Für das Fahren mit Zusatzscheinwerfer am Tage nimmt die Rennleitung 20€

Diskutiere Für das Fahren mit Zusatzscheinwerfer am Tage nimmt die Rennleitung 20€ im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Naj, sobald die NSA die technischen Unterlagen weitergereicht hat, wird HD da nachziehen. . .
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der niederrheiner

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Naj, sobald die NSA die technischen Unterlagen weitergereicht hat, wird HD da nachziehen. . .
 
Uli G.

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Gelöscht, Doppelpost, irgendwie klemmt mein "chinesischer" Rechner (Ex-IBM, Lenovo heißt das Zeuch heute) o.a. mein taiwanesischer Router :( (o. die NSA braucht die volle Bandbreite?)

Grüße
Uli
 
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der niederrheiner

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Naja, sobald die NSA die technischen Unterlagen weitergereicht hat, wird HD da nachziehen. . .
 
Jan777

Jan777

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Ich weiss es ist etwas abseits des Themas - aber bei manchen hier im Forum gewinne ich den Eindruck dass die im Deutschland von 1938 leben und nicht 2015! Was soll das fuer eine Polizei sein die jemanden fuer Zusatzlichter straft? Was fuer ein Unsinn jedes technische Detail einer zugelassenen Maschine mit gueltigen Dokumenten nachzupruefen? Braucht man etwa den grossen Arierausweis fuer fuer die Q in Deutschland?

Was mich daran so verwundert ist, dass es mit meiner Erfahrung in D so ueberhaupt nicht uebereinstimmt! Zugegeben, ich fahre 90% in etwas wilderen Gegenden (Jordanien, Israel, Syrien etc.) und derzeit hauptsaechlich am Balkan, von Kroatien bis Griechenland - aber die wenigen Fahrten die ich in D hatte, habe ich kein einziges Mal solche idiotischen Erfahrungen mit deutscher Polizei gemacht.

Hat sich hier im Forum etwa der vorauseilende Gehorsam vor jeder noch so unsinnigen Vorschrift eingeschlichen? Ich hoffe doch nicht!
 
Zörnie

Zörnie

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@ Jan777

:vogel:
 
Zörnie

Zörnie

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na "Zoernie" - deine Berufswahl kann man unschwer aus deinen Meldungen erkennen..... mein Beileid!
So, kannst du das? Tja, Irren ist manchmal menschlich - auch in Pristina und Wien.
 
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* die unangemessene Ausdrucksweise wurde bereits abgemahnt - zurück zum Thema - bitte ohne persönliches anranzen.
Beleidigungen und Vergleiche aus dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch werden in Zukunft gegebenenfalls zum sofortigen Ausschluss führen*
 
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Bolle1188

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Also wenn ein PKW den Blinker setzt und abbiegt geht auch eine Nebellampe an obwohl es Taghelle ist ohne Nebel dann wäre dieses ja auch zuviel Licht oder.

Ich bin am Wochenende 4 x in eine Kontrolle gekommen keiner hat gemeckert als ich als Lokomotive angehalten wurde.

Und wieso hast du nich auf das Automatic Lichtschaltung verwiesen

Hallo, hallo mal wach werden
 
AmperTiger

AmperTiger

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Also wenn ein PKW den Blinker setzt und abbiegt geht auch eine Nebellampe an obwohl es Taghelle ist ohne Nebel dann wäre dieses ja auch zuviel Licht oder.
das was da angeht, ist das sog. Abbiegelicht, das hat mit Nebel nix zu tun. Sieht nur aus, als wäre es der Nebelscheinwerfer.
 
AmperTiger

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Ich weiss es ist etwas abseits des Themas - aber bei manchen hier im Forum gewinne ich den Eindruck dass die im Deutschland von 1938 leben und nicht 2015! Was soll das fuer eine Polizei sein die jemanden fuer Zusatzlichter straft? Was fuer ein Unsinn jedes technische Detail einer zugelassenen Maschine mit gueltigen Dokumenten nachzupruefen? Braucht man etwa den grossen Arierausweis fuer fuer die Q in Deutschland?
also jetzt mal unter uns Jan. ganz ehrlich und direkt.
du ziehst allen Ernstes wegen der Verwarnung für Nebellicht einen Vergleich zu 1938? tut mir leid, aber ich halte so eine Denkweise für deutlich gefährlicher, als eine rechtmäßige Verwarnung auszusprechen und andererseits hinzunehmen.

Davon abgesehen ist dieser Vergleich so ziemlich für alle, die unter dem Dritten Reich gelitten haben, eine derbe Beleidigung.
Sei froh, dass du in Pristina und Wien lebst, in D hätte dir wahrscheinlich schon längst ein Richter erklärt, welche Vergleiche gehen und welche nicht. Einen Polizeibeamten, der seinen Job macht, mit Sturmbann.... zu betiteln kann dich mal schnell 2 Monatsgehälter kosten und das absolut zu Recht.
Die deutsche Rechtslage ist eindeutig, wenn du damit nicht zurecht kommst, bitteschön, du mußt ja nicht.
 
ARWIS65

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Was manche Leute hier ein Faß aufmachen, wegen so eine Pillepalle. Da werden Vergleiche zu 1938 gezogen oder man will wegen 20 €uronen vor Gericht ziehen oder wie ein kleines bockiges Kind rumgeflännt [Ist mir Wurscht obs verboten, ich mache es trotzdem! Die Pol soll sich um Wichtigeres kümmern und Leute mit lauten Auspuffen anhalten usw...] Gehts eigentlich noch? Fakt ist wohl, man darf am Tage nicht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren. Egal ob PKW, LKW oder Motorrad. Wenn man es doch macht, und kontrolliert wird, ist mit einem Verwarngeld von XX €uronen zu rechnen [klingt komisch, ist aber so!]. Man hat einen Fehler gemacht, also einen A.sch in der Hose haben, tief durchatmen, die Faust in der Tasche machen und zu seinem Fehler stehen und zahlen. Man man man, was für ein Gejammere. Ich finde auch so manche Vorschrift sche.ße, muß mich aber auch daran halten.

Ich persönlich finde es richtig, daß sowas verwarnt wird. Ich werde viel zuoft von Bikern geblendet, die mir mit eingeschalteten Kirmeslampen entgegen kommen. Es hat schon seinen Sinn warum dies am Tag ohne Nebel nicht erlaubt ist. Klar fühlt sich der Biker mit den Kirmeslampen sicherer, aber für den Gegenverkehr ist genau das Gegenteil der Fall. Mußte schon mehrmals bei solchen Vollpfosten die mir entgegenkamen, die Augen schließen, da ich geblendet wurde. Dann mache ich für Sekunden einen Blindflug. Ob das dann auch noch sicherer ist?
 
*Topas*

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hier - in Ch - ist es ja analog zu D... keine Nebler innerhalb geschlossener Ortschaften bzw. Sicht unter 50 Meter - ausserhalb....

Ich hab sie immer an - Dauerbetrieb sozusagen...

Bislang musste ich mich der Ordnungshüter gegenüber deshalb noch nicht rechtfertigen - diese stehen ja gerne an den Passzufahrten und schauen - irgendwie immer nur bei Moppeds ;)-
nach dem rechten...

Die einzigem Kommentare waren immer - "ganz schön hell" -

Die LED`s sind ja extrem weiss und wenn`s denn mal zum Thema wird
- bin ich nett - tue unwissend - knipse sie vor Ort aus und sollte es 20 € kosten - frage ich......"darfs a chli meh si? ;)
 
domiduro

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Ich finde es immer wieder faszinierend, was aus einem Thema mit eigentlich fast Null Informationsgehalt durch Eigendynamik entsteht:hammer:

Eine Klärung der Gewaltenteilung hätte ich hier nicht erwartet, aber unterhaltsam..

Das Nebelleuchten nur bei Nebel genutzt werden dürfen, sagt ja schon der Name, fertig.

Zum Argument Sicherheit: es geht dabei wohl eher um die Rechtfertigung die teuren Funzeln auch zu nutzen.:cool: Wann fährt man schon mal im Nebel, gelle?:)

Das Abblendlicht aktueller Modelle reicht alleine völlig aus um besser gesehen zu werden. Mehr Beleuchtung bewirkt leider nichts, weil du es eh nie erfahren wirst. Als Motorradfahrer ist es nun mal elementar wichtig ständig mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen, also fährst du auch entsprechend an die unklare Situation heran.
Dosen schätzen deine Geschwindigkeit eher falsch ein, egal wie hell du bist. Sie warten und warten...und kurz vor knapp ziehen sie dann doch noch raus...vielleicht auch aus Angst vor einem Ufo?:)
Vielleicht sind sie auch der Meinung, du hast aufgeblendet um ihnen Vortritt zu gewähren?

Da kannst du dir auch ein original Helgoländer Leuchtfeuer auf den Schnabel tackern...:)

Mittlerweile werden sogar zwei Sätze NSW verbaut...sieht einfach nur cool aus...oder?

Was nutzt mir der Sicherheitsgedanke, wenn ich mit der ADV nicht mal gescheit die Bordsteinkante rauf komme? Wie reagiere ich da in brenzligen Situationen? Das ABS wirds schon richten...und das Navi hat den Steinschlag hinter der Kurve ja nicht angezeigt:D

Es ist nicht alleine ausschlaggebend das du gesehen wirst, sondern das du siehst!

In diesem Sinne, allzeit gute Fahrt!
 
Zörnie

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hier - in Ch - ist es ja analog zu D... keine Nebler innerhalb geschlossener Ortschaften bzw. Sicht unter 50 Meter - ausserhalb....
Das ist nicht analog zur deutschen Regelung. In Deutschland dürfen Nebelscheinwerfer bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel zusätzlich zum Stand- oder Abblendlicht benutzt werden. Anders verhält es sich mit der Nebelschlussleuchte, die nur bei Sichtweiten unterhalb 50m und außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet werden darf. Allerdings muss dann natürlich auch die Geschwindigkeit entsprechend angepasst sein.
 
Jan777

Jan777

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"unter uns" und "ganz ehrlich"? Na ja, da stoert mich der vorauseilende Gerhorsam so mancher hier mehr als das Verhalten der Kiberei! Wenn es in D solch unsinnigen Bestimmungen gibt - denn IMHO je frueher man als 2radler gesehen wird desto besser - dann sollte man diese systematisch hinterfragen und nicht "Ordung ist Ordnung" rufen! In allen Staaten gibt es Gesetze die anachronistisch sind, nicht mehr angewendet werden und einfach in den Gesetzbuechern verstauben! Da ist mir der englische "common sense" schon lieber als dieser blinde Gehorsam gegenueber jeder noch so dummen staatlichen Vorschrift! Sorry, wenn sich jemand wegen des historischen Vergleichs angegriffen fuehlt, aber irgendwie kommen mir doch Assoziationen....


also jetzt mal unter uns Jan. ganz ehrlich und direkt.
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Davon abgesehen ist dieser Vergleich so ziemlich für alle, die unter dem Dritten Reich gelitten haben, eine derbe Beleidigung.
Sei froh, dass du in Pristina und Wien lebst, in D hätte dir wahrscheinlich schon längst ein Richter erklärt, welche Vergleiche gehen und welche nicht. Einen Polizeibeamten, der seinen Job macht, mit Sturmbann.... zu betiteln kann dich mal schnell 2 Monatsgehälter kosten und das absolut zu Recht.
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