An die Polizei unter uns!!! (Bußgeldkatalog)

Diskutiere An die Polizei unter uns!!! (Bußgeldkatalog) im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen hab da mal ne Frage an die Uniformierten unter uns ! Was ist in D das Strafmass für 33kmh auf der BAB .Achso , bei erlaubten...
yessy

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Hallo zusammen

hab da mal ne Frage an die Uniformierten unter uns !

Was ist in D das Strafmass für 33kmh auf der BAB .Achso , bei erlaubten 100kmh.

Das ganze nur zu meiner Info.

Danke

Ralph
 
timberwolf

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Hallo Ralph,
bin zwar kein polizist aber unter http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/ kommt folgendes raus:
[FONT=Futura, Verdana, Arial, Helvetica]voraussichtlich 120 Euro kosten plus Gebühren
außerdem 3 Punkte in Flensburg.
[/FONT]
Gruß Alex
 
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SilberQ

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Hallo zusammen

hab da mal ne Frage an die Uniformierten unter uns !

Was ist in D das Strafmass für 33kmh auf der BAB .Achso , bei erlaubten 100kmh.

Das ganze nur zu meiner Info.

Danke

Ralph

Meinst du 33 Km/h zu schnell??
Da kannst du im Bussgeldkatalog nachschauen.
 
yyyves

yyyves

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Hallo zusammen

hab da mal ne Frage an die Uniformierten unter uns !

Was ist in D das Strafmass für 33kmh auf der BAB .Achso , bei erlaubten 100kmh.
gibt gar nix, ausser es zeigt dich einer wegen unerlaubten Schleichens an...

warum bist Du so langsam gefahren ? Hatteste einen sitzen ? :D
 
assindia

assindia

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Ähom - der Kollege ist Ausländer aus einem Nicht EU Land.

Wisst ihr denn auch was ER bezahlen muss?
 
beiker

beiker

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Kostet es für Ausländer nicht das Doppelte,dafür gibt es ja auch keine Punkte...

:confused:

Ich bin nicht von der Rennleitung;)
 
G

GSATraveler

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... liegt schon in Europa:rolleyes: ;)
So ein Blödsinn, wir SIND Europa! Ihr übt jetzt noch etwas - mit mehr und weniger Erfolg wie mir scheint, und wenn Ihr dann soweit seid, dann lasst es uns wissen.

Ich wurde in D bisher stets ohne Aufschläge bussenbehandelt, letztmals ausserorts geeinigt auf rund 30km/h zuviel (kein Radar, freie Nachfahrt) für 120 EUR, war vor etwas mehr als einem Jahr, inkl. Quittung über den Betrag. Keine Meldung an die CH-Behörden, habe extra nachgefragt; das Gesetz meinte grinsend: 'nee, oder hätten's des gerne?'.

Frankreich ist übrigens deutlich günstiger, eine Meldung an die CH-Behörde gibt es dort erst, wenn man den Führerausweis sur place abgeben muss (hatte die welschen Jungs auch gefragt).

Von den fixen Radarkasten gibt's Post in die CH seit ca. 2 Jahren aus Frankreich, seit längerem bereits aus I, NL und D - aber natürlich nur, wenn man sich von hinten abschiessen lässt...

Gruss Rolf.
 
G

Gast 7673

Gast
Ausländer

zahlen eine Geldbuße die mit der eines deutschen Verkehrsteilnehmer identisch ist.
Es kann vorkommen dass die Zahlung durch Hinterlegung gesichert wird, da ja noch Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid möglich ist, dann verlangt die Polizei das Bußgeld zuzüglich zu erwartender Kosten.
Wenn der ausländische Fahrer ohne Einspruch anerkennt und zahlt, dann fällt dies weg.

Bei Verstoß gegen § 3 II STVO ( ohne triftigen Grund darf ein Kfz nicht so langsam fahren dass es den Verkehrsfluss behindert ) wird ein Verwarngeld ( bis zu 35 ,- ) fällig.
Also bei 33 auf der BAB (ohne Grund und wenn einer vorliegt und nicht so schnell wie möglich ein Parkplatz aufgesucht wird oder gesichert wird ) wird sicher auch gezahlt..:p
 
B

Baumbart

Gast
So ein Blödsinn, wir SIND Europa! Ihr übt jetzt noch etwas - mit mehr und weniger Erfolg wie mir scheint, und wenn Ihr dann soweit seid, dann lasst es uns wissen.
EU seid ihr nicht. Deutsche Behörden behandeln seit dem Mauerfall strafmaßmäßig Ausländer wie Inländer.
 
yessy

yessy

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Hallo Jungs ,

erst einmal Danke das Ihr hier so zahlreich geantwortet habt.
Jetzt aber möchte ich auch aufklären warum/wehalb/wieso.
Ich bin kein Langsamfahrer(Blümchenflücker) halt... nein auch kein Raser,nur mal so nicht das der eine od.andere noch etwas in die falsche Röhre bekommt.
Also , heute Nami hab ich bei der Post ein Einschreibebrief v. Regierungspräsidium Kassel abholen müssen na ja eigendlich hab ich auch schon irgendwie drauf gewartet. Und gleich vornweg , ich weiss um mein "Vergehen" . Ich wollte eigendlich nur mal wissen ob man in D Fahrzeughalter mit ausländischen Kennzeichen anders sprich höhere Bussen aufdrückt als Deutschen Fahrzeughaltern.
Nach Euren Aussagen (Ihr habt alle Recht :cool:) zufolge gibt es keinen Unterschied.
Fazit : 142,80€ incl.Gebühr + Auslagen und den Boni v. 3 Punkten

Aber man muss auch dazu sagen : Wäre mir das in der Schweiz passiert
ooooooo Aua:eek::eek::eek:

Danke euch allen noch eimal
Ralph
 
G

GSATraveler

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EU seid ihr nicht.
Strafverfolgungsmässig längst. Schengen. Sind wir auch mit von der Partie.

Wenn Ralph in der CH so auf der Bahn geblitzt worden wäre, dann CHF 600.- (=EUR 500.-) Ordnungsbusse. Ab 2 km/h mehr dann Strafbefehlsverfahren, ca. 10 Tagessätze (bedingte) Geldstrafe verbunden mit einer (unbedingten) Busse von 1/4 seines Nettomonatseinkommens, mindestens aber CHF 800.-. Und Ausweis weg für mind. 1 Monat, je nach Vorleben.
 
yessy

yessy

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Strafverfolgungsmässig längst. Schengen. Sind wir auch mit von der Partie.

Wenn Ralph in der CH so auf der Bahn geblitzt worden wäre, dann CHF 600.- (=EUR 500.-) Ordnungsbusse. Ab 2 km/h mehr dann Strafbefehlsverfahren, ca. 10 Tagessätze (bedingte) Geldstrafe verbunden mit einer (unbedingten) Busse von 1/4 seines Nettomonatseinkommens, mindestens aber CHF 800.-. Und Ausweis weg für mind. 1 Monat, je nach Vorleben.
He He was heisst da Vorleben ....... bin ein Unbescholltener Bürger:rolleyes:

Aber wie Du dich da auskennst. Schon gut , hab nur mal laut gedacht:D

Ralph
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Meldung an ausländische Behörden erfolgt meines Wissens nur dann wenn
-- die Strafe nicht sofort kassiert wird (Vorteil: wenn kein Abkommen besteht oder es weniger als 70 EUR sind kann man es vergessen, weil es dann nicht eingetrieben wird)
-- der Schein kassiert und ein Fahrverbot für DE verhängt wird (die Strafe wird zwar beigetrieben weil sie wohl über 70 EUR liegt, aber das Vergehen wird im Heimatland ohnehin nicht noch mal sanktioniert). Den Schein bekommt man über die eigenen Behörden wieder zugestellt. Das Fahrzeug muss eben ein Freund/ADAC etc. "nach Hause" bringen.

Ist mit der Bezahlung bei uns alles im Lot, dann interessiert es auch nicht mehr weil keiner Schreibarbeit haben will.
Würden Ausländer Aufpreis bezahlen, so stünde das im Bussgeldkatalog. Irgendwie muss man es den auswärtigen Kriminellen doch begründen :).

Über die Schweizer gibt's bei uns einen Witz: Brettert einer in DE über eine rote Ampel, hält, kurbelt's Fenster runter und schreit "zahlen bitte". In der CH liegt die Busse nahe an der Todesstrafe :o, bei uns ist es günstig.

gerd
 
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