Geparktes Motorrad fällt auf PKW

Diskutiere Geparktes Motorrad fällt auf PKW im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich sehe das ganz einfach so: Fällt mein Motorrad ( ohne Fremdeinwirkung ) um und beschädigt dabei ein anderes Fahrzeug stehe ich dafür gerade...
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boxersteve

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Ich sehe das ganz einfach so:
Fällt mein Motorrad ( ohne Fremdeinwirkung ) um und beschädigt dabei ein anderes Fahrzeug stehe ich dafür gerade! Ich gehe jetzt einfach mal von dem Fall aus, daß mein Motorrad einfach gegen das Auto gefallen ist und es gibt keinerlei Zeugen. Ein auf mich zugelassenes Fahrzeug hat fremdes Eigentum beschädigt, also melde ich den Schaden meiner Versicherung und der Fall ist erledigt. Wo ist hier das Problem? Wofür bezahle ich denn jedes Jahr meinen Beitrag? Wenn mir jemand einen Schaden zufügt möchte ich diesen doch auch ersetzt haben, oder etwa nicht? Und wenn die Versicherung nicht zahlt, dann muß ich eben selbst in die Tasche greifen um die Lackierung von z.B. Tür und Kotflügel zu bezahlen...
Da geht mir die Hutschnur hoch, wenn ich sehe wie sich manche Zeitgenossen in solchen Fällen aus der Verantwortung stehlen wollen:mad:
Aber das ist ja eine bekannte deutsche Tugend, erstmal den eigenen Arsch ( bzw. Geldbeutel ) zu retten und dem Lebensmotto " Wenn ich nur habe " zu frönen...:confused:
Das Geschrei will ich mal hören, wenn das eigene Auto mit verbeulter Seite auf dem Parkplatz steht und alle waschen die Hände in Unschuld...

Viele Grüße
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
GStatten

GStatten

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Ich frugte ja nur, weil in meinem Fall letztes Jahr folgendes passiert ist:
Meine Mühle stand seitlich am Rand auf dem Bürgersteig und eine Beifahrerin hat bei öffnen ihre Tür selbige gegen meinen Sturzbügel gedroschen und
nun wollen die den Schaden bezahlt haben...
Wenn meine Möhre -wie auch immer, aber ohne Fremdeinwirkung- irgendwo gegenfällt, dann bin ich nach meinem Verständnis der Verursacher und dafür bin ich versichert und komme für den Schaden auf.
Aber wenn die GS ein Baum oder Poller oder Radständer gewesen wäre, hätte die Dame ja wohl auch aufpassen müssen.

@Stefan: Was ist eine Hutschnur? So ähnlich wie eine Zündschnur?:biggrin:
 
B

boxersteve

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Hi Andreas,
kennst du den Spruch net???:)
Jetzt mal allen Ernstes: die gute Frau schlägt die Tür vor dein Motorrad und will nun die selbst verschuldete Delle an ihrem Fahrzeug von dir bezahlt haben???
So was dreistes hab ich ja noch nie gehört...:mad:

Viele Grüße
Stefan
 
V

vierventilboxer

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In deinem Fall Andreas hättest du, sofern an deiner GS ein Schaden entstanden ist/wäre, die Dame regresspflichtig machen können, nicht anders herum. ;)

Wenn das eigene versicherte Fahrzeug ein anderes beschädigt dann reguliert die eigene Haftpflicht den Schaden, es sei denn man kann Vorsatz unterstellen (bei grober Fahrlässigkeit bin ich mir nicht sicher, dass kann wohl nur ein RA bzw. Gericht entscheiden).
Beispiel aus meine Bekanntenkreis: PKW wird an der Straße abgestellt, Fahrer geht einkaufen. Es wurde vergessen ein Gang einzulegen, die Handbremse auch nicht angezogen. Wagen macht sich selbstständig und beschädigt einen anderen PKW. Geschichten wie es das Leben schreibt, totale Dummheit eigentlich, aber sei es drum... Meldung an die Versicherung, Schaden wird reguliert - fertig. Ob das bereits grob fahrlässig war? Keine Ahnung, aber zumindest wurde der Schaden ohne größere Nachfragen anstandslos beglichen. Summe belief sich um 1000 Euro, vermutlich hat deswegen die Versicherung auch keinen großen Wind gemacht. Bei höheren Beträgen muss man sich wohl eher peinliche Fragen gefallen lassen.
 
Spark

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In deinem Fall Andreas hättest du, sofern an deiner GS ein Schaden entstanden ist/wäre, die Dame regresspflichtig machen können, nicht anders herum. ;)

Wenn das eigene versicherte Fahrzeug ein anderes beschädigt dann reguliert die eigene Haftpflicht den Schaden, es sei denn man kann Vorsatz unterstellen (bei grober Fahrlässigkeit bin ich mir nicht sicher, dass kann wohl nur ein RA bzw. Gericht entscheiden).
Beispiel aus meine Bekanntenkreis: PKW wird an der Straße abgestellt, Fahrer geht einkaufen. Es wurde vergessen ein Gang einzulegen, die Handbremse auch nicht angezogen. Wagen macht sich selbstständig und beschädigt einen anderen PKW. Geschichten wie es das Leben schreibt, totale Dummheit eigentlich, aber sei es drum... Meldung an die Versicherung, Schaden wird reguliert - fertig. Ob das bereits grob fahrlässig war? Keine Ahnung, aber zumindest wurde der Schaden ohne größere Nachfragen anstandslos beglichen. Summe belief sich um 1000 Euro, vermutlich hat deswegen die Versicherung auch keinen großen Wind gemacht. Bei höheren Beträgen muss man sich wohl eher peinliche Fragen gefallen lassen.
...und im Zweifelsfall holt sich die Versicherung das Geld vom Versicherungsnehmer wieder..aber zahlen wird die Haftpflicht erst einmal.
Gruß
Dirk
 
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