Getriebeschaden nach 8 Monaten- Muss der Händler die Reparatur bezahlen?

Diskutiere Getriebeschaden nach 8 Monaten- Muss der Händler die Reparatur bezahlen? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; in einer freien werkstatt bekomm ich ein 97er getriebe frisch überarbeitet für 950, bei bmw für knapp über 2000.
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Ichbingsfan

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in einer freien werkstatt bekomm ich ein 97er getriebe frisch überarbeitet für 950, bei bmw für knapp über 2000.
 
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In Berlin ist vieles anders ...
Denn Dummfug sollte ich eigentlich besser nicht kommentieren, aber vielleicht machst Du Dir mal die Mühe BGB 437ff zu lesen. Wenn Du dann noch den Teil des Schuldrechts verstanden hast, der dazu gehört, reden wir weiter.

Aber vielleicht stehen ja Händler in Holzminden unter besonderem Schutz und es gilt ein Sonderrecht.:D
 
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in einer freien werkstatt bekomm ich ein 97er getriebe frisch überarbeitet für 950, bei bmw für knapp über 2000.
Setz Dich erst ein Mal mit Deinem Händler in Verbindung. Du hast zuerst Mal nur einen Anspruch auf Nacherfüllung (sprich, der Händler darf reparieren).

OT:
- Bei den ganzen Kommentaren hier, frage ich mich schon, wer von denen sich schon mal selber vor einem Gericht vertreten hat und den Prozess dann auch noch gewonnen hat. Bei den Argumenten hier, Behauptung auf falsches Schalten, soll den Schaden verursacht haben. Einen Sachverständigen, für was?
Ende OT

Du kannst nicht einfach woanders ein neues Getrieb kaufen und dem Händler die Kosten aufs Auge drücken.

Der Ablauf ist folgender:

Du mußt eine Mängelanzeige machen. Sprich den Händler schriftlich über den Mangel informieren (kannst Du auch anders machen, könnte aber eine Beweisfrage sein).
In der Mängelanzeige muß das Fahrzeug, der Mangel und das Übergabedatum (wenn abweichend vom Vertragsdatum) genau spezifiziert sein. In der Mängelanzeige, setzt Du dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung (oder Reparatur). I.d.R. sind das 14 Tage.
Der Händler hat nämlich auch Rechte, z.B zu entscheiden ob er das Getriebe zerlegt, eine Ersatzgetriebe kauft und einbaut, dir einen Nachlass anbietet, das Mopped zurück nimmt. Auch darf er das Mopped in jedem Fall in Augenschein nehmen und auf den Mangel prüfen.

Wenn der Händler fair ist, nimmt er das Ding und repariert es.
Wenn der Händler schlau ist, schlägt er Dir ne Kostenteilung vor.
Wenn der Händler dumm ist, verweigert er die Gewährleistung.

Der Fehler hier bei der Argumentation diverser Mitglieder hier ist ein ganz einfacher.

Natürlich mußt Du bei dem Kauf von gebrauchten Sachen immer mit Einschränkungen rechnen, aber halt nicht mit Einschränkungen die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache verunmöglichen oder stark einschränken. Und ein Getriebschaden bei einem Motorrad ist wohl definitiv eine Einschränkung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

Wie sieht es aus, wenn es zum Streit kommt?

Grundsätzlich besser für Dich, als für den Händler. Die Schuldrechtsreform von 2002 sollte nämlich die Verbraucher besser schützen (abgesehen von der Umsetzung einer EU Richtlinie) Zudem wird der Endverbraucher gegenüber dem Händler sowieso in Vorteil sein, da dem Händler "Fachwissen" unterstellt wird.
Da Richter aber auch nur faule Menschen sind, wird das Gericht im Zweifel auf einen Vergleich abzielen (weil der Richter dann kein Urteil schreiben und begründen muß). Wie gesagt im Zweifel.

Also klär das mit Deinem Händler und erst wenn der die Nacherfüllung endgültig verweigert, rennst Du zum Anwalt.
 
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Wieso sollte ich mich auch beherrschen, es gibt keinen Grund dafür.:) Du gehörst ja nicht wirklich zu denen, die sich zurückhalten.:D
da verkennst du die lage recht deutlich ... macht aber nix.
 
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da verkennst du die lage recht deutlich ... macht aber nix.
Soso, mag ja sein, das Du den Eindruck von Dir hast, ich hatte ihn bisher nicht. Aber ich kenn Dich ja auch noch nicht so lange und auch nicht persönlich, kann mich daher ja durchaus täuschen.
 
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@c-Treiber

Aus meiner Erfahrung heraus ist es in Foren bedauerlicherweise so, daß Viele zu Themen schreiben, die etwas nur vom hörensagen meinen zu wissen und dieses Nichtwissen weitergeben. Ebenso wird immer wieder in Beiträgen gefragt: macht man etwas wie in dieser Ausführung beschrieben und dann kommen Antworten wie folgt:
ich weiß es zwar nicht sicher, aber ich DENKE mir, daß..........

darum

frage ich dich, c-Treiber, hier ganz direkt:

Was befähigt dich, hier Auskünfte oder Ratschläge in juristischen Angelegenheiten zu erteilen? Bist Du
a.) Jurist
b.) hast Jura beruflich erfolgreich angewandt
oder
c.) liest du Dich in Themen ein?

Ich benötige keine Antwort mit weitschweifenden Floskeln, ein einfaches a.), b.), oder c.) reicht mir völlig.

Fragegrund:
Als ich nach dem seinerzeitigen Erwerb meiner F650GS BJ2001 begann, mich in Foren einzulesen, da stellte ich den jahrzehntelang erfahrenen Schraubär daheim auf eine immense Geduldsprobe, da ich Aussagen in Foren stets für "w"ahre Münze nahm und zb. die Bremsflüssigkeit meines Moppeds hinüber sein MUSSTE, ebenso die Kettenpflege meines Fahrzeuges stäflichst vernachlässigt wurde.

Stand ja schließlich so im Forum. Da ich weiß, daß es - besonders als Frischling - nicht nur mir so ging, bin ich bei vehement vorgetragenem "Wissen" mittlerweile vorsichtig und bitte um Mitteilung der Quelle und der Befähigung.

Drum sei mir nicht bös´ob meiner Frage, aber wie mein Oppa immer sachte: prüfe, Majalche, prüfe!
Also: a, b, oder cähhhhhhhhhh-
Gruß, Gaby
 
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Islay

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OT:
- Bei den ganzen Kommentaren hier, frage ich mich schon, wer von denen sich schon mal selber vor einem Gericht vertreten hat und den Prozess dann auch noch gewonnen hat. Bei den Argumenten hier, Behauptung auf falsches Schalten, soll den Schaden verursacht haben. Einen Sachverständigen, für was?
Ende OT
Jetzt kenn ich endlich mal den Grund deines fundierten Rechtswissens. Du hast also schonmal alleine einen Prozess gewonnen.
Na dann wird auch alles, was du hier dem Themenstarter aufzählst, genau so eintreten. Prost Neujahr
 
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Aus meiner Erfahrung heraus ist es in Foren bedauerlicherweise so, daß Viele zu Themen schreiben, die etwas nur vom hörensagen meinen zu wissen und dieses Nichtwissen weitergeben. Ebenso wird immer wieder in Beiträgen gefragt: macht man etwas wie in dieser Ausführung beschrieben und dann kommen Antworten wie folgt:
ich weiß es zwar nicht sicher, aber ich DENKE mir, daß..........

darum

frage ich dich, c-Treiber, hier ganz direkt:

Was befähigt dich, hier Auskünfte oder Ratschläge in juristischen Angelegenheiten zu erteilen? Bist Du
a.) Jurist
b.) hast Jura beruflich erfolgreich angewandt
oder
c.) liest du Dich in Themen ein?

Ich benötige keine Antwort mit weitschweifenden Floskeln, ein einfaches a.), b.), oder c.) reicht mir völlig.

Fragegrund:
Als ich nach dem seinerzeitigen Erwerb meiner F650GS BJ2001 begann, mich in Foren einzulesen, da stellte ich den jahrzehntelang erfahrenen Schraubär daheim auf eine immense Geduldsprobe, da ich Aussagen in Foren stets für "w"ahre Münze nahm und zb. die Bremsflüssigkeit meines Moppeds hinüber sein MUSSTE, ebenso die Kettenpflege meines Fahrzeuges stäflichst vernachlässigt wurde.

Stand ja schließlich so im Forum. Da ich weiß, daß es - besonders als Frischling - nicht nur mir so ging, bin ich bei vehement vorgetragenem "Wissen" mittlerweile vorsichtig und bitte um Mitteilung der Quelle und der Befähigung.

Drum sei mir nicht bös´ob meiner Frage, aber wie mein Oppa immer sachte: prüfe, Majalche, prüfe!
Also: a, b, oder cähhhhhhhhhh-
Gruß, Gaby
Liebes f-hörnche,

irgendwie kommt mir Deine Name bekannt vor und ich gehe mal davon aus, dass Du die selbe Person bist wie im anderen Forum. Du kannst ja zu dem Thema mal Nina befragen.:)

a,b,c ist nicht so einfach zu beantworten.

Ich habe irgendwann mal die Fachhochschulreife Wirtschaft gemacht, dann BWL studiert (bei beidem ist Recht ein Thema (gewesen)) mich hat es einfach interessiert, aber fürs Jura-Studium fehlte mir das Latinum, das war damals noch vorgeschrieben. Seit 1996 bin ich selbständig und habe bis 2001 viel mit Hard- und Software gehandelt, die meisten meiner Kunden waren Rechtsanwälte und ein paar öffentliche Auftraggeber. Alles sehr streitlustige Kunden, obwohl es meist ohne Gerichte abging. Da lernt man dann schon einiges dazu. Ich hab mit einigen Jurastudenten für die Staatsexamina gepauckt, ein paar meiner Freunde sind Rechtsanwälte und Richter, mein verstorbener Schwiegervater war Volljurist mit mindestens "voll befriedigend", da er Richter und Staatsanwalt war. Das ist mal so der grobe Überblick, fehlt garantiert einiges.

Zu a) nein, ich bin kein Jurist.:)
Zu b) ja, solange der Streitwert unter 5000 liegt, vertrete ich mich selbst vor Gericht. Momentan 6:3 zu meinen Gunsten, die 3 hätte auch kein RA gewonnen, mir aber vielleicht vom Prozess abgeraten, so verbuche ich das als Lehrgeld und habe zusätzlich noch was über die ZPO gelernt. Weiterhin beinhaltet mein Job als Projektleiter auch öfter mal, das man sich mit juristischen Fragen auseinandersetzt
Zu c) ja, ich lese, meist anlassunabhängig,Sachen nach. Interessante Urteile, samt Begründung, wenn verfügbar, aber auch Abhandlungen zu Gesetzen, Lehrmeinungen etc.

Mich interessiert es einfach, ich würde gerne mal die sizilianischen Prozesse im Original lesen, geht leider nicht, da ich kein Latein kann.

Ich rate den Leuten immer nehmt einen Anwalt, ich darf keine Rechtsberatung durchführen (das ist gesetzlich verboten und auch gut so), aber ich kann meine Einschätzung abgeben und den Leuten sagen worauf sie achten müssen und was Unfug ist.

Wenn Du 5 Jahre lang erfolgreich an Rechtsanwälte Computer verkauft hast und Kanzleinetzwerke eingerichtet hast, lernst Du ne ganze Menge über Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht und Gewährleistung, selbst wenn Du vorher völlig unbeleckt warst.:)
 
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Jetzt kenn ich endlich mal den Grund deines fundierten Rechtswissens. Du hast also schonmal alleine einen Prozess gewonnen.
Na dann wird auch alles, was du hier dem Themenstarter aufzählst, genau so eintreten. Prost Neujahr
Mal einen Prozess. Naja, nen paar mehr waren es schon.:) Einige sind auch nach Klageandrohung eingeknickt.

Aber da Du ja offensichtlich ein so fundiertes Wissen hast, das Du urteilen kannst, würde ich schon mal gerne hören, bei wievielen Prozessen, vor allem auch gegen wen und in welchem Rechtsbereich hast Du Dich den schon selbst vertreten oder auch Mandanten?

Was gehört zum Beispiel in eine Klageschrift und wie beantragt man bereits mit der Klageschrift ein Versäumnisurteil, vor allem was ist letzteres überhaupt?

Lass in eigenen Worten hören und dann reden wir über Wissen.:)
 
Wolfgang.A

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Wenn Du 5 Jahre lang erfolgreich an Rechtsanwälte Computer verkauft hast und Kanzleinetzwerke eingerichtet hast, lernst Du ne ganze Menge über Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht und Gewährleistung, selbst wenn Du vorher völlig unbeleckt warst.:)
Wieso erinnert mich das jetzt irgendwie an die Zahnarztfrauen in den Zahnpastawerbungen? :)
 
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Wieso erinnert mich das jetzt irgendwie an die Zahnarztfrauen in den Zahnpastawerbungen? :)
Tipp: Weil Du zuviel Werbefernsehen guckst?

Aber von der hier abgehandelten Materie keine Ahnung hast?
 
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...
Wenn Du 5 Jahre lang erfolgreich an Rechtsanwälte Computer verkauft hast und Kanzleinetzwerke eingerichtet hast, lernst Du ne ganze Menge über Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht und Gewährleistung, selbst wenn Du vorher völlig unbeleckt warst.:)
Hi C-Treiber,
so ein Quatsch. Es sei denn, Du hast verbotenerweise Akten gesichtet oder Telefonate und persönliche Fach- und Klientengespräche belauscht - oder mit den Anwälten gequatscht, die Dich dann in die Geheimnisse der Rechtswissenschaften eingeführt haben :confused:
Deine Aussage ist in etwa so wie wenn unsere Putzfrau behauptete, Sie habe fundierte Ahnung von Anlageberatung, weil Sie seit 5 Jahren unsere Büros säubert.
Aber mal unterstellt, dass Du in der Tat Kompetenz in diesem Bereich hast, fiele es mir sehr schwer, Dir Dinge ob der arrogant-besserwissenden Darstellung abzunehmen.

Um ein bisschen on topic zu sein: Du gibst Dir auf alle Fälle viel Mühe, Dich im Forum einzubringen und Dein (tatsächliches oder behauptetes) Wissen kund zu tun. Du willst zumindest auch helfen. Und das ist durchaus anzuerkennen. Egal, wie ich Deine Art empfinde.
 
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Hi C-Treiber,
so ein Quatsch. Es sei denn, Du hast verbotenerweise Akten gesichtet oder Telefonate und persönliche Fach- und Klientengespräche belauscht - oder mit den Anwälten gequatscht, die Dich dann in die Geheimnisse der Rechtswissenschaften eingeführt haben :confused:
Deine Aussage ist in etwa so wie wenn unsere Putzfrau behauptete, Sie habe fundierte Ahnung von Anlageberatung, weil Sie seit 5 Jahren unsere Büros säubert.
Aber mal unterstellt, dass Du in der Tat Kompetenz in diesem Bereich hast, fiele es mir sehr schwer, Dir Dinge ob der arrogant-besserwissenden Darstellung abzunehmen.

Um ein bisschen on topic zu sein: Du gibst Dir auf alle Fälle viel Mühe, Dich im Forum einzubringen und Dein (tatsächliches oder behauptetes) Wissen kund zu tun. Du willst zumindest auch helfen. Und das ist durchaus anzuerkennen. Egal, wie ich Deine Art empfinde.
Ja, kann man sagen, so ein Quatsch, den Du da von Dir gibst.

Wer hat gesagt, das mich einer meiner Kunden in die Rechtswissenschaften eingeführt hat? :confused: Wieso sollte ich Akten lesen oder Mandantengespräche belauschen?:piep-piep:

Naja, es dürfte schon einen kleinen Unterschied zwischen Deiner Putzfrau in einer Bank geben und jemandem, der als selbständiger Unternehmer Rechtsanwälte beliefert.

Aber gut, Du taugst als Banker nichts.

Was glaubst Du, ist das häufigste Konfliktthema bei einem Vertrag. Naja, davon habt ihr Banker keine Ahnung, da es Gewährleistungsrechte bei Euch nicht gibt. Im Gegenteil, die Gerichte berichtigen alle paar Monate irgendwelche AGB der Banken, weil sie gegen Treu und Glauben verstossen.

Gehen wir mal davon aus, das ich weder meine Kunden über den Tisch ziehen wollte, noch das die mir eine reinwürgen wollten. Dann sitzt Du bei einem Rechtsanwalt, der gerade 40.000DM bei Dir ausgegeben und nicht für die Hälfte bei Tech-Nick gekauft hat. Es gibt also einen schriftlichen Vertrag, AGBs und die Gesetzeslage. Dann diskutierst Du mal so ganz nebenher, ob Du ein Wochenende kostenlos arbeitest, die Arbeit bezahlt wird oder nur die Teile oder alles. Weil Du nach ein paar Semestern BWL, aufgrund Deines Interesses und Deiner zweiten Selbständigkeit nicht so ganz unbeleckt bist und zudem ein freundschaftliches Verhältnis zu Deinem Kunden hast, wird daraus eine angeregte Diskussion, bei der dann auch schon mal Kommentare gewälzt werden. Oder Du installierst RA-Micro, mit Urteile- und Kommentare-Datenbank auf dem Kanzleiserver und danach noch die Becksche Bibliothek. Das dauerte dann schon mal ein Wochenende. Alle Stunde die CD wechseln und <Enter> drücken.Dann liegen da die Fachpublikationen rum.

In jedem Thread, der irgendein rechtliches Thema behandelt hat, in dem ich mich gemeldet habe, haben sich immer wieder genügend Ahnungslose gefunden, die gemeint haben, ich habe keine Ahnung, ohne das sie auch nur im entferntesten den Beweis antreten konnten, das sie überhaupt wissen wovon sie reden, geschweige denn, mich widerlegen konnten. (Vor Gericht nennt man das ein unsubtanierte Behauptung)

Tja arrogant, was ist arrogant daran, Leuten zu sagen, was sie tun sollen? Arroganz, wenn irgendwer behauptet ich hätte keine Ahnung und sich gleichzeitig als absolut ahnungslos outet? Ja, warum nicht. Besserwisserisch. Wenn ich es besser weiß. :) Um es mal klar zu sagen, zu rechtlichen Dingen haben viele eine Meinung, aber wenige Ahnung, diese Leute geben dann einem Fragstellenden Tipps, zum Teil gefährliche Tipps, meist vollständig falsch. Und es sind meist die Immergleichen. Die nicht verstehen wollen oder können und die damit immensen Schaden anrichten können. Und das nur weil sie glauben, das ihr Unwissen ausreichend ist, andere zu beraten.

Ich erkläre -Larsi- auch nicht, wie man Ventile einstellt, das weiß er ziemlich sicher besser als ich, also, warum sollte ich mir von -Larsi- erklären lassen, wie Vertragsrecht funktioniert. Das weiß ich ziemlich sicher besser als er. (Ist nur nen Beispiel)

Hier reden Leute über komplexe juristische Zusammenhänge, die noch nicht ein Mal Gewährleistung und Garantie auseinanderhalten können, die Beklagter und Angeklagter verwechseln oder nicht den Unterschied zwischen Klageschrift und Anzeige kennen. Ich rede auch nicht über Motorentunning, wenn ich gerade mal verstanden habe, wie ein 4-Takt-Motor funktioniert. Um bei dem Bild zu bleiben, hier erteilen Leute Ratschläge zum Motorentunning, die gerade mal verstanden haben, wie man tankt, aber mit einem Ölwechsel schon überfordert sind.

Um es einfach zu sagen. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.

Achja, noch ein kleiner Irrtum Deinerseits, Akten sichten ist (wäre) nicht verboten.:) Gerichtsverfahren in Deutschland sind grundsätzlich öffentlich.:D

Verboten wäre, das Belauschen von Mandantengesprächen und die Weitergabe und/oder Verwendung der erlangten Informationen. Das trifft natürlich auch für die Gesprächsnotizen zwischen RA und Mandant in der Akte zu.
 
Uli G.

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Ja!
Nee!
Schon klar!

:fallvomstuhl::anbet:
 
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Ja, kann man sagen, so ein Quatsch, den Du da von Dir gibst.

Wer hat gesagt, das mich einer meiner Kunden in die Rechtswissenschaften eingeführt hat? :confused: Wieso sollte ich Akten lesen oder Mandantengespräche belauschen?:piep-piep:

Naja, es dürfte schon einen kleinen Unterschied zwischen Deiner Putzfrau in einer Bank geben und jemandem, der als selbständiger Unternehmer Rechtsanwälte beliefert.

Aber gut, Du taugst als Banker nichts.

Was glaubst Du, ist das häufigste Konfliktthema bei einem Vertrag. Naja, davon habt ihr Banker keine Ahnung, da es Gewährleistungsrechte bei Euch nicht gibt. Im Gegenteil, die Gerichte berichtigen alle paar Monate irgendwelche AGB der Banken, weil sie gegen Treu und Glauben verstossen.

Gehen wir mal davon aus, das ich weder meine Kunden über den Tisch ziehen wollte, noch das die mir eine reinwürgen wollten. Dann sitzt Du bei einem Rechtsanwalt, der gerade 40.000DM bei Dir ausgegeben und nicht für die Hälfte bei Tech-Nick gekauft hat. Es gibt also einen schriftlichen Vertrag, AGBs und die Gesetzeslage. Dann diskutierst Du mal so ganz nebenher, ob Du ein Wochenende kostenlos arbeitest, die Arbeit bezahlt wird oder nur die Teile oder alles. Weil Du nach ein paar Semestern BWL, aufgrund Deines Interesses und Deiner zweiten Selbständigkeit nicht so ganz unbeleckt bist und zudem ein freundschaftliches Verhältnis zu Deinem Kunden hast, wird daraus eine angeregte Diskussion, bei der dann auch schon mal Kommentare gewälzt werden. Oder Du installierst RA-Micro, mit Urteile- und Kommentare-Datenbank auf dem Kanzleiserver und danach noch die Becksche Bibliothek. Das dauerte dann schon mal ein Wochenende. Alle Stunde die CD wechseln und <Enter> drücken.Dann liegen da die Fachpublikationen rum.

In jedem Thread, der irgendein rechtliches Thema behandelt hat, in dem ich mich gemeldet habe, haben sich immer wieder genügend Ahnungslose gefunden, die gemeint haben, ich habe keine Ahnung, ohne das sie auch nur im entferntesten den Beweis antreten konnten, das sie überhaupt wissen wovon sie reden, geschweige denn, mich widerlegen konnten. (Vor Gericht nennt man das ein unsubtanierte Behauptung)

Tja arrogant, was ist arrogant daran, Leuten zu sagen, was sie tun sollen? Arroganz, wenn irgendwer behauptet ich hätte keine Ahnung und sich gleichzeitig als absolut ahnungslos outet? Ja, warum nicht. Besserwisserisch. Wenn ich es besser weiß. :) Um es mal klar zu sagen, zu rechtlichen Dingen haben viele eine Meinung, aber wenige Ahnung, diese Leute geben dann einem Fragstellenden Tipps, zum Teil gefährliche Tipps, meist vollständig falsch. Und es sind meist die Immergleichen. Die nicht verstehen wollen oder können und die damit immensen Schaden anrichten können. Und das nur weil sie glauben, das ihr Unwissen ausreichend ist, andere zu beraten.

Ich erkläre -Larsi- auch nicht, wie man Ventile einstellt, das weiß er ziemlich sicher besser als ich, also, warum sollte ich mir von -Larsi- erklären lassen, wie Vertragsrecht funktioniert. Das weiß ich ziemlich sicher besser als er. (Ist nur nen Beispiel)

Hier reden Leute über komplexe juristische Zusammenhänge, die noch nicht ein Mal Gewährleistung und Garantie auseinanderhalten können, die Beklagter und Angeklagter verwechseln oder nicht den Unterschied zwischen Klageschrift und Anzeige kennen. Ich rede auch nicht über Motorentunning, wenn ich gerade mal verstanden habe, wie ein 4-Takt-Motor funktioniert. Um bei dem Bild zu bleiben, hier erteilen Leute Ratschläge zum Motorentunning, die gerade mal verstanden haben, wie man tankt, aber mit einem Ölwechsel schon überfordert sind.

Um es einfach zu sagen. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.

Achja, noch ein kleiner Irrtum Deinerseits, Akten sichten ist (wäre) nicht verboten.:) Gerichtsverfahren in Deutschland sind grundsätzlich öffentlich.:D

Verboten wäre, das Belauschen von Mandantengesprächen und die Weitergabe und/oder Verwendung der erlangten Informationen. Das trifft natürlich auch für die Gesprächsnotizen zwischen RA und Mandant in der Akte zu.

Hochachtung, du bist schon ein toller Experte!!!
 
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...Beleidigung und Selbstdarstellung gelöscht...


Hallo C-Treiber,
ständig versuchtst Du Dich zu profilieren - und fast so oft disqualifizierst Du Dich durch die Art Deiner postings dermaßen selbst... Vielleicht bist Du ja im echten Leben ein netter Typ. Gruß nach Berlin.

VG Marco
 
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Diesel

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Hallo Freunde,
habe mir im April eine r 1100 gs bj 95 mit 91000km bei einem bmw-Händler gekauft. Jetzt hab ich im dritten Gang beim hochdrehen immer so einen Hüpfer oder Aussetzer drin. Muss der Händler diese Reparatur jetzt wegen der Gewährleistung bezahlen? Wird er versuchen sich da herauszuwinden? Wie muss ich mich verhalten?
Kennt jemand dieses Symptom? Ist das der Anfang vom Ende oder könnte ich notfalls ewig noch mit dem Schaden rumfahren. Was kostet so eine Reparatur?
Bin gespannt auf die Antworten
Schönen Gruß und allzeit grip statt guten rutsch
Was so ein Getriebeschaden alles verursacht - jedenfalls die Darstellung eines solchen. "Wird er versuchen sich da herauszuwinden?" Aus was eigentlich, er ist doch in gar nix drin! Du hast doch (bzw. Dein Bike) einen Getriebeschaden, der Händler (oder eines seiner Bikes) nicht!

Na klar kannst Du mit dem Schaden fast ewig (wirklich ewig is fast nix) herumfahren, mußt Dich halt anpassen.

Möglicherweise ist es gut sich mit dem Gedanken anzufreunden / einen solchen akzeptieren zu lernen: Nach fast 100.000km kann schon mal was kaputt gehen.

Frag den Händler, ob die versicherungstechnische Situation was hergibt, in Deinem Sinne. Wenn nicht, gewöhne Dich an das Getriebe was Du jetzt hast oder kaufe Dir ein neues oder ein neues/anderes Bike.

Da ich die Beiträge diese Gespräches nicht verfolgt habe kann es sein, das diese Meinung schon geäußert wurde.
 
Thema:

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