Frage zu Radarfallen!

Diskutiere Frage zu Radarfallen! im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, vorab, so wie die Diskussion zum Thema bisher geführt wurde, kann ich nur staunen. Daran werde ich mich nicht direkt beteiligen. ABER...
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Christian S

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Der Polizist verfolgt Motorradfahrer ohne Sirene und Blaulicht um diese zum späteren Zeitpunkt zu überführen.
Hallo,

vorab, so wie die Diskussion zum Thema bisher geführt wurde, kann ich nur staunen. Daran werde ich mich nicht direkt beteiligen.

ABER, ein Beispiel, welches dazu passt.

Es gibt sicher allerorts die Videoerfassung in Zivilstreifen, gleich ob in einem Auto oder einem Motorrad.

Vorab: Es ist albern, sich damit zu entschuldigen, der von hinten habe gedrängelt und deshalb habe man schell fahren müssen. Wenn mich von hinten einer nervt lasse ich ihn vorbei.

ABER: Videoverfolgung passt nicht zu "Minirasern". Wenn man sich schon die Mühe macht, das Videozeugs auszuwerten usw. muss es sich schon lohnen.
Bis 20 km/h zu schnell kostet es nicht mehr als 35.- €, Punkte gibt es keine. Darüber geht es langsam los. Wirklich lohnt sich die Sache nur im Fahrverbotsbereich, d.h. innerorts mehr als 30 zu schnell, außerorts mehr als 40, wohlgemerkt nach Toleranzabzug. Innerorts findet eine Verfolgung praktisch nicht statt, außer einer fällt außerorts auf und man folgt ihm bis zu einer Ortschaft

Was folgt daraus in der "Verfolgungspraxis"? Der eigentliche Auftrag an die Polizei, für Sicherheit zu sorgen und Straftaten und auch Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden steht nicht im Vordergrund. Die fahren rum und halten Ausschau nach Rasern. Fällt einer auf ("uih, der zieh aber flott durch den Kreisverkehr, dem fahren wir mal nach, schauen mal was passiert", Zitat eines Polizisten!), misst man das erste Mal. Hmm, nur 130 außerorts, lohnt sich nicht... Es kommt die 70'iger Zone, da fährt er knapp 110. Schon besser reicht aber nicht für ein Fahrverbot. Also zeigt man sich nicht, man bleibt dran, schließlich kommt die lange Gerade noch. Ca. 150 km/h, das könnte nun reichen für ein Fahrverbot. Diese Messung hat man schon mal im Sack, aber man zeigt sich immer noch nicht. Denn der Joker kommt erst noch, der nächste Ort wunderbar gelegen, wenige Häuser am Ortsrand, schöne gerade breite Straße. Da lässt man den dann noch reinfahren, in der Hoffnung, dass er satt über 80 fährt und man das Fahrverbot "fix machen" kann, ev. reicht es ja sogar zu 2 Monaten usw.

Nun schließt sich der Kreis zum Ausgangsbeitrag etwas: Anstelle des Fahrverbotes dokumentiert die Videoaufnahme einen schlimmen Verkehrsunfall des Rasers, der durch den Ort brettert. Der hätte nicht nur vermieden werden können sondern hätte seitens der Polizei verhindert werden müssen, indem der Schnellfahrer NACH DEM ERSTEN VERSTOß angehalten wird.

ZU dem Thema habe ich schon mit manchem Polizisten diskutiert. Mein Argument:
"Ihr sollt für Sicherheit sorgen, nicht eine möglichst hohe Bestrafungsmöglichkeit dokumentieren. Eure Praxis ist so logisch wie einen Amokläufer, der bisher nur vorbei geschossen hat, weiter schießen zu lassen, weil er wohl für einen vollendeten Mord eine höhere Strafe als für einen Versuchten bekommt. Wollen Sie wirklich der Mutter eines innerorts totgefahrenen Kindes erklären, ja wir hätten den Raser schon anhalten können, aber wir wollten lieber eine "bessere Messung"?"

Es wird euch jetzt kaum überraschen, dass die Polizisten auf diese Argumente wirklich eingestiegen sind.
 
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Christian S

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Bei mir hat es bisher jedes Mal gereicht für die Aussage im Gutachten, siinngemäße Aussage, kann ein naher Verwandter als Fahrer nicht ausgeschlossen werden. Nun, da ich weder mich, noch nahe Verwande belasten muß...
Zusätzlich sollte man ein dem Abgleich der Radarbildes mit dem beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Foto widersprechen.:) Und ausser den Angaben zur Person keine machen. Dann wird es selbst für bayerische Richter schwierig.
Insbesondere Kreuz Neufahrn, wo sie aus dem Verkehrsleitsystem blitzen. Zuständig ist das Gericht in Freising. Also, ich bin nicht gefahren.
R: Sind Sie gefahren?
A: Das müssen Sie beweisen.
R Aber das sind doch Sie auf dem Bild.
A: Auch das müssen Sie beweisen.
R: Im Gutachten steht, das sie das mit 96% Wahrscheinlichkeit sind, also ich frage Sie nochmal.
A: Im Gutachten steht aber auch auf Seite , das nicht ausgeschlossen werden kann, das dies ein naher Verwander war.
R: Haben Sie nahe Verwandte, die Ihnen ähnlich sehen?
A: Die Frage ist unerheblich, ich darf hier straffrei lügen.
R: Aber auf dem Bild vom Einwohnermeldeamt, das sind schon Sie?
A: Dem Bildabgleich wurde mit Schreiben vom widersprochen.

Der Richter hat ne Menge Zeit darauf verwendet, zu versuchen mich aufs Glatteis zu führen. Hat nicht funktioniert. Die Verfahrenskosten trug die Staatskasse, (Schade das ich mir keinen Anwalt genommen habe.)

Das Problem ist, sobald es vor Gericht geht, muß der Beweis zweifelsfrei sein. Und das ist er bei Bildern ganz oft nicht, wenn nicht das gesamte Gesicht zu erkennen ist. Die strak geneigten Windschutzscheiben, ggf. in Verbindung mit Sonneneinstrahlung tun ein übriges.:)

Aber sie rüsten aller Orten auf und die Biometrie wird auch immer besser.:mad:
Hallo,

bei meiner Grundaussage bleibt es. Dein Widerspruch gegen die "Verwertung" des Passfotos interessiert jedenfalls die hiesigen Richter nicht, zudem brauchts auch kein Passfoto, wenn du vor dem Richter sitzt ;). Einen nahen Verwandten musst du erst mal haben. Das bekommen die auch heraus wenn du nichts sagst. was für einen Richter ausreicht, was "zweifelsfrei" für ihn bedeutet, entscheidet... richtig... der Richter :(. Da fliegen nur Extremfälle in der Rechtsbeschwerde auf. Zu deinem Erfolg in deinem Verfahrne kann man durchaus gratulieren, weniger freche Antworten (anstatt "ich darf lügen...") hätten auch genügt.

Zuletzt:

(Schade das ich mir keinen Anwalt genommen habe.)
STIMMT!
 
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Ja, du hast Recht, die Cops fahren rum und halten Ausschau nach Rasern.

Sie halten nicht Ausschau nach dem Verkehrsteilnehmer, der mal kurz eine Ordungswidrigkeit produziert.

Gut so, aus mehreren Gründen.

Und ich finde es immer wieder erstaunlich, wie hier über den Kamm geschoren wird.

Die Polizisten. Also alle. Ausnahmslos.

Machen alle ihren Job nicht richtig.

"Es wird euch jetzt kaum überraschen, dass die Polizisten auf diese Argumente wirklich eingestiegen sind."

Schon klar. Ist ja auch nicht anders zu erwarten, von einem dummen Polizisten.

Genauso wie alle Reiseveranstalter ihren Job nicht gut machen und dafür auch noch alle überhöhte Preise verlangen.

Dann noch der Amok-Vergleich. Erste Sahne.

Genau genommen widert es mich hier zum wiederholten Male an, dass hier immer andere an allem Unglück schuld sind und nicht derjenige, der die Scheixxe baut.

Alle anderen sind schuld, nur nicht der Verursacher selber, das ist leider eine Tendenz, die in unserer Gesellschaft immer mehr Raum einnimmt.

Für etwas einstehen, was man falsch gemacht hat - Fehlanzeige.

Lieber mit allen Mitteln dafür kämpfen, dass man ungeschoren aus der Sache rauskommt.

Da wird gelogen und getrickst, dass es eine wahre Freude ist.

Erinnert mich an einen Unfall auf einer Kreuzung mit Ampelregelung.

2 Totalschäden.

Und: Beide gaben an, Grün gehabt zu haben.

Jau, geil, dahin geht die Reise.

Hauptsache mir gehts gut.

Und für alle Polizei-Phobiker: Weint euch doch bitte bei eurer Mami über die böse böse Polizei aus, hier dafür die geeignete Plattform zu suchen, ist erbärmlich.

Oder soll ich mich jetzt hier auch mal zB über die Ärzte, die Rechtsanwälte, die Handwerker, etc., pauschal auskotzen?
 
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Die Polizisten. Also alle. Ausnahmslos.
Hauptsache mir gehts gut.
Hallo,

in Kürze.

Persönlich als Privatmensch habe ich sehr gute Erfahrungen mit Polizisten, ja sogar mit Menschen, die beim Finanzamt arbeiten, ernsthaft.

Das Thema Nachfahren in Videofahrzeugen wird aber ausnahmslos so gehandhabt. Ich habe schon viele Videoaufnahmen gesehen, und noch nie hat man sich mit der ersten kleinen Geschwindigkeitsübertretung zufrieden gegeben sondern immer gehofft, dass der später noch schneller fährt.

Ich habe nicht geschrieben, dass der Raser sich damit entschuldigen kann, dass er nicht vorher angehalten wurde. Ich habe geschrieben, dass der die Hinterblieben sich zurecht die Frage stellen dürfen, warum die Raserei nicht bereits früher unterbunden wurde, denn dann würde das Kind noch leben.

Ja, mir gehts gut.
 
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...genau, dann würde das Kind noch leben...

Wäre der Raser zuhause geblieben, wahrscheinlich auch.

Was für eine Argumentation.

"Das Thema Nachfahren in Videofahrzeugen wird aber ausnahmslos so gehandhabt. Ich habe schon viele Videoaufnahmen gesehen, und noch nie hat man sich mit der ersten kleinen Geschwindigkeitsübertretung zufrieden gegeben sondern immer gehofft, dass der später noch schneller fährt."

Und mich würde mal interessieren, woher du diese Kenntnis hast - aus dem Fernsehen "Achtung Kontrolle"?
 
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...genau, dann würde das Kind noch leben...
Wäre der Raser zuhause geblieben, wahrscheinlich auch.
Was für eine Argumentation.
"Das Thema Nachfahren in Videofahrzeugen wird aber ausnahmslos so gehandhabt. Ich habe schon viele Videoaufnahmen gesehen, und noch nie hat man sich mit der ersten kleinen Geschwindigkeitsübertretung zufrieden gegeben sondern immer gehofft, dass der später noch schneller fährt."
Und mich würde mal interessieren, woher du diese Kenntnis hast - aus dem Fernsehen "Achtung Kontrolle"?
Hallo Herr Monochrom,

1.) Verstehs oder verstehs nicht, ist mir wurscht.
2.) Ich bin seit 17 Jahren Rechtsanwalt und seit vielen Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht und schaue mir so Zeugs im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit an.
3.) Zufrieden?
4.) Hiermit beende ich diese Diskussion mit dir.

Trotzdem allzeit gute Fahrt
 
juekl

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Gab da mal einen Bericht im ZDF wieviel Geld alleine dafür drauf geht. Kann mich aber nicht errinnern...
Hallo
anscheinend geht da nicht genug Geld bei drauf.
In Holland waren es verabredete Sachen, da wurden die gleich massenhaft abgefackelt und dabei wurde gefeiert.
Da sind die Deutschen zu träge für, unsere Jugendlichen sitzen zu Hause und spielen am Computer oder
an sich selbst.
Gruß
 
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Hallo Herr Monochrom,

1.) Verstehs oder verstehs nicht, ist mir wurscht.
2.) Ich bin seit 17 Jahren Rechtsanwalt und seit vielen Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht und schaue mir so Zeugs im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit an.
3.) Zufrieden?
4.) Hiermit beende ich diese Diskussion mit dir.

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Ach, daher weht der Wind...
 
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Hallo
anscheinend geht da nicht genug Geld bei drauf.
In Holland waren es verabredete Sachen, da wurden die gleich massenhaft abgefackelt und dabei wurde gefeiert.
Da sind die Deutschen zu träge für, unsere Jugendlichen sitzen zu Hause und spielen am Computer oder
an sich selbst.
Gruß
Hallo Juekl,

zu träge um Radarfallen abzufackeln? Also, da sitzt mein Kind dann doch lieber am PC.
 
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Gast 32829

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Hallo,

>das mit dem Rückstand ist relativ, da dort ja das Foto von hinten genügt, zumindest um den Halter zu packen.

>Bei so einer Rechtslage ist ein Fortschritt schlicht nicht nötig :(

Ist bei uns übrigens seit diesem Jahr auch so, es gilt ausnahmslos die HALTERhaftung.

Das ist doch schon ein Fortschritt :cool:



Josef
 
O

Ojo

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...das liest sich jetzt so als ob es nicht ok ist wenn man etwas zu einem Thema schreibt, bei dem man sich auskennt :regeln:
Ich finde es gut, dass du dich als Anwalt geoutet hast. Meistens wird in solchen Themen nämlich spekuliert "... könnte mir vorstellen ..." und Halbwissen konfabuliert "... habe schon mal gehört ...". Sachverstand wird anerkannt und geschätzt - jedenfalls von mir.

Schöne Grüße von
Ojo
 
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Ich finde es gut, dass du dich als Anwalt geoutet hast. Meistens wird in solchen Themen nämlich spekuliert "... könnte mir vorstellen ..." und Halbwissen konfabuliert "... habe schon mal gehört ...". Sachverstand wird anerkannt und geschätzt - jedenfalls von mir.

Schöne Grüße von
Ojo
Hallo Ojo,

naja, es sollte ja keine Schande, einen Beruf zu haben.

Zudem wissen das hier sowieso schon genug, und wer sich mit Tante google etwas Mühe gibt, der hat das auch selbst nach weniger als 1 Minute herausgefunden.

Außerdem schreibe ich hier rein privat und betreibe keine Akquise.

Im konkreten Fall geht es aber eigentlich weniger um Fachwissen, sondern um den Umstand, dass ich eben deutlich mehr Videos dieser Art gesehen habe und mir ein eigenes Bild davon gemacht habe, wie die Messpraxis ist.
 
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...das liest sich jetzt so als ob es nicht ok ist wenn man etwas zu einem Thema schreibt, bei dem man sich auskennt :regeln:
Klar ist das ok .

Aber es ist eben deine Meinung - und die muss ich ja nicht zwangsläufig auch teilen.

Dies sollte aber völlig in Ordnung sein - für beide Seiten.

Was ich mit dem Satz sagen wollte:

Deine Sichtweise lässt sich nachvollziehen, wenn man weiss, aus welchem Blickwinkel du das betrachtest.

So manches sieht der Anwalt (und natürlich sein Mandant) naturgemäss anders, als zB ein Cop.

Edit:

Die Messpraxis kann man trotzdem nicht verallgemeinern.

Man kann sie so oder so auslegen bzw an Aussagen des einzelnen Messbeamten ausrichten. Mehr nicht.

Du vermittelst hier den Eindruck, dass allgemein bei Messungen so vorgegangen wird und das stimmt nicht.
 
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Klar ist das ok .
Aber es ist eben deine Meinung - und die muss ich ja nicht zwangsläufig auch teilen.
Dies ist aber völlig in Ordnung - für beide Seiten.
Was ich mit dem Satz sagen wollte:
Deine Sichtweise lässt sich nachvollziehen, wenn man weiss, aus welchem Blickwinkel du das betrachtest.
So manches sieht der Anwalt (und natürlich sein Mandant) naturgemäss anders, als zB ein Cop.
Hallo,
Danke für deine faire Zusammenfassung, und - ach ja - ich mag gar nicht abstreiten dass die abstrakte Herangehensweise einen Juristen an ein Thema manchmal nur schwer verständlich ist... so sind wir halt :p
 
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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Hallo,

bei meiner Grundaussage bleibt es. Dein Widerspruch gegen die "Verwertung" des Passfotos interessiert jedenfalls die hiesigen Richter nicht, zudem brauchts auch kein Passfoto, wenn du vor dem Richter sitzt ;). Einen nahen Verwandten musst du erst mal haben. Das bekommen die auch heraus wenn du nichts sagst. was für einen Richter ausreicht, was "zweifelsfrei" für ihn bedeutet, entscheidet... richtig... der Richter :(. Da fliegen nur Extremfälle in der Rechtsbeschwerde auf. Zu deinem Erfolg in deinem Verfahrne kann man durchaus gratulieren, weniger freche Antworten (anstatt "ich darf lügen...") hätten auch genügt.

Zuletzt:



STIMMT!
Der Widerspruch gegen den Bildabgleich mit dem Passfoto hat bei mir bisher immer gezogen (natürlich habe ich nicht Deine Praxis). Du hinterlegst das Bild ja gezwungenermaßen, und Du brauchst Dich nicht selbst zu belasten, was Du in dem Falle aber aufgrund eines Zwanges tust. Anders sieht das mit selbstveröffentlichen Bildern im Internet aus. Ich habe die Rechtssprechung dazu nicht weiter verfolgt und natürlich ist der Richter in der Beweiswürdigung frei. Für mich heißt das, großen Bogen um Memmingen.:D

Was heißt freche Antworten. Die Wahrheit kann nicht frech sein, sie ist wertneutral. Respekt verdient der Mensch und nicht die Robe oder die Uniform. Und wer die Zähne noch nicht mal für die Grundform der Höflichkeit auseinander kriegt, nämlich einfach nur ein "Guten Tag" bzw. wahrscheinlich eher ein "Grüß Gott" in der Gegend, der hat bei mir schon verspielt, auch wenn er mindestens ein "voll befriedigend" im Studium hatte. Der wird unter anderem auch von meinem Geld bezahlt und wer zahlt sagt an. Ich bin da recht einfach gestrickt. Wenn ich einen Raum betrete, und sei es als Angeklagter einen Gerichtssaal und der einzigen anwesenden Person, dem Richter einen "Guten Tag" wünsche, erwarte ich eine adäquate Antwort. Wer das nicht kann, dem fehlt mindestens eine soziale Eigenschaft.

Rechtsbeschwerden, hilft das wirklich? Ich kenne nur gescheiterte Fälle. Es ist auf der einen Seite ein Segen, das über einem deutschen Richter nur der blaue Himmel und vielleicht noch Gott sind, in mancherlei Hinsicht ist es aber ein Fluch, manchmal ein schwer zu ertragender.

Soll ich das "STIMMT" als berufsbedingte Aussage nehmen? Also ich für meinen Teil, belästige meine Kanzlei nur, wenn Vertretungszwang herrscht oder mir die Sache zu kompliziert ist oder sich in Bereichen bewegt, von denen ich 0-Ahnung habe, was sicher auf die Mehrzahl der Rechtsgebiet zutrifft. Na klar, habe ich auch schon Lehrgeld bezahlt. (Zum Glück nicht so arg teuer)
 
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