Geldbußen Schweiz

Diskutiere Geldbußen Schweiz im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Und das Alles hat nichts mehr mit dem Eingangsthema zu tun. Und liebe Deutsche, kehrt vor der eigenen Haustüre, da gibt es genug zu tun. - - -...
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BMW-Hans

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Sorry, aber ich kann diesen "Scheiss" einfach nicht mehr hören!!
Und das Alles hat nichts mehr mit dem Eingangsthema zu tun. Und liebe Deutsche, kehrt vor der eigenen Haustüre, da gibt es genug zu tun.

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sampleman

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Sampleman, Du hast das immer noch nicht begriffen und deshalb erkläre ich es Dir gerne noch einmal (kurz): WIR Stimmbürger machen mit unserer Freiheit, was WIR wollen, und nicht was irgend ein Politiker oder eine Verwaltungseinheit uns vorgibt.
Du brauchst mir das nicht zu erklären, weil es ja auch nicht so besonders schwer zu begreifen ist. Wenn ich mir allerdings eine Reihe von Gesetzen ansehe, die bei dieser Demokratieform herauskommen, wenn ich mir darüberhinaus ansehe, dass im legislativen Prozess, der diesen Gesetzen zugrunde lag, die Mehrheit des Staatsvolkes schlicht durch Abwesenheit oder Ablehnung aufgefallen ist, dann komme ich in meinem Urteil nicht umhin, dass diese Demokratieform für die Regelung der öffentlichen Angelegenheiten eines kleinen Landes wie der Schweiz nur mäßig gut geeignet ist, für die Regelung der öffentlichen Angelegenheiten eines großen Landes wie Deutschland dagegen überhaupt nicht.

Merke: Nicht jeder, der deinen Argumenten nicht folgt, ist zu blöd, deine Argumente zu verstehen.

Und wenn ich sehe, dass aus der freiheitlichen Attitüde der Schweizer eine repressive Gesetzgebung folgt, dann erlaube ich mir einfach mal, Zweifel an der Tauglichkeit des dahinterstehenden Systems zu äußern.

Thema Banken und Dünnhäutigkeit: Klar, man muss da bei allen die Kirche im Dorf lassen, und wenn ich sehe, was ich als Angestellter an Steuern zahle, und gleichzeitig lese ich, dass nahezu alle großen Internet-Konzerne (Amazon, Apple, Google, Facebook) in Europa so gut wie überhaupt keine Steuern zahlen, dann regt mich das viel mehr auf als das Schweizer Bankgeheimnis und die sich daraus vielleicht ergebenen Nachteile für den deutschen Fiskus. Zumal das absolut nichts mit Straßenverkehrsregeln zu tun hat.

Andererseits frage ich mich schon, wie die Schweiz als Staat und als Gesellschaft denn dauerhaft damit umgeht, dass in den ganzen südeuropäischen Pleitestaaten die Staatshaushalte zusammenklappen, während die verbrecherische Oberschicht dieser Länder ihr unversteuertes Geld oft genug eben auf Schweizer Bankkonten und in Schweizer Immobilien angelegt hat. Na ja, und wenn ich dann höre, wie sich des Eidgenossen Zorn gegen die Leute richtet, die aus diesen Pleitestaaten zu euch kommen und bei euch Arbeit und ein Auskommen suchen, dann beißt sich für mich irgendwann die Katze in den Schwanz.

Interessant in diesem Zusammenhang eine Meldung aus dem Reich der nicht vorhandenen Bürgerbeteiligung: Wladimir Putin hat angedeutet, dass sein Land bei der Rettung des Bankensektors auf Zypern eventuell einspringen könnte. Klar, wäre ja auch blöd für die reichen Russen, wenn der zypriotische Bankensektor über die Wupper geht, und mit ihm das viele schöne russische Schwarzgeld, was dort lagert;-)

Alles nicht so einfach, nicht?

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Sampleman, Du hast das immer noch nicht begriffen und deshalb erkläre ich es Dir gerne noch einmal (kurz): WIR Stimmbürger machen mit unserer Freiheit, was WIR wollen, und nicht was irgend ein Politiker oder eine Verwaltungseinheit uns vorgibt.
Du brauchst mir das nicht zu erklären, weil es ja auch nicht so besonders schwer zu begreifen ist. Wenn ich mir allerdings eine Reihe von Gesetzen ansehe, die bei dieser Demokratieform herauskommen, wenn ich mir darüberhinaus ansehe, dass im legislativen Prozess, der diesen Gesetzen zugrunde lag, die Mehrheit des Staatsvolkes schlicht durch Abwesenheit oder Ablehnung aufgefallen ist, dann komme ich in meinem Urteil nicht umhin, dass diese Demokratieform für die Regelung der öffentlichen Angelegenheiten eines kleinen Landes wie der Schweiz nur mäßig gut geeignet ist, für die Regelung der öffentlichen Angelegenheiten eines großen Landes wie Deutschland dagegen überhaupt nicht.

Merke: Nicht jeder, der deinen Argumenten nicht folgt, ist zu blöd, deine Argumente zu verstehen.

Und wenn ich sehe, dass aus der freiheitlichen Attitüde der Schweizer eine repressive Gesetzgebung folgt, dann erlaube ich mir einfach mal, Zweifel an der Tauglichkeit des dahinterstehenden Systems zu äußern.

Thema Banken und Dünnhäutigkeit: Klar, man muss da bei allen die Kirche im Dorf lassen, und wenn ich sehe, was ich als Angestellter an Steuern zahle, und gleichzeitig lese ich, dass nahezu alle großen Internet-Konzerne (Amazon, Apple, Google, Facebook) in Europa so gut wie überhaupt keine Steuern zahlen, dann regt mich das viel mehr auf als das Schweizer Bankgeheimnis und die sich daraus vielleicht ergebenen Nachteile für den deutschen Fiskus. Zumal das absolut nichts mit Straßenverkehrsregeln zu tun hat.

Andererseits frage ich mich schon, wie die Schweiz als Staat und als Gesellschaft denn dauerhaft damit umgeht, dass in den ganzen südeuropäischen Pleitestaaten die Staatshaushalte zusammenklappen, während die verbrecherische Oberschicht dieser Länder ihr unversteuertes Geld oft genug eben auf Schweizer Bankkonten und in Schweizer Immobilien angelegt hat. Na ja, und wenn ich dann höre, wie sich des Eidgenossen Zorn gegen die Leute richtet, die aus diesen Pleitestaaten zu euch kommen und bei euch Arbeit und ein Auskommen suchen, dann beißt sich für mich irgendwann die Katze in den Schwanz.

Interessant in diesem Zusammenhang eine Meldung aus dem Reich der nicht vorhandenen Bürgerbeteiligung: Wladimir Putin hat angedeutet, dass sein Land bei der Rettung des Bankensektors auf Zypern eventuell einspringen könnte. Klar, wäre ja auch blöd für die reichen Russen, wenn der zypriotische Bankensektor über die Wupper geht, und mit ihm das viele schöne russische Schwarzgeld, was dort lagert;-)

Alles nicht so einfach, nicht?
 
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H-D

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Gott oh Gott! Wir sollten uns hüten über andere Länder zu urteilen. Wir sollten vor unserem eigenen Haus kehren, da haben wir genügend zu tun. Ich kann jeden Steuerflüchtling verstehen, wenn er versucht das bereits versteuerte nochmaligen Steuern zu entziehen, wie es bei uns in G der Fall ist. Unseren Politikern fällt ja nicht ein wo man mal sparen könnte, deshalb der Einfachheit halber Steuern rauf.
 
BMW-Hans

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Wir haben es hier oft erklärt, die Schweizer Regierung wollte die zunehmende Anarchie auf den Strassen nicht mehr hinnehmen, insbesondere Lenker PS-starker Autos wie Motorräder hielten sich für Outlaws mit dem Gefühl, mit ihrem Wetzhobel die Freiheit mitgekauft oder mitgeleast zu haben, künftig tun und lassen, was gefällt. Die Folge daraus, viele schwere Unfälle, in diese auch Unschuldige reingezogen wurden. Aus den Ueberlegungen, wie man das Ganze in den Griff bekommt, entstanden die Massnahmenpakete "Vision Zero", das jetzt unter dem Namen "Via Sicura" verwirklicht wird.

Auch mir geht Freiheit über Alles, aber Freiheit heisst nicht gesetzlos und am Ende dienen diese Massnahmen auch zu meinem Schutz. Natürlich lassen sich mit dieser verschärften Gangart künftig Unfälle nicht verhindern, doch wird sich schon der eine oder andere sein Tun vielleicht zweimal überlegen. Anmerken will ich, dass wir Bürger zur Einführung dieser Massnahmen nicht gefragt wurde.

Ebensowenig können wir zu den von Dir angesprochenen Banken-und Steuergeschäften etwas tun, auch da geschieht vieles auf derzeit geltender Gesetzgebung und Bestimmungen. Und mein Zorn richtet sich nicht gegen Leute, die sich hier integrieren und arbeiten, wohl aber gegen solche, die unser Asyl-und Sozialsystem nur ausnützen. Hier muss die Ausschaffung solcher Leute konsequent und rigoros durchgesetzt werden.
 
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Trabbelju

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Hier ist ganz schön viel Scheinheiligkeit dabei.
Auf die Schweiz wird eingedroschen.
Kennt ihr die Steuersätze für Unternehmen in Zypern, in Irland ?
Warum haben die großen Unternehmen dort wohl Firmensitze, warum wohl werden unter anderem bei Unternehmen wie Google durch total überhöhte Lizenzgebühren Gewinne in Niedig-Steuer-EU-Länder verschoben ?
Warum prangert eigentlich kein Politiker die unterschiedlichen Steuersätze in den EU-Ländern an ?
Oder fordert Steuererhöhungen in den zu rettenden Ländern ?

@BMW-Hans
In der Schweiz gibt es keine Halterhaftung.
 
Strong

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Wir haben es hier oft erklärt, die Schweizer Regierung wollte die zunehmende Anarchie auf den Strassen nicht mehr hinnehmen, insbesondere Lenker PS-starker Autos wie Motorräder hielten sich für Outlaws mit dem Gefühl, mit ihrem Wetzhobel die Freiheit mitgekauft oder mitgeleast zu haben, künftig tun und lassen, was gefällt. Die Folge daraus, viele schwere Unfälle, in diese auch Unschuldige reingezogen wurden. Aus den Ueberlegungen, wie man das Ganze in den Griff bekommt, entstanden die Massnahmenpakete "Vision Zero", das jetzt unter dem Namen "Via Sicura" verwirklicht wird.
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Wir haben es hier oft erklärt, die Schweizer Regierung wollte die zunehmende Anarchie auf den Strassen nicht mehr hinnehmen, insbesondere Lenker PS-starker Autos wie Motorräder hielten sich für Outlaws mit dem Gefühl, mit ihrem Wetzhobel die Freiheit mitgekauft oder mitgeleast zu haben, künftig tun und lassen, was gefällt. Die Folge daraus, viele schwere Unfälle, in diese auch Unschuldige reingezogen wurden. Aus den Ueberlegungen, wie man das Ganze in den Griff bekommt, entstanden die Massnahmenpakete "Vision Zero", das jetzt unter dem Namen "Via Sicura" verwirklicht wird.
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chlöisu

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Q 09 Mü, und andere
Hier ist ganz schön viel Scheinheiligkeit dabei.
Auf die Schweiz wird eingedroschen.
Kennt ihr die Steuersätze für Unternehmen in Zypern, in Irland ?
Warum haben die großen Unternehmen dort wohl Firmensitze, warum wohl werden unter anderem bei Unternehmen wie Google durch total überhöhte Lizenzgebühren Gewinne in Niedig-Steuer-EU-Länder verschoben ?
Warum prangert eigentlich kein Politiker die unterschiedlichen Steuersätze in den EU-Ländern an ?
Oder fordert Steuererhöhungen in den zu rettenden Ländern ?

@BMW-Hans
In der Schweiz gibt es keine Halterhaftung.
Moin Trabbelju
Den fettgedruckten Satz kann ich trotz Nachlesens nicht einordnen. Wörtlich verstanden ist er falsch. Jedes Motorfahrzeug ist durch den Halter versichert, und diese Versicherung bezahlt einen verursachten Schaden, egal wer der Fahrer war. Aber das meinst Du wohl nicht.
Der Halter ist hingegen verpflichtet, den evtl. fehlbaren Fahrer seines Fahrzeuges bekannt zu geben, darum ging's wohl.
 
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Trabbelju

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Jedes Motorfahrzeug ist durch den Halter versichert, und diese Versicherung bezahlt einen verursachten Schaden, egal wer der Fahrer war. Aber das meinst Du wohl nicht.
Nein, hier geht es ja in erster Linie um Bußen im Straßenverkehr. Und da muß die Schweiz dem Fahrer nachweisen, daß er gegen die Gesetze verstoßen hat.
Kann die Schweiz diesen Nachweis nicht erbringen, haftet nicht der Fahrzeughalter ersatzweise für den unbekannten Fahrer.

Der Halter ist hingegen verpflichtet, den evtl. fehlbaren Fahrer seines Fahrzeuges bekannt zu geben, darum ging's wohl.
Auch die Schweiz muß die Verfehlung dem tatsächlichen Verursacher nachweisen.
Inwiefern ein Schweizer seine Familienangehörigen verraten muß, entzieht sich meiner Kenntnis.
Als Deutscher habe ich in Deutschland das Recht zur Auskunftsverweigerung.
Und davon habe ich in meinem Fall in der Schweiz, wo mir ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird und ein Strafbefehl mit ersatzweise 3 Tagen Haft ergangen ist, aktuell Gebrauch gemacht, und gestern hat mir die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daß mir demnächst eine Einstellungsverfügung zugesendet wird.
 
chlöisu

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Moin Trabbelju
Es gibt ein Bundesgerichtsurteil, das einen Halter von dieser Verpflichtung freisprach, weil der Kanton Bern ganze 7 Wochen brauchte, um den Bussgeldbescheid zu versenden. Da konnte / wollte der Halter den Fahrer nicht mehr benennen.
Für nähere Abklärungen müsste ich die Anwälte in meiner Familie um Hilfe bitten.
Über Landesgrenzen gibt es natürlich immer noch gewisse zusätzliche Schranken.

Mir wurde mal eine Strafklage angedroht in einem derartigen Fall, der Anwalt riet mir, den Fahrer zu nennen.
 
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GSATraveler

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Du brauchst mir das nicht zu erklären, weil es ja auch nicht so besonders schwer zu begreifen ist.
Diese Eindruck hatte ich nicht, nachdem Du im Zusammenhang mit selbstgewählten Einschränkungen den alten Gessler bemüht hattest.

Was die Qualität eines Staatssystems angeht, käme es mir nicht in den Sinn, Euch Euer System als mässig geeignet vorzuwerfen; das ist Eure Sache und liegt in Eurer Freiheit, das so zu gestalten, wie Ihr das für richtig findet. So lange Ihr uns machen lasst, sonst werden wir schnell ziemlich agressiv:).

Was Du bei der Beurteilung unseres Staatswesen nicht berücksichtigt hast: Hier leben mind. 3 ziemlich unterschiedliche Kulturen in unterschiedelichen personellen Stärken seit über 150 Jahren friedlich und sagen wir mal wirtschaftlich erfolgreich zusammen. Mir ist kein anderes System bekannt, das eine solche Leistung real möglich gemacht hat.

Die Schweiz kennt keine Halterhaftung, auch unser Strafrecht basiert auf dem Verschuldensprinzip. Die Verweigerungsgründe zur Nennung des Fahrers sind mit dem Deutschen Recht überwiegendst oder sogar vollkommen identisch.

@Hans: Nur damit es inhaltlich auch korrekt ist und zu keinen zusätzlichen Verwirrungen führt: Es war und ist nicht die Regierung, welche die Gesetzesänderungen vorgenommen hat. Die Regierung hat den Vorschlag zur Änderung ausgearbeitet, das Parlament hat diese Änderungen im Wesentlichen übernommen und beschlossen, gegen diese Änderungen wäre das Referendum zulässig und damit eine Volksabstimmung möglich gewesen, darauf wurde aber verzichtet. Vor diesem Hintergrund zu schreiben, WIR hätten nicht darüber abgestimmt, ist zwar formell richtig, inhaltlich aber falsch.
Rolf.
 
BMW-Hans

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Trabbelju, eine Einstellung des Verfahrens habe ich aufgrund der Tatsache, dass Du von einer Pivatperson angezeigt worden bist, erwartet.

In anderen Fällen ist es so, dass offene Bussen in einem Fahndungsregister landen und wenn bei der erneuten Einreise da hineingeschaut wird und jetzt z.B. Du da registriert bist, kann eine Festnahme und Zuführung an die zuständige Polizei erfolgen. Du reist in Basel ein und die Walliser Polizei sucht Dich, erfolgt die Weiterreise per Bahn 3.Klasse ins Wallis.

Wie das genau mit dem Aussageverweigerungsrecht hier aussieht, muss ich mich erkundigen. Aber ich denke, dass es für uns Schweizer im eigenen Land nicht einfach ist, sich aus einer Sache hinauszureden, zumal bei Blitzeranlagen auch von vorne geblitzt wird und der Lenker vor allem im Auto, LKW und Bus so einfach und zweifelsfrei zu identifizieren, denn diese Anlagen machen verdammt gute Portraits.

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Diese Eindruck hatte ich nicht, nachdem Du im Zusammenhang mit selbstgewählten Einschränkungen den alten Gessler bemüht hattest.

Was die Qualität eines Staatssystems angeht, käme es mir nicht in den Sinn, Euch Euer System als mässig geeignet vorzuwerfen; das ist Eure Sache und liegt in Eurer Freiheit, das so zu gestalten, wie Ihr das für richtig findet. So lange Ihr uns machen lasst, sonst werden wir schnell ziemlich agressiv:).

Was Du bei der Beurteilung unseres Staatswesen nicht berücksichtigt hast: Hier leben mind. 3 ziemlich unterschiedliche Kulturen in unterschiedelichen personellen Stärken seit über 150 Jahren friedlich und sagen wir mal wirtschaftlich erfolgreich zusammen. Mir ist kein anderes System bekannt, das eine solche Leistung real möglich gemacht hat.

Die Schweiz kennt keine Halterhaftung, auch unser Strafrecht basiert auf dem Verschuldensprinzip. Die Verweigerungsgründe zur Nennung des Fahrers sind mit dem Deutschen Recht überwiegendst oder sogar vollkommen identisch.

@Hans: Nur damit es inhaltlich auch korrekt ist und zu keinen zusätzlichen Verwirrungen führt: Es war und ist nicht die Regierung, welche die Gesetzesänderungen vorgenommen hat. Die Regierung hat den Vorschlag zur Änderung ausgearbeitet, das Parlament hat diese Änderungen im Wesentlichen übernommen und beschlossen, gegen diese Änderungen wäre das Referendum zulässig und damit eine Volksabstimmung möglich gewesen, darauf wurde aber verzichtet. Vor diesem Hintergrund zu schreiben, WIR hätten nicht darüber abgestimmt, ist zwar formell richtig, inhaltlich aber falsch.
Rolf.
Rolf, es ist schon so und wir wir wissen, wäre vor dem Hintergrund der sich häufenden schweren Unfällen und Rasereien eine Abstimmung für diese verschärften Massnahmen vom Volk angenommen worden. Aber schlussendlich hat der Schweizer Bundesrat in der Herbstsession den Art. 90 SVG per 010.01.13 eingeführt. Sei's drum, es ist so, zwei Fahrzeuglenker bekommen die Auswirkungen nun zu spüren, der eine mit 149 km/h statt 80 km/ auf einer Ausserortsstrecke, der Zweite mit Tempo 222 km/h statt 120 km/h auf der Autobahn. An den zweien können nun Staatsanwaltschaft und Gericht die Umsetzung in die Praxis üben.

Aber es geht ja bei dem ganzen Paket nicht nur um zu schnelles fahren, auch andere grobe Verstösse werden nun härter bestraft.

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Diese Eindruck hatte ich nicht, nachdem Du im Zusammenhang mit selbstgewählten Einschränkungen den alten Gessler bemüht hattest.

Was die Qualität eines Staatssystems angeht, käme es mir nicht in den Sinn, Euch Euer System als mässig geeignet vorzuwerfen; das ist Eure Sache und liegt in Eurer Freiheit, das so zu gestalten, wie Ihr das für richtig findet. So lange Ihr uns machen lasst, sonst werden wir schnell ziemlich agressiv:).

Was Du bei der Beurteilung unseres Staatswesen nicht berücksichtigt hast: Hier leben mind. 3 ziemlich unterschiedliche Kulturen in unterschiedelichen personellen Stärken seit über 150 Jahren friedlich und sagen wir mal wirtschaftlich erfolgreich zusammen. Mir ist kein anderes System bekannt, das eine solche Leistung real möglich gemacht hat.

Die Schweiz kennt keine Halterhaftung, auch unser Strafrecht basiert auf dem Verschuldensprinzip. Die Verweigerungsgründe zur Nennung des Fahrers sind mit dem Deutschen Recht überwiegendst oder sogar vollkommen identisch.

@Hans: Nur damit es inhaltlich auch korrekt ist und zu keinen zusätzlichen Verwirrungen führt: Es war und ist nicht die Regierung, welche die Gesetzesänderungen vorgenommen hat. Die Regierung hat den Vorschlag zur Änderung ausgearbeitet, das Parlament hat diese Änderungen im Wesentlichen übernommen und beschlossen, gegen diese Änderungen wäre das Referendum zulässig und damit eine Volksabstimmung möglich gewesen, darauf wurde aber verzichtet. Vor diesem Hintergrund zu schreiben, WIR hätten nicht darüber abgestimmt, ist zwar formell richtig, inhaltlich aber falsch.
Rolf.
Rolf, es ist schon so und wir wir wissen, wäre vor dem Hintergrund der sich häufenden schweren Unfällen und Rasereien eine Abstimmung für diese verschärften Massnahmen vom Volk angenommen worden. Aber schlussendlich hat der Schweizer Bundesrat in der Herbstsession den Art. 90 SVG per 010.01.13 eingeführt. Sei's drum, es ist so, zwei Fahrzeuglenker bekommen die Auswirkungen nun zu spüren, der eine mit 149 km/h statt 80 km/ auf einer Ausserortsstrecke, der Zweite mit Tempo 222 km/h statt 120 km/h auf der Autobahn. An den zweien können nun Staatsanwaltschaft und Gericht die Umsetzung in die Praxis üben.

Aber es geht ja bei dem ganzen Paket nicht nur um zu schnelles fahren, auch andere grobe Verstösse werden nun härter bestraft.

PS immer diese Doppelposts
 
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GSATraveler

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Aber es geht ja bei dem ganzen Paket nicht nur um zu schnelles fahren, auch andere grobe Verstösse werden nun härter bestraft.
Ja genau, und die machen mir mehr Sorgen als die blossen Geschw.überschreitungen. Was heisst schon 'gefährliches Überholmanöver'? Wenn ich da an einige Richterinnen und Richter denke und an meine Art, zuweilen mit dem Motorrad zu überholen, schwant mir wenig Gutes.
 
chlöisu

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Geht mir sehr ähnlich, und vor allem zählt da die Aussage des Polizisten, da nur selten Fotos vorhanden sein werden.
 
BMW-Hans

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Ja genau, und die machen mir mehr Sorgen als die blossen Geschw.überschreitungen. Was heisst schon 'gefährliches Überholmanöver'? Wenn ich da an einige Richterinnen und Richter denke und an meine Art, zuweilen mit dem Motorrad zu überholen, schwant mir wenig Gutes.
Rolf, solange Du niemand behinderst oder gefährdest, wie das immer so im Amtsdeutsch heisst und keine Uniformträger Dein Manöver mitbekommen und entsprechend bewerten, no Problem.
 
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Nordlicht

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Hans, der liebe Gott bewahre dir deinen Glauben!
 
soaringguy

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Rolf, es ist schon so und wir wir wissen, wäre vor dem Hintergrund der sich häufenden schweren Unfällen und Rasereien eine Abstimmung für diese verschärften Massnahmen vom Volk angenommen worden. Aber schlussendlich hat der Schweizer Bundesrat in der Herbstsession den Art. 90 SVG per 010.01.13 eingeführt. Sei's drum, es ist so, zwei Fahrzeuglenker bekommen die Auswirkungen nun zu spüren, der eine mit 149 km/h statt 80 km/ auf einer Ausserortsstrecke, der Zweite mit Tempo 222 km/h statt 120 km/h auf der Autobahn. An den zweien können nun Staatsanwaltschaft und Gericht die Umsetzung in die Praxis üben.
Ja, ich bin neugierig wieviel neue Gefängnisse die Schweiz bauen muss für all die Müllers, Meiers, Schmids, Kellers, usw....

Ich habe bei uns in der Abteilung nachgefragt, wer schon mal eine Führerscheinsperre hatte. Mehr als die Hälfte haben sich gemeldet. Ich wäre nicht überrascht, wenn 1-2 % aller Schweizer Junglenker statt zur Armee in den Knast wandern.
 
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GSATraveler

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Ja, ich bin neugierig wieviel neue Gefängnisse die Schweiz bauen muss für all die Müllers, Meiers, Schmids, Kellers, usw....
Diese Strafe wird bei erstmaligem Vergehen bei durchschnittlichem Leumund SICHER bedingt auf eine Probezeit von 2 - 4 Jahre ausgesprochen. Sollte die Freiheitsstrafe wegen gleichgearteten, erheblichen Vorstrafen doch nicht auf Bewährung ausgesprochen werden können, kennen wir hier auch noch das System der elektronischen Fussfessel sowie teilbedingte Strafen. Effektiv in den Knast werden nur die Unbelehrbaren gehen. Panik ist also bei allem Ärgernis sicher nicht angezeigt, Vorsicht in den höheren Kategorien der Geschwindigkeitsüberschreitungen indessen schon.
Und ja, selbstverständlich hatte ich schon den Ausweis weg. Aber stell Dir vor, ich lebe noch!
 
BMW-Hans

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Ja, ich bin neugierig wieviel neue Gefängnisse die Schweiz bauen muss für all die Müllers, Meiers, Schmids, Kellers, usw....

Ich habe bei uns in der Abteilung nachgefragt, wer schon mal eine Führerscheinsperre hatte. Mehr als die Hälfte haben sich gemeldet. Ich wäre nicht überrascht, wenn 1-2 % aller Schweizer Junglenker statt zur Armee in den Knast wandern.
Die schicken wir nach Sibirien, da gibt es genug alte russische Straflager, aber im Ernst denke ich nicht, dass jetzt viele in den Knast müssen. Und die zwei, die ich erwähnt habe, wären schon nach der alten Gesetzeslage in den Knast gewandert, wobei bei Ersttätern in der Regel eine bedingte Gefängnisstrafe ausgesprochen wird. Und es braucht ja schon einiges, dass es überhaupt soweit kommt. Die Junglenker werden heute in den Fahrschulen schon sensibilisiert, was auf sie zukommt, wenn sie sich nicht im Griff haben.

Aber ungeachtet der verschärften Gesetzeslage steht der Führerschein bei der heutigen Jugend nicht mehr zuoberst auf der Prioritätenliste, da wir in der Schweiz über ein sehr gut ausgebautes ÖV-Netz verfügen. Die Jungen wollen mit dem Geld für ein Auto oder Motorrad lieber in den Urlaub oder sonst rumreisen. Daher bezweifle ich, ob die neue Führerscheinregelung 48 PS den Händlern die erhofften Absätze und neue Kunden bringt.
 
S

sugus

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Zu den Lasermessstationen und ähnlichen Blitzer wäre noch folgendes anzumerken.

Ich weiss von einem Kollegen, den hat es auch "erwischt". Beim kontrollieren wollte er den Nachweis der Eichung (Messpreotokoll) des Blitzer sehen. Den konnten die Beamten/Polizisten nicht erbringen, weil, na warum wohl? Richtig. Die Messstation wurde nicht geeicht. Somit waren ALLE Messungen nichtig!

So als hinweis. Ich vermute, da wird viel Schindluderei betrieben!

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@ BMW Hans

50 - 60 PS genügen völlig!

Gruss aus Uezwil nach Wohlen (AG????) runter....


PS: War gestern 5 Stunden mit dem Töff und heut 3 Stunden unterwegs. Sauschön war's!
 
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