Gast
Ich finde, der Thread hat eine interessante Wendung genommen, leider werde ich erst wieder nach Ostern daran teilhaben können, da ich nach Schottland "muss". :)
Frohe Ostern !
 
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Gast 7673

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Happy

Ich finde, der Thread hat eine interessante Wendung genommen, leider werde ich erst wieder nach Ostern daran teilhaben können, da ich nach Schottland "muss". :)
Frohe Ostern !
Easter...

Und trink nen Whiskey für mich mit. Am besten nen Talisker oder Oban;):cool:
 
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ulixem

Gast
Mach ich, ich bin aber auf Islay: Laphroaig, Ardbeg, Coal Ila ... gehen doch bestimmt auch. :)
 
Batzen

Batzen

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2 Italienerinnen, 1 Kürbis
Easter...

Und trink nen Whiskey für mich mit. Am besten nen Talisker oder Oban;):cool:
...wenn du schon lecker Teil wie Talisker anführst, dann lass gefälligst das "e" im Whisky als Bezeichnung für scotch malts weg.......:cool: .

ich muß noch bis August auf Schottland warten, aber der DB Killer bleibt drin im VW Bus und in der Kiste ebenfalls, macht eh keinen Unterschied :D

ach ja, die lecker Fläschchen kosten in der Regel in Schottland meist mehr als bei uns.
 
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Gast 7673

Gast
Bin da

...wenn du schon lecker Teil wie Talisker anführst, dann las gefälligst das "e" im Whisky als Bezeichnung für scotch malts weg.......:cool: .

ich muß noch bis August auf Schottland warten, aber der DB Killer bleibt drin im VW Bus und in der Kiste ebenfalls, macht eh keinen Unterschied :D

ach ja, die lecker Fläschchen kosten in der Regel in Schottland meist mehr als bei uns.
irgendwie verdorben durch meine amerikanischen und irischen Freunde.

Kotau !!:rolleyes:
 
Thema:

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