Getriebeschaden nach 8 Monaten- Muss der Händler die Reparatur bezahlen?

Diskutiere Getriebeschaden nach 8 Monaten- Muss der Händler die Reparatur bezahlen? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Freunde, habe mir im April eine r 1100 gs bj 95 mit 91000km bei einem bmw-Händler gekauft. Jetzt hab ich im dritten Gang beim hochdrehen...
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Ichbingsfan

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Hallo Freunde,
habe mir im April eine r 1100 gs bj 95 mit 91000km bei einem bmw-Händler gekauft. Jetzt hab ich im dritten Gang beim hochdrehen immer so einen Hüpfer oder Aussetzer drin. Muss der Händler diese Reparatur jetzt wegen der Gewährleistung bezahlen? Wird er versuchen sich da herauszuwinden? Wie muss ich mich verhalten?
Kennt jemand dieses Symptom? Ist das der Anfang vom Ende oder könnte ich notfalls ewig noch mit dem Schaden rumfahren. Was kostet so eine Reparatur?
Bin gespannt auf die Antworten
Schönen Gruß und allzeit grip statt guten rutsch
 
Larsi

Larsi

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Befürchtung:
Der Händler zahlt nix, weil nach mehr als sechs Monaten die Beweislast, dass der Schaden schon bei der Übergabe vorhanden war, bei dir liegt.

Hast du Gewährleistung oder Garantie?
 
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Ichbingsfan

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Gewährleistung. Ist es nicht unmöglich, sowas zu beweisen?
 
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Ichbingsfan

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Ich glaub so 93 oder 94 000, ich bin sicher nicht viel gefahren
 
beiker

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Naja, das ist wirklich nicht viel....
Aber Deine Formulierung "Jetzt hab ich im dritten Gang beim hochdrehen immer so einen Hüpfer oder Aussetzer drin"
bedeutet: Du hattest das bisher noch nicht.....
Also war der Schaden wohl noch nicht da
 
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Ichbingsfan

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Aber somit müssen sich doch zum Zeitpunkt des Verkaufs teile des Getriebes an der Verschleissgrenze befunden haben, oder ist das der verkehrte Denkansatz?
 
lillo

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Mein Denkansatz wäre hier, der Händler muss garnichts machen.Es handelt sich hier um einen normalen Gebrauchsgüterkauf, mit der gesetzlichen Sachmangelhaftung.Es wurde hier ja schon geschrieben, dass die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nicht mehr greift und bei einem 18 Jahre alten Gebrauchsgegenstand wird hier jeder Richter eine normale Beschaffenheit annehmen und eine Händlerverantwortung ablehnen.Verschleiß ist von der Sachmangelhaftung ausgeschlossen!!! Den Gutachter möchte ich sehen, der bescheinigt,das bei Übergabe, der Mangel schon vorhanden war.Irgendwo müssen wir ja auch mal von dieser Vollkaskomentalität abkommen, wo immer nur der verkaufende Händler bluten soll.Wer gebraucht kauft, der bezahlt auch nur gebraucht, wer das nicht möchte, kauft halt neu und hat das freiwillige Haltbarkeitsversprechen ( Garantie) des Hersteller.
 
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Ichbingsfan

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Was bedeutet dann eigentlich 12 Monate Gewährleistung bei einem 18 Jahre alten Motorrad? Wieso heißt es dann nicht Gewährleistung für den Augenblick des Kaufens? Ich werde mal einen Rechtsanwalt fragen
 
Larsi

Larsi

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Es bedeutet, dass der Verkäufer bei versteckten Mängeln in den ersten sechs Monaten nach Verkauf für Schäden aufkommen muss, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Schaden bei Übergabe nicht vorhanden war.
Nach sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon bei der Übergabe vorhanden war.
 
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Gast15427

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Hallo namenloser…. Ich würde mal sagen:" Gehe mal zum Händler, und sprich mit Ihm".
Solche "wird er sich herauswinden" helfen Dir sicher nicht weiter!

Vielleicht findet Ihr einen gemeinsamen Nenner und Ihr seid die besten Freunde/ äh Händler-Kunde danach!

Und Ich heisse übrigens
Oliver

Guten Rutsch
 
bogoman

bogoman

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Hej !

Ein Jahr Gewährleistung hin oder her, abgesehen von Beweislastumkehr nach 6 Monaten:

Mit meinem gesunden Bauchverstand würde ich es nicht als fair empfinden, dem Händler die Kosten für diese Reperatur abzuverlangen. Die Maschine ist weit entfernt von neu oder jung gebraucht und wenig Kilometer hat sie auch nicht.

Trotzdem würde ich auf den Händler ganz freundlich zugehen und ihn fragen, ob er eine Möglichkeit sieht, mir entgegenzukommen. Das könnte z.B. sein, dass er sich um die Suche nach einem AT-Getriebe oder sonstigen Ersatzteilen kümmert und diese zum Selbstkostenpreis an Dich weitergibt. Wenn er ein "Guter" ist und Interesse daran hat, Dich für weitere Wartung als Kunden zu behalten, dann wird er evt. noch andere Ideen präsentieren. Wenn nicht, kannst Du immer noch bei anderen, freien Werkstätten nach Kostenvoranschlägen fragen.

Viel Glück, vielleicht wird's auch nicht so wild...

Gruß,
bogoman
 
palmstrollo

palmstrollo

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Was bedeutet dann eigentlich 12 Monate Gewährleistung bei einem 18 Jahre alten Motorrad? ...
Es bedeutet, dass der verkaufende Händler in den ersten 6 Monaten ab Übergabe für Defekte am Motorrad aufkommt. Falls du nach Ablauf dieser 6 Monate beweisen kannst, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war, so haftet auch hier der Verkäufer.
Es gibt allerdings noch so etwas wie eine "Keimtheorie". Gerade beim hier vorliegenden Gangspringer (benutze mal die Suche; du hast zu lesen bis Weihnachten 2014) dürfte man davon ausgehen, dass der Fehler bereits beim Kauf "im Keim" vorhanden war. Hierzu solltest du aber wirklich mal mit einem RA sprechen; der kennt sich da besser aus als ich ;)

Alternativ:
kontaktiere den Vorbesitzer. Falls dieser dir bestätigt, dass dieser Fehler bereits bei ihm "ab und zu" aufgetreten ist, dann lasse dir das kurz schriftlich geben. Vielleicht hat es ihn nicht weiter gestört.

Oder besorge dir ein intaktes Tauschgetriebe; vlt. übernimmt der Händler die Umbaukosten.

/edit sagt, da waren ein paar Mannen schneller/
 
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q-ala

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Hi,
nüchtern betrachtet:
- 18 Jahre alt, d.h., wenn noch Original Getriebe dann M93 und das wissen auch die Händler, das sind die anfälligen für Gangspringer und somit eigentlich schon konstruktiver Mangel (gibt genug Fälle, auch ich war davon betroffen)
- dagegen sprechen die 93 oder 94tkm
somit würde ich, wenn es mein ;) wäre, erst mal mit diesen sprechen. Bei meiner RS, BJ. 94, kam es nach 8 Jahren und 71tkm zu diesen berüchtigten Gangspringer und der Kulanzantrag des ;) ergab eine Kostenbeteiligung von Material (neues Getriebe plus Kupplung) sowie moderate Werkstattkosten (allerdings auch über den Winter erledigt).

Sollte dein ;) sich nicht kulant verhalten, kannste immer noch zum Linksvertreter rennen. Und btw, die Maschine läuft doch noch, also erst mal Schaden definieren lassen, jetzt ist doch sowieso ne gute Zeit für Überprüfungen (und wennste deinem ;) nicht mehr traust, es gibt sicherlich noch andere, welche ein Gutachten abgeben, ohne große Kosten aufzuwerfen).

Von vornherein gleich den Krieg erklären, weiß nicht, ob das klug ist. Bedenke: 18 Jahre und die Kilometer!

lg
Harald (anscheinend bin ich der Langsamste, aber meine Tastatur macht manchmal andere Buchstaben als ich denke und dann kostet die Korrektur eben Zeit :cool:
 
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Islay

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Ein BMW-Händler der so ne alte Möhre nicht gewerblich weitervertickt, sondern an nen Endkunden verkauft, muss eh einen an der Klatsche haben oder er ist schon pleite. :)
 
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Gast 5187

Gast
Was bedeutet dann eigentlich 12 Monate Gewährleistung bei einem 18 Jahre alten Motorrad? Wieso heißt es dann nicht Gewährleistung für den Augenblick des Kaufens? Ich werde mal einen Rechtsanwalt fragen
Wurde doch schon beschrieben.
Gewährleistung für einen Mangel an der Sache (nicht Verschleiss von Komponenten) sind 12 Monate.
Ich den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird gesetzlich angenommen, dass der Mangel (hier fängts allerdings schon an: Mangel ist nicht Verschleiss) bereits zum Verkaufszeitpunkt vorlag. Nach diesen 6 Monaten ist der Käufer hierfür in der Beweispflicht.
Getriebe ist allerdings kein Verschleissteil, selbst vor der Annahme, dass natürlich jedes Bauteil einem Verschleiss bzw. einer Materialalterung unterliegt.
 
G

Gast 5187

Gast
Ein BMW-Händler der so ne alte Möhre nicht gewerblich weitervertickt, sondern an nen Endkunden verkauft, muss eh einen an der Klatsche haben oder er ist schon pleite. :)

Oder hat einen ausgesprochen guten Ruf, wenn er solche Problemfälle anständig abwickelt.
 
lillo

lillo

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Keimtheorie,Gangspringer,konstruktiver Mangel,alte Möhre als Händler verticken, wenn ich sowas höre wird mir schlecht.Ich behaupte mal, hier liegt kein Mangel vor, sondern die normale übliche Beschaffenheit, wie ich es als Endverbraucher erwarten kann. Erst recht, wenn es sich hier um einen kontruktiven Mangel (Fehler,Eigenschaft) handelt, habe ich die übliche Beschaffenheit bekommen.Mehr wird hier vom Händler nicht geschuldet.Selbstverständlich soll der Händler kulant handeln und helfen, aber hier gleich mit Kanonen (RA)auf Spatzen zu schießen,geht weit über das übliche Maß hinaus.Wo bleibt da die Selbstverantwortung ?Ich würde mir wünschen, das wir mal auf den normalen Menschenverstand zurückkommen und nicht ständig danach suchen, wie wir normales Pech, von Anderen bezahlt bekommen.Und ein Händler kann sehr wohl eine alte Möhre an Endverbraucher verkaufen, wenn er seine Hausaufgaben richtig macht.
 
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Ichbingsfan

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Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich bin auch für das Prinzip Leben und leben lassen. Nur bei diesem Händler hab ich gerade dieses Jahr dieses Problem schon gehabt mit einem Gebrauchtwagen BMW, nach drei Monaten kam ich zum ersten mal so richtig in den Regen damit und sämtliche Komfortelektronik samt Scheibenwischer fiel aus. Ich bräuchte ein neues Grundmodul hieß es und von Gewährleistung wollten sie nichts wissen(über 500) Deswegen bin ich verunsichert was mein Recht ist und was nicht und ob ich dazu komme. Ich heiß übrigens Daniel
 
Thema:

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