Fragen an die Schweizer:

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brummel

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Hallo @ CH,
kann mir jemand sagen ob es möglich ist in der Schweiz als Deutscher eine 1200GS anzumelden evt. über Ferienwohnung, und wie hoch die Versicherung bzw. Steuer ist.
 
swissgs

swissgs

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Salü Brummel
Das versichern wird nicht das Problem sein. Ich könnte mein Moped auf einen fünfjährigen Sohn anmelden.
Das Problem ist leider: Du darfst es mit deinem Führerschein nicht bewegen. (Mietwagen augeschlossen)
Mein Wissen ist leider nicht auf dem neuesten Stand. Villeicht kann dir jemand besseres berichten.

Gruss Daniel
 
nypdcollector

nypdcollector

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Damit du es machen kannst, musst du den Hauptwohnsitz in der Schweiz haben, ansonsten geht nix (legales).
 
Belly

Belly

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Hallo brummel

ist so wie nypdcollector schreibt: hauptwohnsitz in der schweiz, ansonsten kannst du die kiste beim lokalen strassenverkehrsamt nicht anmelden.

und tschüss....
belly
 
spitzbueb

spitzbueb

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Das Anmelden ist ja nicht das Problem. Es gibt sicher jemanden, der die Kiste für dich anmeldet. Aber wie swissgs sagt: du darfst mit Hauptwohnsitz Deutschland in Deutschland kein Fahrzeug mit nicht-EU-Kennzeichen fahren. Das Problem ist hier der Zoll. Und zwar wird mit diesem Gesetz unterbunden, dass man ein Fahrzeug in einem anderen Land kauft und so die Mehrwertsteuer umgeht.
Klar: kommst du einmal in die Kontrolle, gibts sicher kein Aufstand, aber wenn du der häufigste Lenker bist, fällt das früher oder später auf. Zumal du mit deiner Postleitzahl wohl ab und zu an der Grenze entlang unterwegs bist und da beim Bundesgrenzschutz bald mal ein schwarzes Schaf bist.
 
Schneckle

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Wie verhält es sich denn, wenn man als Deutscher eine Firma mit Sitz in der Schweiz hätte und die Fahrzeuge darüber liefen?
Und gibt es für Moppeds auch Wechselkennzeichen bei Euch in der Schweiz?

Vielen Dank und Grüßle, Juliane
 
nypdcollector

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Wie verhält es sich denn, wenn man als Deutscher eine Firma mit Sitz in der Schweiz hätte und die Fahrzeuge darüber liefen?
Wenn es ein Firmenfahrzeug ist, geht es, solande die GS auf die schweizer Firmenadresse angemeldet ist.
Ich frage mich aber die ganze Zeit, wozu den Aufwand. Ich sehe keinen nennenswerten Vorteil.
 
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Nordlicht

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Das mit der Firma weiss ich nicht. Aber Wechselschilder gibt es auch für den töff. Leider nicht Töff und Dose im Wechsel :(
 
brummel

brummel

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Ich frage mich aber die ganze Zeit, wozu den Aufwand. Ich sehe keinen nennenswerten Vorteil.[/quote]

Hallo nypdcollector,
ich sage nur Wechselkennzeichen
 
nypdcollector

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Aber nicht zwischen Auto und Motorrad, siehe den obigen Post. :rolleyes:
 
Boxer Fan

Boxer Fan

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Strassenverkehrsamt Zürich schrieb:
Wenn Sie zum bisher eingelösten Fahrzeug ein zweites Fahrzeug unter Wechselnummer in Verkehr setzen wollen, werden folgende Unterlagen benötigt (Einlösung nur beim Strassenverkehrsamt möglich):
  • Versicherungsnachweis (von der Versicherungsgesellschaft zu verlangen). Auf dem Versicherungsnachweis muss die Rubrik WS (Wechselschild) von der Versicherungsgesellschaft gekennzeichnet sein.
  • Fahrzeugausweis und/oder Prüfungsbericht des einzulösenden Fahrzeuges
  • Es können nur Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden (z.B. Motorwagen unter sich, Motorräder unter sich oder Kleinmotorräder unter sich) und höchstens zwei Fahrzeuge.
  • Ausnahmen: Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger können beliebig viele unter Wechselnummer eingelöst werden.
Für die Verwendung von Wechselschildern wird pro Kalenderjahr eine Gebühr erhoben, ungeachtet der Benutzungsdauer. Bei Verwendung von Wechselschildern ist für die Berechnungsgrundlage der Verkehrsabgabe das Fahrzeug mit der höheren Abgabe massgebend.

Das habe ich beim Strassenverkehrsamt Zürich gefunden.

Gruss Mario
 
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