Garantiereparaturen

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vernagt

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Morgen,

ich habe gestern im Radio gehört, dass laut EU-Richtlinie jede Werkstatt Garantiereparaturen, Ölwechsel etc. vornehmen kann ohne das die Garantie erlischt - gilt für Dosen. Weiß jemand ob das auch für unsere Mopeds zutrifft?
Das wäre für den Wettbewerb sicher eine gute Sache.
Im Internet habe ich bisher nur das im Alfaforum gefunden: http://alfisti.net/alfa-forum/alfisti-talk/89990-garantiereparaturen.html

Gruß Göran
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ja im Prinzip schon.
Allerdings: Der Garantiegeber bestimmt die Bedingungen. "Ich gebe 5 Jahre Garantie, aber das Fahrzeug muss alle 3000 Km oder mindestens alle 6 Monate zum KD in eine unserer Vertragswerkstätten"
Bingo und Ende

Bei BMW allerdings hast Du ein anderes Problem: Es gibt keine Garantie sondern Gewährleistung. Bei Gewährleistung gilt zwar prinzipiell das was Du meinst, aber BMW verzichtet auf die Beweisumkehr. Wenn Du die Regeln einhätst.....(siehe oben).

Dann gibt's das dritte Problem: Gehst Du in eine BMW-Werkstatt, und es handelt sich um eine Tätigkeit im Rahmen der Gewährleistung, bekommst Du eine "Null"-Rechnung und gut is'.

Bei einer anderen Werkstatt bekommst Du eine Rechnung, darfst sie bezahlen und dann bei BMW einreichen. Die hat einen Auftraggeber (Dich) und keinerlei Abkommen mit BMW.

So Du in Hinteranatolien warst wo es in 300Km Umkreis nix gibt was BMW heisst und nur der Poly-V-Riemen gerissen war, wird das wohl ohne grosse Probleme funktionieren (wenn es nicht als "Verschleissteil" abgeschmettert werden würde :D).
Ansonsten brauchst Du eine grosse Verwandtschaft, ausschliesslich bestehend aus Anwälten und Richtern, um zu erleben, dass es Kohle gibt.

Aber: Du kannst, gewährleistungsunschädlich, Deine KDs machen lassen wo Du willst. Die Werkstatt muss nur "Sachkunde" haben. Das Wort "Kulanz" solltest Du dann allerdings aus Deinem Sprachschatz streichen.

"Sachkundig" sind nach Meinung der Juristen, ziemlich viele Menschen. Zum Beispiel sogar ich wenn es um Ölwechsel o.Ä. geht.
Handelt es sich um das Entlüften des ABS III (und einen irgendwie damit in Verbindung zu bringenden Schaden) wird BMW seeehr lange streiten ob ich da tatsächlich "sachkundig" bin. Das allererste Argument wird sein, dass es ohne das teuere Testgerät unmöglich ist.
Dann brauchen wir einen Sachverständigen der dem Richter darlegen kann, dass meine Sachkunde so gross ist, dass ich das auch ohne das Messgerät schaffe UND der, entgegen der Argumentation des gegnerischen Sachverständigen beweist, dass er selbst sachverständig genug ist um das überhaupt beurteilen zu können.
Insgesamt also nur dann interessant, wenn man Gefallen an juristischen Auseinandersetzungen hat
gerd
 
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Mortenhh

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Erlaubt werden sollen Servicearbeiten auch in Fremdwerkstätten ohne das Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche darunter leiden.
Die Arbeiten müssen weiterhin in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden, Selbstschrauben gilt nicht.


Bei einem Gewährleistungs- und/oder Garantieanspruch muss man weiterhin zum Vertragshändler oder autorisierten Servicestützpunkt Fahren, es würde auch keine andere Werkstatt eine kostenlose Reparatur machen.

Garantie = Freiwillig und an Bedingungen knüpfbar, gilt auch für spätere Mängel (innerhalb der Garantiezeit)

(Mängel)gewährleistung = Gesetzlich, gilt nur für Mängel die beim Kauf schon vorhanden waren
In den ersten sechs Monaten zu Gunsten des Kunden, die gesetzliche Vermutung spricht dafür dass der Mangel beim Kauf vorlag.

Danach dreht sich die Beweislast um und der Kunde muss Beweisen dass der Mangel beim Kauf bestand.
 
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wehretaler

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Garantie / Gewährleistung vs. Kulanz

Hallo zusammen,

ich unterstelle mal, dass während der Gewährleistungs- oder Garantiezeit einen Anspruch (notfalls auch juristisch) durchgesetzt werden kann, solange die Bedingungen eingehalten werden.

Dies ist jedoch bis maximal zu einem Zeitraum von 2 Jahren ab dem Erstzulassungsdatum. Das alles ist im Kaufvertrag geregelt.


Und dann?????

Kulanz ist eine freiwillge Leistung des Herstellers. Wenn der Hersteller mit in die Pflicht genommen werden soll, ist es ratsam, ihm nicht durch fehlenden Wartungsnachweis entsprechende Argumente in die Hände zu spielen. Dies ist in der Betriebsanleitung unter dem Kapitel Service/ BMW Motorrad Service Qualität nachzulesen.

Die Wartungskosten sind hoch, ja, aber jeder muss für sein Handeln die Verantwortung übernehmen. Wie sich der einzelne dann entscheidet, ist auch ein Stück weit eine Glaubensfrage. Mancher schließt auch eine Versicherung zur Verlängerung der Garantiezeit ab.

Grüße vom

wehretaler
 
gerd_

gerd_

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Hi
Fachwerkstatt ist nicht Pflicht. "Sachkundig" muss der Ausführende sein. Ölwechsel können viele also auch selber machen, man muss es allerdings dokumentieren ("Fahrtenbuch").
Noch am Rand: BMW verzichtet auf die Beweisumkehr nach 6 Monaten.

Ich habe mich entschlossen ganz auf Kulanz zu verzichten und mache ab Km 1001 alles selber. Nach 7 Jahren und bei 110000Km kann sich jeder die Ersparnis errechnen. Grob geschätzt kann ich mir aus dem Ersparten selbst einen neuen Motor auf "Kulanz" kaufen.
Hätte ich zwei linke Hände, würde ich das anders sehen, doch das war ja nicht Inhalt der ursprünglichen Frage
gerd
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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Garantie, Gewährleistung und Kulanz, die Wörter in Deutschland :D

Ist es nicht richtig,das der Hersteller eines Produktes dem Verkäufer eine Garantie auf sein hergestelltes Produkt gibt und dann der Verkäufer dem Endverbraucher die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ?
Die allerdings ist so geregelt, daß der Käufer des Produktes nach sechs Monaten beweisen muß , das der Mangel bereits am Kauftag bereits vorhanden war. Innerhalb der ersten sechs Monate muß der Verkäufer das Gegenteil beweisen.

Laut GVO ( Gruppenfreistellungsverordnung ), darf jeder Kraftfahrer sein Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Der Nachteil ist nur, daßwenn es eines Tages um eine Kulanzlösung mit dem Hersteller geht, dieser sich sturr stellen kann. Wurden alle Wartungen beim Vertragshändler durchgeführt, sind Kulanzlösungen of kein Problem...

Garantie , Gewährleistung und Kulanz sind allerdings ganz weg wenn ein Hersteller pleite ist und manche großes Multimedia Verkaufshaus weiß das und zieht es entsprechend durch

...Sterne machens möglich...;) ( habe es selber erlebt )

by the way, reicht Sachkunde heute noch aus ? Für Klimaanlagenwartung müssen wir nämlich mitlerweilen ein Zertifikat ( zertifiziert sein ) haben...
 
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Mortenhh

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1. Die Gewährleistung kommt vom Verkäufer!

2. Die Garantie kommt meist vom Hersteller, ist aber auch vom Verkäufer möglich!

3. Garantie immer genau lesen, was wird Garantiert?
Es gibt Garantien die garantieren garantiert nichts (z.B. Garantie gegen Schäden sofern nicht Nutzungsbedingt)!

4. Garantie ist Freiwillig aber dies Garantiert!

5. Kulanz ist Freiwillig und nicht verpflichtend!
Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen. (Wiki)
 
gerd_

gerd_

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Hi

>>Ist es nicht richtig,das der Hersteller eines Produktes dem Verkäufer eine Garantie auf sein hergestelltes Produkt gibt <<
Nein. Der Verkäufer kann dies tun, muss aber nicht

>>und dann der Verkäufer dem Endverbraucher die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren?<<
Der Verkäufer hat gegenüber dem Hersteller das gleiche Recht wie der Endverbraucher gegenüber dem Verkäufer.
In der Praxis übernehmen die Hersteller die Verpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Endkunden.

Da hängt dann auch die GVO drin.
Es kann einem Endkunden nicht zugemutet werden, dass er, z.B. bei einem Problem im Urlaub in Spanien, sein defektes Fahrzeug nach Hannover schafft, nur damit der Verkäufer seiner Verpflichtung nachkommen kann.
Also stellen (müssen) die Hersteller ihre Vertragspartner frei und die Gruppe der Partner kann Arbeiten im Rahmen der Zusagen des Herstellers (Garantie) oder der gesetzlichen Vorschriften direkt mit dem Hersteller abrechnen. Viele (aber nicht alle) U-Elelektronikhersteller machen das auch so.

>>Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ist so geregelt, daß der Käufer des Produktes nach sechs Monaten beweisen muß , das der Mangel bereits am Kauftag bereits vorhanden war. Innerhalb der ersten sechs Monate muß der Verkäufer das Gegenteil beweisen.<<
BMW verzichtet auf diese Einschränkung der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

>>>Laut GVO ( Gruppenfreistellungsverordnung ), darf jeder Kraftfahrer sein Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. <<
Schön wäre es. Das gilt nur f+ür die Gruppe der Vertragspartner des Herstellers.

>>>Der Nachteil ist nur, daß, wenn es eines Tages um eine Kulanzlösung mit dem Hersteller geht, dieser sich stur stellen kann. Wurden alle Wartungen beim Vertragshändler durchgeführt, sind Kulanzlösungen of kein Problem...<<<
Der kann sich immer stur stellen. Es gibt keinen Anspruch auf Kulanz. Bessere Chancen hat man natürlich wenn man immer bei einem Partner des Herstellers war. Ob der in Spanien oder Kambodscha sitzt ist dabei egal. Die Freie Werkstatt "nebenan" oder ein VW-Partner sind bei einem BMW nutzlos. Und zwar in allen 3 Fällen (Garantie, Gewährleistung, Kulanz).
Garantie kann verneint werden wenn irgendeine Wartung nicht bei Vertragspartnern durchgeführt wurde, Kulanz (eine freiwillige Geste!!) kann grundlos verweigert werden.

Wurden KdDs oder Teile davon (der besagte Ölwechsel) von einer sachkundigen Person durchgeführt, können also Garantiezusagen verweigert werden, nicht aber die gesetzliche Gewährleistung.

Ist der Verkäufer pleite, dann greift wieder die GVO und ein anderer Partner übernimmt die Betreuung. Hat der Verkäufer nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für ein Neufahrzeug irgendeine Reparatur (worauf es wieder Gewährleistung gibt!) durchgeführt und geht dann pleite, hat der Endkunde Pech. Das übernimmt dann der Hersteller bestenfalls auf Kulanz. Und zwar selbst dann, wenn feststeht dass ein originales Ersatzteil schlecht war. Es erklärt sich ganz einfach: Der Endkunde hat Anspruch gegenüber der Reparaturwerkstatt, diese wiederum gegenüber dem Hersteller des ET. Gibt es die Werkstatt wegen Pleite nicht mehr, kann niemand einen berechtigten Anspruch gegen den Hersteller vertreten.
Der gleiche Fall tritt z.B. ein wenn man einem Verkäufer eine Anzahlung für ein Neufahrzeug leistet, und der kurz drauf pleite geht. Die Kohle ist im Regelfall weg! Auch wenn das Mopped schon auf dem Hof steht, der Brief (oder wie das Ding inzwischen heisst) aber noch nicht in den Händen des Endkunden ist

>>>1. Die Gewährleistung kommt vom Verkäufer!<<< Ja, so sagt es das Gesetz. Aber der hat gegenüber dem Hersteller ebenfalls einen Anspruch auf Gewährleistung.

2-5 stimmt auch
gerd
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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Hui viel zu lesen, das meiste stand glaube ich bei mir drin...

Also wenn mein Elektroherd nach ca 1,5 Jahren defekt ist und ich zum Verkäufer ( bekanntes Warenhaus aus dem Sternenfirmament ) gehe, schaut der mal erst im PC nach ob es den Hersteller des Herdes noch gibt.
Dann teilt dir der KD -Berater des Hauses mit das der Hersteller pleite ist und es keine Gewährleistungoder Garantie mehr gibt.
Anschließend legst Du dich mit der Rechtsabteilung und dem Geschäftsführer an und diese klären dich über das wahre Gewährleistungs / Garantierecht auf
:eek:

Und somit muß nach der Kaufzeit auch der Verkäufer keinerlei Reparaturen mehr durchführen und ich glaube nicht, das ein anderer Verkäufer ( Verkaufshaus ) einspringen wird.

Im Sinne der Warenhäuser und sonstiger Unternehmer für das weitere Bestehen ist allerdings ein kulanterer Umgang mit der Gewährleistungszeit dem Endverbraucher gegenüber ratsam, da dieser sonst auf Dauer nichts mehr kaufen würde...
 
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