Die linke Fahrbahn ist...

Diskutiere Die linke Fahrbahn ist... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, glauben heißt nicht wissen :o. Es gibt kein Vorrecht bzgl. Überholen für den 2. der Schlange. Es gibt genau eine Vorschrift, die das Thema...
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Ich glaube, rein rechtlich ist die Geschichte etwas anders als sich das Christian S. vorstellt. Wenn mehrere Fahrzeuge hinter einen langsamen Fahrzeug herfahren und alle eine Überholabsicht hegen, dann darf nicht der zuerst überholen, der das schnellste Fahrzeug, den meisten Druck auf der Blase und die geringste Angst vorm Sterben hat. Sondern der, der in der Kolonne als erster hinter dem langsamen Fahrzeug fährt. Es wäre natürlich schön, wenn Leute, die gerade nicht überholen wollen (weil sie gerade ihr Navi programmieren, telefonieren oder einen Hatz-Diesel fahren), dies durch eine eindeutige Fahrweise verdeutlichen würden, also eher weiter rechts fahren und Abstand halten. Aber es ist doch etwas blauäuggig und ichbezogen, wenn jemand glaubt, ein vorausfahrender Motorradfahrer würde im zitterigen Rückspiegel erkennen, dass die GS hinter ihm Doppelzündung und den Big Bore Kit hat und deshalb die eingebaute Vorfahrt.

Für mich bedeutet das: Solange vor mir ein Moppedfahrer so fährt, als wolle er gleich überholen, rechne ich damit, dass er das auch gleich tut - und überhole in der Zeit nicht.
Hallo,

glauben heißt nicht wissen :o. Es gibt kein Vorrecht bzgl. Überholen für den 2. der Schlange. Es gibt genau eine Vorschrift, die das Thema Überholen in D grundlegend regelt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 5 Überholen



(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:1.bei unklarer Verkehrslage oder
2.wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.



(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Da steht nichts drin von einem Vorrecht des 2 Fahrzeuges. Vielmehr gibt es 3 Grundregeln
- Kein Überholen bei unklarer Verkehrslage
- Keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs (Merkst du was? => Nachfolgender Verkehrs darf überholen!!!)
- Keine Gefährdung des Überholten

Im Ergebnis sind wir uns freilich einig. Ich gehe mal grds. davon aus, dass derjenige vor mir, der so fährt, also ob er gleich überholen will (nah dran, zur Mitte orientiert, den rückwärtigen Verkehr ignorierend) dies auch tun wird, alles gut somit. Auch nicht weiter schlimm, wenn er vorsichtiger ist als ich.

Ich habe in erster Linie von denen geschrieben, die ein Überholen unmöglich machen, weil sie zu mehreren hinten dran kleben aber gerade NICHT überholen wollen.
 
sampleman

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Das glaube ich wiederum nicht, da man dann eigentlich nicht in den Rückspiegel schauen müsste, um sich zu vergewissern, dass man in dem Augenblick nicht selbst überholt wird. Wer überholt hat Vorfahrt, ob er nun ein oder 20 Fahrzeuge überholt.
Sind Verkehrsjuristen zugegen, die etwas dazu sagen können?

Ich hacke da jetzt etwas drauf rum, weil es natürlich immer drei Kategorien gibt, wie etwas gemacht werden kann: So wie es allgemein am besten geht, so wie es die meisten machen und so wie es gesetzlich erlaubt ist. Mich würde in diesem Falle die gesetzliche Perspektive interessieren.

(Edit: Hat sich schon geklärt. Allerdings dürfte der Verweis auf die unklare Verkehrslage bereits ausreichen, um ein Überholen in der Kolonne tricky werden zu lassen)
 
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....... oooohhh man, wenn ich das lese ..... dann weiß ich, wieso das so ist im Straßenverkehr, wie es ist ....

Gut, dass ich mich an mich halte ..... und damit bin ich bis jetzt super durchgekommen, egal ob rechts oder links :mstickle:!

Wenn der Fahrschulverband hier mal mitlesen würde ...... dann gäbe es ab sofort den Führerschein auch bei ALDI oder Amazon :p.

Gruß Kardanfan
Hast Du Deinen nicht bei der "Lidl lohnt sich"-Aktiion gekauft?:D
 
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Zu dem Thema gibt es in der Schweiz an der A1(?) eine Hinweistafel:

"Gratuliere, Sie fahren mit Abstand am besten!" :)

Gruß
Serpel
Ach so, das steht da drauf, habe mich immer gewundert, wie man bei 180 und 50cm Abstand zum Vordermann so einen langen Text lesen soll.:p
 
Serpel

Serpel

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das sind dann aber selten die fahrer, die bewusst und mit bedacht die gegenspur benutzen, weil sie vorher geschaut haben dass frei ist, sondern diejenigen, deren fahrkönnen nicht reicht um mit der eigenen fahrspur auszukommen.
Auf "selten" können wir uns tatsächlich einigen, allerdings kommt es vor, und das ist nicht gut. Auf Pässen wie dem Stilfser Joch ist das Benutzen des "gegnerischen" Fahrstreifens zudem überhaupt nicht nötig, und deswegen sollte man das weit Ausholen vor Rechtskehren besser prinzipiell unterlassen.

Gruß
Serpel
 
*Topas*

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Leider hab ich zu oft erlebt dass diese dann selber lange auf vor dem Hindernis parken, was wiederum für Ärger beim gerade Überholten führt und er das nächste mal vielleicht nicht mehr jeden vorlässt.

MFG Thomas
na, ja.... wenn, dann richtig....

alle in einem Rutsch vernaschen und gut is das...:cool:

Lückenspringen mag ich garnicht - dann warte ich halt.....
:trippel:
 
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thomas.mueller

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Hallo,

glauben heißt nicht wissen :o. Es gibt kein Vorrecht bzgl. Überholen für den 2. der Schlange. Es gibt genau eine Vorschrift, die das Thema Überholen in D grundlegend regelt:

Da steht nichts drin von einem Vorrecht des 2 Fahrzeuges. Vielmehr gibt es 3 Grundregeln
- Kein Überholen bei unklarer Verkehrslage
- Keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs (Merkst du was? => Nachfolgender Verkehrs darf überholen!!!)
- Keine Gefährdung des Überholten
Moin

Ein Vorrecht sehe ich auch nicht, der der zu erst blinkt hat Vorrecht
:cool:
Wer überholen will muss IMMER erst nach hinten schauen.

[QUOTE]
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 5 Überholen

(4).....Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
[/QUOTE]

Daher ist das vorarbeiten/hüpfen an einer Kolonne nur erlaubt wenn nach dem überholen wieder eingeschert werden kann OHNE den Überholten zu behindern.
Dies ist nur möglich wenn der Überholte zu seinem Vordermann MEHR als den doppelten Sicherheitsabstand hat, denn wenn zwischen zwei Fahrzeugen gerade für die beiden genügend Sicherheitsabstand besteht und sich ein Drängler dazwischenschiebt haben beide nur noch einen halben Sicherheitsabstand.
Damit wird der Überholte massiv behindert.
Beim klassischen Stau hinter einem Autobus hat kaum einer genug Sicherheitsabstand.
Jeder will überholen, nicht jeder hat das selbe Empfinden wie sicher die Sache ist.

Aber statt darauf zu warten dass mich 20 Motorradfahrer durchwinken oder ich andere durch mein drängeln gefährde, einfach mal anhalten, Pinkelpause, die Berge geniessen und nach 5 Minuten ist die Strasse wieder frei.


MFG Thomas
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Aber statt darauf zu warten dass mich 20 Motorradfahrer durchwinken oder ich andere durch mein drängeln gefährde, einfach mal anhalten, Pinkelpause, die Berge geniessen und nach 5 Minuten ist die Strasse wieder frei.
Oder der nächste Bus mit 20 Followern da ;)
 
T

thomas.mueller

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Oder der nächste Bus mit 20 Followern da ;)
Tja, so Tage gibt's.

Dann aber bitte nicht jammern, wenn man nicht seinen Rhythmus fahren kann.
Eher freuen wenn man so einen Tag unfallfrei überlebt, denn dann hat es bestimmt auch
Kurvenlinksaussenanfahrenindiegegenfahrbahnziehenfahrer.:mstickle:

MFG Thomas
 
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Christian S

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Moin

Ein Vorrecht sehe ich auch nicht, der der zu erst blinkt hat Vorrecht
:cool:
Wer überholen will muss IMMER erst nach hinten schauen.

[QUOTE]
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 5 Überholen

(4).....Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Daher ist das vorarbeiten/hüpfen an einer Kolonne nur erlaubt wenn nach dem überholen wieder eingeschert werden kann OHNE den Überholten zu behindern.
Dies ist nur möglich wenn der Überholte zu seinem Vordermann MEHR als den doppelten Sicherheitsabstand hat, denn wenn zwischen zwei Fahrzeugen gerade für die beiden genügend Sicherheitsabstand besteht und sich ein Drängler dazwischenschiebt haben beide nur noch einen halben Sicherheitsabstand.
Damit wird der Überholte massiv behindert.
Beim klassischen Stau hinter einem Autobus hat kaum einer genug Sicherheitsabstand.
Jeder will überholen, nicht jeder hat das selbe Empfinden wie sicher die Sache ist.

Aber statt darauf zu warten dass mich 20 Motorradfahrer durchwinken oder ich andere durch mein drängeln gefährde, einfach mal anhalten, Pinkelpause, die Berge geniessen und nach 5 Minuten ist die Strasse wieder frei.


MFG Thomas
[/QUOTE]

Hallo,

doppelten Sicherheitsabstand der zu Überholenden braucht es nicht, jedenfalls handhabe ich das persönlich nicht so (sonst käme man nie vorbei :o). Aber du hast natürlich recht, man darf nicht bei einem zu geringen Abstand des Vorausfahrenden trotzdem überholen und sich dann gnadenlos reinquetschen.
Aber so oft pinkeln kann man gar nicht...
 
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005LzI

Gast
...meinst Du damit, er wäre anschließend nicht mehr ganz dicht?
 
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005LzI

Gast
Die Sparsamen?

Wer sowieso immer alles zulässt braucht eh nicht dicht zu sein.

Na, zum Thema "links" müßte das noch durchgehen, um die Zeit.
 
Thema:

Die linke Fahrbahn ist...

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