Getriebeschaden nach 8 Monaten- Muss der Händler die Reparatur bezahlen?

Diskutiere Getriebeschaden nach 8 Monaten- Muss der Händler die Reparatur bezahlen? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Der Nachweis ist in dem einen schweren Fall (ihr wisst schon...) sicher schwerlich zu erbringen... Jungs, ich bin jetzt mal hier raus (keine...
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Och, das weiß ich nicht. Im Grund käme es doch darauf an nach zu weisen, das andere dem Getriebeschaden mehr genutzt hätten als die Erkenntnis (in Beitrag #73): Irgendwie muß es Klappen mit dem Mast.
Der Nachweis ist in dem einen schweren Fall (ihr wisst schon...) sicher schwerlich zu erbringen... Jungs, ich bin jetzt mal hier raus (keine Fernbeziehung!). Hat Spaß gemacht. Gutes Nächtle...
 
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Ich geh jetzt frühstücken!So Long
 
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Ein paar Anmerkungen

Hallo Allerseits,

mal ein paar allgemeine Infos aus meiner beruflichen Sicht:

1.) Unser Gesetzgeber hat zum 01.01.2002 Vorgaben der EU zum Verbraucherschutz bzw. zu Verbraucherrechten umgesetzt.

2.) Wer gewerblich tätig ist, muss auch bei gebrauchten Dingen einem privaten Käufer die gesetzliche Gewährleistung geben. Diese beträgt grds. 2 Jahre, kann aber auch durch AGB auf ein Jahr verkürzt werden.

3.) Kein gewerblicher Händler muss an einen Verbraucher verkaufen. Er könnte auch an einen "Nicht-Verbraucher" verkaufen und dort die Gewährleistung ausschließen. Verkauft er an einen Verbraucher wird er sein Risiko bzgl. Gewährleistung "einpreisen". Mitleid muss man somit mit keinem der beiden haben.

4.) Die Infos zum Thema Beweislast nach 6 Monaten sind zutreffend.

5.) Ein Richter hat nie die notwendige technische Kenntnis, ob jetzt beim Kauf das Problem schon "im Kleinen" existent war. Was passiert letztlich, wenn es überhaupt vor Gericht geht? Ein Sachverständiger schaut sich das Getriebe genau an und versucht etwas dazu zu sagen, ob ca. 3000 km vorher das Getriebe ein Problem hatte.

6.) Ich hatte an meiner 1150'er GS BJ 2000 auch schon ab ca. 50.000 km immer wieder Gangspringer, meist von 4 auf 3. Irgendwann wurden die Gangspringer weniger. Das Getriebe hielt dann bis 220.000 :rolleyes:.

7.) Wie im richtigen Leben... man muss reden. Sprich deinen Verkäufer mal an, was er für eine Idee hat, woran dein Problem liegen könnte und wie er zum Thema Gewährleistung steht.
Mit einem Anwalt reden ist grds. auch gut :rolleyes:. ABER: Bei dem voraussichtlichen Streitwert für die Reparaturkosten von ein paar hundert Euro ist das vor allem für einen der 3 Beteiligten (Verkäufer, Käufer, Rechtsanwalt) nicht lohnend, mitzumischen... nämlich für den Anwalt :(.
 
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Hallo Allerseits,

mal ein paar allgemeine Infos aus meiner beruflichen Sicht:

...
.
Was ist das denn für eine Sicht? Die eines Anwaltes?:D

Nun, dann bist Du ein Organ der Rechtspflege. Also sollte Dein Augenmaß auf Rechtspflege, Fortentwicklung des Rechts und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung liegen und nicht auf dem schnöden Mammon.:)

Der Streitwert dürfte berufungsfähig sein.

Ich glaube nicht, das es ein Gutachten geben würde, wenn richtig vorgetragen wird (im Keim bereits vorhanden, etc), aber was ich glaube ist erst ein Mal unerheblich.

Reden hilft, ansonsten:
Schriftlicher Mängelrüge mit Fristsetzung, anwaltliches Schreiben (hilft oft) mit Klageandrohung.

Meine Einschätzung ist, in einem Prozess, der Richter wird einen Vergleich vorschlagen (278 ZPO) gerade auch, um sich die Beweiserhebung per Gutachter zu sparen, ein Urteil schreiben und begründen zu müssen und einige weitere Gründe. Ich denke, wer die Güteverhandlung platzen läßt, hat in dem Fall automatisch schlechte Karten.

Deswegen, wenn der Händler aussergerichtlich Kostenteilung vorschlägt (für die Reparatur) und somit "schlau" ist, kann dem TE nur von einem Prozess abgeraten werden, er gerät mit einem derartigen Vorschlag, der ggf. auch noch dokumentiert ist, vor Gericht automatisch in die Defensive. M.E,n. ist nur die vollständige Ablehnung der Gewährleistungshaftung ein ausreichender Grund, einen Prozess anzustrengen, i.d.F. dann mit Vorteilen auf Seiten des TE.

Das den TE nun die "normale" Beweislast trifft, ist per se, aufgrund der Schwierigkeit der Beweisführung, erst ein Mal ein Nachteil. Wobei ich der Meinung bin, die Offensichtlichkeit der Kausalkette, enthebt ihn von der detailierten Beweisführung. Der Vortrag als solches ist ausreichender Beweis.

Ich stimme Dir zu, ein Prozess ist die schlechteste aller Möglichkeiten, für alle Beteiligten.
 
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Wahnsinn, mit welcher Aroganz Du allen anderen die Kompetenz aberkennst, während Du Dich mit Deiner jahrelangen Ausbildung in den Kaffeeküchen der Anwälte diesbezüglich als Superkompetenz betrachtest.
:cool:
...und ich dachte, wir wären durch damit... Falsch gedacht. Danke Christian für die sachliche und somit angenehme Darstellung Deiner Aussagen.
 
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Seit froh das der Chopperfahrer mit seiner Firma nicht in OP Sälen putzen geht sonst würde er hier alles mit seiner Operationskünsten zuschwallen und das Ärzte sowieso keine Ahnung haben.
 
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Seit froh das der Chopperfahrer mit seiner Firma nicht in OP Sälen putzen geht sonst würde er hier alles mit seiner Operationskünsten zuschwallen und das Ärzte sowieso keine Ahnung haben.
Gibts einen Grund für solchen bösen Unterstellungen?
 
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Beobachtung.
 
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Gast 5187

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O.k., dann hab ich nichts beobachtet.

Bisher waren seine Ausführung hier o.k. und die "bloße" Frage nach dem Hintergrund einer beruflichen Sichtweise brachte die Situation hoch. Was hab ich übersehen?
Irgendeine Küche?
 
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...die Beobachtungen lassen sich leider auch in anderen threads finden. Grundsätzlich schade, aber wer Kritik so unbeachtet lässt, muss sich über ein bisschen Gegenwind nicht wundern.
 
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mal ne Lanze brech:
- C-Treibers Antworten finde ich nicht so weit weg von der Realität, wenn auch seine -manchmal- unflexibel erscheinende bestimmende Argumentation einigen hier -auch zu Recht- sauer aufstößt!

Somit, haltet den Ball flach, jeder sollte seine Meinung frei äußern dürfen, selbst dann wenn sie nicht meine ist :cool:

@ C-Treiber: ja Christian S. ist RA und da ich Ihn persönlich kenne, kein Schlechter!
Und an den TE: SPRICH endlich mit deinen :D, oder auch unfreundlichen und erstatte dann hier Bericht, damit hier die Anfeindungen aufhören und nicht im neuen Jahr schon wieder der Zoff weitergeht.

(Mein bescheidener Wunsch fürs neue Jahr fürs Forum)

lg
Harald
 
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Gast 5187

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Dann hätte ein schlichtes "Ja" als Antwort #85 den ganzen Kram hier erspart?
 
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mal ne Lanze brech:
- C-Treibers Antworten finde ich nicht so weit weg von der Realität, wenn auch seine -manchmal- unflexibel erscheinende bestimmende Argumentation einigen hier -auch zu Recht- sauer aufstößt!
...
Hallo Harald,
leider verstellt die teilweise überhebliche und dogmatische Darstellung durch C-T den Blick auf die - sachlich betrachtet - ggf. korrekten Inhalte. Aber egal ob tatsächlich kompetente Antwort oder nicht: Andere Meinungen werden durch C-T höchst selten gelten gelassen; Kritik an seinen Aussagen oder seiner Art enden teilweise in beleidigenden Antworten (siehe z.B. #54 - mein posting - und #55). Der junge Mann ist also gleichzeitig recht dünnhäutig. Und das alles geht manchen hier inkl. mir selbst ganz schön auf den Keks. Mehr ist eigentlich aus meiner Sicht nicht...:p
 
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Wahnsinn, mit welcher Aroganz Du allen anderen die Kompetenz aberkennst, während Du Dich mit Deiner jahrelangen Ausbildung in den Kaffeeküchen der Anwälte diesbezüglich als Superkompetenz betrachtest.
:cool:
:facepalm:

Wahnsinn! Mit welcher Aroganz Du hier etwas kommentierst, dass Du offenkundig nicht verstanden hast.

Ich weiß zwar nicht, wie Du auf die Idee kommst, ich würde mit dem Satz irgendjemanden etwas aberkennem, aber offensichtlich gibt es ja noch ein paar mehr davon, die sich lieber jede Aussage so zurecht biegen, dass sie in ihr Weltbild passt, als mal zu lesen, was da wirklich steht.

Also für Dich und Deine Claqueure.

Du solltest mal die eigene eingeschränkte Sicht auf die Dinge etwas weiter öffnen.

Christan S. hat auf das angespielt, was der Anwalt dabei verdient oder besser nicht verdient. Und wenn man sich die Mühe macht meinen 2 Absatz.
1. zu lesen
2. zu verstehen
3. mit zu zitieren
dann erledigen sich dümmliche und falsche Kommentare von allein. Aber dafür müßte man ja denken, bevor man antwortet.

Ich denke, Christian S. hat schon ganz gut verstanden, dass ich nicht seine Kompetenz in Frage gestellt habe. Mit keinem Satz. Ich habe lediglich meine Einschätzung abgegeben und die unterscheidet sich in genau einem Punkt von der von Christian S. gemachten Ausführung. Nämlich dem Gutachten oder Notwendigkeit eines solchen.

Man kann es natürlich als arogant bezeichnen, wenn man selbst meint, andere richten zu können. Allerdings folgst Du damit weiterhin einer eingeschlagenen und von Dir bekannten Linie.
 
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Käse in dem ganzen Gewusel hier ist natürlich, dass der thread insgesamt völlig verwässert. Das meine ich durchaus auch selbstkritisch. Um da die sachlichen Aussagen von Christian z.B. lesen zu können, müssen erstmal 25 OT-postings durchgeackert werden. Das ist kappes - aber wie will man so einen wörtlichen Schlagabtausch verlagern? Und 'die Fre**e halten' und Dinge ignorieren geht auch nicht. Also ein Stück Selbstdisziplin und das Umsetzen von berechtigter Kritik muss bitteschön schon sein. Ich versuche das mal - jetzt - und halte es mit unserem Boris: 'Ich liebe Euch alle'. Meine Ergänzung: 'Fast'.:zwinkern:
 
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@ C-Treiber: ja Christian S. ist RA und da ich Ihn persönlich kenne, kein Schlechter!
...

lg
Harald
Habe ich mir gedacht, daher auch meine 2 ersten Absätze.

Wer sich mal anguckt, was ein Anwalt für einen Prozess bei einem berfungsähigem Streitwert in der ersten Instanz (gemeint ist hier Amtsgericht) verdient, weiß, alleine das Verfassen der Klageschrift ist schon ein Verlustgeschäft.
Dann kommt die Güteverhandlung, also ab zum AG.
Wenn es dumm läuft, einigen sich die Parteien nicht, der Richter beschließt ein Gutachten einzuholen,
also ein 2. Termin bei Gericht.
Dann noch Verkündungstermin (gut da geht meist sowieso keiner hin)
Den ganzen Müll jeweils ans Gericht, in zweifacher Ausfertigung an die gegenerische Seite, sowie den eigenen Mandanten, ggfs. noch Schreibkram mit der Rechtsschutz,
Ich habe sehr gut verstanden, worauf Christian S. hinauswollte.

Naja, ich habe mich längst daran gewöhnt, dass immer die Gleichen der Meinung sind, mein Wissen beziehe ich aus Google und wenn ich Recht habe, dann bin ich ein arrogantes A......ch. Ich mache mir nicht die Mühe Unsinn zu umschreiben, sondern bezeichne Unsinn als solchen. Damit macht man sich zwar keine Freunde, aber Personen die derart beratungsresitent sind wie einige hier, würde ich auch nicht zu meinem Freundeskreis zählen wollen.

Mein Hintergrund dabei ist immer der gleiche, gerade in solchen Fällen richten Ratschläge mit Unwissen/Halbwissen ggf. erhebliche Schäden an. Das üble dabei ist, wenn der TE so einigen Ratschlägen hier folgen würde, würde er ins offene Messer rennen, bzw. seine Rechte verspielen.
 
teileklaus

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Hallo, hast doch gehört, dass sich die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt. Es wird dir davon 6 Monate zugesichert, dass wenn was vorkommt und der Schaden schon beim Verkauf zu merken gewesen wäre, der Händler beweißen muss, dass alles in Ordnung war. Das kann er nur schwer. Die weiteren 6 Monate musst du es beweißen. Das kannst du bei einem 90 000 km alten Getriebe nicht.
Hast ja selbst geschrieben, dass es erst jetzt aufgetreten ist. Also den Gegenbeweis geliefert.
Die Kiste ist alt, also such dir ein gebrauchtes Getriebe, das bezahlst du. Mach dem Händler ein schlechtes Gewissen mit der Hoffnung dass er das ohne weitere Gewährleistung auf das Getriebe für dich kostenlos einbaut. Damit finde ich wärest du gut bedient!
Oder versuche ein anderes Motorrad das teurer ist bei ihm zu kaufen und deines mit 500.- bis 800 Nachlass in Zahlung zu geben.
Viel Glück. Mit Klagen wirst du, denke ich, scheitern.
 
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Vielen Dank für Eure Beiträge, nächste Woche ist der Verkäufer aus dem Urlaub zurück und die Sache wird geklärt werden.
 
cowy

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Hi Daniel,

Nachdem ich den Eindruck hab, die gs ist dir auf den Leib geschneidert worden,

Brauchst jetzt bloß noch ein Getriebe, das beim Händler im Schopf rumliegt...:rolleyes:

Das läßt dir dann einpacken, und die nächsten Jahre sind gesichert:)


Daumen drück und Lb Gr, Donie
 
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