Geldbußen Schweiz

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Technikfan

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Moin,

ich wollte jetzt keinem Schweizer auf die Zehen klettern - Bestimmungen sind so, also einhalten oder die Konsequenzen tragen....

Mir war nur aufgefallen, daß in der Schweiz die Einhaltung der Regeln sehr strikt kontrolliert wird und umgesetzt werden. Wenn man z.B. durch das Jura krabbelt, stellt sich einem häufiger die Frage, warum man auf guten Straßen im Schleichgang unterwegs sein muß, obwohl die Straßenverhältnisse erkennbar mehr zulassen würden. Solche Stellen gibt es natürlich auch in allen anderen Ländern, wo man leicht an der Sinnhaftigkeit der gerade dort geltenden Beschränkungen zweifeln kann..... Da hilft dann nur hochschalten und mit Leerlaufdrehzahl weitertuckern.

Schöne Grüße
Jens
 
BMW-Hans

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Moin,

ich wollte jetzt keinem Schweizer auf die Zehen klettern - Bestimmungen sind so, also einhalten oder die Konsequenzen tragen....

Mir war nur aufgefallen, daß in der Schweiz die Einhaltung der Regeln sehr strikt kontrolliert wird und umgesetzt werden. Wenn man z.B. durch das Jura krabbelt, stellt sich einem häufiger die Frage, warum man auf guten Straßen im Schleichgang unterwegs sein muß, obwohl die Straßenverhältnisse erkennbar mehr zulassen würden. Solche Stellen gibt es natürlich auch in allen anderen Ländern, wo man leicht an der Sinnhaftigkeit der gerade dort geltenden Beschränkungen zweifeln kann..... Da hilft dann nur hochschalten und mit Leerlaufdrehzahl weitertuckern.

Schöne Grüße
Jens
Jens, so ist es. Auch auf gut ausgebauten Strassen, die 5 km gerade und 10 M breit sind, übersichtlich durch unbebautes Gebiet führen, gilt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Gerade am letzten Samstag glaubte einer, man kann auf solchen Strecken 150 km/h fahren, kann man theoretisch, in der Paxis heisst das, genau zu dem Zeitpunkt hat die Polizei hier mit dem Laser gemessen, dumm gelaufen. Fazit 63 km/h zuviel, gilt nach der neuen Regelung als Raser, Führerschein mindestens zwei Jahre weg, Auto vorläufig sichergestellt, Busse wird festgesetzt, möcht ich nicht wissen, ein Monatsgehalt reicht wahrscheinlich nicht.

Daher angepasst fahren, man kann nie denken, hier kann niemand kontrollieren, mit dem Laser kann auf weite Distanz angepeilt werden. Es ist wie in der Bibel, denn da steht: "Denn Ihr wisset weder den Tag, noch die Stunde"
 
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GSATraveler

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Und, alle sind willkommen, die unsere Mentalität und unser geltendes Rechtssystem akzeptieren und sich an die Vorschriften halten.
Du siehst das zu eng, Housi. Ich verstehe, dass insb. Aussenstehenden unser Massnahmenkatalog (voll krass!) nicht auf Anhieb oder gar nicht einleuchtet; man kann ja versuchen, das zu erklären. Und ich bin froh, kommen auch bunte Hunde und nicht nur die grauen Panther hier vorbei, kann unserem naturgemäss etwas eingeschränkten Horizont kaum schaden - Anwesende sind selbstverstädlich stets ausgenommen.
Gruess Rolf.
 
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Trabbelju

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Daher angepasst fahren, man kann nie denken, hier kann niemand kontrollieren, mit dem Laser kann auf weite Distanz angepeilt werden. Es ist wie in der Bibel, denn da steht: "Denn Ihr wisset weder den Tag, noch die Stunde"
Und es gibt auch noch die lieben Bürger und Bürgerinnen in der Schweiz.
Im Oktober 2012 flatterte mir ein Einschreiben mit einem Anhörungsbogen ins Haus, der Lenker meines Motorrades habe ein Rotlicht überfahren, ich sei angezeigt worden.
Ich habe fristgerecht geantwortet, daß ich es nicht war.
Am 14. Dezember kam ein Strafbefehl eines Staatsanwaltes: Geldbuße insgesamt 465 CHF, ersatzweise 3 Tage Haft.
Obwohl ich denen geschrieben habe, daß ich es nicht war.
Ich habe natürlich Einsprache gehalten und hoffe, diesen Strafbefehl zu töten.
Aber ich werde das Gefühl nicht los, daß versucht wurde, mich reinzulegen.
 
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enduro43

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Hallo zusammen
lese jetzt schon die ganze Zeit mit. Meine Meinung zu den hohen Strafen bei Verkehrsdelikten ist, die sind egal welches Land zu Hoch.
Wenn ich mal zu schnell bin mit 10 oder 20 Km/h das kann vorkommen ,dann wird man behandelt wie ein Schwerverbrecher, die jedoch können sich auf eine schwere Jugendzeit berufen und werden (im Verhältniss) milde Bestraft.
Natürlich sind 63 Km/h wie oben angeführt eindeutig zu viel, aber wenn man schon bei 2-3 Km/h zu viel hat (Tachometergenauigkeit ?) wird man dann als Raser angesehen Hallo wo sind wir denn ?
Dann zu denn Politikern: Die lassen sich fahren und meist mit Blaulicht und alles andere als angemessen (denn die haben ja eilig) da kann man gut den Bürger und Steuerzahler bevormunden. Habe im Ausland bisher noch nie eine Strafe oder Anzeige bekommen aber nur weil ich mich halbwegs an die Regeln hielt, aber speziell in der Schweiz fällt das manchmal sehr schwer und muß mich sogar oft fragen ob ich eigentlich ein Depp bin, weil ich laufend von PKW und Motorräder überholt werde. Für mich ist das ständige auf den Tachometer gucken auch ein stück Ablenkung vom tatsächlichen Verkehrsgeschehen.
Grüße Eugen
 
soaringguy

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Tipp: Sucht euch einen Einheimischen und klemmt euch dahinter. Das war meine Überlebenstaktik in Norwegen im Sommer 2008 und es hat geklappt...
 
Strong

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Die Argumente gefallen mir!
Wo fängt es an?

Geschwindigkeitsvorschriften: naja a bissal zu schnell geht ja
Alkohol am Steuer: naja, die paar Bier..........
Versicherungsbetrug: naja, die Anderen machens ja auch
Gewalt in der Familie: naja, solange es der Nachbar nicht erfährt
Mord: naja, solange man nicht erwischt wird

Regeln? Naja ,Regeln sind ja da um gebrochen zu werden
 
Schneckle

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Du siehst das zu eng, Housi. Ich verstehe, dass insb. Aussenstehenden unser Massnahmenkatalog (voll krass!) nicht auf Anhieb oder gar nicht einleuchtet; man kann ja versuchen, das zu erklären. Und ich bin froh, kommen auch bunte Hunde und nicht nur die grauen Panther hier vorbei, kann unserem naturgemäss etwas eingeschränkten Horizont kaum schaden - Anwesende sind selbstverstädlich stets ausgenommen.
Gruess Rolf.
Der war gut :giggle:
Und in unserer Freizeit kommen wir gerade wegen Eurer "hohen Deiche" - am liebsten mit Schnee bedeckt - gern zu Euch, und im Schnee sind alle bunt :wink:
Grüße und nun muß ich beruflich mal eben zu Euch kurz hinter die Grenze, natürlich ans Tempolimit haltend :angel:
 
soaringguy

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@Strong: Falsch!! Es geht um die Übertreibungen des Gesetzgebers. Wer hier gebüsst wird ist ist in aller Regel ein ganz Normaler und selten der Hyper-Raser.
 
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enduro43

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Die Argumente gefallen mir!
Wo fängt es an?

Geschwindigkeitsvorschriften: naja a bissal zu schnell geht ja
Alkohol am Steuer: naja, die paar Bier..........
Versicherungsbetrug: naja, die Anderen machens ja auch
Gewalt in der Familie: naja, solange es der Nachbar nicht erfährt
Mord: naja, solange man nicht erwischt wird

Regeln? Naja ,Regeln sind ja da um gebrochen zu werden
Hallo
Nein ,beim Alkohol verstehe ich auch keinen Spass, bin für 0,0 Promille.

Grüße Eugen
 
Strong

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- - - Aktualisiert - - -

Hallo
Nein ,beim Alkohol verstehe ich auch keinen Spass, bin für 0,0 Promille.

Grüße Eugen
Das ist eh super und ich glaube, dass der Großteil so denkt. Aber es gibt auch da wieder die Fraktion die sagt, naja, bis 0,5 Promille und dann noch die Messtoleranz + 1 Bier ist ja eh immer drinnen.
Ich meine nur, dass wir wie die kleinen Kinder sind die eben alles bis zum überlaufen ausreizen....
 
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GSATraveler

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Dann zu denn Politikern: Die lassen sich fahren und meist mit Blaulicht und alles andere als angemessen (denn die haben ja eilig) da kann man gut den Bürger und Steuerzahler bevormunden.
Nicht doch, hier fahren die Politiker noch selber, sogar sehr erfolgreich und mit vollem Einsatz (eine zufällige Auswahl):

Verkehrssünder: CVP-Lombardi gibt wieder Gas!
FDP-Nationalrat mit Tempo 171 - - derbund.ch

Ebenso zufällig handelt es sich dabei um Tessiner...
 
*Topas*

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vor 12 Jahren habe ich auf der AB ein Tempo 80 Schild übersehen.

Gemessen wurden 124 km/h

Ergebnis: 1 Monat Fahrverbot, 400 SFr Busse, 100 SFr. Gebühr

Fahrverbot konnte ich in die Ferienzeit verlegen, hab mich dann beim Sonnenbaden drüber gärgert :stomp:





Heutzutage wäre es aber nicht unbedingt teurer geworden :cool:

Will damit sagen, dies war mein teuerstes übersehendes Schild,
ich war 4 km/h über AB Limit, dafür hätten sie mich nicht rausgeholt, O-Ton der KaPo.

Aber der AB Abschnitt galt in meinem Fall nicht AB, sondern Ausserorts.

"
Bei 45 km/h mehr als erlaubt, ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft,
müssen Sie 300 bis 2200 Franken (205 bis 1501 Euro) Strafe zahlen."



So in der Art wurde mein Einspruch begründet,
meine "milde" Strafe wurde damit begründet, dass ich nicht vorbelastet sei....


Es fährt daher immer ein klein wenig das schlechte Gewissen mit...

Innerorts wird bei uns schon ab 2 km/h kassiert, 40 SFr
:mad:

betrifft in der Regel nur meine Frau, mit dem Auto :rollleyyes:


 
BMW-Hans

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Und es gibt auch noch die lieben Bürger und Bürgerinnen in der Schweiz.
Im Oktober 2012 flatterte mir ein Einschreiben mit einem Anhörungsbogen ins Haus, der Lenker meines Motorrades habe ein Rotlicht überfahren, ich sei angezeigt worden.
Ich habe fristgerecht geantwortet, daß ich es nicht war.
Am 14. Dezember kam ein Strafbefehl eines Staatsanwaltes: Geldbuße insgesamt 465 CHF, ersatzweise 3 Tage Haft.
Obwohl ich denen geschrieben habe, daß ich es nicht war.
Ich habe natürlich Einsprache gehalten und hoffe, diesen Strafbefehl zu töten.
Aber ich werde das Gefühl nicht los, daß versucht wurde, mich reinzulegen.
Wer ist denn gefahren ? Gibst Du den Lenker nicht preis, haftest Du als Fahrzeughalter.
Ich denke, dass die angebliche Uebertretung fotografisch dokumentiert ist. Warst Du es nicht, auch kein anderer, wurde eventuell das Kennzeichen falsch erfasst. Ist mir auch mal unterstellt worden, nachts um zwei in Zürich ein Rotlicht missachtet zu haben. An dem Datum lag ich jedoch um diese Zeit zuhause im Bett.
Obwohl in der Strafverfügung der Hinweis stand, dass man Bilder nur für gerichtliche Zwecke anfertigt, liess ich mir diese gegen einen Unkostenbeitrag zusenden und darauf war ein VW-Käfer mit Schildern, die ich mal wirklich hatte, wegen Umzug in anderen Kanton jedoch wechseln musste. Ich hatte nie einen Käfer und die Schilder waren seit einigen Jahren von mir zurückgegeben. Darauf hat man die Sache gegen mich eingestellt, mir die Kosten für die Bilder rückerstattet und sich entschuldigt.

Daher würde ich mir in Deinem Fall auch die Bilder zukommen lassen, liegt ein Irrtum vor, lässt sich der so leicht beweisen.

- - - Aktualisiert - - -

Nicht doch, hier fahren die Politiker noch selber, sogar sehr erfolgreich und mit vollem Einsatz (eine zufällige Auswahl):

Verkehrssünder: CVP-Lombardi gibt wieder Gas!
FDP-Nationalrat mit Tempo 171 - - derbund.ch

Ebenso zufällig handelt es sich dabei um Tessiner...
Nicht nur Politiker, selbst unser Polizeikommandant musste aufgrund von Verkehrsdelikten wie Alkohol, zu schnelles Fahren, zurücktreten. War schade, denn der Mann ist fachlich hoch qualifiziert, aber er muss auch Vorbildfunktion sein, gegenüber dem Korps und dem Bürger. Und nachdem diese Dinge aufgrund einer erneuten Geschwindigkeitsübertretung privat ans Licht kamen, verlor er natürlich seine Integrität.
 
AmperTiger

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Gerade am letzten Samstag glaubte einer, man kann auf solchen Strecken 150 km/h fahren, kann man theoretisch, in der Paxis heisst das, genau zu dem Zeitpunkt hat die Polizei hier mit dem Laser gemessen, dumm gelaufen. Fazit 63 km/h zuviel,...."
aber erstens ist das sicher nicht der Regelfall, zweitens werden solche Raser schon mehr als ausreichend bestraft, auch bei uns in D

- - - Aktualisiert - - -

umso geiler ;) selbst gefickt
 
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Trabbelju

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Wer ist denn gefahren ? Gibst Du den Lenker nicht preis, haftest Du als Fahrzeughalter.
Gegenüber den in Frage kommenden Lenkern habe ich nach deutschem Recht ein Aussageverweigerungsrecht, von dem ich auch Gebrauch gemacht habe.
Meines Wissens gilt in der Schweiz auch die Fahrerhaftung, und auch die Schweiz muß mir beweisen, daß ich es war und nicht umgekehrt.
Einen Beweis will mir der Staatsanwalt bis heute nicht vorlegen.


Ich denke, dass die angebliche Uebertretung fotografisch dokumentiert ist. Warst Du es nicht, auch kein anderer, wurde eventuell das Kennzeichen falsch erfasst.
Da gibt es viel Raum für Spekulationen.
Fakten hat der Staatsanwalt bis heute trotz Aufforderung nicht geliefert, warum wohl ?
Er hat aber auf jeden Fall schon mal einen Strafbefehl erlassen gegen mich.
Wer so einen Strafbefehl aussitzt, der hat verloren.
Wenn dieser Strafbefehl nicht aufgehoben wird, gehe ich auch in den Knast.
 
BMW-Hans

BMW-Hans

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Wohlen
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Gegenüber den in Frage kommenden Lenkern habe ich nach deutschem Recht ein Aussageverweigerungsrecht, von dem ich auch Gebrauch gemacht habe.
Meines Wissens gilt in der Schweiz auch die Fahrerhaftung, und auch die Schweiz muß mir beweisen, daß ich es war und nicht umgekehrt.
Einen Beweis will mir der Staatsanwalt bis heute nicht vorlegen.



Da gibt es viel Raum für Spekulationen.
Fakten hat der Staatsanwalt bis heute trotz Aufforderung nicht geliefert, warum wohl ?
Er hat aber auf jeden Fall schon mal einen Strafbefehl erlassen gegen mich.
Wer so einen Strafbefehl aussitzt, der hat verloren.
Wenn dieser Strafbefehl nicht aufgehoben wird, gehe ich auch in den Knast.
In der Schweiz gilt unser Recht und nicht das deutsche. Doch egal, wenn Du gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hast, geht der Fall vermutlich vor Gericht. Da wirst Du Akteneinsicht erhalten und es sind die Bilder der Rotlichtkamera dabei. Nur verteuert natürlich das die Sache am Ende nur und wenn sich herausstellt, dass es wirklich Deine Maschine ist, ziehst Du am Ende die schlechteren Karten.

Aber im Grunde hätte die Staatsanwaltschaft schon Akteneinsicht vor dem Erlass des Strafbefehls gewähren müssen.

Der Knast löst das Problem auch nicht, da Dir die Hafterstehungskosten in Rechnung gestellt werden, ob das dann die bessere Lösung ist, weiss ich nicht.
 
B

Baumbart

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stellt sich dauernd die Frage ob Beihilfe zum Steuerbetrug in der Schweiz auch so drastisch verfolgt und bestraft wird.
 
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