A Führerschein über 2 Jahre...!?

Diskutiere A Führerschein über 2 Jahre...!? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich habe mit 18 den A Führerschein gemacht, nun muss man ja mindestens 2 Jahre den Schein haben um dann Moped's über 35 PS fahren zu dürfen. Ich...
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el3ment

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Ich habe mit 18 den A Führerschein gemacht, nun muss man ja mindestens 2 Jahre den Schein haben um dann Moped's über 35 PS fahren zu dürfen.
Ich habe den Schein vor über 2 Jahren gemacht aber zwichendurch wurde er mit entzogen (komplett), dann mpu und danach neuerteilung!
Darf ich jetzt schon über 35 PS fahren, wie gesagt habe zwar den Schein vor über 2 Jahren gemacht aber besessen habe ich ihn noch nicht 2 Jahre!
Darf sicherlich noch nicht, ODER ????
Wäre sehr dankbar für konkrete rechtliche Beschlüsse.
"Ich denke / glaube" ist mir etwas zu dünn.
Habe auch schon ein ganzes Stück gegoogelt aber nix brauchbares gefunden!
Wenn ich nicht darf und trotzdem fahre, was kann mir dann alles passieren?
"Nur" Geldstrafe oder schlimmstenfalls wieder MPU ?

Vielen Dank schonmal!

Grüße
 
JEFA

JEFA

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Wende Dich an eine Fahrschule oder direkt an die Polizei. Die werden Dir sicherlich helfen können.
 
Batzen

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Sorry,

wer sich schon darüber Gedanken, was passiert, wenn er trotzdem fährt und es gegebenenfalls nicht darf, dem gehört der Schein erst gar nicht wieder gegeben und müßte gleich nochmal zur MPU, da er ja wahrscheinlich nix gelernt hat!
 
Adventure-Doc

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...willst Du wieder laufen??

Sorry,

wer sich schon darüber Gedanken, was passiert, wenn er trotzdem fährt und es gegebenenfalls nicht darf, dem gehört der Schein erst gar nicht wieder gegeben und müßte gleich nochmal zur MPU, da er ja wahrscheinlich nix gelernt hat!

...das waren G E N A U meine Gedanken als ich das gelesen habe!!! :o

Wenn Du SO an die Sache herangehst wirst Du wohl bald wieder Fußgänger sein...:rolleyes:

Frag bei einer Fahrschule nach, wie schon richtig erwähnt wurde, die sagen Dir was geht und nicht!

Gruss Doc
 
granada

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hallo,
also bei mir musste der schein damals umgeschrieben werden (von 34 ps auf offen).
Ich hab allerdings keine ahnung wie das heute ist.

vorschlagen würde ich auch ,führerscheinstelle,polizei oder fahrschule.

gruß
 
nypdcollector

nypdcollector

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Die Zeit, in der du keinen Führerschein wegen des Entzugs hattest, wird auch nicht gewertet.
Um Maschinen mit mehr als 34 (!) PS fahren zu dürfen, musst du insgesamt 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis A (beschränkt) sein.
Die Regelung ist hier analog zur Probezeit nach §2a StVG.

Wenn ich nicht darf und trotzdem fahre, was kann mir dann alles passieren?
"Nur" Geldstrafe oder schlimmstenfalls wieder MPU ?
Wenn du trotzdem schon offen fährst, so ist das eine Straftat nach §21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Strafe dafür ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wobei die Freiheitsstrafe bei einem Ersttäter eher nicht in Frage kommt. Für das Vergehen bekommst du zusätzlich noch nette 6 Punkte in Flensburg.
Wegen deiner Nachfrage zur MPU: Weswegen wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen? War es wegen 3 Auffälligkeiten in der Probezeit und falls ja, bist du noch in der Probezeit? Sollte das der Fall sein, wirst du auf jeden Fall wieder zur MPU müssen.
Im anderen Fall: Die Punkte alleine sorgen nicht für eine MPU. ABER: Die Fahrerlaubnisbehörde wird bei einer Verurteilung wegen eines Vergehens nach §21 StVG davon erfahren und dann kann sie entsprechend §11 FeV begründet Eignungszweifel an deiner charakterlichen Eignung zum Führen von Kfz anmelden und dich dennoch mit entsprechender Fragestellung zur MPU schicken.

Kurz und knapp: Warte einfach die Wartezeit ab und du gehst dem Riesenärger völlig aus dem Weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
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el3ment

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@nypdcollector

vielen dank für die wirklich hilfreiche antwort!


@Batzen

ich habe doch nicht gesagt, dass ich fahre, es interressiert mich einfach nur (nice to know)!
das ist wirklich krass, in allen Foren gibt es solche leute die anscheinend einfach nur ihren Beitragscounter hochtreiben wollen.

@all

ich werde morgen mal bei der Führerscheinstelle anrufen und fragen was Phase ist. Und anschliessend warten bis ich endlich fahren darf.
 
FrankS

FrankS

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...das ist wirklich krass, in allen Foren gibt es solche leute die anscheinend einfach nur ihren Beitragscounter hochtreiben wollen...
Was soll denn so ein Kommentar? Das hier ist ein Diskussionsforum und kein Frage-und-Antwort-Spiel. Wenn du einen relativ provokanten Beitrag einstellst, musst du auch damit rechnen, Antworten zu erhalten, die nicht 100% deine Frage beantworten. Willkommen im Leben.

Gruß

Frank
 
Batzen

Batzen

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>>@Batzen

>>ich habe doch nicht gesagt, dass ich fahre, es interressiert mich einfach >>nur (nice to know)!
>>das ist wirklich krass, in allen Foren gibt es solche leute die anscheinend >>einfach nur ihren Beitragscounter hochtreiben wollen.


Servus,

ich hab schon überlegt, ob ich auf solch eine schwachsinnge These deinerseits überhaupt antworten soll, da ja dadurch mein Beitragszähler schon auf unglaubliche 6 hochschnellt (falls dir das zuviel erscheint.....)

Krass finde ich eher deine Frage, welche keine anderen Rückschlüsse als meine Antwot zulässt, auch wenn sie dir nicht sachdienlich war!

Was erwartest du eigentlich ??? Hättest du deine eventuelle! Einstellung (was ich bezweifle ;) ) zu deiner Thematik schon in der Frederöffnung und nicht erst in einer Antwort von dir schon dargestellt, wären auch solche Reaktionen wahrscheinlich nicht gekommen.

Weitere Infos bekommst auch hier:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verkehrsrecht.php

speziell du aber auch hier :D
http://www.berndboard.de/

Gruß aus Oberfranken,
Wolfgang
 
THE GHOST_909

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@nypdcollector

vielen dank für die wirklich hilfreiche antwort!


@Batzen

ich habe doch nicht gesagt, dass ich fahre, es interressiert mich einfach nur (nice to know)!
das ist wirklich krass, in allen Foren gibt es solche leute die anscheinend einfach nur ihren Beitragscounter hochtreiben wollen.

@all

ich werde morgen mal bei der Führerscheinstelle anrufen und fragen was Phase ist. Und anschliessend warten bis ich endlich fahren darf.
Wer Wind säht, wird Sturm ernten!:)
Mein Themenbeitrag um meinen Counter hochzutreiben beantwortet sch schon in Deiner Frage! Du mustest den Schein NEU machen! Also neues Spiel, neues Glück! Mit dem Alkohol ist`s halt so ne Sache......
Why you drink and drive, when you can smoke and fly:D
 
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el3ment

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Ich gebe zu,wo ich mir jetzt nochmal so den Beitrag durchlese, ist es wahr das die Frage provokant gestellt ist. Ich möchte hier diese Diskussion beenden und wieder zum eigentlichen Thema kommen.

Hab also mit der FS telefoniert.
Was die mir erzählt haben haut mich um!

Da der mein Führerschein neu ausgestellt wurde, zählen angeblich die 2 Jahre ab diesem Datum neu. Sprich ich muss jetzt nochmal 2 Jahre warten :eek: !
Kann das sein?

Ich mein bei unserer Führerscheinstelle hier sitzen nicht gerade die hellsten Leute aber das fachliche Wissen müssen Sie ja haben.
Trotzdem kann ich das nicht glauben das die 2 Jahre die ich schon fast rum hatte einfach wegfallen bzw erlöschen.

Wie denkt Ihr darüber?
 
JEFA

JEFA

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na, na, na ...

immer vorsichtig mit Meinungen über unsere Mitmenschen. Da Du ja selber gerne im Glashaus sitzt, solltest Du auf die Steine aufpassen.

Aber zum Thema:

Lass es Dir doch einfach schriftlich dokumentieren, wie die Sache denn nun wirklich ist. Meinungen sind doch hier nun wirklich nicht gefragt. Schreibe einen Brief an die zuständige Behörde in deinem Ort - ist in der Regel die Verkehrszulassungsbehörde- und frage einfach an. Behörden haben eine Antwortpflicht und so wirst Du in einigen Tagen Klarheit in schriftlicher Form haben.

PS: Hier nun aber auch eine Meinung. Ich meine, die Mitarbeiter haben recht und ich meine weiter, dass ich dass schon einmal irgendwo gelesen habe.
 
BF598

BF598

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Wie ich drüber denke:

RICHTIG SO!

Wer's schafft in 2 Jahren nach seinem 18. die Pappe los zu werden und zur MPU zu müssen, der kann auch ruhig noch mal 2 Jahre warten, denn im Normalfall ist er selber dran schuld. Und ich finde das man auch mit 34 PS ne ganz schöne Waffe unterm Hintern hat.

Wie' s in deinem Fall aussieht weiß ich nicht, da du ja nicht schreibst warum du zur MPU musstest.

Sollte dies allerdings z.B. auf Grund vom Alk, oder auf Grund einer Körperverletzung mit einem Kraftfahrzeug erfolgt sein, so bin ich persönlich der Meinung das diesen Menschen auf Grund mangelnder geistiger Reife keine Fahrerlaubnis mehr ausgestellt werden sollte. (Alles Primär auf die Probezeit bezogen.)

Grundsätzlich bin ich, nachdem ich schon mehrfach erleben musste was Alkohol oder andere Drogen/ Rauschmittel hinterm Steuer so verursachen können, der Meinung das Fahrern die mit diesem oder jenem Zeug im Blut unterwegs sind für den Rest ihres Lebens die Fahrerlaubnis entzogen wird!

Ohne Chance auf wiedererteilung!!!

Gruß

Fabian
 
Brezel

Brezel

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Es gibt bei uns auch schöne Bikes mit wenig PS, mit denen es Spaß macht zu fahren!!
Du bist noch jung ,was sind 2 Jahre ;)

Brezel
 
THE GHOST_909

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Ich gebe zu,wo ich mir jetzt nochmal so den Beitrag durchlese, ist es wahr das die Frage provokant gestellt ist. Ich möchte hier diese Diskussion beenden und wieder zum eigentlichen Thema kommen.

Hab also mit der FS telefoniert.
Was die mir erzählt haben haut mich um!

Da der mein Führerschein neu ausgestellt wurde, zählen angeblich die 2 Jahre ab diesem Datum neu. Sprich ich muss jetzt nochmal 2 Jahre warten :eek: !
Kann das sein?

Ich mein bei unserer Führerscheinstelle hier sitzen nicht gerade die hellsten Leute aber das fachliche Wissen müssen Sie ja haben.
Trotzdem kann ich das nicht glauben das die 2 Jahre die ich schon fast rum hatte einfach wegfallen bzw erlöschen.

Wie denkt Ihr darüber?
Was heißt wie denkt Ihr darüber?
Das ist nun mal so! Strafe muß sein!!!!!!! Bist nicht der erste und auch nicht der einzige!!!!
 
nypdcollector

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Da der mein Führerschein neu ausgestellt wurde, zählen angeblich die 2 Jahre ab diesem Datum neu. Sprich ich muss jetzt nochmal 2 Jahre warten :eek: !
Kann das sein?
Hierzu gibt es leider offenbar unterschiedliche Meinungen.

Hilfreich für dich wäre folgendes:
§6 Abs. 2 FeV sagt folgendes aus: "Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg."
Hier steht nichts davon, dass die Fahrerlaubnis 2 Jahre ununterbrochen bestanden haben muss.
Da es sich bei der Klasse A (beschränkt) um eine vom Gesetzgeber gewollte "Probezeit" im Rahmen einer Stufenführerscheinregelung handelt, sollte hier auch die Regelung für die Probezeit nach §2a StVG Abs 1 Satz 7 angewandt werden: "In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit."

Unterstützend würde ich hier auch noch die Begründung zum §6 Abs. 2 FeV sehen:
Zu § 6
Absatz 2
[...]Das Abstellen auf den Besitz der Fahrerlaubnis als Voraussetzung für das Führen von leistungsunbeschränkten Krafträdern und der Verzicht auf die bisher geforderte Fahrpraxis ist vertretbar, da kaum jemand die Fahrerlaubnis der Klasse A erwirbt, sie dann aber nicht nutzt. Außerdem wurde die Fahrpraxis bei der förmlichen Erweiterung der Klasse 1a auf die Klasse 1 bisher kaum kontrolliert…..
Für mich liest sich hier heraus, dass es dem Gesetzgeber um die reale Fahrpraxis und somit um die Zeit des Besitzes der Fahrerlaubnis geht. Dass ein Vorbesitz vor dem Entzug nicht mit angerechnet werden kann ergibt sich hier nicht von selbst.

Des weiteren muss die Vorschrift der FeV in Einklang mit der aktuell geltenden 2. Führerscheinrichtline der EU stehen.
2. Führerscheinrichtlinie Artikel 6 (1) Für die Ausstellung des Führerscheins gelten folgende Mindestaltersanforderungen:

b)18 Jahre:

-für die Klasse A; für das Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von mehr als 0,16 kW/kg (oder von Krafträdern mit Beiwagen mit einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,16 kW/kg) ist jedoch eine mindestens zweijährige Fahrpraxis auf Krafträdern, die beide Merkmale unter diesen Werten aufweisen, mit einem Führerschein der Klasse A erforderlich. Vorbehaltlich einer besonderen Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen braucht diese vorherige Fahrpraxis nicht verlangt zu werden, wenn der Bewerber mindestens das ... Lebensjahr vollendet hat;
Auch hier wird nur auf die Fahrpraxis abgezielt und ein Vorbesitzzeitraum zur Anrechnung nicht ausgeschlossen.
Auch in der neuen 3. Führerscheinrichtlinie der EU, die in Deutschland voraussichtlich ab 2013 gelten wird, hat sich hierzu die Ansicht nicht geändert.

Wenn dein Landratsamt der Meinung ist, dass ab Neuerteilung nach vorherigem Entzug wieder volle 2 Jahre gelten, würde ich zuerst einmal das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und ihn fragen, auf welcher Rechtsmeinung seine Sichtweise beruht. Falls du einen Verkehrsrechtschutz hast, kannst du den auch bemühen (Falls du ADAC Mitglied bist: Die bieten eine kostenfreie Rechtsberatung bei einem Vertragsanwalt. So kannst du deine Chance besser bewerten).
 
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Lutz

Dabei seit
22.06.2007
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Was die mir erzählt haben haut mich um!

Da der mein Führerschein neu ausgestellt wurde, zählen angeblich die 2 Jahre ab diesem Datum neu. Sprich ich muss jetzt nochmal 2 Jahre warten :eek: !
Kann das sein?

Ich mein bei unserer Führerscheinstelle hier sitzen nicht gerade die hellsten Leute aber das fachliche Wissen müssen Sie ja haben.
Trotzdem kann ich das nicht glauben das die 2 Jahre die ich schon fast rum hatte einfach wegfallen bzw erlöschen.

Wie denkt Ihr darüber?

Hi..........

Es ist genau wie dir gesagt wurde.....Du hast wider 2 Jahre Probezeit....:mad:

Das ist nun mal so....solltest du aber in der Zeit wieder Probleme bekommen....Zu schnell...Überholen im Überholverbot....Alkohol ab 0,2....Drogen...und so weiter....wirst Du deine Schein noch schneller wieder los....Du fährt sozusagen auf " Bewährung " ! Dann fängt der ganze Ärger wieder von vorne an..... Jede Auffälligkeit die Punkte zur Folge hat, verlängert deine Probezeit!!!

Also......erst denken......den lenken....!;)

Gruß.....Lutz
 
nypdcollector

nypdcollector

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Das ist nicht unbedingt gesagt, dass er nochmal 2 Jahre nur 34 PS fahren darf (s.o.).
 
Thema:

A Führerschein über 2 Jahre...!?

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