dein helm ist nicht als jethelm geprüft sondern als integralhelm.
sie hat recht (auch wenn man/ich das albern findet).
Hallo,
soweit ich mitbekommen habe werben diejenigen, die für "ihren" Klapphelm eine "Jethelmzulassung" haben, damit auch entsprechend.
Ich fahre auch gelegentlich offen, klappe aber zu, wenn ich mich der Polizei oder dergleichen nähere.
Im Gesetz steht:
§ 21a
Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
| 1. | Personen, die ein Taxi oder einen Mietwagen führen bei der Fahrgastbeförderung, |
| 2. | Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, |
| 3. | Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, |
| 4. | Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, |
| 5. | das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, |
| 6. | Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. |
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Die Rechtssprechung scheint die Regelung dahingehend zu interpretieren, dass der Helm bzw. der Gurt ordnungsgemäß getragen werden muss. Stell dir vor, du wickelst dir im Auto den Gurt einmal um den Hals... Oder man sieht auch manchmal gerade Rollerfahrer, die haben den Integralhelm auf der Stirn sitzen, um rauchen zu können...
Wäre logisch, wenn man dann bestraft werden kann
Es gibt auch ein Gerichtsurteil zu einem Fall, wo der Kinnriemen am Helm nicht stramm genug saß:
Oberlandesgericht Hamm, 6 U 184/99
Ich würde mal sagen, wenn der den Kinnriemen gar nicht zu gehabt hätte, wäre gekürzt worden beim Schadensersatzanspruch.
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im wesentlichen daran, was in der anleitung steht
und ein hinweis kann sein:
ist das kinnteil abnehmbar oder kann es offen fest eingerastet werden, dann vermutlich als jethelm zugelassen.
Zum letzten Satz... gutes Argument, wem ist noch nicht das Klappteil vor die Nase gefallen, sei es bei einer größeren Bodenwelle oder im leichten Gelände. Das kann letztlich nicht ordnungsgemäß sein