Führerschein A2 im Ausland, wenn Ausgangsleistung > 70 KW

Diskutiere Führerschein A2 im Ausland, wenn Ausgangsleistung > 70 KW im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Deine Ausführungen sind absolut richtig Daniela, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen
AmperTiger

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Deine Ausführungen sind absolut richtig Daniela, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen
 
gerd_

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Hi
Mit meiner grauen Pappe hatte ich noch nie Probleme im Ausland. Allerdings habe ich vorsichtshalber auch gleich mal die Erklärung (mit Verweis auf die passenden Regelungen) des ADAC in 5 Sprachen dabei, dass das Ding zu gelten hat.
Wollte aber noch niemand sehen.
gerd
 
camper24

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Hallo Zusammen.

Gott sei Danke bin ich nicht der Einzige der nicht weiß was los ist.

Eben in der aktuellen MOTORRAD gelesen, dass auch unser Verkehrsministerium nicht weiß was das bedeutet und fragt halt mal bei den Nachbarn an wie die unsere Ausnahme so beurteilen..............

Quelle MOTORRAD Ausgabe 5/2013 Seite 34.

Wir müssen also abwarten wie die anderen EU Länder das beurteilen.

Gruß

Dirk
 
miche187

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keine Gs mehr
Auch wenns nicht zum Tema passt, aber ich hab mich schon immer gefragt was das bringen soll eine ZX10 (bzw. alles über der 96PS Grenze) auf 34 bzw knapp 50 Ps zu drosseln?:fragezeichen: Da Kauf ich mir doch lieber für die Leistungsbeschränkte Zeit ein Leichtes Moped, ne Supermoto oder irgendwas das ich evtl gar nicht drosseln muss. Später wenn man offen fahren darf kann man ja immer noch was großes kaufen. Diese drosselei halte ich für Schwachsinn da sowieso die meisten offen fahren. (Da sehe ich diese 70 Kw Grenze eher als Risikobegrenzung gerade weil die meisten offen fahren:nixweiss:)... Und wenn scho EU regelung dann doch normal auch überall gleich :fragezeichen:
 
camper24

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Hallo Miche,

grundsätzlich stimme ich dir zu.

Aber so dramatisch muss es nicht immer sein. Eine YAMAHA FZ6 hat z.B. "nur" 98 PS und würde dann rausfallen, die YAMAHA ist ein beliebtes und meist auch geeignetes Einsteiger-Motorrad mit ABS.

Deine Anmerkung zum unerlaubten entdrosseln teile ich nicht.
Erstens glaube ich nicht das tatsächlich " die Meisten" das tun und Zweitens wäre dann der Unterschied ev. zu vernachlässigen ob es dann um 96 PS oder vielleicht 110 PS geht, extreme Ausnahmen z.B. 1000 RR etc. mal ausgenommen.

Ich denke meine Frage hat sich grundsätzlich erstmal erledigt.
Es scheint tatsächlich ein Problem mit der deutschen Ausnahmeregelung zur Drosselung zugeben, gemerkt hat man das wohl erst als der Gesetzentwurf durchgewunken war.

Es bleibt zu hoffen, dass nicht wieder ein "unschuldiger A2 Fahrer" in Italien, Österreich oder sonst wo im einigen Europoa die Rechnung für fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis etc. zahlen muß.

Gruß

Dirk
 
Sachsen-Paule79

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camper24 schrieb:
...Es bleibt zu hoffen, dass nicht wieder ein "unschuldiger A2 Fahrer" in Italien, Österreich oder sonst wo im einigen Europoa die Rechnung für fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis etc. zahlen muß.
Gruß
Dirk
...fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis?

Du hast eine Fahrerlaubnis nach deutschem Recht abgelegt.
Du hast einen gültigen deutschen Führerschein.
Du hast ein in D-Land zugelassenes Motorrad.

Also wo ist das Problem?

Gruß,
André
 
camper24

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....das Problem ist, das du unter Umständen ein Motorrad fährst für das du nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.......
Das ist nicht neu bis vor kurzen war das z.B. bei unter 18 Jährigen A1 Fahrern in Österreich so.

Auch da deutscher Führerschein, nach deutschen Recht zugelassenes Motorrad und trotzdem kein erlaubtes fahren in Ö, da keine gültige Fahrerlaubnis!

Aber wie geschrieben das Verkehrsministerium fragt ja mal bei den Nachbarn nach...................

Gruß

Dirk
 
Sachsen-Paule79

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....das Problem ist, das du unter Umständen ein Motorrad fährst für das du nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.......
Das ist nicht neu bis vor kurzen war das z.B. bei unter 18 Jährigen A1 Fahrern in Österreich so.

Auch da deutscher Führerschein, nach deutschen Recht zugelassenes Motorrad und trotzdem kein erlaubtes fahren in Ö, da keine gültige Fahrerlaubnis!

Aber wie geschrieben das Verkehrsministerium fragt ja mal bei den Nachbarn nach...................

Gruß

Dirk

Da haben wohl welche ihre Hausaufgaben nicht gemacht!

Gruß,
André
 
camper24

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schubs...

hat jemand inzwischen neue Info´s?

In der aktuellen Motorrad wurde auf den nicht geklärten Sachverhalt hingewiesen und empfohlen nicht mit einem Motorrad über
96 PS (ungedrosselt) Deutschland zu verlassen.

Gruß

Dirk
 
B

Bahnburner

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...ich erkenne das Problem von Camper24 und seiner "Mannschaft" schon als exiszent, und wenn noch nicht einmal im Verkehrsministerium Einigkeit herrscht wie es zu interpretieren ist... dann herrscht innerhalb der EU Mitgliedsstaaten wohl erst recht keine Einigkeit!

Außerdem - der "Dorfpolizist" im Urlaubsort wurde ja schon genannt. Und wenn der nun - egal ob aus purer Unwissenheit um das deutsche Führerscheinrecht oder aus oft unterstelltem bösen Willen einen Touri abzuzocken - erst mal Führer- und Fahrzeugschein in der Hand hält, sitzt er am längeren Hebel. Da bist Du als Fahrer erst mal "fällig". Und als Urlaubssouvenir ohne echt "was angestellt zu haben" einen evtl. monatelangen Rechtsstreit noch dazu mit Gerichtsstand in Absurdistan und wahrscheinlich in einer Fremdsprache mit heimzubringen, darauf kann man bestimmt gern verzichten (es ei denn man ist ein fanatischer "Prozesshansl").

Da gibt's dann wahrscheinlich wenig andere Lösungen als klein beizugeben, auch wenne s dem Ego wehtut (es sei denn... siehe oben => "Prozesshansl". Ich könnte wie gesagt im Urlaub da gern drauf verzichten).

Ich kenne so ähnliche Fälle aus der Arbeit: ich bin in dem Prozess "(Einzel-) Zulassung von Erprobungsfahrzeugen" bei uns in der Firma eingebunden. Viele der Erprobungsfahrzeuge haben eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO, teilweise weil Nachweise zur Erfüllung der "Mindestanforderungen der Bau- und Betriebsvorschriften" noch fehlen, teilweise weil sie es echt nicht erfüllen (Ländervarianten, spezielle Experimentalfahrzeuge etc).
Diese Ausnahmegenehmigungen gelten für die Zulassung der Fahrzeuge in D, der Betrieb der dann in D mit "regulärem" Kennzeichen (schwarze Schrift auf weißem Grund, also keine roten "Überführungskennzeichen") zugelassenen Fahrzeuge ist - vom Verkehrsministerium in mehreren Nachfragen bestätigt - in allen Ländern erlaubt, die das Wiener Abkommen unterzeichnet haben. Trotzdem gab es schon Fälle, dass Testfahrer Strafe zahlen mussten (insbesondere im direkten südlichen Nachbarstaat), weil der oben ziterte "Dorfpolizist" die Ausnahmegenehmigung als "nur in D gültig" interpretiert hat (in Unwissenheit über das Wiener Abkommen?).
Und wenn der Fahrer mit einem geheimen, getarnten Prototyp unterwegs ist, will er sich lieber nicht auf lange Diskussionen einlassen, wenn er an prominenter Stelle kontrolliert wurde...


Grüße
"Bahnburner"
Matthias
 
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