Endantriebstausch illegal?

Diskutiere Endantriebstausch illegal? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Bis 5% verzichtet der TÜV auf ein Abgasgutachten. Abgasgutachten ist nicht mit Abgasmessung zu verwechseln. Abgasgutachten ist aufwendig, muss auf...
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Chefcook

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Habe mal gelesen, dass Übersetzungsänderungen in einem gewissen Prozentrahmen erlaubt sind bzw. nicht eingetragen werden müssen. Weiß jetzt aber nicht mehr, ob es 2% oder 5% waren. Kann die Quelle aber auf die Schnelle nicht finden.
Bis 5% verzichtet der TÜV auf ein Abgasgutachten. Abgasgutachten ist nicht mit Abgasmessung zu verwechseln. Abgasgutachten ist aufwendig, muss auf einem geeigneten Prüfstand erstellt werden und kostet für moderne Fahrzeuge (Euro 3 und 4) schnell mal ein paar Tausender.
Bei Motorrädern vor Baujahr 1989 war noch alles egal - da gabs keine Abgasnormen. Damals hat man auch noch andere Auspuffe ohne ABE, große Vergaser, Tuning, größere Übersetzungsänderungen, alles mögliche eingetragen bekommen. Danach wurde es schrittweise schwieriger.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die 1150 wurde auch mit dem Sport Getriebe ausgeliefert, also mit kurzem Sechsten, dieses ist auch nicht im Brief vermerkt, oder doch?Demnach müssten die beiden Modelle verschiedene Höchstgeschwindigkeiten bei gleichen Drehzahlen haben.
Der Getriebe Code steht meiner Meinung genauso wenig in den Papieren wie des Übersetzungsverhältnis des Endantriebs.
Sehe ich da was falsch?
Alle gebauten Varianten (Motoren mit unterschiedlicher Leistung, unterschiedliche Getriebe, diverse HAG) zu einer Modellreihe sind in der ABE beim KBA gelistet. Den einzelnen Modellen ist dann die Verwendung zugeordnet.
Es gibt also z.B. 3 Motorvarianten (1150 R,GS,GSA; 1150 RS,RT; 1100 S) 4 Getriebe (1150 Sport; 1150 Normal; 1150 GSA; 1150 S) etc.. Jedes Teil für sich hat erst mal eine Zulassung.
Dann ist für jedes Modell gelistet aus welchen dieser einzelnen Komponenten es zusammengesetzt und geprüft ist.

"Der TÜV" kann erst mal eintragen was er will wenn er sich traut und wofür er seinen Kopf hinhält, er ist erst mal eine "Aussenstelle" des KBA (und heisst im Osten DEKRA :-)). DEN TÜV aber gibt es (in diesem Fall) nicht, sondern es gibt unterschiedlich qualifizierte Mitarbeiter. Einer mit entsprechender Qualifikation kann also "begutachten, beurteilen und (im Namen des TÜV) eintragen" aber die meisten verschanzen sich inzwischen hinter "haben Sie ein Gutachten?".
Wenn sich also ein TÜVie sagt: "Alles was aus den Standardkomponenten zusammengesetzt ist nicke ich ab", dann hält er den Kopf dafür hin, dass die "GS" mit dem Motor der "S" und den Rädern der "R" fahrbar ist und Abgasrichtlinien, Krachvorschriften, etc. entspricht.
Ob der Kunde den Umbau seiner Versicherung meldet ist kein TÜV-Problem.

Schwieriger wird es für ihn wohl sein wenn Du in der Gugelhupform (Keramik!!) der Oma ein eigenes Leichtmetallhinterrad gegossen hast (und Opa deshalb die Aluleiter vermisst).

Das Problem dürfte sein dass es im Sprachgebrauch nicht "der Herr Maier vom TÜV in XY" eingetragen hat sondern "der TÜV". In der Vergangenheit gab es einige "Herren Maier" die gegen Bakschisch "sehr viel" eingetragen haben und weshalb "der TÜV" im diffusen Licht stand. Der Kunde muss auch nicht herausfinden ob der TÜVie qualifiziert ist oder im betreffenden Bundesland überhaupt zuständig ist.

Es könnte deshalb eine interne Verfahrensanweisung bestehen mit der "Eintragewillige" eingebremst und von ihren Arbeitgebern beschränkt werden. Der Gag dürfte sein, dass eine technisch "machbare" Eintragung dann wohl rechtsgültig ist, der Arbeitgeber aber seinen Mitarbeiter rausschmeissen kann weil dieser gegen Verfahrensanweisungen verstiess.

Umgekehrt habe ich nicht erst einmal den Fall erlebt, dass ein "Umbauwütiger" sich beim TÜV aufregte, weil seine Felgen (Räder natürlich) eine ABE hätten und der TÜVie trotzdem sagt "so nicht!". Hintergrund: Die Dinger waren so breit, dass in einer "etwas scharf gefahrenen" Kurve die Kotflügelkante auf dem Reifen aufsetzte wenn zwei "Ausgewachsene" im Auto sassen.
Das Argument vom TÜVie "das Rad muss in allen Fahrzuständen frei gängig sein, sobald es nicht mehr schleift habe ich nichts mehr dagegen" wollte er nicht verstehen (vielleicht konnte er es auch gar nicht). EU-Recht! Früher stand da mal dabei "Kotflügelverbreiterung erforderlich"!
gerd
 
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Larsi

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Meißtens am Getriebe. Für die meisten Motorräder gibt es da Geräte zur Justage, z.B. den SpeedoDRD
für BMW gibt es aber wegen dem CAN-Bus leider keine entsprechenden Geräte
Braucht man ja auch nicht ... BMW nutzt das Hinterrad (oder früher Tachowelle zum Vorderrad)
 
Almöhi

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Bis 5% verzichtet der TÜV auf ein Abgasgutachten.
über die 5% bin ich dann bei einem umbau von 31/11 auf 33/11 schon drüber......

dann wird so eine eintragung wohl recht teuer, oder?
 
C

Chefcook

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Stimmt, da bist Du schon bei knapp über 6%.
Das Problem ist neben dem Preis, dass der TÜV Dir das nötige Gutachten nicht erstellt, sondern Du Dir einen Sachverständigen mit Prüfstand suchen musst, der Dir das Gutachten erstellen darf.
Bei nem Kardan-Motorrad, bei dem es eh nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, würde ich mir das ehrlich gesagt sparen. Und das sag ich als echter 1a-TÜV-Streber ...
 
gerd_

gerd_

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Hi
1100S ist wie 1150 Sport übersetzt.
Schon, hat aber ein anderes Gehäuse

Beim Versuch ein anderes HAG eintragen zu lassen sehe ich zwei Möglichkeiten:
Die Eine, angenehme: Der TÜVie weiss nicht so recht was man will, tut "Einem" den Gefallen und bekommt irgendeine Gebühr.
Die Andere, nicht so tolle: Man triffst auf einen der die Bestimmung genau kennt und dann geht es los. Verkürztes Abgasgutachten bei einer geeigneten Prüfstelle UND Lärmemissionsgutachten bei u.U. einer anderen Prüfstelle. Den Geschwindigkeitsindex der Reifen wird er wohl selbst beurteilen können.
Da bin ich ehrlich: Als Maximum würde ich bei einem "unpassenden" HAG-Gehäuse die eingeschlagenen Werte "korrigieren" oder nur das Innenleben meines HAG ändern und bei der Gelegenheit neu lagern lassen.
Selbst wenn ich dann in einem Naturschutzgebiet einen 300 000 to Tanker ramme, der deshalb leckschlägt und das nebenstehende Atomkraftwerk ruiniert wird niemand mein HAG "auszählen".
gerd
 
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