A Führerschein über 2 Jahre...!?

Diskutiere A Führerschein über 2 Jahre...!? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Leider ist auch diese Aussage falsch. Beispiel: wer mit 24 den FS der Klasse A macht, hat trotzdem die 2 Jahre die Leistungsbeschränkung von 34...
nypdcollector

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Älter als 25 Jahre keine Probezeit.?
Leider ist auch diese Aussage falsch.
Beispiel: wer mit 24 den FS der Klasse A macht, hat trotzdem die 2 Jahre die Leistungsbeschränkung von 34 PS und einem maximalen Leistungsgewicht von 0,16 KW/kg. Das heisst, derjenige darf erst mit 26 offen fahren.
Es gibt im Übrigen auch Kandidaten deutlich über 25, die sich erst einmal entscheiden, die Klasse A (beschränkt) zu machen, auch wenn wir sie anders beraten.

Wichtig auch in diesem Zusammenhang: Die Leistungsbeschränkung für 2 Jahre ist keine wirkliche Probezeit, sondern nur ein Stufenführerschein.
 
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Henson

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Wieso ist die Aussage falsch.
Ich bezog mich auf das Ausstellungsdatum.(Ok vielleicht BLÖD geschrieben)
Ist genau was Du schreibst. Ist man erst 24 Jahre plus 11 Monate 29 Tage = 2 Jahre Probezeit.
Ist man aber schon 25 Jahre dann hat jeder eigentlich freie Wahl was man macht.
Das sollte jeder für sich selbst entscheiden.
Ich bin der Meinung dass es mir nicht schlecht bekommen ist über Jahre eine Motorrad Aufbauseminar zu bekommen. ( Mofo /Dax usw)
Es gibt auch viele JUNGE Fahrer mit 100 PS. (Jetzt kommt bestimmt die Frage was JUNG ist)

Ich habe aber das Gefühl das es hier eigentlich um 2 Fragen geht.:)

1: Führerschein auf Probe/Verlängerung der Probezeit

2: Umsteigen auf mehr PS

GS Gruß

Henson

:D
 
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el3ment

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@Henson

Richtig, es geht um Punkt 1.

Fakt ist, ich hatte die 2 Jahre "Probezeit" also den Stufenführerschein schon fast rum und kurz vor Ende wurde mir der Führerschein entzogen.
Nun habe ich einen neuen Führerschein mit neuen Datum (02.07.08), ich versuche jetzt Rechtsgrundlagen zu finden um mir die fast vergangenen 2 Jahre anrechnen zu lassen um nun nicht nocheinmal 2 Jahre zu warten bis ich Maschinen über 35 PS fahren darf.

Habe dies nun nochmal beschrieben weil neue Beobachter sicher nicht alle Beiträge durchlesen.
 
nypdcollector

nypdcollector

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@Henson:
Dann habe ich dich falsch verstanden. Ich hatte es so gelesen, dass man in jedem Fall ab 25 offen fahren darf.;)
 
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Henson

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Kleiner Zusatz:
Habe es schon wieder BLÖD geschrieben.:mad::mad::mad:

Probezeit ist keine Stufenmodell!!!!

Geht die Probezeit nicht bis 21 Jahren
Ab Erstellung 2 Jahre. Bei Verlängerung bis 4 Jahre. Kannst also 22 Jahre sein und auf Probe unterwegs sein.
0 Promille geht immer bis 21 Jahren.

Klasse A bis 25 Jahren. Stufenweise
Klasse A ab 25 Jahren: Wahlbar

Jetzt ist aber auch gut.:)
Ich bin froh das ich das hinter mir habe.
Aber die Beschränkungen im Alter kommen bestimmt noch.:mad::mad:

Gruß

Henson
 
H

Henson

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@ el3ment:

Es gibt nur eine Stelle die dir genau sagen kann was los ist.
Die Führerscheinstelle von deinem Heimatort.

Aber ich glaube das du eine Verlängerung bekommen hast. Also gesamt 4 Jahre.
Das mit der PROBEZEIT ist ganz hart. Wenn die Probezeit am 9.7.2008 abläuft, gilt sie noch am 9.7.2008 bis um 23.59. Erst am 10.7.2008 um 0.00 wäre sie vorbei.
In meiner Nachbarschaft hat es mal einen Jungen Freitagsabend um 23.40 erwischt (Probezeit wäre am Samstag weg gewesen). Zu schnell durch denn Ort.

Gruß

Henson
 
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nypdcollector

nypdcollector

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Geht die Probezeit nicht bis 21 Jahren
Ab Erstellung 2 Jahre. Bei Verlängerung bis 4 Jahre. Kannst also 22 Jahre sein und auf Probe unterwegs sein.
0 Promille geht immer bis 21 Jahren.
Originaltext der §24c Abs. 1 StVG:
"Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht."

=>
mindestens bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

oder

bis zum Ende der Probezeit (falls diese länger gilt).

=> es gilt immer das für den Probezeitler schlechtere.
 
L

Lutz

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nypdcollector;
Jetzt wird es lächerlich.
Wenn man schon keine Ahnung hat, sollte man seine Unwissenheit nicht auch noch so rausposaunen.


Die Probezeit kann maximal 4 Jahre betragen: StVG §2a Abs. 2a
Die Probezeit wird um 2 Jahre (2 Jahre + 2 Jahre = 4 Jahre) verlängert, wenn ein Aufbauseminar im Rahmen der Probezeitmaßnahmen von der FSST angeordent wurde. Dieses Aufbauseminar kann nur ein Mal angeordnet werden und ist die erste Stufe der PZ-Maßnahmen.
Abgesehen davon fängt die PZ nicht erneut voll an, sondern die bisher abgelegte PZ wird angerechnet. Steht alles im Gesetzestext, aber lesen sollte man den halt schon. :cool:
Da du bisher auch keinerlei Belege für deine Ausführungen beigebracht hast, hast du dich spätestens mit der o.a. Aussage ins fachliche Abseits gestellt.

.....................................................................................................................................................................


Hi............nypdcollector...........

Ehrlich gesagt, deine Meinung ist die deine.....welche mich aber nicht im geringsten interessiert......

Ob meine Meinung...mein Wissen & Ahnung, lächerlich ist, lass ich mal dahingestellt sein...

Beweise brauch ich nicht zu erbringen...warum....!! Wer hier anscheinend was zu beweisen hat, scheinst doch wohl Du zu sein......Anscheinend brauchst Du das....Ich nicht!!!

Ich weiß was ich weiß....Wenn Du glaubst es besser zu wissen....schön für dich...


Und um ehrlich zu sein.....es geht mir am verlängerten Rücken verbein, was Du denkst....oder hier so von dir gibst !!!!

Leute wie dich gibt es nun mal überall....

Mit freundlichem Gruß..........

Ach ja...wenns dann doch noch interessiert..
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/falle/fuehrerschein_probe.php

http://strafzettel.de/index.html?/content/3.htm

http://stadt.gelsenkirchen.de/Virtu...ehrerscheinstelle/Fuehrerschein_auf_Probe.asp
 
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el3ment

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@henson

ich glaube wir reden etwas aneinander vorbei.
es geht hier um die "probezeit" der beschränkten A Klasse, nicht um die eigentliche Probezeit.

Ich habe mit 16 Klasse A1 gemacht, kurz vor Ende der Probezeit hatte ich schon meinen B Führerschein und wurde damit geblitzt und da wurde schon die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

Kurz danach habe ich noch den Klasse A gemacht, jetzt sind fast schon die 4 Jahre normale Probezeit fast vorbei. Durch den Entzug ist quasi nur die normale Probezeit stehen geblieben und nun läuft die weiter.

Aber "Motorradprobezeit" haben die mir auf der FSST gesagt soll jetzt nochmal neu beginnen obwohl ich da ja auch schon die 2 Jahre fast rum hatte.Kann das aber nciht so wirklich glauben, denke eher das die gute Frau dort eifnach soviel Stress hatte und einfach nicht genau nachforschen wollte wie die Gesetzeslage ist.

So, das ist das Problem. Und wie nypdcolelctor schon gesagt hat, gibt es wohl keine Rechtsgrundlagen wo festgelegt ist, das nach einem Entzug nochmal die komplette "Motorradprobezeit" durchlaufen werden muss.

Ich suche etwas, da ich ja schon fast 2 Jahre eine Maschine mit 35 PS gefahren habe und mich schon freute endlich ein paar Pferdchen mehr fahren zu dürfen.
Das finde ich jetzt eben ärgerlich nochmal 2 Jahre zu warten.

Klar, einige denken jetzt wieder,du bist selber Schuld und so weiter!
Ist ja auch richtig aber trotzdem glaube ich nicht das es das Gesetz so vorsieht dann nochmal dies auf 2 Jahre zu verlängern.
Ich denke das es eifnach nru darum geht, dass mann 2 Jahre Fahrpraxis sammelt und dann auc hetwas größeres fahren darf.

So, hoffe ich konnte es halbwegs verständlich rüber bringen und euch meine Problematik nahe bringen.
 
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el3ment

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@Lutz

nypdcollector ist der einzigste bisher der hier handfeste Rechtsgrundlagen rausgesucht hat, die mir einen Lichtblick geben....

Hierzu gibt es leider offenbar unterschiedliche Meinungen.

Hilfreich für dich wäre folgendes:
§6 Abs. 2 FeV sagt folgendes aus: "Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg."
Hier steht nichts davon, dass die Fahrerlaubnis 2 Jahre ununterbrochen bestanden haben muss.
Da es sich bei der Klasse A (beschränkt) um eine vom Gesetzgeber gewollte "Probezeit" im Rahmen einer Stufenführerscheinregelung handelt, sollte hier auch die Regelung für die Probezeit nach §2a StVG Abs 1 Satz 7 angewandt werden: "In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit."

Unterstützend würde ich hier auch noch die Begründung zum §6 Abs. 2 FeV sehen:
Für mich liest sich hier heraus, dass es dem Gesetzgeber um die reale Fahrpraxis und somit um die Zeit des Besitzes der Fahrerlaubnis geht. Dass ein Vorbesitz vor dem Entzug nicht mit angerechnet werden kann ergibt sich hier nicht von selbst.

Des weiteren muss die Vorschrift der FeV in Einklang mit der aktuell geltenden 2. Führerscheinrichtline der EU stehen.

Auch hier wird nur auf die Fahrpraxis abgezielt und ein Vorbesitzzeitraum zur Anrechnung nicht ausgeschlossen.
Auch in der neuen 3. Führerscheinrichtlinie der EU, die in Deutschland voraussichtlich ab 2013 gelten wird, hat sich hierzu die Ansicht nicht geändert.

Wenn dein Landratsamt der Meinung ist, dass ab Neuerteilung nach vorherigem Entzug wieder volle 2 Jahre gelten, würde ich zuerst einmal das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und ihn fragen, auf welcher Rechtsmeinung seine Sichtweise beruht. Falls du einen Verkehrsrechtschutz hast, kannst du den auch bemühen (Falls du ADAC Mitglied bist: Die bieten eine kostenfreie Rechtsberatung bei einem Vertragsanwalt. So kannst du deine Chance besser bewerten).

Ansonsten waren es nur mehr oder weniger Beiträge in denen spekuliert und igrendwas behauptet wurde.

Also hier nocheinmal Lob an Ihn, das war der hilfreicheste Beitrag bisher in diesem Thread!
 
L

Lutz

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@Lutz

nypdcollector ist der einzigste bisher der hier handfeste Rechtsgrundlagen rausgesucht hat, die mir einen Lichtblick geben....




Ansonsten waren es nur mehr oder weniger Beiträge in denen spekuliert und igrendwas behauptet wurde.

Also hier nocheinmal Lob an Ihn, das war der hilfreicheste Beitrag bisher in diesem Thread!

Hi..............
http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...hein_probe.php

http://strafzettel.de/index.html?/content/3.htm

http://stadt.gelsenkirchen.de/Virtue..._auf_Probe.asp


Habe dir hier ein paar Links eingefügt..............einfach durchlesen und du weißt bescheid.........Gruß...Lutz
 
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el3ment

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@Lutz

Danke für dei Links, nur leider kenne ich diese Regelungen.
Wie gesagt, es geht nicht um die eigentliche Probezeit!

Es geht um die 2 Jahresbeschränkung der Klasse A für Mottorräder mit 35 PS.

Darüber konnte ich leider auf den Seiten nichts finden, nur auf "strafzettel.de" das es ein sehr komplexes Gebiet ist und es wird angeraten sich einen Anwalt zu nehmen, da der Ottonormalverbraucher gar nicht durch alle Bestimmungen durchblicken kann.

Muss wohl oder übel wirklich das persönliche Gespräch suchen mit einem Anwalt. Hoffe doch das sich die 100€ Selbstbeteiligung lohnen.
 
L

Lutz

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Hi..............

Versuchs mal da...

http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1447/EU-Fuehrerschein.htm


Ach ja....was ich oben in meinem Trad zu den Bemerkungen eines gewissen Mitgliedes in diesem Forum gemacht habe ,hat nichts mit der von Dir geschilderten Sachlage zu tun...Es ändert aber auch nichts an den von mir zu diesem Tema gemachten Aussagen!!!

Es ging mir nur um die Art und Weise wie diese bestimmt Person glaubt mit anderen umgehen zu können...und dieses nicht zu ersten mal....!! Mir ist schon mehrmals, auch in anderen Trads, genau diese Person im Umgangs mit anderen Mitgliedern, in dieser Art aufgefallen!! Ich gehöre aber nicht zu denen, die solches Verhalten mir gegenüber, kommentarlos hinnehmen!!
Dies hat aber nichts mit dir und deinem Problem zu tun .......................


Wünsch dir was.......Lutz
 
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THE GHOST_909

THE GHOST_909

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He Jungs haut Euch doch nicht!:(
Ich finds immer wieder lustig, wie man gleich abgehen kann!
Keep cool:cool:! Noch dazu wegen einem Dritten! (nichts gegen Dich el3ment)
Das ist ne Diskusionsrunde und kein Boxkampf!;)
 
L

Lutz

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He Jungs haut Euch doch nicht!:(
Ich finds immer wieder lustig, wie man gleich abgehen kann!
Keep cool:cool:! Noch dazu wegen einem Dritten! (nichts gegen Dich el3ment)
Das ist ne Diskusionsrunde und kein Boxkampf!;)

Hi..........


Alles halb so wild.............:p:o;)
 
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el3ment

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Alles halb so wild, denk ich auch!Kein Stress hier, nicht das noch ne Tastatur dran glauben muss :D!

@Lutz

Dank dir nochmal auch für diesen Link! Habe jetzt schon die ganze Seite durchgeackert!
Aber die Bestimmung die ich suche ist nirgends zu finden. Es steht überall das mann die 2 Jahre Fahrpraxis bruach um die offene Klasse zu fahren. Das ist klar.

Nur ich will wissen ob diese 2 Jahre zwingend am Stück (sprich ohne Entzug) abgewartet werden müssen bzw ob es gesetzlich festgelegt ist das nach einem Entzug zwingend die 2 Jahre nochmal neu beginnen.

Das ist die Kernfrage um die es hier geht!!!!!
 
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Lutz

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Hi..........


Werde morgen mal mit meinem Kollegen sprechen und mich mal schlau machen wie die Sachlage in seinem Fall war.....genau war.....Werde dir dann die genaue Sachlage ....in diesem Fall.....schildern und welche Folgen es für ihn genau hatte.....!

Dann werden wie sehen ob es dir helfen kann..........

Also....bis dann.....Lutz
 
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Henson

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@ el3ment:

Irgendwie habe ich einen Denkfehler oder ich verstehe dein Problem nicht.

Zitat von Dir:
Aber "Motorradprobezeit" haben die mir auf der FSST gesagt soll jetzt noch mal neu beginnen obwohl ich da ja auch schon die 2 Jahre fast rum hatte.Kann das aber nicht so wirklich glauben, denke eher das die gute Frau dort einfach soviel Stress hatte und einfach nicht genau nachforschen wollte wie die Gesetzeslage ist.

So:
Ich gehe mal davon aus Du hast mit deiner Sachbearbeiterin gesprochen.
Wenn es in deiner Akte steht, dass Du nochmals 2 Jahre hast, dann hast Du 2 Jahre. Egal was Du jetzt im Forum / Internet usw. hören wirst.
Die FSST hat dir diese Auskunft gegeben. PUNKT!!!
Geh mal zu der FSST und spreche mit den Leuten. Die machen nix anderes als diese Sachen. Wenn die Dich mit einen Fluch(Strafe) belegt haben, werden Sie das bestimmt nach einem Regelwerk gemacht haben. Hat Dir event. ein Richter bei einer Verhandlung den FS genommen und diese Auflage dir zukommen lassen?
Ist aber eigentlich EGAL. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, wird es wahrscheinlich für dich nur den Gang über ein Gericht geben. Denn die FSST ändert deinen FS bestimmt nicht, wenn Du diese Auflage hast!

Kleiner Tipp. Bleib RÜHIG und SACHLICH.


Gruß
Henson
 
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Lutz

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Hi......

Sorry , aber kann mich erst heute wider melden....musste mein Moppet Touren tauglich machen...hat in letzter zeit ziemlich gelitten.....

Also ..in einer Sache habe ich mich geirrt....Probezeit ...Maximal 4 Jahre...nicht 5...Sorry!

Mir ist aber gestern nochmals bestätigt worden, das dir der offene Führerschein ohne Begrenzung erst wieder nach 2 Jahren.... ohne das es gravierende Probleme mit der Führerscheinbehörde oder Straßenverkehrsordnung gegeben haben darf ......erteilt werden wird!!!
Jedes andere Verhalten...das heißt mit Moppets die keine Leistungsdrosselung aufweisen angetroffen werde-fahren, stellt den Tatbestand des fahren ohne Fahrerlaubnis dar!!

Meinem Kollegen ist das so ergangen.....zwar vor 10 Monaten.....sollte aber immer noch so sein!!

Also, ich würde meinen Hintern nicht auf ein Moppet setzen welches nicht den Richtlinien deines derzeitigen Führerscheins entsprechen, ohne vorher mit der maßgeblichen Behörde Rücksprache gehalten zu habe...


Wünsch dir aber Trotzdem gute Fahrt.....gib acht..denn die Pappe ist schneller weck als man denkt!!


Bis dänne............Lutz
 
E

el3ment

Themenstarter
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Kleiner Zwischenstatus:

Hab an meine Fahrerlaubnisbehörde einen Brief geschrieben indem ich auch oben genannte Rechtsgrundlagen angesprochen habe.
Ich dachte schon das ich keine Antwort erhalte aber siehe da nach guten 3 Wochen erhielt ich ein 3 Seitiges Schreiben.

Sie sind sehr tief in meine aufgeführten Paragraphen eingegangen. Bis kurs vor Schluss des Briefes denkt mann das alles ganz klar ist, aber in den vorletzten Satz steht dann, dass es keine Regelung dafür gibt, dass die bereits verstrichene Zeit mit angerechnet wird.

Habe bevor ich diesen Brief erhalten habe meinen ADAC Anwalt verständigt und mit ihm darüber gesprochen auch er hat sich noch mit einem anderen Anwalt unterhalten und beide sind der Meinung das es da keien eindeutige Regelung gibt, man könnte schon sagen das es eine Gesetzeslücke ist.
Jedenfalls wollte er sich noch mit einem Prüfer der Fahrlehrer prüft verständigen, habe ihm auch noch das Schreiben von meiner FEB gefaxt. Er will sich bald melden wie wir verfahren bzw ob man überhaupt etwas machen kann.

Sobald ich mehr Infos habe sage ich bescheid!Bei Gelegenheit Scanne ich mal den Brief von meiner FEB ein, muss mann gelesen haben, wieder typisch Behörden, ewig um den heißen Brei herum diskutieren und im letzten Satz mal auf den Punkt kommen.
Aber ich will ja nicht nur negatives sagen, war wirklich schwer beeindruckt das sie mir geantwortet haben und alles so ausführlich beschrieben haben.
 
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