Führerschein A2 im Ausland, wenn Ausgangsleistung > 70 KW

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camper24

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Hallo zusammen,

das Frühjahr nähert sich und viele von uns planen die Touren des Jahres.

Gibt es inzwischen irgend welche Informationen über den Umgang unserer Nachbarn mit dem deutschen A2 Führerschein wenn unsere "Jungen" auf einem Motorrad dort unterwegs sind dessen Ausgangsleistung > 70KW/96 PS ist ?

Die möglichen Probleme bzw. die Ungewissheit trüben die Vorfreude zumindest bei den "Alten" der "Jungen" die dort zusammen unterwegs sein wollen.

Gruß

Dirk
 
camper24

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Hallo Dutchgit,

danke für den Link.

Aber genau das ist im Prinzip das Problem, wie nachfolgend zitiert, kann das alles in Ordnung sein, es kann aber auch zu erheblichen Problemen führen. Es sieht wohl so aus, als wenn wir nach der Saison erst wissen wie das bewertet wird.
Irgend ein "Testfahrer" wird wohl die ev. Rechnung bezahlen müssen, das halte ich für sehr unbefriedigend.

"Bei Fahrten ins Ausland kann ein „falsch“ gedrosseltes Fahrzeug möglicherweise ein Problem wegen Fahrens ohne den korrekten Führerschein darstellen".

Gruß


Camper24
 
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Gast24424

Gast
Ich verstehe dein Problem noch nicht.

Wer den Führerschein A2 hat, darf nur Krafträder bis 35kw bewegen. Das gilt Weltweit und da die Führerscheinklassen aus dem europäischen Recht kommen, sollten das unsere Nachbarn auch wissen.

Das was du meinst, wird kein Problem darstellen, denn die Leute, die vor dem 19.01.2013 einen Führerschein für das Kraftrad gemacht haben, haben die Klasse A bekommen. Zwei Jahre beschränkt auf 35kw (seit 19.01.13) und danach offen. Sie besitzen doch keinen A2.

Das die Klasse A beschränkt der Klasse A2 entspricht, muss nur unsere Sheriffs wirklich interessieren.

Wenn der italiänische Sheriff nicht weiss, dass A beschränkt nur bis 35kw geht, der "Junge" aber mit >35kw unterwegs ist, wird ihm wohl nichts passieren, obwohl er rechtlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist.

Problematisch dürfte sich folgendes darstellen: Der Sheriff kennt die Klasse A beschränkt und hat nicht mitbekommen, das A beschränkt der Klasse A2 gleichgestellt ist, dann könnte der Sheriff Stress machen, wenn das Mopferd >25kw und <=35kw Leistung hat.
 
gerd_

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Hi
Im Zweifel ist es so wie bisher auch: In keinem "Fremdland" hat ein deutscher einen FS. Fast alle Länder akzeptieren lediglich den Führerschein des Herkunftslandes. Der ausländische Fahrer hat ja i.d.R. nie eine Fahrprüfung im jeweiligen Ausland abgelegt. Bei den Amis bekommt man einen "Touristenleihwagen" (spezielles Kennzeichen), darf aber in vielen Bundesstaaten kein privates US-Auto fahren. Deshalb hab' ich mal einen US-Führerschein gemacht. Die Prüfung war fast so schwierig wie es bei uns ist wenn man als Auswärtiger das richtige Ticket für die Münchner U-Bahn aus dem Automaten zerren will.

Im vorliegenden Fall ist das ja kein Problem solange der FS im Heimatland Gültigkeit hat, gilt er auch in der EU. Maximal dauert eben die Überprüfung ein bisschen.

Lustig ist das z.B. mit Pakistanis. Kommt einer mit eigenem Fahrzeug in die EU und hat einen FS, so kann er damit 6 Monate fahren (Tourist). Fliegt er ein und will ein Auto mieten hat er normalerweise schlechte Karten weil die Vermieter (Sixt) den Schein nicht akzeptieren wenn er keine Kundenkarte hat. Kauft er ein Auto bekommt er es nicht zugelassen. Weiss er das Alles, kauft daher von privat und meldet es "morgen" um, so wird es niemals "morgen" werden.
gerd
 
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enduro43

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Lustig ist das z.B. mit Pakistanis. Kauft er ein Auto bekommt er es nicht zugelassen. Weiss er das Alles, kauft daher von privat und meldet es "morgen" um, so wird es niemals "morgen" werden.
gerd
Hallo
verstehe ich jetzt ehrlich nicht. Ich kann doch ein Fzg. zulassen auf meinen Namen "ohne" einen FS zu besitzen , oder etwa nicht ?
M.W. braucht man doch nur eine Adresse, ein Konto, und den gültigen Reisepass/Personalausweis um ein Fahrzeug anmelden zu können. Plus Versicherungs-Nachweis (früher Doppelkarte).
Grüße Eugen
 
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camper24

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HAllo Daniela Sabine,

mein Problem betrifft die tatsächlichen A2 Führerscheine (Erteilung nach dem 19.01.2013) hier hat nur Deutschland eine Aussnahme bei der Fahrzeugauswahl der zu drosselnden Motorräder gemacht. Alle anderen EU Staaten verbieten es, dass ein Motorrad > 70 KW auf 35 KW (A2 Fahrer) gedrosselt wird. Deutschland hingegen verzichtet auf diese Einschränkung bei uns dürfen sämtliche Motorräder gedrosselt und von A2 Fahrern gefahren werden.............


Gruß

Dirk
 
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Gast24424

Gast
Hallo Dirk,

wenn das Fahrzeug hier als Kraftrad mit 35kw zugelassen ist, muss jeder Staat dies akzeptieren, es sei denn, du willst das Fahrzeug in einem anderen Staat zulassen.

Die Zulassungsbestimmungen sind grundsätzlich Länder Sache.

Ein Beispiel:
Man konnte (/kann?) kein Fahrzeug aus den USA in die Niederlande importieren.
Wenn das Fahrzeug zuerst nach Deutschland importiert und hier einmal zugelassen wurde,
musste die Niederlande diese Zulassung in der EG akzeptieren und das Fahrzeug auch in den Niederlanden zulassen.
 
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moonrisemaroon

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Hallo,
zuerst mal finde ich die Regelung mit den 70kw und 35kw sehr sinnvoll. Ein Motorrad, was um mehr als 50% gedrosselt wurde ist einfach unfahrbar. Ein Freund von mir fährt eine Vmax, von 145PS gedrosselt auf 34PS, ein anderer eine FJR 1300 mit 34PS, die Teile sind einfach nur sowas von lahm und die Motorcharakteristik völlig flöten gegangen. Eine 500er oder 650er mit 34 PS bringt mehr Fahrspass, und mit der neuen Regelung von 48PS darf man sogar alle möglichen Mopeds ungedrosselt mit mit dem Original Charakter fahren z.B. Honda Dominator etc. Ich finde es schwachsinnig "sich sofort sein Traummoped zu kaufen" um dann an der Staumauer schöne Fotos zu machen. Will man jezt Fahrspass oder Posen?

Völlig unabhängig davon:
Auch wenn es "nur Klasse A2" ist hat man trotzdem einen Führerschein eines souveränen Staates und den haben zumindest in Europa alle anderen zu akzeptieren! Alles andere wäre eine Beleidigung auf staatlicher Ebene.
Wir Deutsche ziehen ja auch keine Englischen KFZ aus dem Verkehr nur weil oft sie in keiner Weise unseren Vorstellungen von z.B. Lautstärke entsprechen. GB hat das KFZ für Straßentauglich erachtet und wir akzeptieren das.
Was natürlich für alle gilt sind allgemeine Verkehrsregeln z.B. in Frankreich 110km/h Höchstgeschwindigkeit für Fahranfänger statt der normalen 130.
 
Hermann (aus E)

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Hallo zusammen,
das mit dem "ich darf in D fahren, also darf ich überall in der EU" ist nicht ganz richtig. Die Niederlande und Östereich haben häufig Leute, die mit dem grauen oder rosanen Führerschein kräftig abgezockt weil sie keinen "gültigen" Führerschein haben. Also hat die Frage von Camper24 durchaus berechtigung...

Gruß Hermann
 
camper24

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Leider sehe ich das nicht ganzo einfach mit der Übertragbarkeit der deutschen Rechte in andere Länder. So durften in der Vegangenheit auch 16 Jährige nicht mit ihren 125ern in Österreich fahren, da dort das Mindestalter 18 war.

Wenn ich das richtig verstanden sollte gerade mit der einheitlichen Führerscheinregel mehr Klarheit in Europa geschaffen werde. Durch den Alleingang Deutschland´s in Bezug auf die Drossellung (>70KW) ist zumindest die Einheitlichkeit nicht mehr gegeben. Die Kernfrage ist im Prinzip wie sehen die anderen EU Staaten das uns was bedeutet das für den Fahrer...........


Gruß

Dirk
 
Speefee

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Es geht nicht um die Zulassung eines Fahrzeugs sondern darum mit dem Führerschein A2 (beschränkt auf 35 kW) in's Europäische Ausland zu fahren, wenn die gedrosselte Maschine original über 70 kw hat. Da hat Deutschland nämlich eine Ausnahmeregelung. In D darf ein Fahrer mit einem A2 Führerschein theoretisch auch eine auf 35 kW gedrosselte Suzuki Hayabusa (original 145 kW) oder BMW S 1000 RR (original 142 kW) fahren. Im Europäischen Ausland ist das allerdings nicht erlaubt. Dort darf die ungedrosselte Maschine maximal 70 kW haben.

Wie RA Jan Schweers, Bremen dazu schreibt (Link: Rechtstipp - Führerscheinrecht Änderung ab 19.1.2013 | bma - DAS kostenlose Motorradmagazin):

"Folglich besteht die Gefahr des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Ausland. Wer eine solche Reise vorhat, sollte sich zuvor nach eventuellen Sanktionen in anderen Ländern erkundigen, damit er nicht hohe Geldstrafen oder gar Gefängnisaufenthalte zu befürchten hat."

Bleibt tatsächlich im Moment nur abzuwarten, ob und wie "Verstöße" im jeweiligen Ausland gehandhabt werden.

Gruß
Uwe
 
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Die Niederlande und Östereich haben häufig Leute, die mit dem grauen oder rosanen Führerschein kräftig abgezockt weil sie keinen "gültigen" Führerschein haben.
Hermann, sei so gut, das glaubst Du doch selber nicht.

Millionen deutscher Rentner, wahrscheinlich die Hälfte noch mit grauer Pappe unterwegs (ich hab auch noch eine, bin aber noch weit vom Rentenalter weg ;-) fahren also alle mit ungültigem Führerschein via Österreich gen Meran und Gardasee?

Erst aktuell ist doch festgelegt worden, daß die alten (auch grauen und rosanen) Führerscheine bis 19.1. 2033 Gültigkeit behalten und erst dann in Plastikkarten umgetauscht werden müssen.

Ich werde meinen Grauen ganz gepflegt kurz vorher "verlieren", den geb ich nicht her :nein: :yeahh:

Ciao
Alex
 
gerd_

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Hallo
verstehe ich jetzt ehrlich nicht. Ich kann doch ein Fzg. zulassen auf meinen Namen "ohne" einen FS zu besitzen, oder etwa nicht?
M.W. braucht man doch nur eine Adresse, ein Konto, und den gültigen Reisepass/Personalausweis um ein Fahrzeug anmelden zu können. Plus Versicherungs-Nachweis (früher Doppelkarte).
Grüße Eugen
Jein. Du brauchst erst mal einen Wohnsitz in DE. Eine Hoteladresse und ein Tourivisum genügen nicht. Es geht schlicht und ergreifend darum, wohin Tickets geschickt werden können :-). Mit einem deutschen Wohnsitz ist aber Dein ausländischer FS in DE nach kurzer Zeit ungültig!
Andernfalls bekommst Du bestenfalls ein Ausfuhrkennzeichen.
Der Pass offenbart Deine Nationalität und das interessiert die Versicherung. Dann kann es schwierig werden . . Das beginnt bereits wenn deutsche Fahranfänger von Papi einen Porsche bekommen. Deshalb und nicht nur wegen der horrenden Anfängerprämien läuft der Karren auch häufig auf Papis Namen.

Wer schon mal bei einem Autovermieter ein Fahrzeug geholt hat kennt auch die Frage "FS?", und auch bei internationalen FS aus "weit entfernten Ländern" habe ich am Flugplatz schon "I am awfully sorry" gehört.
Gleiches gilt für die Umschreibung eines ausländischen Scheins in einen deutschen. Bei Franzosen kostet das etwas Zeit, 2 Formulare, einige Euros und noch etwas Zeit. Bei einem Pakistani kostet es einen (ausführlichen) Fahrschulbesuch nebst Prüfung. Ob die Behörde das nach Augenmass fordern darf oder ob es Listen gibt weiss ich nicht
gerd
 
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Gast24424

Gast
Gleiches gilt für die Umschreibung eines ausländischen Scheins in einen deutschen. Bei Franzosen kostet das etwas Zeit, 2 Formulare, einige Euros und noch etwas Zeit. Bei einem Pakistani kostet es einen (ausführlichen) Fahrschulbesuch nebst Prüfung. Ob die Behörde das nach Augenmass fordern darf oder ob es Listen gibt weiss ich nicht
gerd
Über die Anerkennung und in welchem Umfang die ausländische Fahrerlaubnis anerkannt wird, gibt es tatsächlich Listen.

Für den Franzosen ist das überhaupt kein Problem mehr. Die ausländische Fahrerlaubnis muss innerhalb der EG-Mitgliedsstaaten nicht mehr umgeschrieben werden.

Und ob ein Autovermieter die Fahrerlaubnis anerkennt ist vollkommen wurscht. Als freier Unternehmer kann er auch die Bedingungen festlegen, zu denen er seine Fahrzeuge vermietet. Viele vermieten ja auch erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren. Das hat aber nichts mit der Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu tun.


Nochmal zur Anfangsfrage zurück:

Die BRD sowie die anderen Mitgliedstaaten der EG haben die 3. EG-Führerscheinrichtlinie am 19.01.2013 in nationales Recht umgesetzt.
Dabei hat Deutschland einen Spielraum der Richtlinie genutzt und für die Klasse A2 einen Teilsatz nicht umgesetzt.

In Artikel 2 der EG-Richtlinie verpflichten sich die Mitgleidstaaten, die Fahrerlaubnis gegenseitig anzuerkennen.

Wenn in Deutschland also eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 erteilt wurde, ohne diesen Teilsatz, so ist diese erteilte Fahrerlaubnis gültig.
Und nach Artikel 2 der EG-Richtlinie müssen die anderen Mitgliedsstaaten die hier erteilte Fahrerlaubnis uneingeschränkt anerkennen.
Nur hinsichtlich des Mindestalters gibt es entsprechende Abweichungen, die aber ebenfalls in der EG-Richtlinie geregelt sind.
 
Hermann (aus E)

Hermann (aus E)

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Hermann, sei so gut, das glaubst Du doch selber nicht.

Millionen deutscher Rentner, wahrscheinlich die Hälfte noch mit grauer Pappe unterwegs (ich hab auch noch eine, bin aber noch weit vom Rentenalter weg ;-) fahren also alle mit ungültigem Führerschein via Österreich gen Meran und Gardasee?

Erst aktuell ist doch festgelegt worden, daß die alten (auch grauen und rosanen) Führerscheine bis 19.1. 2033 Gültigkeit behalten und erst dann in Plastikkarten umgetauscht werden müssen.

Ich werde meinen Grauen ganz gepflegt kurz vorher "verlieren", den geb ich nicht her :nein: :yeahh:

Ciao
Alex
Hi Alex,
doch, ich denke es kann Probleme geben, vielleicht mittlerweile nicht mehr, aber Anfang 2000 war es wohl eines...
http://www.derwesten.de/reise/graue-und-rosafarbene-fuehrerscheine-sind-im-eu-ausland-weiterhin-gueltig-id5064698.htm
oder dies hier:
http://www.landkreis-augsburg.de/Do...cb&orgid=78b03cbf-55d4-4dd2-b516-60012f7e723a

Also so ganz weit hergeholt scheint es nicht zu sein...

Ich habe meinen grauen aus diesem Grund gegen die Scheckkarte ausgetauscht, weil ich meinen Urlaub bestimmt angenehmer verbringen kann, als mich mit vermeidbarem Firlefanz abzugeben. Ich durfte meinen grauen FS auch behalten...obwohl er wurde entwertet, oder wie man das nennt.
Ich möchte nur drauf aufmerksam machen, das die Möglichkeit besteht, das nicht jeder Dorfpolizist in der EU weiß, das ausgerechnet Deutschland wieder einen Sonderweg eingeschlagen hat. Ihr mögt zwar das Recht auf eurer Seite haben, aber auch die Lauferei zum Anwalt usw...

Gruß Hermann
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Salzburg
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KTM 1190 Adventure R
Ich möchte nur drauf aufmerksam machen, das die Möglichkeit besteht, das nicht jeder Dorfpolizist in der EU weiß, das ausgerechnet Deutschland wieder einen Sonderweg eingeschlagen hat. Ihr mögt zwar das Recht auf eurer Seite haben, aber auch die Lauferei zum Anwalt usw...
Eben jener Dorfpolizist wird die in der Zulassung eingetragene Leistung überprüfen und sich mit der Angabe begnügen.
Oder Du findest den einen unter 1000, der zwar die Originalleistung aller Motorräder im Kopf hat, aber die gesetzlichen Grundlagen nicht kennt ;)
 
Hermann (aus E)

Hermann (aus E)

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...und was ist wenn er die gesetzlichen Grundlagen gut kennt?
Ein Fahrer mit einem A2 Führerschein darf laut EU kein gedrosseltes Motorrad mit 35kW fahren, dessen original Leistung größer als 70kW war (außer in D, aber weiß das jeder Dorfpolizist?) ... und schon hat er sich wieder ein Sternchen verdient.

Gruß Hermann
 
manghen

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bei Regensburg - direkt an der Donau,
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R1200GS; Honda Vision 110 für die Stadt
In Artikel 2 der EG-Richtlinie verpflichten sich die Mitgleidstaaten, die Fahrerlaubnis gegenseitig anzuerkennen.

Wenn in Deutschland also eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 erteilt wurde, ohne diesen Teilsatz, so ist diese erteilte Fahrerlaubnis gültig.
Und nach Artikel 2 der EG-Richtlinie müssen die anderen Mitgliedsstaaten die hier erteilte Fahrerlaubnis uneingeschränkt anerkennen.
Nur hinsichtlich des Mindestalters gibt es entsprechende Abweichungen, die aber ebenfalls in der EG-Richtlinie geregelt sind.
Der Führerschein wird im Ausland sicherlich anerkannt,
aber das benutzte Fahrzeug erfüllt außerhalb D die geforderten Voraussetzungen nicht.

Deswegen vielleicht mal beim ADAC nachfragen, die haben doch für so etwas Juristen.

Gruß Franz
 
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Gast24424

Gast
Der Führerschein wird im Ausland sicherlich anerkannt,
aber das benutzte Fahrzeug erfüllt außerhalb D die geforderten Voraussetzungen nicht.
Das ist so nicht richtig.

Die erteilte Fahrerlaubnis der deutschen Klasse A2 ist bezüglich der Einschränkung 70kw nicht beschränkt.
Und in diesem Rahmen müssen die Mitgliedstaaten die erteilte Fahrerlaubnis anerkennen.

Umgekehrter Fall. Ein Franzose hat die französische Fahrerlaubnis der Klasse A2 erworben. Er darf in Deutschland kein Kraftrad bis 35kw fahren, dass ursprünglich mehr als 70kw Leistung hatte, denn die Auflagen der Fahrerlaubnis des ausstellenden Staates sind auch in Deutschland gültig.

Eine wirklich rechtsverbindliche Auskunft wird man nur beim Bundesverkehrsministerium erhalten.
 
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Führerschein A2 im Ausland, wenn Ausgangsleistung > 70 KW

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