GS umgefahren - Fahrerflucht

Diskutiere GS umgefahren - Fahrerflucht im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin, meine 12GSA TB wurde heute auf dem Firmenparkplatz umgefahren, der Verursacher hat sie wieder aufgestellt und ist abgehauen. Es gibt einen...
Milhouse

Milhouse

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Moin,
meine 12GSA TB wurde heute auf dem Firmenparkplatz umgefahren, der Verursacher hat sie wieder aufgestellt und ist abgehauen. Es gibt einen Zeugen, die Polizei ist informiert. Soweit, so gut.

Ein paar Teile sind demoliert, nach der Heimfahrt habe ich auch noch Öl am Zylinderbolzen der betroffenen Seite entdeckt.

Muss ich mit dem Gang zum Freundlichen eigentlich warten, bis sich hoffentlich die Versicherung bei mir meldet? Habt ihr Tipps zum weiteren Vorgehen? Das mit dem Öl nervt am meisten.

Genervte Grüße
Tobi
 
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Christian S

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Moin,
meine 12GSA TB wurde heute auf dem Firmenparkplatz umgefahren, der Verursacher hat sie wieder aufgestellt und ist abgehauen. Es gibt einen Zeugen, die Polizei ist informiert. Soweit, so gut.

Ein paar Teile sind demoliert, nach der Heimfahrt habe ich auch noch Öl am Zylinderbolzen der betroffenen Seite entdeckt.

Muss ich mit dem Gang zum Freundlichen eigentlich warten, bis sich hoffentlich die Versicherung bei mir meldet? Habt ihr Tipps zum weiteren Vorgehen? Das mit dem Öl nervt am meisten.

Genervte Grüße
Tobi
Hallo,

das brauchst ned alleine anfangen, geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht in deiner Nähe und lasse dir helfen.
 
PStranger

PStranger

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Hat der Zeuge den Täter zweifelsfrei erkannt? Wenn er nur gesehen hat daß "jemand" Deine GS umgeschmissen hat, nutzt es wohl leider wenig. Wenn es ölt, ab zum Händler, damit machst Du nichts falsch.

Chris, ist nicht bös gemeint, aber ein Fullquote des Beitrags direkt über Dir ist wirklich nicht nötig, und der Lesbarkeit nicht zuträglich ;-)
 
boxerdriver

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Was deckt die Teilkasko denn ab, wenn vorhanden?

Boxerdriver
 
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Moin,
meine 12GSA TB wurde heute auf dem Firmenparkplatz umgefahren, der Verursacher hat sie wieder aufgestellt und ist abgehauen. Es gibt einen Zeugen, die Polizei ist informiert. Soweit, so gut.

Ein paar Teile sind demoliert, nach der Heimfahrt habe ich auch noch Öl am Zylinderbolzen der betroffenen Seite entdeckt.

Muss ich mit dem Gang zum Freundlichen eigentlich warten, bis sich hoffentlich die Versicherung bei mir meldet? Habt ihr Tipps zum weiteren Vorgehen? Das mit dem Öl nervt am meisten.

Genervte Grüße
Tobi
Hier noch mal einen "Fullquote", damit dieses denglische Unwort zur vollen Geltung kommt, die Forums-Regel-Polizei sich austoben darf und darüber entscheiden was sinnvoll und was nicht.:p

Nein, Du mußt nicht warten bis die Versicherung sich meldet gehst aber in Vorkasse. Läßt sich der Täter nicht identifzieren mußt Du den Schaden ja trotzdem beheben lassen. Es ändert sich ja nur, wer den Schaden zu bezahlen hat.

Ob Du jetzt schon einen Anwalt brauchst, darüber kann man sicher streiten, ich würde ihn erst einschalten, wenn es Streß gibt.

Wenn Du Kasko hast, melde das Deiner Versicherung, am besten unter Angabe der Tagebuchnummer der Polizei und lass den Freundlichen einen KVA machen. (Die voraussichtliche Schadenshöhe ist eine wichtige Information für die Polizei).

Dokumentiere Deine Aufwendungen (Portokosten, Arbeitsausfälle, etc.,) das darf der Schädiger auch bezahlen. Aber denke daran, es gibt auch eine Schadensminderungspflicht. Also nur notwendige Aufwände.

Auf einem Firmenparkplatz sollte es nicht so schwierig sein, den Täter zu ermitteln.
 
palmstrollo

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Der Täter selber muss nicht zwingend ermittelt werden, um die Schadenersatzansprüche gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen.
Der Zeuge, das Kennzeichen des Fahrzeugs und Spuren am "umwerfenden" Fahrzeug reichen aus.
Viel Glück
 
S

saeger

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Servus,

dir würde ich raten zuerst einen fähigen Anwalt zu nehmen. Entweder du hast eine Rechtsschutzversicherung, dann kannst das gleich veranlassen. Wenn nicht, dann würde ich schon erst die Aussage des Zeugen prüfen, hat er das KFZ-Kennzeichen erkannt oder den Fahrer? Zweifelsfrei?
Wenn das mehr wie zweifelhaft ist bleibst unter Umständen auch noch auf den Kosten des RA sitzen.

Als nächstes würde ich jede Menge aussagekräftige Fotos der Schäden machen und mit dem Rechtsanwalt sprechen ob du damit gleich in die Werkstatt darfst oder den Sachverständigen abwarten musst, den kannst du dir übrigens selbst aussuchen.
Vor Klärung dieser Dinge würde ich die Maschine nicht mehr bewegen.


Gruß
Karl
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Vielleicht wäre es erst mal der sinnvollste Schritt, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Dann läuft das "Verfahren zur Verursacherermittlung" schon mal auf Kosten des Steuerzahlers und nicht des Geschädigten. Wenn eine Verkehrs-RS-Versicherung da ist würde ich danach zum RA gehen und dem alle weiteren Schritte überlassen.
 
Milhouse

Milhouse

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Moin,

kurzes Update:

Der Zeuge hat den Vorfall komplett beobachtet und das Nummernschild fotographiert. Ist alles an die Polizei gegangen. Die hat dann auch gestern noch den Verursacher besucht, er hat auch alles zugegeben. Angeblich hat er auch im Gebäude Bescheid gesagt, nur leider kann sich daran niemand erinnern...

Das Verfahren bei der Versicherung läuft, es fehlt noch das Schuldeingeständnis des Verursachers. Das ist aber wohl nur noch Formsache. Die Anzeige kann ich übrigens nicht zurückziehen, laut Polizei kann das nur die Staatsanwaltschaft stoppen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich das wirklich möchte, blöd verhalten hat er sich auf alle Fälle und das Weite gesucht hat er auch.

Nächste Woche gehts zum Freundlichen für den VKA, der geht dann mit Fotos direkt an die Versicherung. Wenn das Schuldeingeständnis bis dahin vorliegt, dann steht der Reparatur nichts mehr im Wege.

Danke für Eure Unterstützung.

Erleichtert,
Tobi
 
PStranger

PStranger

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Das war dann eine Unfallflucht, die wird auch verfolgt ohne Anzeige, und ganz zu Recht!
 
G

Gast 7673

Gast
Das war dann eine Unfallflucht, die wird auch verfolgt ohne Anzeige, und ganz zu Recht!
Ist ein sog. "Offizialdelikt" da MUSS die Pol ermitteln. Wenn der Geschädigte allerdings kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hat, KANN sich das in der Folge auswirken zu Gunsten des Beschuldigten.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Faherflucht geht hier nicht durch. Der "Umwerfer" hat im guten Glauben gehandelt, dass keine Beschädigung am Motorrad verursacht wurde (das wird die Argumentation des RA sein). Sofort damit in die Werkstatt, Schaden dokumentieren lassen. Wenn der KFZ Halter bekannt ist, Schadeneinreichung über die eigene Versicherung - die leitet das an die Versicherung des Verursachers weiter.
 
G

Gast 7673

Gast
Faherflucht geht hier nicht durch. Der "Umwerfer" hat im guten Glauben gehandelt, dass keine Beschädigung am Motorrad verursacht wurde (das wird die Argumentation des RA sein). Sofort damit in die Werkstatt, Schaden dokumentieren lassen. Wenn der KFZ Halter bekannt ist, Schadeneinreichung über die eigene Versicherung - die leitet das an die Versicherung des Verursachers weiter.

Sorry, das is so nicht ganz richtig.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort setzt tatbestandlich die Verursachung eines Schadens durch einen Verkehrsunfall (liegt hier vor) über der Bagatellgrenze (wohl auch)voraus und die Entfernung vom Unfallort ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen. Man kommt aus diesem Vorwurf nur raus, wenn man den Schadenseintritt (also das Unfallereignis) gar nicht erst bemerkt hat. siehe auch § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - dejure.org.

Wenn man also nichts bemerkt, dann haftet die Versicherung natürlich dennoch für den verursachten Schaden, aber man kann u U straflos davonkommen


Hier hat er bemerkt dass er die Q umgefahren hat. Feststellung zur Höhe des Schadens hat er nicht selber treffen können, also wäre es besser gewesen sich direkt nach Ablauf der Wartezeit zur nächsten Polizeiwache zu begeben und dort seine Personalien, Kennzeichen der beteilgten Fahrzeuge und Beteiligungsform anzugeben.

Ach ja, mit der Schadenabwicklung hat in D die eigene Versicherung nichts zu tun. Das muss man schon selber (oder ein Anwalt) tun.
Lediglich wenn man die Vollkasko in Anspruch nimmt, dann sollte man den Schaden bei der eigenen Versicherung natürlich bekannt geben.
 
QVIENNA

QVIENNA

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na ja, "unfallort" würde ich meinen RA sofort beeinspruchen lassen... wenn du einen vernünftigen versicherungsmaxi hast, dann regelt er das - auch wenn er de jure nichts mit dem unfall zu tun hat.

natürlich ist es unfein, ein motorrad umzuwerfen und sich danach zu vertschüssen. aber dadurch, dass er es aufgehoben hat, kann er immer noch behaupten, er habe keinen schaden feststellen können. mit einem guten RA bleibt da nichts hängen.
 
G

Gast 7673

Gast
na ja, "unfallort" würde ich meinen RA sofort beeinspruchen lassen... wenn du einen vernünftigen versicherungsmaxi hast, dann regelt er das - auch wenn er de jure nichts mit dem unfall zu tun hat.

natürlich ist es unfein, ein motorrad umzuwerfen und sich danach zu vertschüssen. aber dadurch, dass er es aufgehoben hat, kann er immer noch behaupten, er habe keinen schaden feststellen können. mit einem guten RA bleibt da nichts hängen.
Na ja, es ist ein Unfallort per definition (ob da ein RA etwas "beeinsprucht" oder nicht).

Wenn man etwas umfährt, das bemerkt und wieder hinstellt, sollte selbst dem simpelsten Menschen klar sein, das etwas kaputt sein KANN. Und das Sanktionsinteresse des Staates bei § 142 StGB ergibt sich nicht aus Schaden und seinre Wiedergutmachung, sondern aus dem Wegfahren ohne die Feststellung der erforderlichen Angaben zu ermöglichen.

Aber sollte es einem Kollegen gelingen mit Deiner Argumentation etwas für den Mann auszurichten würde mich das sehr erstaunen.
Objektiv kommt es auf die Höhe des Schadens an und nicht was der Schädiger feststellen konnte oder nicht.
 
S

saeger

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Servus,

den Vorschlag durch eigene Versicherung den Schaden abwickeln lassen, auch wenn die nicht verpflichtet sind, machen die schon oft genug. Aber ich würde die davon abraten. Die Versicherungen haben kein Interesse daran alles rauszuholen. Sie sind ja im umgekehrten Fall auch dran. Also da gibt es ein gewisses Stillschweigen. Lass es deinen Anwalt machen, die wissen genau was einem da alles zusteht. Es sei denn es ist ein Bagatellschaden.

Gruß Karl
 
T

ta-rider

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Es sei denn es ist ein Bagatellschaden.
Wenns ein Bagatellschaden ist, würde ich das Geld + Telefonkostenpauschale von der Versicherung des Unfallverursachers einstreichen & lieber in Sprit statt neuen Lack etc investieren ;)
 
PStranger

PStranger

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Soviel zum Thema Bagatellschaden, zumindest den ersten Beitrag sollte man gelesen haben...

Moin,
Ein paar Teile sind demoliert, nach der Heimfahrt habe ich auch noch Öl am Zylinderbolzen der betroffenen Seite entdeckt.
 
Thema:

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