Eine unglaubliche Sorry

Diskutiere Eine unglaubliche Sorry im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Gemeinde, es geht um folgendes: Meine Q hatte Anfang letzten Jahres Startprobleme. Ich vermutete, daß die Batterie das zeitliche Segnet...
ADVBiker

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Hallo Gemeinde,

es geht um folgendes:
Meine Q hatte Anfang letzten Jahres Startprobleme. Ich vermutete, daß die Batterie das zeitliche Segnet. Darauf hatte ich beim :o angerufen und Ihn gebeten danach zu schauen und wieder zum Laufen (Fahren) zu bringen. Das hat auch anstandslos Geklappt! Die Batterie wurde getauscht und noch einige andere Sachen. Alles Bestens. Ich bin wie immer jedes WE gefahren, ohne Probs. Unter der Woche stand's Moped in der temperierten Garage.
Nach 2 1/2 Monaten, auf einer Tour, nach einer Pause, wollte Sie nicht mehr Anspringen. Zum Glück war gerade eine Werkstatt in der Nähe und konnte helfen. Die Diagnose: defekter Akku. Super! Neuen Akku noch gekauft, den defekten mitgenommen und mit Rechnungen (seine und von der Neuen) zum :o zurückgebracht und nach Garantie gefragt.
Der erzählt mir etwas vom Einschicken und Prüfen bei BMW und es könne schon ein viertel Jahr dauern. Ich dachte mir, o.k., ich hab ne Batterie, Moped fährt, mich drängelt ja nichts. Die Zeit ging ins Land, nach ca. nem halben Jahr entsann ich mich, da war noch was?
Angerufen und keiner wusste etwas, ich solle später nochmal anrufen. Anruf vergessen, da ein Umzug dazwischen gekommen ist.
Ich hatte Anfang dieses Jahres die Rechnung und Visitenkarte des :o erneut in meinen Händen. Schön, dachte ich mir, Mitte März habe ich in der "Nähe" zu tun, Plan ich noch einen persönlichen Abstecher mit ein.
Gesagt, getan. Und? Überraschung! Der :o Mitarbeiter, bei Dem ich damals die Batterie reklamiert hatte, war nicht da. Den ich "Erwischt" hatte, wusste natürlich von nichts, wollte sich aber Erkundigen und mich anrufen. Das ging dann schnell.
Er sagte am Telefon, daß BMW bei der Überprüfung den Defekt festgestellt hat, aber keine Garantie übernehme, und Entschuldigte sich, das ich darüber nicht informiert wurde. Er bot mir an, mit einem kleinen Betrag, die Sache schnell und unkompliziert zu beenden.
Ich dachte mir, lieber nen Spatz in der Hand..... und war froh, das nach so langer Zeit überhaupt noch etwas kam.
Ich verabschiedete mich mit: schön das es bis Ostern erledigt ist. Da waren es noch 2 Wochen bis hin.....
Ihr vermutet jetzt richtig - Ostern war da, aber kein Geld..... :(
Also habe ich mich zu Ostern bei Wikipedia zu Garantie und Gewährleistung belesen. :unsure:
Dann eine nette Mail an den Geschäftsführer geschickt, mit dem Hinweis, daß ich nach verpasster Frist, nun auf den kompletten Kaufpreis der Batterie bestehe. :regeln: Ich war schon Überrascht, als ne Woche später, der von vor Ostern tel. vereinbarte Betrag eingegangen ist.
Darauf habe ich mich für die Anzahlung höflich Bedankt und eine neue Frist bis zu diesem, letzten Aprilwochenende gesetzt. :boese_2:
Nun ratet mal. Richtig. Funkstille, keine Reaktion und / bzw. kein Geld! :boese:
In dem neuen, Anfang 2002 geänderten Gewährleistungsrecht, steht ganz klar, das, für meinem Fall, ein Umtausch, bzw. Erstattung fällig ist.

Liebe Gemeinde, was kann ich machen, um zu meinem Recht und zu meinem Geld zu kommen? :help:

Ich weiß, bei solch einem geringen Streitwert, müht sich leider kein Anwalt. :gaehn: :ohnmacht:

Gruß Martin
 
blntaucher

blntaucher

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Hi Martin,

das ist ja ärgerlich! Meiner Meinung nach - unabhängig von Deinerseits eingehaltenen oder nicht eingehaltenen Fristen gilt Folgendes:

Kaufst du einen Artikel, so hast Du für dessen einwandfreie Funktionsfähigkeit in Dtschld. eine mind. einjährige Gewährleistung durch den Verkäufer (nicht Garantie, da diese eine zusätzlich vom Hersteller gegebene Leistung ist). Wenn Dein Akku nun nach 2 1/2 Monaten nachweislich den Geist aufgibt, dann steht Dir diese Gewährleistung zu. (Nachbesserung, Umtausch, Wandlung/Rückgabe bzw. Rückabwicklung). Egal wie lange jemand benötigt, den Schaden zu untersuchen. Wenn Fakt ist, dass die von Dir gekaufte Ware mangelhat ist und die 12 Monate seit Kauf nicht verstrichen sind (eigentlich 24 Monate) greift maximal noch die Tatsache der Beweislastumkehr. Da Du bereits nach 2 1/2 Monaten einen Mangel feststellen konntest, bist Du nicht in der Beweispflicht, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs da war. Das ist dann (im Sinner der Verbraucher) bewiesen.

Also laß Dich nicht klein kriegen. Du bist im Recht. Selbst wenn Deine Maschine einen Defekt haben sollte, die die Batterie frühzeitig zu Tode gebracht hat. Da Du ja beim Freundlichen den Fehler hast suchen lassen und dieser Dir die neue Batterie als Diagnose verkauft hat, muss er nachbessern/bezahlen.
Allerdings bin ich kein Rechtsanwalt und schreibe dies nur nach meinem besten Wissen und Gewissen!

Gruß
Tobias
 
Dutchgit

Dutchgit

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Stell dich beim unfreundlichen vor der tuer mit ein grosses schild worauf steht: Kauf hier kein batterie ! Mal schauen wie lange es dauert.
 
C-Treiber

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Hallo Gemeinde,

es geht um folgendes:
Meine Q hatte Anfang letzten Jahres Startprobleme. Ich vermutete, daß die Batterie das zeitliche Segnet. Darauf hatte ich beim :o angerufen und Ihn gebeten danach zu schauen und wieder zum Laufen (Fahren) zu bringen. Das hat auch anstandslos Geklappt! Die Batterie wurde getauscht und noch einige andere Sachen. Alles Bestens. Ich bin wie immer jedes WE gefahren, ohne Probs. Unter der Woche stand's Moped in der temperierten Garage.
Nach 2 1/2 Monaten, auf einer Tour, nach einer Pause, wollte Sie nicht mehr Anspringen. Zum Glück war gerade eine Werkstatt in der Nähe und konnte helfen. Die Diagnose: defekter Akku. Super! Neuen Akku noch gekauft, den defekten mitgenommen und mit Rechnungen (seine und von der Neuen) zum :o zurückgebracht und nach Garantie gefragt.
Der erzählt mir etwas vom Einschicken und Prüfen bei BMW und es könne schon ein viertel Jahr dauern. Ich dachte mir, o.k., ich hab ne Batterie, Moped fährt, mich drängelt ja nichts. Die Zeit ging ins Land, nach ca. nem halben Jahr entsann ich mich, da war noch was?
Angerufen und keiner wusste etwas, ich solle später nochmal anrufen. Anruf vergessen, da ein Umzug dazwischen gekommen ist.
Ich hatte Anfang dieses Jahres die Rechnung und Visitenkarte des :o erneut in meinen Händen. Schön, dachte ich mir, Mitte März habe ich in der "Nähe" zu tun, Plan ich noch einen persönlichen Abstecher mit ein.
Gesagt, getan. Und? Überraschung! Der :o Mitarbeiter, bei Dem ich damals die Batterie reklamiert hatte, war nicht da. Den ich "Erwischt" hatte, wusste natürlich von nichts, wollte sich aber Erkundigen und mich anrufen. Das ging dann schnell.
Er sagte am Telefon, daß BMW bei der Überprüfung den Defekt festgestellt hat, aber keine Garantie übernehme, und Entschuldigte sich, das ich darüber nicht informiert wurde. Er bot mir an, mit einem kleinen Betrag, die Sache schnell und unkompliziert zu beenden.
Ich dachte mir, lieber nen Spatz in der Hand..... und war froh, das nach so langer Zeit überhaupt noch etwas kam.
Ich verabschiedete mich mit: schön das es bis Ostern erledigt ist. Da waren es noch 2 Wochen bis hin.....
Ihr vermutet jetzt richtig - Ostern war da, aber kein Geld..... :(
Also habe ich mich zu Ostern bei Wikipedia zu Garantie und Gewährleistung belesen. :unsure:
Dann eine nette Mail an den Geschäftsführer geschickt, mit dem Hinweis, daß ich nach verpasster Frist, nun auf den kompletten Kaufpreis der Batterie bestehe. :regeln: Ich war schon Überrascht, als ne Woche später, der von vor Ostern tel. vereinbarte Betrag eingegangen ist.
Darauf habe ich mich für die Anzahlung höflich Bedankt und eine neue Frist bis zu diesem, letzten Aprilwochenende gesetzt. :boese_2:
Nun ratet mal. Richtig. Funkstille, keine Reaktion und / bzw. kein Geld! :boese:
In dem neuen, Anfang 2002 geänderten Gewährleistungsrecht, steht ganz klar, das, für meinem Fall, ein Umtausch, bzw. Erstattung fällig ist.

Liebe Gemeinde, was kann ich machen, um zu meinem Recht und zu meinem Geld zu kommen? :help:

Ich weiß, bei solch einem geringen Streitwert, müht sich leider kein Anwalt. :gaehn: :ohnmacht:

Gruß Martin
Oh, das ist Amtsgericht (bei dem Streitwert), da brauchste keinen Anwalt. Fahrtkosten, Schriftverkehr sind ebenfalls zu ersetzen. :D Vertretungszwang herrscht erst ab Landgericht.
 
Q

QuickMick

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Meine Erfahrugn nach hilft es einen förmlichen Brief an das Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführung zu schicken in dem du die Angelegenheit und die rechtliche Lage korrekt und vollständig schilderst und glasklar vorschlägst wie die Sache aus der Welt zu schaffen ist. Nicht vergessen eine Frist zu setzen und auch ruhig andeuten dass du bereit bist den Rechtsweg zu beschreiten. Kein Unternehmen mit ein bissl Hirn setzt wegen 70€ (?) seinen Ruf aufs Spiel und geht vor Gericht.....
 
G

Gast 7673

Gast
Meine Erfahrugn nach hilft es einen förmlichen Brief an das Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführung zu schicken in dem du die Angelegenheit und die rechtliche Lage korrekt und vollständig schilderst und glasklar vorschlägst wie die Sache aus der Welt zu schaffen ist. Nicht vergessen eine Frist zu setzen und auch ruhig andeuten dass du bereit bist den Rechtsweg zu beschreiten. Kein Unternehmen mit ein bissl Hirn setzt wegen 70€ (?) seinen Ruf aufs Spiel und geht vor Gericht.....
Genau so !
 
ADVBiker

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Hi, Gemeinde,

danke für die Inspirationen. Auf den Restbetrag möchte ich nun nicht verzichten! Als ich mich vor 2 Wochen beim :) für die Anzahlung bedankt habe, und die Frist, für den Rest, auf letztes WE gesetzt hatte, sollte Er verstanden haben. Daher erscheint es mir Unzweckmäßig noch einen (Bettel) Brief zu schreiben.
Die Sache mit dem Amtsgericht erscheint mir da Sinnvoller. An welches Amtsgericht müsste ich mich da wenden?
Was muß ich schreiben, bzw. wie muß ich es schreiben, damit es vom Gericht akzeptiert und bearbeitet wird?
Es wäre schon blöd, wenn das Gericht mein Begehren wegen evtl. Formulierungs- oder Formfehlern ablehnt. :mad:

Danke schon mal für den Einen oder Anderen Tip. :nicken:

Gruß Martin
 
S

Schlonz

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Du wirst durch irgendeine Hintertür seine Geschäftsbedingungen akzeptiert haben und in denen steht sicher, dass Gerichtstand sein zuständiges Amtsgericht ist. Müsste auf dem Briefbogen stehen. Da rufe mal an und frage nach, was zu tun ist oder warte, bis der Di@k sich meldet, wenn ich das richtig verstanden habe, ist er Anwalt
 
P

Polly

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Hi Markus,

bevor Du jetzt zum Amtsgericht rennst, solltest Du vielleicht mal überlegen, was für Karten Du auf der Hand hältst, Ärger hin oder her.

Du hast vor über einem Jahr eine Batterie reklamiert und dann 1/2 Jahr die Sache nicht weiter verfolgt.
Dann rufst Du dort an, dass sich da nicht sofort jemand an die Sache erinnert, ist eher normal als verwerflich, auf einen zweiten Anruf verzichtest Du weitere 6 Monate.
Bis dahin also erstmal sauber verpennt, nicht böse gemeint, ist aber so.

Nach einem Jahr besuchst Du deinen Händler, bekommst kurzfristig die Auskunft, dass die Batterie zwar defekt war, BMW die Garantie aber ablehnt. Warum BMW ablehnt hast Du nicht geschrieben.
Muss ja nicht zwangsläufig ein Herstellungsfehler sein, kann ja z.B. auch an einem Defekt am Motorrad (Spannungsregler) oder falscher Befüllung oder Laden mit einem 24V- Ladegerät oder was auch immer liegen. Die Batterie ist aber weg und es wird sich nicht mehr klären lassen.

Dann bietet Dir dein Händler ein finanzielles Trostpflaster an um die Sache aus der Welt zu schaffen, Du nimmst an und bestätigst den deal auch noch schriftlich in deinem Schreiben, in welchem Du den vollen Betrag forderst, weil eine angebliche Frist (telefonisch beim Auflegen "bis Ostern" - sehr vage) verstrichen sei.

Was willst Du jetzt einklagen, den Kaufpreis einer Batterie bei der BMW die Garantie abgelehnt hat und was du akzeptiert hast, nachdem Du dich 1 Jahr nicht um die Sache gekümmerst hast und dich belegbar mit einer geringen finanziellen Abfindung einverstanden erklärt hast.
Und das ganze, weil dieser Betrag erst 1 Woche nach deinem ersten, mündlich geäußertem Zahlungsziel eingegangen ist?

Ich finde, Du hast da maximal 2 Siebener auf der Hand, für einen Mahnbescheid wäre mir das zu wenig.

Meine Meinung ohne Weltverbesserungsanspruch, Polly
 
Huck

Huck

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R1100GS, R1150GS, R1200GS (alle weg), R 1200 GS LC racingred
Schlagt mich, aber ich würde versuchen, die Angelegenheit in einem persönlichen, freundlichen, aber bestimmten Gespräch mit meinem Händler vom Tisch zu bekommen.

So das am Ende beide Beteiligten sich noch in die Augen sehen können...
 
ADVBiker

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Hi,

@Polly,

Garantie wäre erst mal Zweitrangig. Vorrangig geht es erst mal um Gewährleistung. Da ist die Haftungsfrage eindeutig beim Händler respektive beim Hersteller der Batterie. Da der Händler den Akku mir verkauft und eingebaut hat, muß ich mich an Ihn wenden und reklamieren.
Warum BMW keine Garantie / Gewährleistung übernehmen würde, sagte Er nicht. Ich hatte jedenfalls das Gefühl, daß er etwas verschweigt.

Die Frage, welche sich im Nachhinein stellt, ist, wenn BMW "angeblich" keine Gewährleistung / Garantie übernimmt, warum hat Er mir trotzdem ein Trostpflaster gezahlt? :fragezeichen:

Ich habe auch Bedenken, wegen des langen Zeitraumes, ob sich das Nachteilig auswirken würde?

@ Huck,

der persönlichen Einsatz ist sicher immer besser, dauert auch länger, manchmal ist es Zielführend, meistens kommt man damit aber nicht zum Ziel.
Übrigens bin ich während dieser Zeit noch Umgezogen und habe nun ca. 400 km Luftlinie dazwischen.... somit würden das ziemlich lange Stielaugen werden.? :gruebel:

Also, wie geht das mit dem Amtsgericht? :help:

Danke schonmal
 
Grisuli

Grisuli

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Ganz ehrlich, ich würde die paar Euro vergessen und meine Nerven schonen und mir einen Freundlichen meines Vertrauens suchen.
Meiner würde so etwas nur einmal mit mir machen ;-)
 
M

morepower

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Also, wie geht das mit dem Amtsgericht? :help:
Wie wäre es mal, sich an der richtigen Stelle zu erkundigen. Ich nehme mal an, dass Rechtsauskünfte in einem Motorradforum eher mit Vorsicht zu geniessen sind.
Beweg Deinen Allerwertesten und geh zu Deinem Amtsgericht, die geben Dir sicher eine kompetente Hilfestellung...

Gerhard
 
D

der niederrheiner

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Jep. Mach das so, wie der Kollege geschrieben hat. Erkundige Dich bei Deinem Amtsgericht. Zwischendurch schreib ruhig nochmal an den Händler. Könnte ja dauern bis Du beim Amtsgericht warst. So von wg. 2. und letzte Mahnung. Einfach nur um Dein Interesse zu zeigen.

Und wenn Du beim A.-Gericht warst, erzähl, wie's läuft.
 
Thema:

Eine unglaubliche Sorry

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