Kurz und knapp: Ja!
Kraftfahrzeuganhänger sind ausdrücklich in der Änderung der Straßenverkehrsordnung erwähnt.
Gruß
Winfried
es gilt nur die Pflicht für Kraftfahrzeuge " nicht deren Anhänger " in Deutschland
Auf LKW nur an der Antriebsachse...und es müssen die nstsprechenden Symbole vorhanden sein !
--------lese die nächsten zeilen
Der Gesetzgeber hat nämlich mit Einfügung des § 2 Abs.3a StVO) die Pflicht zur Anpassung der Kraftfahrzeugausrüstung an die Wetterverhältnisse konkretisiert.
Nach der neuen Winterreifenverordnung sind also alle Kraftfahrzeuge den Winterverhältnissen anzupassen. Die geeignete Bereifung findet hierbei eine besondere Erwähnung. Mit dieser Verhaltensvorschrift geht jedoch keine generelle Winterreifenpflicht einher.
Wer mit seinem Wagen auf schnee- oder eisbedeckten öffentlichen Straßen fährt, muss Winter- oder Ganzjahresreifen montiert haben; solche Reifen sind durch die Aufschrift M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet.
Mit Sommerreifen dürfen Sie ihr KfZ bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr bewegen. Und diese gilt nicht nur für den Fahrtantritt, sondern auch für die Weiterfahrt bei plötzlicher Änderung der Straßenverhältnisse.
Wer mit Sommerreifen auf schnee- oder eisbedeckten Straßen fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20,- €. Führt dieser Verstoß ferner zu einer Behinderung des Straßenverkehrs, wird dies mit einem Bußgeld von 40,- € sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.
Die Verwendung von Schneeketten oder Anfahrhilfen auf Sommerreifen stellt keine „geeignete Bereifung“ dar. Dies gilt auch für eine Mischung von Sommer- und Winterreifen.
Die hier behandelte Neuregelung umfasst Kraftfahrzeuge jeder Art, nicht dagegen Anhänger.
Darüber hinaus können Unfälle mit nicht ordnungsgemäßer Bereifung - auch dies ist zu beachten - im Einzelfall zu versicherungsrechtlichen Problemen führen. Daher ist in jedem Fall zu empfehlen, in den Wintermonaten auf die richtige Bereifung „umzusatteln“.
Autor:
Rechtsanwaltskanzlei Maurer & Wünsch